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TK will Folgeschäden nach Diebstahl aus Auto nicht zahlen

Folgender Fall:
Die Scheibe meines Wagens wurde eingeschlagen, aus meinem Handschuhfach wurden Tablett, Brille, USB-Sticks geklaut.
Durch die Splitter der Scheibe wurde der Lederbezug auf einer Seite zerstört
Meine TK sagt nun: Glasbruch, Scheibe wird ersetzt. Die neue Belederung des Sitzes aber nicht.

Die Dame am Telefon meinte, das würde nur übernommen, wenn wesentliche Teile wie Navi etc. gestohlen worden wären.

Ich denke, sie verwechselt da was: Gestohlene Gegenstände werden nur übernommen, wenn sie fest verbaut sind (wie Navi). Mir geht es aber ja nicht um Ersatz der gestohlenen Gegenstände, sondern um die Zerstörung durch den Einbruch/Diebstahl.
Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.
Bin dankbar für Hilfe.

62 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2021 um 17:13:43 Uhr:


Weil die Kostenzusage der RSV einen Hauch von Erfolgsaussicht voraussetzt.

So ein Spielchen hatte ich schon vor fast 50 Jahren - Antenne abgeknickt, aber Stab noch vorhanden. Nichts gestohlen, kein Kasko. Tipp vom Polizeibeamten "wenn der Stab weg ist, zahlt die Teilkasko" - hab es dann selbst repariert.

Ein "Hauch von Erfolgsaussicht" ist wohl in diesem Fall gegeben.

Zu deiner Antenne vor 50 Jahren:

Da wurde nichts aufgebrochen, und nichts geklaut.

Das nennt sich dann Vandalismus, und wird leider von keiner Versicherung der Welt bezahlt!

Korrekt, denn Einbruch gibt es als Begriff in den AKB nicht. Es gibt Diebstahl von versicherten Teilen sowie die daraus resultierenden Schäden in der TK. Oder aber es gibt Vandalismus ohne Diebstahl versicherter Teile in der VK, der ggf. auch teilweise über Glasbruch in der TK versichert ist. Eine Beschädigung ohne Diebstahl versicherter Teile kann daher eigentlich nicht über TK reguliert werden, abgesehen Glasbruch.

Man muss sich ja auch immer mal bei all solchen Sachen in die Position der
Gegenseite reinversetzen! In dem Fall hier in die einer Versicherung.

Eine Versicherung muss immer einigermaßen kalkulieren können.
Da geht es um statistische Wahrscheinlichkeiten und um Werte und deren
Begrenzung. Alles was im Auto fest verbaut ist, kann die Versicherung
über die TK kalkulieren (Durchschnittswerte).

Sie kann dagegen nie kalkulieren was die Leute so alles in ihren Autos liegen
lassen. Allenfalls übliche Gegenstände wie Brillen etc. wären noch denkbar.

Bei teureren Wertgegenständen wäre das ja uferlos.
Im Gegenteil, wer teure Wertgegenstände sichtbar offen im Wagen liegen
lassen würde, der - so könnten Versicherer argumentieren - verliert sogar
die Deckung, weil der Einbruch nahezu provoziert wurde.

Alles beim Themenstarter nicht der Fall aber Tablett und Memory-Stick sehe
ich schon kritisch. Hat nichts in einem offen geparkten Auto zu suchen.
Folgeschäden an Einbauteilen - auch wenn sie nicht entwendet wurden -
müssten aber abgedeckt sein und somit auch zerschnittene Ledersitze.

Ich geb es auf, mit einigen zu diskutieren macht einfach keinen Sinn. Sie schmeißen einfach immer alles durcheinander. Leider.

GerHue hat es wohl so verstanden wie ich es auch verstanden habe.

Natürlich bekommt er von der TK das Tablett und alles andere lose im Auto liegende Zeug nicht ersetzt. Aber der Schaden der durch Diebstahlseinbrauch entstanden ist würde zumindest meine Versicherung bezahlen.

Das andere würde mein Hausrat bis 1T übernehmen.

Ende.

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Ich habe hier die AKB mehrerer Versicherungen vorliegen, bei allen werden Folgeschäden nach Glasbruch ausgeschlossen, auch bei der Westfälischen Provinzial (allerdings sind die neuesten auffindbaren AKB von denen aus 09/2018).

So, habe jetzt eine Antwort von meinem Vertreter der Provinzial bekommen. Es kommt in der Tat wie schon geschrieben auf den genauen Wortlaut der Schadensmeldung an.

Wird kein versichertes Teil entwendet, kann man nur über VK regulieren, Glasbruch über TK, was aber nur interessant wäre, falls keine VK vorhanden oder diese nicht in Anspruch genommen werden soll.

Wird ein versichertes Teil entwendet oder aber an versicherten Teilen Entwendungsspuren entdeckt, der Diebstahl aber nicht vollendet, so kann dies trotzdem über die TK reguliert werden. Also z.B. abmontierte Blenden oder offensichtliche Werkzeugspuren am Bordcomputer etc.

Vollkasko deckt auch Vandalismus ab. Der Tipp des Polizeibeamten zielte darauf ab, den Stab als gestohlen zu melden. Hat es natürlich als Frage formuliert "wenn der Stab weg ist, dann..."

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2021 um 18:02:37 Uhr:


Ich geb es auf, mit einigen zu diskutieren macht einfach keinen Sinn. Sie schmeißen einfach immer alles durcheinander. Leider.

GerHue hat es wohl so verstanden wie ich es auch verstanden habe.

Natürlich bekommt er von der TK das Tablett und alles andere lose im Auto liegende Zeug nicht ersetzt. Aber der Schaden der durch Diebstahlseinbrauch entstanden ist würde zumindest meine Versicherung bezahlen.

Das andere würde mein Hausrat bis 1T übernehmen.

Ende.

Hat auch niemand behauptet (zumindest ich nicht).

Wie schon mehrfach geschrieben, möchte ich stark bezweifeln, das Deine Versicherung den Schaden welcher beim "Diebstahleinbruch" entstanden ist, bezahlt. Ich will aber nicht in Abrede stellen, dass das eine Kulanzregelung Deiner Versicherung sein kann, weil Du so ein guter Kunde bist.

Ende.

Der Käptn ist m. W. bei der Provinzial versichert. Wenn die Hausrat im Rahmen von ProHaus eingebunden ist, so gilt ein deutlich erweiterter Schutz gegenüber der Standardhausrat 🙂

https://www.google.de/url?...

A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Schadenereignisse:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden
sind mitversichert.
Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch
A.2.2.2 Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt
oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs
erpresst wird.
Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt
wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu
entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.

Ndl, könnte auch der Toptarif sein. Aber lassen wir das jetzt mal was über die Hausrat abgesichert ist und bleiben jetzt mal nur bei dem Diebstaheinbruch beim Auto.

Hab grad noch mal zufällig mit dem Berater wegen einem anderen Fall auch noch mal darüber mit ihm gesprochen.

Selbst ein versuchter Diebstahl ist lt. ihm versichert und damit auch alle daraus resultierenden Schäden.

Jetzt könnt ich natürlich behaupten der gute Mann hätte keine Ahnung. Mir wurscht.

Mir fällt grad noch ein alter Fall grad ein, da wurde versucht in mein Auto einzubrechen aber nix gestohlen wurde. Auch das wurde von der Versicherung beglichen und das war nicht mal die Provinzial damals, frag mich aber nicht welche das war, könnte die Lvm, Schweizer oder oder gewesen sein. Nein es wurde nicht über die VK reguliert sondern über TK da ich VK damals nie hatte.

Bei der Polizei kommt es ganz klar auf den Wortlaut an. Es muss von Diebstahl bzw. Diebstahlsversuch die Rede sein und nicht von Sachbeschädigung oder gar Vandalismus.

Denn wenn man das falsch an gibt ist die Vers. raus und begleicht tatsächlich nur den Glasbruch wo einige immer gerne von alleinig sprechen.

Der Paragraph wird von ihm noch gebracht, wird aber dauern.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Januar 2021 um 18:23:26 Uhr:


Der Käptn ist m. W. bei der Provinzial versichert. Wenn die Hausrat im Rahmen von ProHaus eingebunden ist, so gilt ein deutlich erweiterter Schutz gegenüber der Standardhausrat 🙂

Ist er, schreibt er ja weiter oben.

Da es mir aber nicht möglich ist, aktuelle Hausratbedingungen der Westfälischen Provinzial zu finden (vielleicht findet die jamand anderes) ist es müßig, weiter darüber zu spekulieren, ob das Tablet übernommen werden würde. Vielleicht erhellt uns ja noch jemand.

Vielleicht erhellt uns ja auch der TE noch, bei welcher Versicherung sein Fahrzeug versichert ist.

Das ist aber neu im Tarif 2021 bei der HUK, beim Zweitwagen ohne Umstellung auf den neuen Tarif und älteren AKB ist das noch anders formuliert.

Hat der TE schon irgendwo angegeben, welche AKB für ihn gelten?

Oettekens Auszug von der HUK würde sich sogar eins zu eins mit den Aussagen meines Prov-Beraters decken.

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