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TK will Folgeschäden nach Diebstahl aus Auto nicht zahlen

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:13

Folgender Fall:

Die Scheibe meines Wagens wurde eingeschlagen, aus meinem Handschuhfach wurden Tablett, Brille, USB-Sticks geklaut.

Durch die Splitter der Scheibe wurde der Lederbezug auf einer Seite zerstört

Meine TK sagt nun: Glasbruch, Scheibe wird ersetzt. Die neue Belederung des Sitzes aber nicht.

Die Dame am Telefon meinte, das würde nur übernommen, wenn wesentliche Teile wie Navi etc. gestohlen worden wären.

Ich denke, sie verwechselt da was: Gestohlene Gegenstände werden nur übernommen, wenn sie fest verbaut sind (wie Navi). Mir geht es aber ja nicht um Ersatz der gestohlenen Gegenstände, sondern um die Zerstörung durch den Einbruch/Diebstahl.

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Bin dankbar für Hilfe.

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62 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 06. Jan. 2021 um 16:12:22 Uhr:

Vandalismus wäre aber was anderes.

Mercedesstern abgeknickt und hängen lassen: Vandalismus, TK zahlt nicht. Stern ist verschwunden: Diebstahl, TK zahlt alles.

 

Möge da ein jeder für sich seine Schlussfolgerung ziehen...

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 06. Jan. 2021 um 16:2:16 Uhr:

Die Spurensicherung hat "Abdrücke von dicken Handschuhen" festgestellt.

Bei meinen Autoaufbrüchen (insges. 3, aber schon fast 30 Jahre her) ist der die Anzeigen aufnehmende Beamte nicht mal von seinem Stuhl aufgestanden :(

am 6. Januar 2021 um 15:32

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2021 um 15:35:47 Uhr:

Der böse Dieb hat sich auf die Scherben gesetzt und ist dann kräftig hin und her gerutscht :p.

...aber wie ist der da rein gekommen - durchs Fenster?

 

Bei einem halbwegs modernen Auto ist bei einer eingeschlagener Scheiben die Tür noch lange nicht offen... selbst mein alter Volvo V50 aus 2004 hat da Vorkehrungen - Stichwort Deadlockmodus der Türschlösser.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2021 um 16:10:32 Uhr:

Mein Berater hat sich zu so einem Fall bei mir gerade zurückgemeldet und sagte im Wortlaut folgendes.

Alle Schäden die im Zusammenhang mit einem Einbruch entstanden sind werden auch beglichen. In diesem Falle wären das eben die Scheibe und aber auch das Leder welches durch die Scherben zerstört wurde und auch alle sonstigen Einbruchsspuren.

Selbst sogar lose Gegenstände, wie hier das Tablet usw. außer Schmuck, wäre über meine Hausrat bis 1T versichert.

Hinweis: Beide Versicherungen sind bei der selben Gesellschaft.

Jetzt frage ich mich an dieser Stelle welche Versicherung das beim TE denn ist, eine gute Filialeversicherung oder eine von den berühmt berüchtigten Direktversicherer der negativen Art?

Würde mich mal interessieren, welche Versicherung das ist. Ich habe jetzt mal die AKB von ein paar Nicht-Billigversicherern studiert. Bei Glasbruch steht bei allen: "Folgeschäden sind nicht versichert", "nicht versichert sind Folgeschäden".

Einbruch gibt es im übrigen bei der KFZ-Versicherung nicht sondern Glasbruch bzw. Entwendung.

Ob ein aus einem Fahrzeug entwendetes Tablet über die Hausrat-Versicherung (wenn überhaupt) komplett reguliert wird, möchte ich stark bezeifeln. Mein VS zahlt bei einem entwendetem Handy (ob ein Tablet im Zweifelsfall als solches gewertet wird müsste man abklären), welches max. 2 Jahre alt ist, 50 €uro. Diebstahl elektronischer Geräte und Wertsachen aus KFZ sind i.d.R. auch aus "besseren" Hausratversicherungen ausgeschlossen.

am 6. Januar 2021 um 15:45

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Januar 2021 um 16:14:35 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 06. Jan. 2021 um 16:10:32 Uhr:

Selbst sogar lose Gegenstände, wie hier das Tablet usw. außer Schmuck, wäre über meine Hausrat bis 1T versichert.

Das entscheidende fett markiert...

Die Frage ist, ob die Hausrat auch die Einbruchschäden zahlt.

Wenn er in der Hausratversicherung den Zusatz "Diebstahl aus KFZ" mitversichert hat.

Allerdings denke ich auch, dass die Teilkasko hier nicht greift. Interessant wäre, was die Polizei in ihren Protokoll geschrieben hat. Sachbeschädigung, Einbruch oder Einbruchversuch

Die Rückfrage ist hier noch nicht aufgekommen:

Ist denn eine RS vorhanden?

Wenn ja, würde ich das mal beim RA genau abchecken lassen.

Ich würde an Stelle des TE mal die AKB lesen und verstehen.

Ich würde für so einen Schaden nicht meine RSV in Anspruch nehmen.

Warum das nicht?

Wenn man die AGB nicht versteht, und eine RS oSB hat?

Wozu hast du denn eine RS ?

Weil die Kostenzusage der RSV einen Hauch von Erfolgsaussicht voraussetzt.

So ein Spielchen hatte ich schon vor fast 50 Jahren - Antenne abgeknickt, aber Stab noch vorhanden. Nichts gestohlen, kein Kasko. Tipp vom Polizeibeamten "wenn der Stab weg ist, zahlt die Teilkasko" - hab es dann selbst repariert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 06. Jan. 2021 um 17:13:43 Uhr:

So ein Spielchen hatte ich schon vor fast 50 Jahren - Antenne abgeknickt, aber Stab noch vorhanden.

Ich bewundere Deine Ehrlichkeit...

Leute, ihr könnt schon lesen was ich geschrieben habe oder??? Das gilt vor allem 2en von euch!!

Frage mich manchmal was so geraucht wird.

Glasbruch ist kein Einbruch und umgekehrt. Sollte man schon auseinander halten.

Und wer hat was davon gesagt das die Hausrat die Schäden vom Einbruch am Auto bezahlt?

Hab ich nie behauptet.

Lest doch bitte mal genau was ich schrieb.

Fürchterlich was manchmal so aus den Fingern gesogen wird.

In welchen Bedingungen das steht will der Berater mir noch mitteilen aber warum sollte ich seine Aussage anzweifeln. Denn wie ich schon schrieb ist mir das so schon seit Jahrzehnten bekannt. Ich war nur grad von gegenteiligen Behauptungen hier irritiert.

Mag bei manchen Versicherern ja so sein aber eben nicht generell.

Daher die Bedingungen studieren oder seinen Berater befragen.

Um die Frage nach dem Versicherer zu befriedigen, es ist die Westf. Provinzial.

Und zum Schluß, wie die Hausrat nun den Diebstahl aus solchen Fällen genau reguliert war hier nicht die Frage.

Es war nur als ergänzender Hinweis gedacht und nix mehr.

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 6. Januar 2021 um 17:04:28 Uhr:

Warum das nicht?

Wenn man die AGB nicht versteht, und eine RS oSB hat?

Wozu hast du denn eine RS ?

Weil ich meine RSV für wirklich teure Fälle habe (z.B. arbeitsrechtliche Geschichten oder Wohnungsstress mit Vermietern oder Nachbarn oder wenn es um einen Autokauf geht und das Teil nicht nur 1000 € kostet) und die Rechtsschutzversicherer gerne schnell mal mit einer Kündigung reagieren.

Andere Frage: würdest Du die RSV nur bei 0€ SB beanspruchen? dann brauchst Du keine abschließen.

Ein Bekannter hat seine RS zu oft in Anspruch genommen, hat jetzt eine SB von 750,- €.

Das finde ich interessant, denn in meinen AKB der Provinzial steht, dass bei Glasbruch keine Folgeschäden versichert sind. Und bei Diebstahl ist nur das Fahrzeug oder mitversicherte, sprich verbaute Teile abgedeckt. Von daher würde mich sehr stark interessieren, ob du diese Aussage deines Maklers auch schriftlich für den genau diesen Fall Schäden ohne Diebstahl versicherter Teile und Regulierung nur über TK ohne VK bekommst und mir weiter leiten könntest, damit ich das für den Fall der Fälle auch in Anspruch nehmen kann.

 

EDIT: Ich habe die Frage auch mal an meinen Vertreter weiter geleitet und bin gespannt, ob ich da die gleiche Aussage bekomme.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2021 um 16:10:32 Uhr:

Mein Berater hat sich zu so einem Fall bei mir gerade zurückgemeldet und sagte im Wortlaut folgendes.

Alle Schäden die im Zusammenhang mit einem Einbruch entstanden sind werden auch beglichen. In diesem Falle wären das eben die Scheibe und aber auch das Leder welches durch die Scherben zerstört wurde und auch alle sonstigen Einbruchsspuren.

Selbst sogar lose Gegenstände, wie hier das Tablet usw. außer Schmuck, wäre über meine Hausrat bis 1T versichert.

Hinweis: Beide Versicherungen sind bei der selben Gesellschaft.

Jetzt frage ich mich an dieser Stelle welche Versicherung das beim TE denn ist, eine gute Filialeversicherung oder eine von den berühmt berüchtigten Direktversicherer der negativen Art?

Hier nochmal für Dich, was Dein Berater im Wortlaut gesagt hat.

Ich habe nicht geschrieben und behauptet, das die Hausrat die Schäden am Fahrzeug zahlt. Ich habe lediglich bezweifelt, dass die Hausrat das Tablett bezahlt und dass bei Glasbruch Folgeschäden ausgeschlossen sind.

Vielleicht mal meinen ganzen Post lesen und nicht aufhören, wenn das Blut in Wallung kommt ;).

Ich rauche seit über 17 Jahren nicht mehr, auch kein Gras :D

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