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TK will Folgeschäden nach Diebstahl aus Auto nicht zahlen

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:13

Folgender Fall:

Die Scheibe meines Wagens wurde eingeschlagen, aus meinem Handschuhfach wurden Tablett, Brille, USB-Sticks geklaut.

Durch die Splitter der Scheibe wurde der Lederbezug auf einer Seite zerstört

Meine TK sagt nun: Glasbruch, Scheibe wird ersetzt. Die neue Belederung des Sitzes aber nicht.

Die Dame am Telefon meinte, das würde nur übernommen, wenn wesentliche Teile wie Navi etc. gestohlen worden wären.

Ich denke, sie verwechselt da was: Gestohlene Gegenstände werden nur übernommen, wenn sie fest verbaut sind (wie Navi). Mir geht es aber ja nicht um Ersatz der gestohlenen Gegenstände, sondern um die Zerstörung durch den Einbruch/Diebstahl.

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Bin dankbar für Hilfe.

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62 Antworten

Vor 2.2.2 kommt dieser Abschnitt der AKB (09/2019) der AdmiralDirekt:

Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile

A.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a) bis c) aufgeführten Teile sind mitversichert, wenn sie im Pkw fest eingebaut oder am Pkw fest angebaut sind.

Die unter a) bis d) aufgeführten Teile sind

- im Basis Tarif bis zu einem Gesamtneuwert von 3.000 € brutto,

- im Komfort Tarif bis zu einem Gesamtneuwert von 6.000 € brutto und

- im Premium Tarif bis zu einem Gesamtneuwert von 20.000 € brutto

mitversichert.

Die unter b) und c) genannten Teile sind nur versichert, wenn und soweit der Einschluss vereinbart ist und sie im Versicherungsschein/Nachtrag ausdrücklich genannt werden:

a) Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b) zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Aus- puff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steige- rung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Ver- änderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wert- steigerung des Pkw führen,

c) individuell für den Pkw angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbe- handlungen,

d) behindertengerechte Umbauten.

Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.

Nicht versicherbare Gegenstände

A.2.1.2.3 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände

(z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Pkw durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen).

Das passt zu dieser Aussage des TE im Eingangspost

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 6. Januar 2021 um 15:13:51 Uhr:

Folgender Fall:

Die Scheibe meines Wagens wurde eingeschlagen, aus meinem Handschuhfach wurden Tablett, Brille, USB-Sticks geklaut.

Durch die Splitter der Scheibe wurde der Lederbezug auf einer Seite zerstört

Meine TK sagt nun: Glasbruch, Scheibe wird ersetzt. Die neue Belederung des Sitzes aber nicht.

Die Dame am Telefon meinte, das würde nur übernommen, wenn wesentliche Teile wie Navi etc. gestohlen worden wären.

Ich denke, sie verwechselt da was: Gestohlene Gegenstände werden nur übernommen, wenn sie fest verbaut sind (wie Navi). Mir geht es aber ja nicht um Ersatz der gestohlenen Gegenstände, sondern um die Zerstörung durch den Einbruch/Diebstahl.

Das müsste doch versichert sein? Ich finde hierzu in den Versicherungsbedingungen nichts wirklich Hilfreiches.

Bin dankbar für Hilfe.

Und danach @PeterBH

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2021 um 15:17:14 Uhr:

Es fand doch kein Diebstahl im TK-Sinne statt, sondern du hast "nur" eine zerbrochene Scheibe.

Hier nochmal der TE

Zitat:

@Moriaty2000 schrieb am 8. Januar 2021 um 13:49:22 Uhr:

 

................

Hier gibt es wohl 2 Sichtweisen:

1. Meinung: Diebstahl heißt Diebstahl. Bei mir wurde was geklaut, also Diebstahl. Also Versicherung muss zahlen.

2. Meinung: Nur wenn die TK auch den Diebstahl des geklauten Teiles ersetzen würde, sind Folgeschäden ersatzfähig.

Was gilt .... ist wohl unklar.

Meine Versicherung ist übrigens eine Onlineversicherung: AdmiralDirekt.

Für mich ist das nicht unklar, ich bin und war auch der zweiten Meinung.

Das wäre bei meiner nicht so. Auch ein EinbruchDiebstahlsversuch und alle damit verbundenen Schäden wären bei mir mitversichert.

Ich kann auch noch nicht erkennen das das beim TE nicht so ist.

Und es geht nicht um den Ersatz der losen Gegenstände die aus dem Auto geklaut wurden, die sind ganz klar über die TK nicht versichert. Aber die Folgeschäden auf Grund des Aufbruchs.

Für mich liegt hier weder ein Glasschaden im Sinne der Versicherung vor noch Vandalismus.

Hier ist es ganz klar ein Diebstahl der auch so kommuniziert und auch zur Anzeige gebracht werden sein sollte.

Aber das ist das meist typische Verhalten der Dirketversicherer.

Aber die Vorgehensweise schriftlich den Diebstahl mit Folgeschäden bei der Versicherung anzuzeigen und um Ersatz/Reparaturerstattung aufzufordern wäre hier der gescheite weg.

Dann gucken warum sie eventl. ablehnen. Dann kann man immer noch rechtliche Beratung einholen und entsprechende Schritte einholen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Januar 2021 um 14:21:31 Uhr:

Googel mal den Versicherungsombudsmann. Für sowas macht das Verfahren dort Sinn.

Dann so verfahren, bin mal gespannt, wie die Sache dann ausgeht. Der TE hält uns hoffentlich auf dem Laufenden.

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