Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Mercedes A-Klasse W169

Liebe User,

ich musste mir von einem Richter heute sagen lassen, dass DC nicht für die Schäden an meinen Fahrzeug, das ich in einer DC NL als halbjährigen Gebrauchtwagen - ehemaliger Mietwagen - erstanden habe, haften muss.
Die Begründung hat mich zutiefst erschüttert. Sie hält mich aber auch dazu an, hier entsprchende Tipps abzusetzen - es reicht ja durchaus, dass DC EINER auf den Leim geht.

Achten Sie darauf, dass Ihrem Kaufvertrag auch wirklich die AGB´s beigelegt werden, die für IHREN Kauf relevant sind. DC hat hier mehrere zu bieten und händigt Ihnen versehentlich die falschen aus. Insbesondere über die Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf 1 statt 2 Jahre sollten Sie darin informiert werden.

Verwechseln Sie niemals die GEWÄHRLEISTUNG - Ihren gesetzlichen Anspruch - mit der Garantie - freiwillige Zusicherung -; auch eine noch so lange Gebrauchtwagengarantie kann Ihnen die Gewährleistung nicht ersetzen.

Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", verlassen Sie den Laden am besten umgehend, denn Sie werden sich sonst im Streitfall anhören müssen, dass das eine vollkommen ausreichende "Wissensmitteilung" sei und dass eine Prüfpflicht für DC nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was in der Regel aber nicht vorkommen kann, weil DC so schön groß ist.

Kaufen Sie NIE, NIE, NIE einen ehemaligen Mietwagen, weil sämtliche Mietflottenbetreiber sowieso große Mercedes-Kunden sind und sie niemals Unterlagen erhalten werden, die Sie gegen DC verwenden könnten.

Lassen Sie sich nicht davon Abbringen mit Ihrem Wunschauto eine PROBEFAHRT zu machen, und sei es auch noch so zugeparkt.

Lassen Sie sich erklären, was DC unter "AUFBEREITUNG" versteht und welche Kosten dafür für welche Maßnahmen angefallen sind. Dieses neue Kunstwort schließt m. E. auch die Beseitigung von Unfallschäden ein.

Lassen Sie sich unter Angabe aller Karroserieteile über den Umfang der Nachlackierungen mit Preisen aufklären, die im Kaufvertrag erwähnt sind. Hier werden (zumindest in meinem Fall) so geringe Beträge genannt, die -gemessen am DC-Preisniveau- eine Bagatelle sugerieren.

Hier ein paar "Mercedes -Hauspreise":

-Lackierung Tür vorne links 170 EUR
-Lackierung Motorhaube 180 EUR
-Lackierung Stoßfänger hinten 100 EUR
-Inspektion 105 EUR

Diese Preise erhalten Sie jedoch sonst nicht!

Lassen Sie sich bei auftretenden Mängeln nicht vertrösten; nutzen Sie die Gelegenheit innerhalb der ersten 6 Monate, um Ihr Fahrzeug bei Zweifeln einem Gutachter vorzustellen. Die Frist ist wichtig, weil danach die BEWEISLASTUMKEHR in Kraft tritt. In den ersten 6 Monaten haben Sie noch gute Chancen Ihr Recht zu bekommen.

Lassen Sie sich nicht von großen Namen oder Werbeversprechen blenden.

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Liebe User,

ich musste mir von einem Richter heute sagen lassen, dass DC nicht für die Schäden an meinen Fahrzeug, das ich in einer DC NL als halbjährigen Gebrauchtwagen - ehemaliger Mietwagen - erstanden habe, haften muss.
Die Begründung hat mich zutiefst erschüttert. Sie hält mich aber auch dazu an, hier entsprchende Tipps abzusetzen - es reicht ja durchaus, dass DC EINER auf den Leim geht.

Achten Sie darauf, dass Ihrem Kaufvertrag auch wirklich die AGB´s beigelegt werden, die für IHREN Kauf relevant sind. DC hat hier mehrere zu bieten und händigt Ihnen versehentlich die falschen aus. Insbesondere über die Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf 1 statt 2 Jahre sollten Sie darin informiert werden.

Verwechseln Sie niemals die GEWÄHRLEISTUNG - Ihren gesetzlichen Anspruch - mit der Garantie - freiwillige Zusicherung -; auch eine noch so lange Gebrauchtwagengarantie kann Ihnen die Gewährleistung nicht ersetzen.

Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", verlassen Sie den Laden am besten umgehend, denn Sie werden sich sonst im Streitfall anhören müssen, dass das eine vollkommen ausreichende "Wissensmitteilung" sei und dass eine Prüfpflicht für DC nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was in der Regel aber nicht vorkommen kann, weil DC so schön groß ist.

Kaufen Sie NIE, NIE, NIE einen ehemaligen Mietwagen, weil sämtliche Mietflottenbetreiber sowieso große Mercedes-Kunden sind und sie niemals Unterlagen erhalten werden, die Sie gegen DC verwenden könnten.

Lassen Sie sich nicht davon Abbringen mit Ihrem Wunschauto eine PROBEFAHRT zu machen, und sei es auch noch so zugeparkt.

Lassen Sie sich erklären, was DC unter "AUFBEREITUNG" versteht und welche Kosten dafür für welche Maßnahmen angefallen sind. Dieses neue Kunstwort schließt m. E. auch die Beseitigung von Unfallschäden ein.

Lassen Sie sich unter Angabe aller Karroserieteile über den Umfang der Nachlackierungen mit Preisen aufklären, die im Kaufvertrag erwähnt sind. Hier werden (zumindest in meinem Fall) so geringe Beträge genannt, die -gemessen am DC-Preisniveau- eine Bagatelle sugerieren.

Hier ein paar "Mercedes -Hauspreise":

-Lackierung Tür vorne links 170 EUR
-Lackierung Motorhaube 180 EUR
-Lackierung Stoßfänger hinten 100 EUR
-Inspektion 105 EUR

Diese Preise erhalten Sie jedoch sonst nicht!

Lassen Sie sich bei auftretenden Mängeln nicht vertrösten; nutzen Sie die Gelegenheit innerhalb der ersten 6 Monate, um Ihr Fahrzeug bei Zweifeln einem Gutachter vorzustellen. Die Frist ist wichtig, weil danach die BEWEISLASTUMKEHR in Kraft tritt. In den ersten 6 Monaten haben Sie noch gute Chancen Ihr Recht zu bekommen.

Lassen Sie sich nicht von großen Namen oder Werbeversprechen blenden.

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Ich frage mich natürlich zuerst, was die an dem Auto "fertigmachen" müssen. Hast du es gesehen und probegefahren? Achte bei der Übergabe auf die Gleichmäßigkeit der Karrosseriespalten und lass Dich über Nachlackierungen aufklären. Die müssen auch im Serviceheft eingetragen sein. Sollten in deinem Kaufvertrag keine Nachlackierungen erwähnt sein, dürfen auch keine vorgenommen worden sein. Ich will keine Panik machen, aber die reden dann gerne von "Aufbereitung" wenn sie hier und da Kratzer und Beulen wegmachen. (und wir wollen ja kein vorgeschädigtes Fahrzeug).
Solltest du dein Fahrzeug untersuchen lassen, dann bitte nicht bei der DEKRA, weil die ständig mit Mercedes zusammenarbeiten; für mein Fahrzeug haben die für Mercedes sogar ein Gutachten erstellt, ohne mein Fahrzeug gesehen zu haben!!!. Geh zum ADAC und lass zumindest einen Lackdickentest machen, das geht schnell und kostet nicht viel. Lass dir das Auto unbedingt bei Tageslicht übergeben; die stellen es sonst gerne in Hallen ohne Streiflicht ab, damit man eben keine Unebenheiten erkennen kann.

Ich schlussfolgere ferner, dass du das Auto nicht bar bezahlt, sondern finanziert hast. Die Verschleppung von 14 Tagen hängt damit zusammen. Innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift hast du ein Rücktrittsrecht, von dem du natürlich kaum Gebrauch machen kannst oder wirst, wenn dir der Kaufgegenstand nicht übereignet wurde.

Solltest du innerhalb der Gewährleistungsfrist (am besten innerhalb der ersten 6 Monate) Rost feststellen, würde ich das Fahrzeug zurückgeben und Ersatz verlangen. Du hättest dann vermutlich ein Recht auf Wandlung des Fahrzeuges, d.h. gegen Abzug einer Nutzungsgebühr für die gefahrenen KM wird dir der Kaufpreis und deine vergeblichen Aufwendungen zurückerstattet. Zumindest aber hast du Ansprüche aus der Sachmangelhaftung auf Reparatur (die Türen müssten getauscht und die Lackierung angepasst werden); Kulanz wäre hier nur für den Verkäufer von Vorteil, weil er nach eigenem Gutdünken reparieren kann.

Ja, lass dir die Garantiebedingungen für die Gebrauchtwagengarantie (Stand Mai 2008) und für die Neuwagengarantie unbedingt schriftlich aushändigen und zwar gültig für DEIN Fahrzeug von 2007 (Neuwagen). Du hast mit sicherheit 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie ab Kaufdatum.

ok alles klar werde fragen wegen der gebrauchtwagengarantie und neuwageng. und lass es mir schriftlich geben.

also im vertrag hat sie bei " hatte der vorbesitzer einen unfallschaden oder ähnliches" hat sie einen strich hingemacht und meinte auch das sie mit aufbereiten meinen ( aussaugen, polieren, steinschläge, evt. nachlackieren meinen)
aber sie ist mit dem preis von 18900 auf 18400 runtergegangen und meinte wenn viel an einem auto zu machen wäre dann könnte sie gar nicht runtergehen.
daher denk ich mal das nicht viel zu machen ist.

hab das auto allerdinge nicht gesehen! ich mach sowas auch nie wieder. dann warte ich lieber bis bei meinem händler einer steht mit meiner gewünschten ausstattung!

aber ich werde mir einen großen zettel schreiben und alles nacheinander anschauen und fragen.

ich ruf den nachher an und ich kann für den nur beten das es morgen klappt sonst dreh ich ab!

ja aber sie müssen keine gebrauchtwagengarantei geben oder? ist doch freiwillig oder?

ja dann werd ichs beim adac checken lassen in den nächsten 2-3monaten und wenn da was dran ist bekommen sie ihn gleich wieder zurück.

also wenn ich den frage was denn aufbereitet worden ist und er meinte da ein bissl lackiert und da dann soll ich verlangen das es im serviceheft drin steht?`

so ich kanns morgen zwischen 11:30-12.00 abholen *freu*

nur jetzt kommt der nächste knaller. mein freund hat mich auf arbeit angerufen weil ein brief von daimler gekommen ist.
und in dem steht nochmal die kaufbestätigung und es steht dabei das es ab dem 26.5 abgeholt werden kann ( also nächsten Mo) und das es BAR bezahlt werden soll!!

HALLO? ich hab es überwiesen. war heute extra nochmal bei der bank und hab mir 2 belege geben lassen das ichs am 13.5 überwiesen habe!
also ich glaub da weiß keiner was der andere macht weil der brief kam aus landau und alles andere immer aus mannheim. ne ne ne dazu fällt mir nix mehr ein!

jedenfalls steht da noch folgendes drauf:

Das fahrezuf wurde lt.Vorbesitzer nicht als Taxi,Miet oder fahrschulauto genutzt.
Zahl,art und Umfang von Unfallschäden lt.vorbesitzer : keine
Zahl,art und Umfang von sonstigen Schäden, technischen Mängeln und Nachlackierungen lt.Vorbesitzer: keine !!

also geh ich davon aus das sie es lediglich sauber gemacht haben und nix dran war!
werde aber nachfragen was sie "aufbereitet"haben!
oben steht noch
GF-Garantie Laufzeit:12 Monate
d.h.doch gebrauchtfahrzeuggarntie oder?
also dann hätte ich bis nächstes jahr april die neuwagen und ab dann 12 monate gebrauchtwagen. werd ich aber auch fragen hab ich mir schon notiert!

naja ich bin mal gespannt ob morgen auch noch was komisches passiert aber solangsam reichts mir

Die 12 monatige Gebrauchtwagengarantie wird ab Kaufdatum laufen, d.h. größtenteils zeitgleich mit der noch vorhandenen Rest-Neuwagengarantie. Daimler gibt immer eine so genannte 12-monatige "Europa-Garantie".

mfg
Monarch

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für die Karrosseriearbeiten gibt es im Service-Heft zumindest eine Seite auf der solche Angaben gemacht werden sollen. Steht da nix drin, dann wird zumindest Mercedes behaupten, da auch nix gemacht zu haben, denn sonst hätten sie es ja eingetragen!! Alles, was hier nicht genannt ist, hat dann vermutlich der Vorbesitzer oder du selbst veranlasst.
Ein bisschen hier lackieren und ein bisschen da und war ja nur ganz wenig (440 EUR) hat schlussendlich ergeben, dass die linke Seite komplett und Heckklappe und Motorhaube neulackiert waren. Vor Gericht hieß es dann, ich hätte vermutlich einen Unfall mit dem Fahrzeug gehabt, denn Mercedes wisse von nix: Laß Dir deshalb exakt und SCHRIFTLICH bestätigen welche Teile nachlackiert wurden und lass es dir am besten bei Übergabe von Mercedes mit Lackdickenmessgerät beweisen!! Die messen dabei die Dicke des Lackes bis zum Blech; der Wert sollte immer gleich sein, dann ist auch die Lackdicke gleich. Eine zusätzliche Lackschicht lässt den Wert vergrößern.
"Laut Vorbesitzer" heißt für Mercedes soviel wie "wir wissen es nicht und wir haben uns davon nicht überzeugt" Selbst wenn diese Floskel mitlerweile vom BGH gekippt wurde, gibt es eine "LEX MERCEDES" und sie kommen im Streitfall damit immer noch durch. Lass dir die "unfallfreiheit" ohne den Zusatz "lt. Vorbesitzer" bestätigen. Sollten sie das bei der Übergabe zu tun ablehnen, weißt du zumindest, dass da was faul ist. Laß dich nicht von Worten blenden ("ist ja nur so eine Vertragsformulierung; das kann ich jetzt nicht entscheiden und es ist auch gerade keiner da; usw.)
Wer steht denn als Vorbesitzer im Brief? Ist das ein Privatmann? Den kannst du fragen!

Nie wieder Mercedes!

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