Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Mercedes A-Klasse W169

Liebe User,

ich musste mir von einem Richter heute sagen lassen, dass DC nicht für die Schäden an meinen Fahrzeug, das ich in einer DC NL als halbjährigen Gebrauchtwagen - ehemaliger Mietwagen - erstanden habe, haften muss.
Die Begründung hat mich zutiefst erschüttert. Sie hält mich aber auch dazu an, hier entsprchende Tipps abzusetzen - es reicht ja durchaus, dass DC EINER auf den Leim geht.

Achten Sie darauf, dass Ihrem Kaufvertrag auch wirklich die AGB´s beigelegt werden, die für IHREN Kauf relevant sind. DC hat hier mehrere zu bieten und händigt Ihnen versehentlich die falschen aus. Insbesondere über die Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf 1 statt 2 Jahre sollten Sie darin informiert werden.

Verwechseln Sie niemals die GEWÄHRLEISTUNG - Ihren gesetzlichen Anspruch - mit der Garantie - freiwillige Zusicherung -; auch eine noch so lange Gebrauchtwagengarantie kann Ihnen die Gewährleistung nicht ersetzen.

Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", verlassen Sie den Laden am besten umgehend, denn Sie werden sich sonst im Streitfall anhören müssen, dass das eine vollkommen ausreichende "Wissensmitteilung" sei und dass eine Prüfpflicht für DC nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was in der Regel aber nicht vorkommen kann, weil DC so schön groß ist.

Kaufen Sie NIE, NIE, NIE einen ehemaligen Mietwagen, weil sämtliche Mietflottenbetreiber sowieso große Mercedes-Kunden sind und sie niemals Unterlagen erhalten werden, die Sie gegen DC verwenden könnten.

Lassen Sie sich nicht davon Abbringen mit Ihrem Wunschauto eine PROBEFAHRT zu machen, und sei es auch noch so zugeparkt.

Lassen Sie sich erklären, was DC unter "AUFBEREITUNG" versteht und welche Kosten dafür für welche Maßnahmen angefallen sind. Dieses neue Kunstwort schließt m. E. auch die Beseitigung von Unfallschäden ein.

Lassen Sie sich unter Angabe aller Karroserieteile über den Umfang der Nachlackierungen mit Preisen aufklären, die im Kaufvertrag erwähnt sind. Hier werden (zumindest in meinem Fall) so geringe Beträge genannt, die -gemessen am DC-Preisniveau- eine Bagatelle sugerieren.

Hier ein paar "Mercedes -Hauspreise":

-Lackierung Tür vorne links 170 EUR
-Lackierung Motorhaube 180 EUR
-Lackierung Stoßfänger hinten 100 EUR
-Inspektion 105 EUR

Diese Preise erhalten Sie jedoch sonst nicht!

Lassen Sie sich bei auftretenden Mängeln nicht vertrösten; nutzen Sie die Gelegenheit innerhalb der ersten 6 Monate, um Ihr Fahrzeug bei Zweifeln einem Gutachter vorzustellen. Die Frist ist wichtig, weil danach die BEWEISLASTUMKEHR in Kraft tritt. In den ersten 6 Monaten haben Sie noch gute Chancen Ihr Recht zu bekommen.

Lassen Sie sich nicht von großen Namen oder Werbeversprechen blenden.

Beste Antwort im Thema

Liebe User,

ich musste mir von einem Richter heute sagen lassen, dass DC nicht für die Schäden an meinen Fahrzeug, das ich in einer DC NL als halbjährigen Gebrauchtwagen - ehemaliger Mietwagen - erstanden habe, haften muss.
Die Begründung hat mich zutiefst erschüttert. Sie hält mich aber auch dazu an, hier entsprchende Tipps abzusetzen - es reicht ja durchaus, dass DC EINER auf den Leim geht.

Achten Sie darauf, dass Ihrem Kaufvertrag auch wirklich die AGB´s beigelegt werden, die für IHREN Kauf relevant sind. DC hat hier mehrere zu bieten und händigt Ihnen versehentlich die falschen aus. Insbesondere über die Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf 1 statt 2 Jahre sollten Sie darin informiert werden.

Verwechseln Sie niemals die GEWÄHRLEISTUNG - Ihren gesetzlichen Anspruch - mit der Garantie - freiwillige Zusicherung -; auch eine noch so lange Gebrauchtwagengarantie kann Ihnen die Gewährleistung nicht ersetzen.

Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", verlassen Sie den Laden am besten umgehend, denn Sie werden sich sonst im Streitfall anhören müssen, dass das eine vollkommen ausreichende "Wissensmitteilung" sei und dass eine Prüfpflicht für DC nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was in der Regel aber nicht vorkommen kann, weil DC so schön groß ist.

Kaufen Sie NIE, NIE, NIE einen ehemaligen Mietwagen, weil sämtliche Mietflottenbetreiber sowieso große Mercedes-Kunden sind und sie niemals Unterlagen erhalten werden, die Sie gegen DC verwenden könnten.

Lassen Sie sich nicht davon Abbringen mit Ihrem Wunschauto eine PROBEFAHRT zu machen, und sei es auch noch so zugeparkt.

Lassen Sie sich erklären, was DC unter "AUFBEREITUNG" versteht und welche Kosten dafür für welche Maßnahmen angefallen sind. Dieses neue Kunstwort schließt m. E. auch die Beseitigung von Unfallschäden ein.

Lassen Sie sich unter Angabe aller Karroserieteile über den Umfang der Nachlackierungen mit Preisen aufklären, die im Kaufvertrag erwähnt sind. Hier werden (zumindest in meinem Fall) so geringe Beträge genannt, die -gemessen am DC-Preisniveau- eine Bagatelle sugerieren.

Hier ein paar "Mercedes -Hauspreise":

-Lackierung Tür vorne links 170 EUR
-Lackierung Motorhaube 180 EUR
-Lackierung Stoßfänger hinten 100 EUR
-Inspektion 105 EUR

Diese Preise erhalten Sie jedoch sonst nicht!

Lassen Sie sich bei auftretenden Mängeln nicht vertrösten; nutzen Sie die Gelegenheit innerhalb der ersten 6 Monate, um Ihr Fahrzeug bei Zweifeln einem Gutachter vorzustellen. Die Frist ist wichtig, weil danach die BEWEISLASTUMKEHR in Kraft tritt. In den ersten 6 Monaten haben Sie noch gute Chancen Ihr Recht zu bekommen.

Lassen Sie sich nicht von großen Namen oder Werbeversprechen blenden.

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Re: Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Original geschrieben von Pitbln


Liebe User,

Kaufen Sie NIE, NIE, NIE einen ehemaligen Mietwagen,...

Das ist leider nichts Neues.

Immer wieder liest man in der Presse ( spez. Motorpresse )

von solchen Fällen (ähnlich Deinem.)

Finde es gut von Dir, hier auch nochmal auf die Risiken eines solchen Kauf´s hinzuweisen. ( bezog. auf eh. Mietwägen)

Also, Augen auf beim Autokauf !

Gruß
Alpenfreund

Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los daß Gebrauchtwagenkäufer als Kunden II. Klasse behandelt werden.
Solche Erfahrungen hab ich zwar nicht gemacht, aber es hat auch mir zu Denken gegeben, mit wieviel "Auskunftsbereitschaft" die Mitarbeiter bei der Sache waren.
Wenn man sich darauf berufen muss......
Gruß
Oliver

Re: Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Original geschrieben von Pitbln


Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", verlassen Sie den Laden am besten umgehend, denn Sie werden sich sonst im Streitfall anhören müssen, dass das eine vollkommen ausreichende "Wissensmitteilung" sei und dass eine Prüfpflicht für DC nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was in der Regel aber nicht vorkommen kann, weil DC so schön groß ist.

Das würde ich auch machen! Mietwagen kämen auch nie in Frage. Ebenso wenig so genannte Poolfahrzeuge.

Klar, wenn nachlackiert wurde gibt mir das keinen Grund zur Prüfung??!!

Allerdings scheint es da sehr grosse Abweichungen in der Rechtsprechung zu geben.

Ich habe dir noch eine PN geschickt.

Und hier lief das auch ein wenig anders.
http://www.ra-kotz.de/unfallfahrzeug3.htm

Ein hier ortsansässiges Abschleppunternehmen (hat nichts mit dem Link zu tun) hat einen Unfall-Benz wieder schön gemacht und an eine befreundete MB-Werkstatt verkauft. Die haben dann das Auto weiter verkauft. Vor Gericht und in der Presse gab es richtig Ärger.

nette Grüße
Uwe

Re: Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Zitat:

Original geschrieben von Pitbln


Liebe User,

ich musste mir von einem Richter heute sagen lassen, dass DC nicht für die Schäden an meinen Fahrzeug, das ich in einer DC NL als halbjährigen Gebrauchtwagen - ehemaliger Mietwagen - erstanden habe, haften muss.

http://blog.felser.de/.../...ines-gebrauchtswagens-bei-taeuschung.html

Gruß

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Hallo,
tut mir leid für Dich.
Ich habe meinen Benz aus dem Internet und dann quasi per Telefon gekauft, allerdings bei Lieferung (ich habe mir vorbehalten, den Wagen nicht kaufen zu müssen, wenn er mir nicht gefällt - hätte dann nur die Lieferkosten von 250 zu zahlen gehabt)
1. eine Probefahrt gemacht
2. den Wagen durchsehen lassen bei einem neutralen Gutachter , mit PC Diagnose und allem, was dazugehört (hat so 2 Stunden gedauert)
3. mir genau sagen lassen, wer der Vorbesitzer war (Arzt, der nur Langstrecke gefahren ist)
4. eine Gebrauchtwagengarantie verlangt, die ich auch 2 mal habe in Anspruch nehmen müssen, sonst hätte es mich über 1000 Euro gekostet
5. nur bei einer anerkannten großen DC Niederlassund in D gekauft
6. und es war völlig klar, nie! einen Vorführwagen, geschweige denn einen Leihwagen zu kaufen.

Ich hatte mal eine S Klasse 1 Woche lang, der war erst 3500 km alt und sah vergammelter aus als mein dann Gekaufter mit 42tsd km.

Ich hoffe für Dich, dass Du nach dem anfänglichen Ärger aber dann in den nächsten Jahren doch noch Freude an Deinem Wägelchen haben wirst.
Die Lackierkosten sind übrigens durchaus realistisch, wenn Du in eine qualifizierte nicht DC Werkstatt gehst.

MFG
Pluto

ich will den Beitrag noch ergänzen:
- Lassen Sie sich Ihr Fahrzeug nicht in einer abgedunkelten Aufbarungshalle übergeben, sondern bestehen Sie auf Übergabe bei Tageslicht und Trockenheit. Sie erkennen Unregelmäßigkeiten bei Streiflicht besser.

.....und bitte melden Sie sich, wenn Ihnen bei Ihrem Gebrauchtwagenkauf bei DC ebenfalls versehentlich die AGB´s für VERMITTLUNG übergeben wurden.

..bitte nicht vergessen!

Die Bezeichnung DC ist seit einiger Zeit ,zum Glück nicht mehr relevant.

Gruß Jens!

..aber die Methoden haben sich nicht geändert! Deshalb noch einmal kompakt:

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Achten Sie darauf, dass Ihrem Kaufvertrag die relevanten AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge EIGENGESCHÄFT) beigelegt werden, in denen Sie über die EINSCHRÄNKUNG der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr aufgeklärt werden.
Achtung: nicht zu Verwechseln mit (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge VERMITTLUNG).
2. Garantie und Gewährleistung
Lassen Sie sich nicht mit GARANTIE-VERSPRECHUNGEN von der GEWÄHRLEISTUNG - Ihrem gesetzlichen Anspruch – ablenken; auch eine noch so lange Gebrauchtwagengarantie kann Ihnen die Gewährleistung nicht ersetzen. Lassen Sie sich die Garantiebedingungen schriftlich aushändigen.
3. Umkehrung der Beweislast
Finden Sie alle Mängel an Ihrem Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 6 Monate. In diesem Zeitraum setzt der Gesetzgeber voraus, dass die Mängel bei Übergabe bestanden haben müssen. Ist die Frist verstrichen, kehrt sich die Beweislast um.
4. Unterlagen
Lassen Sie sich eine vollständige Kopie der Akte aushändigen. Die existiert bei großen Herstellern für jedes Fahrzeug; darin sind die Ankaufpreise und die Kosten der „Aufbereitung“ detailliert aufgeschlüsselt.
5. Unfallfreiheit
Sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen: "...unfallfrei laut Vorbesitzer...", bedenken Sie, dass das nur eine "Wissensmitteilung" ist, und dass eine Prüfpflicht für den Händler nur bei "hinreichendem Verdacht auf einen Vorschaden" notwendig ist, was Sie in der Regel nicht nachweisen können. Lassen Sie diesen Eintrag auf „unfallfrei“ kürzen; nur das ist eine Zusage an die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
6. Aufbereitung
Hinterfragen Sie den Begriff des Kunstwortes: „Aufbereitung“. Darunter kann durchaus auch eine Neu- und/oder Nachlackierung fallen. Das Alter des Fahrzeuges spielt dabei keine Rolle. Lassen Sie sich ein Protokoll der Lachschichtdicken-Messung für sämtliche Fahrzeugpartien übergeben. Prüfen Sie die Spaltmaße des Fahrzeuges und lassen Sie sich die Maßnahmen im Zuge der Aufbereitung schriftlich mit Kosten darlegen. Lassen Sie nicht zu, dass Vorschäden bagatellisiert werden. Hier ein paar Haus-Preise für die A-Klasse:
-Lackierung Tür vorne links 170 EUR
-Lackierung Motorhaube 180 EUR
-Lackierung Stoßfänger hinten 100 EUR
-Inspektion 105 EUR
Überprüfen Sie die „Aufbereitungskosten“ an den marktüblichen Bedingungen!
7. Probefahrt
Lassen Sie sich nicht davon Abbringen mit Ihrem Wunschauto eine PROBEFAHRT zu machen, und sei es auch noch so zugeparkt. Verzichten Sie nicht auf eine Probefahrt mit einem baugleichen Fahrzeug.
8. Seriosität
Gibt es nicht mehr! Lassen Sie sich nicht von schönen Worten blenden. Sie wollen für Ihr Geld ein Auto und keine Worte.

HI

ich habe letzte Woche Samstag einen A 170 Bj 04-07 5000km gekauft.
und zwar in der Benz Niederlassung Heidelberg-Mannheim-Landau genauer gesagt in Germersheim. da ist ein riesen Jahreswagenverkauf.

Soweit ich das verstanden habe muß ich nächstes Jahr 04-2007 zu meinem ersten Assyst und bis dahin habe ich auch die Werksgarantie.
Das heißt ich habe doch ne Garantie auf alles oder?also nicht nur auf verschleissteile wie bei der gebrauchtwagengarantie???

Weil soweit ich das verstanden habe gibt Mercedes 2 Jahre nach Baudatum eine Werksgarantie und er ist ja dann nächstes Jahr 04-2009 2 Jahre alt.

bekomm ich danach noch irgendwie eine Garantie ? gebrauchtwagen?
weil wenn das übliche wäre kann ich ja nochmal nachfragen.

bei den AGB'S steht nur:
"Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abliefrung des Kaufgegenstandes."
ist das was ihr gemeint habt mit "EINSCHRÄNKUNG der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr aufgeklärt werden." ????
Weil oben steht noch Gebrauchtfahrzeug - Eigengeschäft- dann müßte es das doch sein oder?

und was ist der unterschied zwischen ner Garantie & dieser
Gewährleistungsfrist ( Sachmangel) ???

weil ich lese oft im forum wenn was am Auto kaputt ist das vieles auf Kulanz oder Garantie gemacht mit. servicevertrag ???was ist das?
muß man das extra abschliessen?

nur möchte mal wissen was ich denn alles für Garantiebescheinigungen brauche das ich wenn was ist auch sagen kann ich wills auf Kulanz / Garantie gemacht haben.

ich weiß nur das diese Assyst bei einer mercedes werkstatt gemacht werden sollten wegen der Rostgarantie oder?

sorry für die vielen blöden fragen aber steig da nicht recht durch
wär super wenn mir jemand helfen könnte.

will nix falsch machen und dann wenn was ist hab ich nix in der hand

danke
cathy

Jaja, es laufen doch noch sehr viele völlig unbedarfte Leute ohne den geringsten Schimmer über die wichtigsten Gesetze (BGB, GG, BDSG, etc.) durch die Gegend. Aber nichts für ungut 😉

Zitat:

Soweit ich das verstanden habe muß ich nächstes Jahr 04-2007 zu meinem ersten Assyst und bis dahin habe ich auch die Werksgarantie.

Die Werksgarantie läuft genau zwei Jahre ab Erstzulassung. In dieser Zeit musst du dir normalerweise keine Sorgen machen. Aber auch die Werksgarantie deckt nicht alles ab (keine Verschleißteile).

Zitat:

Das heißt ich habe doch ne Garantie auf alles oder?also nicht nur auf verschleissteile wie bei der gebrauchtwagengarantie???

Siehe oben. Verschleißteile schließt normalerweise JEDE "Garantie" aus.

Zitat:

Weil soweit ich das verstanden habe gibt Mercedes 2 Jahre nach Baudatum eine Werksgarantie und er ist ja dann nächstes Jahr 04-2009 2 Jahre alt.

Ja. Die Garantie läuft allerdings auf den Tag genau ab, und nicht erst Ende April 2009. Die Garantie richtet sich nicht nach dem Baudatum sondern nach der Erstzulassung (die sind oft unterschiedlich).

Zitat:

bekomm ich danach noch irgendwie eine Garantie ? gebrauchtwagen?
weil wenn das übliche wäre kann ich ja nochmal nachfragen.

Garantien sind immer eine freiwillige Leistung. Du hättest durchaus beim Kauf eine zweijährige Gebrauchtwagengarantie, die also über die Werksgarantie hinaus läuft, verhandeln können. Hast du das nicht, oder wollte der Händler nicht, hast du eben keine solche Garantie.

Zitat:

bei den AGB'S steht nur:
"Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abliefrung des Kaufgegenstandes."
ist das was ihr gemeint habt mit "EINSCHRÄNKUNG der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr aufgeklärt werden." ????
Weil oben steht noch Gebrauchtfahrzeug - Eigengeschäft- dann müßte es das doch sein oder?

Ja.

Zitat:

und was ist der unterschied zwischen ner Garantie & dieser Gewährleistungsfrist ( Sachmangel) ???

Garantien sind wie oben beschrieben immer eine freiwillige Leistung. Der Gesetzgeber schreibt normalen Kaufverträgen (Händler - Privatkunde) eine zweijährige Gewährleistung (KEINE Garantie!) vor. Bei Gebrauchtwagen kann diese auf ein Jahr gekürzt werden, was logischerweise auch jeder Händler macht.

Zitat:

weil ich lese oft im forum wenn was am Auto kaputt ist das vieles auf Kulanz oder Garantie gemacht mit. servicevertrag ???was ist das?
muß man das extra abschliessen?

Ja. Der es gibt bei Mercedes zwei Arten von Serviceverträgen:

* Servicevertrag: umschließt gegen eine monatliche Pauschale alle Verschleiß- und Nicht-Verschleißteile sowie Assysts während der Laufzeit des Vertrags. Ausgenommen sind die Reifen. Der Servicevertrag kann aber nur kurz nach Erstzulassung abgeschlossen werden.

* Servicevertrag Garantie: ist eine beschränkte Versicherung, die nur für bestimmte Teile gilt, die innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung abgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Wartung bei Mercedes. Die genauen Infos gibts auch auf der Mercedes-Website.

Zitat:

nur möchte mal wissen was ich denn alles für Garantiebescheinigungen brauche das ich wenn was ist auch sagen kann ich wills auf Kulanz / Garantie gemacht haben.

Garantie und/oder Kulanz sind jeweils freiwillige Leistungen. Bei der Werksgarantie reicht im Prinzip der Fahrzeugschrein, dort steht ja die Erstzulassung drin, aber die Werkstatt hat ja sowieso Zugriff auf die Fahrzeugdaten, das ist daher kein Problem. Da die Garantie Vertragsbestandteil des Kaufvertrags ist, ist der Hersteller daran gebunden. Kulanz ist grundsätzlich freiwillig, im Normalfall wird Mercedes daher die Kulanz abhängig machen von Alter, Kilometerleistung und regelmäßiger Wartung.

Zitat:

ich weiß nur das diese Assyst bei einer mercedes werkstatt gemacht werden sollten wegen der Rostgarantie oder?

Siehe oben, Garantien sind immer eine freiwillige Leistung. Aus diesem Grund kann der Garantiegeber auch selbst die Bedingungen für diese Leistung festlegen. Im Fall eines Autos setzt der Hersteller normalerweise eine regelmäßige Wartung bei seinen angeschlossenen Werkstätten voraus. Die genauen Garantiebedingungen solltest du ebenfalls erhalten haben. Diese Praxis wurde erst vor kurzem in einem Gerichtsurteil als zulässig anerkannt.

mfg
Monarch

Hi danke für deine hilfe.

ok also dann hab ich ja auf jedenfall bis nächstes jahr april ( glaub der ist am 27.4) zugelassen worden noch ruhe.
ne die verkäuferin hat leider nix gesagt von einer gebrauchtwagengarantie die man danach dann machen könnte.
kann sie aber am telefon nochmal fragen.
muß sie ja sowieso wegen der abholung nochmal anrufen.

das mit den serviceverträgen ist ja keine schlecht sache.
hab grad mal geschaut aber der komplettservice paket geht für mich nicht mehr.
nur nach 4 monaten nach erstzulassung.
aber vielleicht hat das auto ja so ein komplettservice vertrag? oder ist das dann nicht auf den 2ten Halter übertragbar?
ich werd sie einfach mal fragen.

aber wenn dann geht nur das garantie paket. nur da stehen irgendwie keine preise dabei?
weiß jemand was das kosten würde?

Cathy, ergänzend will ich Dir noch mitteilen:

Du hast ab Kaufdatum (steht in Deinem Kaufvertrag) die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) von 1 Jahr (rechtmäßigerweise von 2 Jahren auf 1 Jahr gem. Hinweis in den AGB verkürzt).
Sollte Dir an Deinem Auto irgendetwas komisch vorkommen, wäre es gut, wenn Du das innerhalb der ersten 6 Monate feststellst oder feststellen lässt, denn in dieser Zeit sieht der Gesetzgeber die Beweispflicht für einen Mangel am Kaufgegenstand beim Verkäufer; der Verkäufer muss innerhalb dieser Frist beweisen, dass das Fahrzeug in Ordnung war.
Nach den 6 Monaten, hast du zwar noch gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung, aber die Beweispflicht liegt dann auf deiner Seite und der Nachweis ist ggf. entsprechend schwierig oder gar nicht zu erbringen.
Nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist bist du mehr oder weniger vom goodwill der Niederlassung abhängig, die im Rahmen der ausgesprochenen Garantie handelt (Hast du denn die Neuwagengarantiebedingungen und die Gebrauchtwagengarantiebedingungen schriftlich erhalten???) oder bis zu acht Jahren Gesamtfahrzeugalter "Kulanz" gewährt. (Kulanzgesuch ist ungefähr wie Bitte, Bitte-Machen).

Nie wieder Mercedes!

danke für deine antwort.

ich habe das auto noch nicht. ich hoffe das es endlich am sa klappt.
nachdem der KFZ brief endlich am mittwoch bei mir eingetroffen ist.
mein freund geht es morgen zulassen und eigentlich wollten wirs dann morgen also freitag abholen aber naja geht nicht.
weil die das autoo statt nach germersheim nach mannheim gebracht haben zum fertig machen!
ich hab dann am telefon theater gemacht weil am sa sind es 2 wochen wo ich aufs auto warte und langsam nervts echt.
und dann hiess es sie versuchen es bis sa fertig zu machen!!
ich bin mal gespannt weil so langsam ist meine geduld am ende!
erst hieß es letzten Fr ist mein geld bei ihnen angekommen und sie haben am FR das EINSCHREIBEN mit dem KFZ rausgeschickt.
und ich hab gewartet wie ne blöde...montag..dienstag..mittwoch.
mittwoch kams zum glück weil sonst hätten wir morgen nicht zur zulassung gehen können weil die macht um 11:30 dicht und die post kommt erst gegen 11-12uhr.
tja und dann sehe ich auch dem schreiben das datum 19.5 ! und stempel vom brief 20.5!
d.h. sie haben es dienstag erst weggeschickt! ganz toll! ich bin sowas von geladen!
bin froh wenn die karre endlich da ist! und wehe die ist nicht vollgetankt so wie es abgemacht war!
sorry aber mußte ich mal loswerden. ich bin mir zu 100% sicher das mir sowas bei meinem benz händler hier nicht passiert wäre. da hätt ich das auto schon seit letztem Wochenende. aber is halt ne große niederlassung die denken die leute arbeiten nicht und haben zeit ohne ende dem auto hinterher zu laufen!

ich kann nur hoffen das an dem auto nicht noch was kaputt ist.
werds auf alle fälle in den ersten 6 monaten vom adac oder dekra checken lassen und wenn die was finden kann ich wieder zu denen gehen oder?

also ich hab nur ein vertrag und die verkaufsbedinhgungen eigengeschäft!
aber vielleicht bekomm ich noch was wenn ichs auto am sa hole!
soll ich nach den neuwagengarantiebedingungen fragen?
ja aber wenn ich in einem jahr rost feststellen sollte dann machen die das soweit ich das hier im forum mitbekommen habe doch auf kulanz weg oder?
sofern die wartungen bei benz gemacht wurden

gebrauchtwagengarantie über die neuwagengarantie hinaus hat sie nix gesagt.
ich kann höchstens nochmal nachfragen ob sie sowas anbieten.
glaub ich aber eher nicht.

"bis zu acht Jahren Gesamtfahrzeugalter "Kulanz" gewährt"
muß man das irgendwo schriftlich haben? das bezieht sich doch auf rost oder?
ich weiß nur das die auf kulanz das alles wegmachen wenn das auto nicht älter als 8 jahre ist oder was meinst du damit?

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