ForumAstra F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. Tipps bei Betrug GSI Haube ?

Tipps bei Betrug GSI Haube ?

Opel Astra F
Themenstarteram 20. November 2013 um 18:12

Hey Leute was kann ich tun hoffe könnt nur helfen

Habe eine GSI Haube angeboten bekommen für 70 inkl. Versand (also Schnäppchen)

Habe mehrfach gefragt was die Haube für Schäden hat (habe auch noch alle Mails)

der Verkäufer meinte Top zustand nur der Klarlack hat altersbedingt kleine Lack Mängel ( Er hat extra gesagt nicht zu sehen nur zu fühlen beim drüber fassen)

Haube kam jetzt an ersten Handgroße Klarlack abplatzer steinschläge Rost und vor allem hat sie vorne Rechts auf der Beifahrerseite mal einen Unfall gehabt wurde bissl ausgebeult gespachtelt und mit einer anderen Farbe lackiert (bissl anderes schwarz)

Habe den Verkäufer angeschrieben will mein Geld wider und er meinte ja aber nur wenn ich Haube auf meine Kosten zurücksenden

Er droht mir jetzt mit Anwalt und so weiter.

Habe einen Fall bei PayPal geöffnet und Antrag auf Käufer Schutz gestellt.

Des weiteren waren seine Aussagen die Beule muss vom Versand kommen

(Meine Antwort ja kla DHL macht ne Beule rein spachtelt und packt die Stelle gleich)

Und danach meinte er die Werkstatt an die ich die Haube liefern lassen habe hat die Haube ausgewechselt. (ist schon Jahrzehnte lang unsere Werkstatt wo die ganze Familie hinfahrt)

Ähnliche Themen
14 Antworten

Du hast allen Schriftverkehr und der Zustand der bestellten Haube ist dort beschrieben? Prima, dann schon erledigten Käuferschutzantrag stellen und zeitgleich Anzeigen wegen Betrugs. Geht online und kostet dich kein Geld. Dieses vorhaben würde ich dem VK mitteilen und ihm 3 Tage Frist setzen, zu reagieren. Ob er die Haube abholen lässt, dir die Portokosten mit überweist oder wie auch immer soll dir völlig egal sein.

Alternativ einfach durchziehen. Dauert aber.

Hatte ich ähnlich.

Einfach: der Artikel ist nicht in dem Zustand wie beschrieben.

Das ist Betrug.

Wusste er davon? Ja..?

dann vorsätzlicher Betrug.

Biete ihm an, er darf die Haube abholen. Bzw. lassen. Du stellst ihm die Ware sofort zur Verfügung(rausgabe bei Kaufpreiserstattung ist nicht! Das wäre Erpressung deinerseits) Wie er das macht, sein Problem. Auf jeden Fall mit Fotos und Zeugen absichern. Stell eine Frist vonb 2 wochen. Sollte er darauf nicht eingehen, gehst du zur Polizei : Anzeige erstatten!

Das Protokoll was du bekommst, scanst du ein und schickst ihm das per Mail. Darauf hatte dann ein Käufer von mir aus der Schweiz etwas nasse Hosen und überwies den Rest.

Sollte ihn das nicht weiter stören, lass es laufen. Die Staatsanwaltschaft meldet sich dann.

Das schöne an der Geschichte, du hast keine Kosten.

Etwas schlecht für dich, die Versandkosten zu dir würden auf deine Kappe gehen. Es geht primär um den Kaufpreis.

Du kannst aber trotzdem versuchen, deine Gesamtkosten inkl. Rückversand einzufordern und dann den Mist zuzusenden.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Du hast allen Schriftverkehr und der Zustand der bestellten Haube ist dort beschrieben? Prima, dann schon erledigten Käuferschutzantrag stellen und zeitgleich Anzeigen wegen Betrugs. Geht online und kostet dich kein Geld. Dieses vorhaben würde ich dem VK mitteilen und ihm 3 Tage Frist setzen, zu reagieren. Ob er die Haube abholen lässt, dir die Portokosten mit überweist oder wie auch immer soll dir völlig egal sein.

Alternativ einfach durchziehen. Dauert aber.

Glaube 3 Tage ist zu kurz...

Aber wenn das ganze über PayPay abgesichert ist, bekommt er zumind. sein Geld nicht. Ne Anzeige würde ich dann nächste Woche ansetzen. Die müsste sogar trotz Rücküberweisung gegen ihn laufen, da er als Verkäufer für den Zustand des Artikels verantwortlich ist.

Themenstarteram 20. November 2013 um 18:45

Ok dank euch werde ich so machen falls jemand von euch bei facebook ist ein gewisser Realname auf Wunsch entfernt - KKW 20 MT-Moderation war das verkauft auch andere Astra F Teile.

Vorsichtig mit der Begrifflichkeit Betrug!

Grundsätzlich hat die gekaufte Ware zunächst einmal einfach nur einen nicht deklarierten Mangel. Hier muss auch der private Verkäufer nachbessern oder neuliefern (je nach Verhältnismäßigkeit).

Betrug setzt Vorsatz voraus, kannst du das zweifelsfrei nachweisen?

Bitte auch keine öffentliche Nennung von Namen etc., das kann schon hart an die Grenze der üblen Nachrede und u.u. Geschäftsschädigung (im gewerblichen Falle) gehen.

Details zum Thema Gewährleistung und Nachbesserung findest du verständlichh geschrieben hier:

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Nicht 3 tage zur rück abwicklung sondern 3 tage zum reagieren waren gemeint.

Edit

Hatte vor jahren einen ähnlichen fall, die anklageschrift lautete auf betrug. Ging bis zur verhandlung, hab alles wiederbekommen, hat aber wie gesagt gedauert.

Nicht mischen, Leute!

Die beschriebenen Mängel sind erst einmal rein zivilrechtlich zu sehen.

Und auf dieser Schiene kann man dem Verkäufer auch weh tun, wenn man bei PayPal einen Fall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels meldet. Dann bekommt er nämlich seine Kohle nicht. (Oder wenigstens nicht, solange er nicht hieb- und stichfest den Versand einer einwandfreien Haube im beschriebenen Zustand nachweisen kann. Das aber möchte ich hier eher ausschließen.)

Das zweite Problem ist der Rückversand des fehlerhaften Artikels. Dessen Kosten müsste der Verkäufer übernehmen. Wird er aber nicht wollen. Und dieser "Hackpunkt" interessiert PayPal nicht die Bohne.

Das böse "B-Wort" sollte man nur sehr vorsichtig benutzen.

> Nachzulesen § 263 StGB

Selbst wenn der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hätte, darf man es streng genommen erst dann als Betrug bezeichnen, wenn durch ein Gericht eine Verurteilung wegen dieser Straftat ausgesprochen wurde! Bis dahin ist es allenfalls der "Verdacht eines Betruges" ...

Anderenfalls kann man sich damit erheblich selbst ins Knie schießen!

Richtig. So steht es in meinen Berichten auch drin.

§263 StGB - man beachte Abs. 2!

Anzeige geht per Internet und ist in 10min erledigt. In diesem Fall würde ich nicht zucken (und ich sitz mehrmals im Jahr auf der Richterbank und schau mir solche Schlauberger an...:-) Alles Weitere ergibt sich sehr schnell...wirst staunen. Und ansonsten erst mal ruhig Blut! An der Haube sind garantiert Fingerabdrücke vom Versender dran, und die wird die Werkstatt beim "Tauschen" wohl nicht übertragen haben, oder? **ggg**

Gruß

Roman

PS: Ab 50,- Warenwert inkl. Versand ist es kein Bagatelldelikt mehr und wird definitiv verfolgt - auch bei Versuch :-) Üblich sind um 30 Tagessätze Geldstrafe - und ntürlich die zivilrechtlichen Folgen (Rücknahme, Erstattung, Kostenersatz für Gericht und Klägeranwalt...). "Lohnt sich" - für den Verkäufer!

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Nicht mischen, Leute!

Die beschriebenen Mängel sind erst einmal rein zivilrechtlich zu sehen.

...

Das böse "B-Wort" sollte man nur sehr vorsichtig benutzen.

> Nachzulesen § 263 StGB

Selbst wenn der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hätte, darf man es streng genommen erst dann als Betrug bezeichnen, wenn durch ein Gericht eine Verurteilung wegen dieser Straftat ausgesprochen wurde! Bis dahin ist es allenfalls der "Verdacht eines Betruges" ...

Anderenfalls kann man sich damit erheblich selbst ins Knie schießen!

Sorry, aber bitte gebt hier keine falschen Rechtsberatungen! Hier ist augenscheinlich eine mangelhafte Ware als mangelfrei verkauft worden und der Vermögensschaden sogar schon eingetreten. Also ist's nicht mal mehr ein Versuch...und in dieser Form sogar DER typische Standardfall in der studentischen Ausbildung. "A erwirbt gutgläubig in einem Internetauktionsportal eine als mangelfrei beschriebene Ware von B....." usw. usw. bis zur Vollendung 263... :-) Lest mal Fachliteratur dazu!

Gruß

Roman

Ich gebe generell keine Rechtsberatungen, weder "richtige" noch "falsche"!

Das überlasse ich dann lieber Anwälten, die dafür satt abkassieren und im Falle einer "falschen" Beratung das über ihre Versicherung schleifen.

Deine Beratung hingegen verwürfelt zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte.

Ist dem Threaderöffner gedient, wenn dem Verkäufer ein Strafbefehl übersandt wird?

Hat er davon eine einwandfreie Haube? Eher nicht.

Er will in erster Linie eine einwandfreie bzw. der Beschreibung entsprechende Haube für sein ja wohl unstreitig einwandfreies Geld.

Und das ist zuallererst eine BGB-Kiste und vielleicht in zweiter Linie eine StGB-Kiste!

Verquicken könnte man das zwar — Stichwort "Adhäsionsverfahren" — aber wenn mich der TE ganz privat und ohne "Beratung" fragen würde, würde ich ihm ebenfalls ganz privat sagen, dass ich das in diesem ganz speziellen Fall wohl nicht beantragen würde und er sich für weitergehende Informationen einen Rechtsberater suchen soll.

Und noch etwas:

Das mit der Online-Anzeige ist Bullshit. Das ist zwar schnell per Internet abgefrühstückt, aber der anschließende Weg zur Polizei bleibt dem Anzeigeerstatter in keinem Fall erspart.

In Deutschland wird eben für jeden Pups eine Ausweisvorlage und eine eigenhändige Unterschrift benötigt.

(In Österreich hat jede/r die Möglichkeit, die "e-card" — Sozialversicherungskarte — zur so genannten "Bürgerkarte" zu machen und dann damit rechtsverbindlich signierte Dokumente zu erstellen und/oder "Behördenkram" zu erledigen.)

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Ich gebe generell keine Rechtsberatungen, weder "richtige" noch "falsche"!

Bitte mal nachschauen, was "unzulässige Rechtsberatung" beinhaltet!

Zitat:

Deine Beratung hingegen verwürfelt zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte.

Nein. Strafrechtlich ist ein Tatbestand zu beurteilen, zivilrechtlich ein anderer. Strafrechtlich geht es um eine Betrugshandlung und die Folgen für den Verkäufer. Anschließend oder parallel (ganz wie beliebt) geht es zivilrechtlich um die Schadensersatzansprüche und die weitere Abwicklung. Da ist nix vermischt. Nur vereinfacht die zuvorige Straftatbehandlung ungemein die zivilrechtliche Abwicklung im Anschluß - vor der sich der Verkäufer ansonsten sogar erfolgreich drücken könnte... ;-)

Und beraten habe ich da gar nix, nur Erfahrungen mitgeteilt und Hinweise zum eigenen Suchen gegeben... (zum Begriff der Beratung - >siehe oben)

Zitat:

Ist dem Threaderöffner gedient, wenn dem Verkäufer ein Strafbefehl übersandt wird?

Hat er davon eine einwandfreie Haube? Eher nicht.

Jepp, hat er. Nach strafrechtlicher Feststellung des Tatbestands entsteht ein unabwehrbar begründeter und somit deutlich besser durchsetzbarer, zivilrechtlicher Anspruch. Das hilft deutlich mehr als 20 (teure) Anwaltsbriefe. Cest la vie...

Zitat:

Er will in erster Linie eine einwandfreie bzw. der Beschreibung entsprechende Haube für sein ja wohl unstreitig einwandfreies Geld.

Und das ist zuallererst eine BGB-Kiste und vielleicht in zweiter Linie eine StGB-Kiste!

Nein, er will etwas zurückgeben, was der Beschreibung nicht entspricht und seinen Kaufpreis sowie Zusatzkosten zurückhaben. Und das ist deutlich einfacher, wenn eine anerkannte Betrugshandlung vorliegt, da dann der Vertrag als solcher anzuzweifeln ist...und somit die damit entstandenen Kosten ohne Vertragsgrundlage, damit die vertragslos entstandenen Kosten zu ersetzen usw. usw.

Zitat:

Verquicken könnte man das zwar — Stichwort "Adhäsionsverfahren" — aber wenn mich der TE ganz privat und ohne "Beratung" fragen würde, würde ich ihm ebenfalls ganz privat sagen, dass ich das in diesem ganz speziellen Fall wohl nicht beantragen würde und er sich für weitergehende Informationen einen Rechtsberater suchen soll.

Ein Adhäsionsverfahren ist hier weder nötig noch sinnrichtig angewendet. Aber das wird ein wirklicher Fachmann dem TE dann schon erklären ;-) Das Strafverfahren hat lediglich das (Neben)Ziel, die zivilrechtliche Anspruchsberechtigung klarzustellen - und zwar unabhängig davon, daß er die eventuell auch hätte, wenn er kein Strafverfahren anstrengt...

Aus Sicht des Verfolgenden (Staat) hat das Strafverfahren zum §263 StGB auch das Ziel, den Verkäufer zukünftig von solchen Handlungen abzuhalten um solche Streitigkeiten und die zivilrechtlichen Ergebnisse daraus als unrechtmäßig im Kopf der Gesellschaft verankern zu können. Davon hat der TE nur mittelbar etwas, nämlich, daß die Vorbildwirkung zukünftig den verkäufer und andere verkäufer mit ähnlichen Absichten von solchen handlungen abhält.

Das belehrende Bestrafen und die Erhärtung des Zivilanspruches sind zwei parallele Ergebnisse eines Strafverfahrens zu 263, wovon aber nur eines dem TE direkt etwas bringt - nämlich die Erhärtung seiner vertraglichen Position.

Gleiches findet sich auch beim Thema Körperverletzung und Schmerzensgeld und in anderen Fällen, wo rechtsfolgen aus dm Anerkenntnis der Strafbarkeit erwachsen. Nix verquickt, nur gewünscht kausal ;-)

Bevor man übrigens mit Fachbegriffen um sich wirft und alle Beteiligten sinnlos verwirrt, bitte erst mal wirklich schlau machen, was wie und warum anzuwenden ist ;-/

Zitat:

Und noch etwas:

Das mit der Online-Anzeige ist Bullshit. Das ist zwar schnell per Internet abgefrühstückt, aber der anschließende Weg zur Polizei bleibt dem Anzeigeerstatter in keinem Fall erspart.

In Deutschland wird eben für jeden Pups eine Ausweisvorlage und eine eigenhändige Unterschrift benötigt.

FALSCH! Die letzten Anzeigen, die wir erstatten mussten, wurden elektronsich erstattet, bearbeitet UND erfolgreich abgeschlossen. Das betrifft sowohl Unfälle als auch Einbrüche und auch ein Betrugsverfahren. Ich war in allen Fällen kein einziges Mal bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und habe kein einziges Dokument anders übersenden müssen als auf dem Mailwege (wozu man eine Tgb-Nr. und später ein Az zugeteilt bekommt). Es kam kein Polizist zu mir, und eine eigenhändige Unterschrift liegt in keinem einzigen Fall irgebndwo vor.

Also bitte hör auf, dem TE und anderen Forianern solchen Blödsinn zu erzählen!!!!

Zitat:

(In Österreich hat jede/r die Möglichkeit, die "e-card" — Sozialversicherungskarte — zur so genannten "Bürgerkarte" zu machen und dann damit rechtsverbindlich signierte Dokumente zu erstellen und/oder "Behördenkram" zu erledigen.)

...aber wir sind NICHT in Österreich, sondern in Deutschland, und da läuft es nun mal anders ;-)

Gruß

Roman

 

EOT

Dann schau mal beispielsweise bei auktionshilfe.info rein, wieviele Online-Anzeigeerstatter da anschließend noch zur Polizei dackeln durften.

Ich übrigens vor rund 3 Jahren ebenfalls.

Zitat:

Also bitte hör auf, dem TE und anderen Forianern solchen Blödsinn zu erzählen!!!!

Deine Unverschämtheiten kannst Du gerne für Dich behalten.

Zitat:

Bitte mal nachschauen, was "unzulässige Rechtsberatung" beinhaltet!

Ich weiß es sehr wohl. Deshalb berate ich ja auch nicht.

Und ich kenne die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland garantiert länger als Du.

Themenstarteram 22. November 2013 um 13:50

Kriege jetzt von 2 Werkstätten ein Schreiben das die Haube verunfallt ist und nur noch Schrottwert hat werde das an PayPal weiterleiten wie von PayPal gewünscht.

Werde im dann die Möglichkeit gewähren 7 Tage lang die Habe abholen zu lassen da ich diese nirgends lagern kann und diese sonst der Schrottsammlung bereitgestellt wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen