Tiguan im Sep/2018 bestellt danach storniert seitens VW

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo Leute,

ich habe heute erfahren das mein Tiguan den ich im September 2018 bestellt hatte, heute seitens VW storniert worden ist. Dies hat mir mein Händler mitgeteilt. Es soll seitens eines Lieferverzugs und der Tatsache geschehen sein, dass die Konfiguration bis zur Auslieferung sich stark ändern würde und es nicht mehr mit der Bestellung passt. Daher solle ich eine neue Bestellung aufnehmen lassen und den Wagen nun "teurer" konfigurieren lassen... LOL.

Frage hierzu: Ich habe nun aus diesem Resultat nur die Wartezeit von ca. 4 Monaten und das wenn ich nun einen neuen Wagen konfiguriere, dies nun teurer wäre und ich nun wieder einen neuen Liefertermin hätte...
Was kann ich hier gegen tun? Gibt es Möglichkeiten?

Finde das total unfair...

Danke schon einmal im Vorfeld! 🙂

Beste Antwort im Thema

Einige Anmerkungen hier im Forum gehen weit am eigentlichen Thema vorbei.
Wer die Möglichkeit hat Geld zu sparen nutzt diese auch erst einmal, sollte dann etwas schief gehen ist das ärgerlich. Dann helfen so Sprüche "wie am falschen Ende gespart" oder "Pech gehabt" nicht wirklich, im Gegenteil man ärgert sich noch mehr. Einfach mal an die eigene Nase fassen und überlegen was wäre wenn es einen selber trifft.
Ich würde mir von dem gleichen Händler ein neues Angebot senden lassen, vielleicht kommt man dadurch wieder zu einem guten Angebot, ich denke auch für den Händler ist die jetzige Situation keine gute Werbung.

81 weitere Antworten
81 Antworten

Zitat:

@REDSUN schrieb am 28. Januar 2019 um 15:18:09 Uhr:



Zitat:

@Kamui16 schrieb am 28. Januar 2019 um 13:16:53 Uhr:


Model HL 190PS DSG 4 Motion

Aber echt der Hammer... solange warten und dann einfach storniert.

zu sprichst von einem Highline mit 190PS - was somit ein TDI wäre, lt. deinem Schriftverkehr handelt es sich jedoch um einem 2.0 TSI Benziner mit 180 PS.

also was jetzt?

der nächste Punkt ist, das dein Händler "Autohaus kapinsky" kein VW Vertragspartner ist somit stellt sich die Frage ob dieser ggf. etwas verbockt hat bei der Bestellung?

wie liest sich deine Auftragsbestätigung der Wolfsburger?

vg
Stefan

Hi Stefan,

ja hab mich da vertan, ist halt ein 180er TSI. Aber das spielt keine Rolle. Die Sache ist nur die das der Vertrag storniert worden ist was einfach fürn ars.. ist!

Bezüglich der Bestellbestätigung habe ich folgendes bekommen:

Zitat:

wir bedanken uns recht herzlich bei Ihnen und bestätigen hiermit das Ihre Bestellung zum
VW Tiguan Highline 4MOTION 2,0 l TSI 132 kW (180 PS) 7-Gang-DSG bei uns eingegangen ist.

Diese E-Mail ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern wir bestätigen lediglich den Eingang Ihrer Unterlagen.

Wir werden Ihren Neuwagen jetzt bestellen und Sie erhalten von uns, innerhalb der nächsten 3 Wochen,
noch eine separate Auftragsbestätigung per Post.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern auch weiterhin zur Verfügung.

Zitat:

@mm-bs schrieb am 28. Januar 2019 um 15:28:38 Uhr:


Alle 180PS TSI mit einer fehlerfrei verbuchten Bestellung und für den deutschen Markt bestimmt wurden von VW kostenneutral auf den 190PS TSI systemmässig umgestellt.

ok das war mir nicht bekannt

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Fahrzeugbestellung (= Kaufvertrag) sind erloschen, heißt es doch ganz ausdrücklich.
Was soll da noch ein Anwalt weiterhelfen? Der kann auch nicht im Null-Komma-Nix den von dir gewünschten Tiguan als Neufahrzeug herbeizaubern. Genausowenig wie der VW-Händler, der bestimmt gern einen Neuwagen verkauft hätte.
Wie heißt es so schön: "Auch andere Mütter haben schöne Töchter!"
Also:
- auf zum nächsten Autohändler (außerhalb des VW-Konzerns!) und dort ein Auto bestellen, oder
- auf einen Gebrauchten in Wunschausstattung (Halbjahreswagen, Tageszulassung o. dgl.) zurückgreifen. Egal ob aus dem VW-Konzern, oder von woanders her.
Bleibt dann noch übrig die verlorene Wartezeit von 4 Monaten. Da wird's nur dann was zu erwarten geben, wenn nachweislich ein daraus resultierender belegbarer Schaden entstanden ist.

naja, @mm-bs hat ja aufgeklärt warum wir von einem 190 PS TSI sprechen - ich war der Annahme das die 190PS Version lediglich beim TDI Verwendung findet

vieleicht hat VW deswegen dein Fahrzeug Storniert, weil der 180 PS nicht mehr geführt wird und du aufgrund einer Bestellung bei einem Freien Händler (also nicht Direkt VW Partner) kein "kostenloses" Upgrade auf ein 190 PS TSI bekommen sollst, sondern du den mehrpreis zahlen sollst?

ist jedoch reine Spekulation

vg
Stefan

Ähnliche Themen

Zitat:

@P2Welt schrieb am 28. Januar 2019 um 15:40:48 Uhr:


Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Fahrzeugbestellung (= Kaufvertrag) sind erloschen, heißt es doch ganz ausdrücklich.
Was soll da noch ein Anwalt weiterhelfen? Der kann auch nicht im Null-Komma-Nix den von dir gewünschten Tiguan als Neufahrzeug herbeizaubern. Genausowenig wie der VW-Händler, der bestimmt gern einen Neuwagen verkauft hätte.
Wie heißt es so schön: "Auch andere Mütter haben schöne Töchter!"
Also:
- auf zum nächsten Autohändler (außerhalb des VW-Konzerns!) und dort ein Auto bestellen, oder
- auf einen Gebrauchten in Wunschausstattung (Halbjahreswagen, Tageszulassung o. dgl.) zurückgreifen. Egal ob aus dem VW-Konzern, oder von woanders her.
Bleibt dann noch übrig die verlorene Wartezeit von 4 Monaten. Da wird's nur dann was zu erwarten geben, wenn nachweislich ein daraus resultierender belegbarer Schaden entstanden ist.

Naja, ich sehe das so das man nicht einfach "storniert" und sofort aus seinen Rechten und Pflichten befreit ist. Sonst würde das ja jeder machen und es gäbe keinen Sinn was den Vertrag angeht.

Kann man hier keinen Widerspruch einlegen gegen die Stornierung?

Wie sieht eigentlich die Auftragsbestätigung direkt von VW Wolfsburg aus. VW versendet nämlich immer eine Auftragsbestätigung an das Autohaus uns separat noch an den Kunden. Ich habe auch für jede Änderung eine aus Wolfsburg bekommen.

Aus den bisherigen Antworten des Threaderstellers sehe ich nicht, dass er überhaupt eine Auftragsbestätigung erhalten hat von VW, also kann er sich nur über den Vermittler ärgern, aber VW ist da aussen vor, da wir alle nicht wissen, ob der Vermittler überhaupt eine gültige Bestellung weiter geleitet hat

Steht in den Vertragsbedingungen nicht was über einen Schadensersatz im Falle der Nichterfüllung ? Wenn ich das Auto nicht abnehme muß ich den Schaden ja auch ersetzen.

z.B. so was:
"2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Ver- käufer von seinen gesetzlichen Rechten Ge- brauch machen. Verlangt der Verkäufer Scha- densersatz, so beträgt dieser 15 % des Kauf- preises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist."
Quelle: https://...agen-automobile-berlin.de/.../...ingungen_Dezember_2016.pdf

Zitat:

Aus den bisherigen Antworten des Threaderstellers sehe ich nicht, dass er überhaupt eine Auftragsbestätigung erhalten hat von VW, also kann er sich nur über den Vermittler ärgern, aber VW ist da aussen vor, da wir alle nicht wissen, ob der Vermittler überhaupt eine gültige Bestellung weiter geleitet hat

Das sehe ich auch so, vielleicht muss der Vermittler jetzt einen höheren Preis für das Fahrzeug an VW bezahlen und kann es nicht an den Kunde weitergeben dann wird halt kurzer Hand dem Kunde der Vertrag storniert. Ich würde mir die original Stornierung von VW zeigen lassen.

Hallo nochmal,

also kurz vorweg. Eine AB über VW-direkt habe ich nicht. Ich habe über die Vermittlungsstelle APL bestellt, diese hat mich daraufhin an den Großhändler Kapinsky weitergeleitet. Die Auftragsbestätigung erfolgte erstmals über APL (siehe unten):

"Bestätigung der Annahme Ihres Auftrags vom 10.09.2018 für einen VW Tiguan Highline 2.0 TSI 4M DSG**
(142110)
Sehr geehrter Herr xxx,

Ihren Auftrag für Ihren VW Tiguan Highline 2.0 TSI 4M DSG** haben wir erhalten und angenommen. Ihre Bestel-
lung wird von einem VW-Großhändler bearbeitet, sobald Ihre Widerrufsfrist abgelaufen ist oder Sie uns mit der

sofortigen Ausführung des Auftrags beauftragen. Von dem VW-Großhändler erhalten Sie danach innerhalb von
2-5 Tagen die gegenzuzeichnende Auftragsbestätigung per Post bzw. kurzfristig per Email. Bitte beachten Sie,
dass falls sich während der Widerrufsfrist Konditionen verschlechtern, Ihr Auftrag dann nicht mehr ausgeführt
werden kann!

Bitte senden Sie die Auftragsbestätigung nach Erhalt schnellstmöglich gegengezeichnet an den VW-
Großhändler zurück, damit Ihr Auftrag weiterhin problemlos ausgeführt werden kann.

Wenn Sie uns nach Rücksendung der Auftragsbestätigung an den VW-Großhändler überdies eine kurze Bestäti-
gung per Email, Fax oder Telefon zukommen lassen, können wir uns weiterhin bestmöglich um die Abwicklung

Ihrer Bestellung kümmern.
Der Wert Ihres Fahrzeugs inklusive Sonderausstattung, jedoch ohne Überführung, Zulassung etc., beträgt gemäß
Ihrer unterzeichneten Fahrzeugkonfiguration € 55.480,00 inkl. MwSt.
Ihr Kaufpreis und die anfallenden Kosten für Überführung/Bereitstellung ergeben sich aus der
Auftragsbestätigung, die Sie vom VW-Großhändler erhalten. Die Summe der Beträge darf die Ihres Auftrags (€

43.258,42 inkl. Werksabholung (Wolfsburg) bei 19% MwSt. ) keinesfalls übersteigen. Bitte informieren Sie uns so-
fort, falls Ihr Bestellformular fehlerhaft sein sollte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug beim VW-Großhändler auf Basis Ihrer letzten Fahrzeugausstattung eingege-
ben und Ihre VW–Auftragsbestätigung auf dieser Basis erstellt wird. Falls Sie Ihre Fahrzeugausstattung jetzt noch

einmal ändern müssen, dann ist dies nur möglich, wenn Sie einer Aufwandspauschale in Höhe von € 100,-

zustimmen, die wir Ihnen auf den neu zu berechnenden Fahrzeugpreis aufschlagen müssen. Nach Rücksen-
dung Ihrer gegengezeichneten Auftragsbestätigung an den VW-Großhändler ist eine Ausstattungsänderung

nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit sehr hohem Aufwand verbunden, den Ihnen unser VW-
Großhändler je nach Aufwand zusätzlich berechnen muss."

Ich lese das es wohl eine VW Auftragsbestätigung hätte geben müssen.

Und so einen "Kaufvertrag" hast du unterschrieben?! Gratulation, das ist eine echte Leistung! Naiver geht´s nicht!
W.

Und wahrscheinlich ließ sich zu dem Zeitpunkt bei VW überhaupt kein solches Fahrzeug konfigurieren und bestellen.

Zitat:

@Wolfang1 schrieb am 28. Januar 2019 um 16:32:04 Uhr:


Und so einen "Kaufvertrag" hast du unterschrieben?! Gratulation, das ist eine echte Leistung! Naiver geht´s nicht!
W.

[Beitrag überarbeitet - Sachlich bleiben - MT-Moderation]

Man kann jetzt direkt über VW bestellen oder ca. 10.000€ sparen... Ist klar das ich ein wenig eher das Risiko eingehe als direkt über VW zu bestellen. Nun kann man wie dieser Wolfgang hier nur blödsinn und kindische Kommentare von sich geben oder ein paar Tipps.

Ich habe mehrere Bekannte die über die Platform bestellt und den Wagen auch bekommen haben, daher habe ich diese in Erwähgung gezogen, vor allem wegen dem preislichen Fokus.

Zitat:

@Spunky0509 schrieb am 28. Januar 2019 um 16:33:47 Uhr:


Und wahrscheinlich ließ sich zu dem Zeitpunkt bei VW überhaupt kein solches Fahrzeug konfigurieren und bestellen.

Das ging sicherlich. Die Konfiguration sollte über den VW Konfigurator auf der offiziellen Webseite geschehen und ich müsste dafür den Konfigurations-Code mitteilen. Das wurde daraufhin mehrmals von APL und auch von Autohaus Kapinsky mit genau diesem Code bestätigt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen