Tiguan im Sep/2018 bestellt danach storniert seitens VW
Hallo Leute,
ich habe heute erfahren das mein Tiguan den ich im September 2018 bestellt hatte, heute seitens VW storniert worden ist. Dies hat mir mein Händler mitgeteilt. Es soll seitens eines Lieferverzugs und der Tatsache geschehen sein, dass die Konfiguration bis zur Auslieferung sich stark ändern würde und es nicht mehr mit der Bestellung passt. Daher solle ich eine neue Bestellung aufnehmen lassen und den Wagen nun "teurer" konfigurieren lassen... LOL.
Frage hierzu: Ich habe nun aus diesem Resultat nur die Wartezeit von ca. 4 Monaten und das wenn ich nun einen neuen Wagen konfiguriere, dies nun teurer wäre und ich nun wieder einen neuen Liefertermin hätte...
Was kann ich hier gegen tun? Gibt es Möglichkeiten?
Finde das total unfair...
Danke schon einmal im Vorfeld! 🙂
Beste Antwort im Thema
Einige Anmerkungen hier im Forum gehen weit am eigentlichen Thema vorbei.
Wer die Möglichkeit hat Geld zu sparen nutzt diese auch erst einmal, sollte dann etwas schief gehen ist das ärgerlich. Dann helfen so Sprüche "wie am falschen Ende gespart" oder "Pech gehabt" nicht wirklich, im Gegenteil man ärgert sich noch mehr. Einfach mal an die eigene Nase fassen und überlegen was wäre wenn es einen selber trifft.
Ich würde mir von dem gleichen Händler ein neues Angebot senden lassen, vielleicht kommt man dadurch wieder zu einem guten Angebot, ich denke auch für den Händler ist die jetzige Situation keine gute Werbung.
81 Antworten
Zitat:
Zitat:
@Spunky0509 schrieb am 28. Januar 2019 um 16:33:47 Uhr:
Und wahrscheinlich ließ sich zu dem Zeitpunkt bei VW überhaupt kein solches Fahrzeug konfigurieren und bestellen.Das ging sicherlich. Die Konfiguration sollte über den VW Konfigurator auf der offiziellen Webseite geschehen und ich müsste dafür den Konfigurations-Code mitteilen. Das wurde daraufhin mehrmals von APL und auch von Autohaus Kapinsky mit genau diesem Code bestätigt.
Aber leider nicht von VW Wofsburg ich würde mir die Stornierung aus Wolfsburg zeigen lassen.
Zitat:
@Kamui16 schrieb am 28. Januar 2019 um 15:53:57 Uhr:
Zitat:
@P2Welt schrieb am 28. Januar 2019 um 15:40:48 Uhr:
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Fahrzeugbestellung (= Kaufvertrag) sind erloschen, heißt es doch ganz ausdrücklich.
Was soll da noch ein Anwalt weiterhelfen? Der kann auch nicht im Null-Komma-Nix den von dir gewünschten Tiguan als Neufahrzeug herbeizaubern. Genausowenig wie der VW-Händler, der bestimmt gern einen Neuwagen verkauft hätte.
Wie heißt es so schön: "Auch andere Mütter haben schöne Töchter!"
Also:
- auf zum nächsten Autohändler (außerhalb des VW-Konzerns!) und dort ein Auto bestellen, oder
- auf einen Gebrauchten in Wunschausstattung (Halbjahreswagen, Tageszulassung o. dgl.) zurückgreifen. Egal ob aus dem VW-Konzern, oder von woanders her.
Bleibt dann noch übrig die verlorene Wartezeit von 4 Monaten. Da wird's nur dann was zu erwarten geben, wenn nachweislich ein daraus resultierender belegbarer Schaden entstanden ist.Naja, ich sehe das so das man nicht einfach "storniert" und sofort aus seinen Rechten und Pflichten befreit ist. Sonst würde das ja jeder machen und es gäbe keinen Sinn was den Vertrag angeht.
So heisst es doch ganz ausdrücklich in dem Schreiben vom VW-Händler (3. Absatz). Siehe Bild.
Damit sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag "vom Tisch". Einer der beiden Vertragspartner ist vom Vertrag zurückgetreten, noch bevor der Vertrag überhaupt erfüllt wurde. Letzteres unfreiwillig, weil das konkret bestellte Fahrzeug so -wie es im Vertrag beschrieben ist- nicht (mehr) lieferbar ist.
By the way: Wer -neben dem Käufer- ist denn der andere Vertragspartner? Das VW-Werk selbst? Oder der VW-Händler?
wie dem auch sei, da der Threadersteller scheinbar auch niemals eine VW Bestellnummer bzw. vom Autohaus erhalten hat, wird man die tatsächlichen Gründe so nicht von aussen herausbekommen.
Ich halte die Aussage für falsch, daß VW das Fzg nicht so wie tausende andere Bestellungen auf den neuen Motor "umgeschossen" hat. Ich halte aber zB "Nicht Baubarkeit" wegen Farbenentfall für möglich :
R-Line Ruby Red Metallic für R-Line 7H7H
R-Line Titanium Beige Metallic für R-Line 0N0N
R-Line Atlantik Blue Metallic für R-line H7H7
Alle Modelle White Silver Metallic K8K8
wenn eine der Farben bestellt und nicht geändert wurde kann das Fzg nicht gebaut werden
andere entfallene Extras zu Mj19 fallen mir sonst nicht ein
Ich habe jetzt vom ersten Thread an gelesen; Der Ablauf ist doch eindeutig in den Schreiben dargelegt worden.
---
Von dem VW-Großhändler erhalten Sie danach innerhalb von
2-5 Tagen die gegenzuzeichnende Auftragsbestätigung per Post bzw. kurzfristig per Email. Bitte beachten Sie,
dass falls sich während der Widerrufsfrist Konditionen verschlechtern, Ihr Auftrag dann nicht mehr ausgeführt
werden kann!
---
Solange das hier nicht beidseitig unterzeichnet ist sehe ich keine Chance.
Spekulation: Egal wer in diesem Karussell, einer wollte Dir den Wagen nicht zu dem Preis liefern und hat die Reißleine gezogen.
Wenn man zockt, kann man gewinnen, kann aber auch verlieren; Jetzt bist Du 2'ter Sieger.
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Du hast aber sicher keine 10.000€ gespart. Jeder 0815 VW Händler gibt dir ohne zu verhandeln 10+-%.
Sind dann aber immer noch 4500 Unterschiede natürlich.
Blöd gelaufen. Neue Bestellung auslösen und gut. Die Wartezeit hält sich jetzt sowieso wieder in Grenzen würde ich behaupten.
Ich glaube nicht das VW das Fahrzeug sotorniert hat. Ich würde mir dann doch vom Autohaus die VW Stornierung mal zeigen lassen. Ich habe bis jetzt nur die Stornierung vom AH gesehen.
Zitat:
@julius1503 schrieb am 28. Januar 2019 um 18:45:46 Uhr:
Ich glaube nicht das VW das Fahrzeug sotorniert hat. Ich würde mir dann doch vom Autohaus die VW Stornierung mal zeigen lassen. Ich habe bis jetzt nur die Stornierung vom AH gesehen.
Was hätte er davon, selbst wenn sie ihm die vorlegen würden?
Nix - ausser noch mehr Frust und weitere Strapaze des Nervenkostüms. Das, was er ursprünglich gewollt hatte, jedenfalls nicht.
Der Vertrag ist storniert (VW will nicht so wie der Käufer wohl wollte) - das war's. Alles weitere wäre nur reine Energieverschwendung - von der weiteren Zeitverschwendung mal ganz zu schweigen.
Wie ich weiter oben schon schrieb: "Andere Mütter haben auch schöne Töchter!"
Zitat:
@bigg0r schrieb am 28. Januar 2019 um 18:41:13 Uhr:
Du hast aber sicher keine 10.000€ gespart. Jeder 0815 VW Händler gibt dir ohne zu verhandeln 10+-%.
Sind dann aber immer noch 4500 Unterschiede natürlich.Blöd gelaufen. Neue Bestellung auslösen und gut. Die Wartezeit hält sich jetzt sowieso wieder in Grenzen würde ich behaupten.
Dude, es ist nicht so das ich mir keine Angebote im Vorfeld von Autohäusern eingeholt habe und natürlich bin ich etliche Plattformen durchgegangen. Die Sache ist nur das du wirklich ca. 10k gegenüber dem Listenpreis sparst! Ich habe in jedem Autohaus wo ich den Vergleich gemacht hatte den gleichen Konfig-Code mitgegegeben und es war gegenüber APL.de erheblich teurer. Nur als Beispiel hier ein Auszug zum 230PS HL TSI OPF.
Autohändler ging von 55k auf 50 runter und bei APL gleiche konfig bei ca. 42k.
Was nutzt denn so eine Preisangabe wenn es kein Auto gibt ..
https://www.motor-talk.de/.../apl-24-erfahrung-auto-kauf-t4613384.html
http://autoforum.kfz-auskunft.de/viewtopic.php?t=11850
Zitat:
@Klaus-Ko schrieb am 28. Januar 2019 um 19:06:00 Uhr:
Was nutzt denn so eine Preisangabe wenn es kein Auto gibt ..https://www.motor-talk.de/.../apl-24-erfahrung-auto-kauf-t4613384.html
http://autoforum.kfz-auskunft.de/viewtopic.php?t=11850
Leider kein Hellseher.... Sonst wäre das ja nicht geschehen. Aber den Tipp mit dem Storno über VW werde ich anfordern. Mal sehen was bei raus kommt.
Meine Einschätzung: wenn der Großhändler den Auftrag bestätigt hat, also das gegenzuzeichnende Formular in einem beim Käufer "zurückbleibendende" Annahmebestätigung vorhanden ist, und dort nicht in den Bedingungen oder im Text ausdrücklich geregelt ist, dass es noch eine Auftragsbestätigung geben MUSS vor der Annahme des Vertrags, ist zunächst ein rechtsgültiger Vertrag mit dem VW Großhändler zustande gekommen.
Jetzt kommt es auf die Vertragsbedingungen DIESES Vertrages an, ob der Händler "so einfach" aus dem Vertrag rauskommt und wenn ja, unter welchen Umständen (eben genauso wie darin geregelt sein muss, wie der Kunde aus dem Vertrag rauskommt). In diesen Bedingungen müsste dann geregelt sein, welche Schadensersatzforderungen möglich sind. Ansonsten gelten die Bestimmungen aus dem BGB. Und Beweispflichten, z.B. dass der Wagen nicht mehr lieferbar ist müsste der Händler beweisen usw.
D.h.: ich würde die Bedingungen näher ansehen und schaun was da möglich ist. Zusätzlich würde ich mich an den Vermittler wenden - der hat schließlich auch ein Interesse daran dass der Vertrag doch durchgeführt wird (nur dann bekommt er Provision).
Und ggf. mit einem Rechtsanwalt prüfen lassen was Du hinsichtlich Schadensersatz bekommen kannst.
Die VW AG ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der Großhändler. Und einen Händler auf Lieferung verklagen bringt nichts, wenn die KOnfiguration nicht mehr lieferbar ist. Aber Schadensersatz - längere Wartezeit = mehr Wertverlust deiner derzeigien Mobilität bzw. Ersatzmobilität, Preissteigerung der Neubestellung - kann man prüfen, eben abhängig von den Bedingungen (die auch den Verbraucher nicht einseitig oder "überraschend" benachteiligen dürfen...
Zitat:
@chevie schrieb am 28. Januar 2019 um 13:20:00 Uhr:
Was soll gegen den 190 PS HL mit DSG und 4motion (Diesel oder Benzin) sprechen ? Im ersten Blick gar nichts, aber vielleicht liegt der Grund in der von dir gewählten Sonderausstattung. Ohne diese Info lässt es sich schwer diskutieren. Aber wie gesagt, wenn du wissen willst ob du rechtlich irgendwelche Möglichkeiten hast wird dir nur ein Anwalt helfen können. Hast du einen Rechtsschutz? Oftmals gibt's doch da die Möglichkeit für kostenlose telefonische Auskünfte
Zitat:
@Thomas-HD schrieb am 28. Januar 2019 um 22:16:59 Uhr:
... ggf. mit einem Rechtsanwalt prüfen lassen was Du hinsichtlich Schadensersatz bekommen kannst. ...
Grundsätzlich gilt ja wohl:
Schadensersatzansprüche kann nur derjenige geltend machen -egal ob mit oder ohne Anwalt- der auch tatsächlichen (materiellen) Schaden nachweisen und konkret beziffern kann. Das dürfte in diesem Fall schwer fallen, zu beweisen, dass und wieviel allein durch die Wartezeit und das dann folgende späte Storno tatsächlich materieller Schaden entstanden ist.
Entstandene Schäden am eigenen "Nervenkostüm" lassen sich nicht beziffern.
Der einzige, der ggf. daran in jedem Fall gut "verdient" wäre der Anwalt - egal wie das Verfahren ausgeht. Im Zweifelsfall zahlt diese "Anwaltszeche" derjenige, der die "Musik" auch bestellt hat, also der Mandant (dessen RS-Versicherung nur, sofern man gegen dieses Risiko auch versichert ist).
Edit: Was evtl. seitens von VW oder vom Händler noch an -freiwilliger- "Kulanz" bzw. als Zeichen des guten Willens möglich wäre verscherzt man sich natürlich schon automatisch damit, wenn man denen gleich mit einem Anwalt kommt oder droht.
Ist das ein EU Fahrzeug? Ich sehe nirgends ein offizielles Scheiben von VW? Warum VW Großhändler? Das Fahrzeug wäre doch nicht den regulären Weg gegangen sondern über Umwegen. Nicht das das Fahrzeug im Ausland bestellt wurde und VW nun in diesem Land dieses Model nicht mehr anbietet? Deswegen die Stornierung.
Nachdem mir auch der dritte Händler in Berlin unter 5% beim AS angeboten hatte, war das Thema Berliner Händler für mich durch... Interessanterweise hatte ich meinen AS dann auch über diesen Vermittler Kapinski bestellt. Wohlgemerkt: Vermittler, nicht Händler. Mein eigentlicher Vertragspartner war ein VW Händler aus einer ganz anderen Stadt, von dem ich dann auch den eigentlichen Kaufvertrag bekommen hatte. Durch die Abholung in Wolfsburg hatte ich außer einer E-Mail und einem Telefonat keinen weiteren Kontakt mit dem VW Händler. Um den Rest hat sich der Vermittler gekümmert.
Das Ganze lief bei mir völlig problemlos ab und ich würde das jederzeit wieder machen. Eigentlich geben die auch schon in den ersten Unterlagen genau an, welche Schritte anstehen und was man als Käufer wann machen muss.
Und spätestens wenn die offizielle Auftragsbestätigung vom eigentlichen VW Händler bei einer Bestellung im September bis Mitte Oktober noch nicht gekommen wäre, hätte ich doch mal beim Vermittler nachgefragt?!?