Tier im Auto

Bin ich als Privatperson dazu berechtigt, die Scheibe einzuschlagen, wenn ein Hund in der kochenden Karre sitzt? Eh die Blauen da sind, vergeht ja in der Regel eine Ewigkeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 31. Mai 2016 um 18:50:06 Uhr:


Kommt drauf an wie sehr der Hund unter der Hitze leidet . Hechelt der und reagiert auf dich ist noch keine akut lebensbedrohende Situation eingetreten .

Reagiert er nicht und wirkt apatisch würde ich keine Sekunde zögern . Ob das dann formal juristisch korrekt wäre interessiert mich in dem Moment nicht .

Jepp, genau meine Meinung.
Bin mit einem Hund aufgewachsen. Ich würde nie ein Tier elend krepieren lassen.
Wenn der Besitzer moppert, kriegt er eine Anzeige wegen Tierquälerei und/oder Verletzung der Aufsichtspflicht.

Ob mir das schaden könnte? - Keine Ahnung.
Mir egal, ich kann mich dann jedenfalls morgens noch im Spiegel ansehen ohne zu kotzen.

k-hm

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Einfach die Scheibe einschlagen, die Polizei anrufen und sagen dass auf dem und dem Parkplatz ein Auto mit eingeschlagener Scheibe steht. Am Auto warten bis die Polizei eintrifft und sich gut fühlen. Soll der Tierquäler die Scheibe doch selber zahlen.

So habe ich es mir vorgenommen sollte ich in diese Situation kommen. Sollte doch jemand soviel Zivilcourage zeigen und mich anzeigen kann ich mit den Konsequenzen leben.

Zitat:

@k-hm schrieb am 1. Juni 2016 um 19:26:52 Uhr:


Mal sehen, was haben wir bis jetzt?

- Hund
- Schokolade
- Kind

..interessant, in welche Richtung das läuft.

- Polizei holen
- Polizei nicht holen
- Scheibe einschlagen
- Feuerwehr holen
- gar nix machen
- bei MT posten
-
-

... was könnte man noch machen bzw. unterlassen ?

Man könnte das Auto durch die Lüftung fluten, dass der Hund einen kleinen Bach im Auto hat aber ob das zielführend ist?

Hallo, Kevin_Nrw,

Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 2. Juni 2016 um 08:08:45 Uhr:


Einfach die Scheibe einschlagen, die Polizei anrufen und sagen dass auf dem und dem Parkplatz ein Auto mit eingeschlagener Scheibe steht. Am Auto warten bis die Polizei eintrifft und sich gut fühlen.

meinst Du, damit ist dem Hund im Auto geholfen, wenn es 30 Grad im Schatten hat und der Hund weiter im Auto bleibt?

Solltest Du außer Scheibe einschlagen und Polizei verständigen nichts anderes machen und nicht sagen können, dass Du z. B. nicht an den Hund herangekommen bist, ohne Bisswunden zu riskieren, ist es gut möglich, dass Du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommst.

Viele Grüße,

Uhu110

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Ich muss ja nicht sagen dass ich die Scheibe eingeschlagen habe 😉 ( ja ich weiss ganz schön assi )

Ansonsten kommt es drauf an wie der Hund reagiert. Wenn möglich kann man ihn ja rauslassen damit er sich nicht an den Scherben schneidet.
Den völlig fertigen Hund kann bzw. sollte man beim Anruf der Polizei auch erwähnen.
Klar die optimale Lösung ist es nicht aber die gibt es eben nicht in jeder Situation.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 1. Juni 2016 um 18:45:45 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. Juni 2016 um 18:28:14 Uhr:


Nein, Tiere sind "keine Sachen" werden aber wie solche behandelt. Tiere sind keine Lebewesen, wie ein Mensch.

Ich hoffe das ist nicht dein ernst, sondern nur etwas unglücklich ausgedrückt. 😰😰😰

Für mich ist ein Hund ein richtiges Lebewesen !!!

Und einen treueren Freund/in kann man nicht haben. Er zeigt dir unter Umständen seine Laune, aber er wird dich nie belügen und betrügen !!! .

Sagt MIFIA4, der schon seit jahrzehnten vierbeinige Freunde hat.😉🙂🙂🙂

Ich habe schon verstanden, was er meint.

Unser Hund ist, wenn er nicht ein Gewitter wähnt, ein toller Freund, im Alter ist er jetzt etwas wunderlich.
Das ist überhaupt kein Thema.

Allerdings ist ein Hund ein Tier und ein Mensch ist ein Mensch. Es gibt Leute, die lassen Hunde im Bett und auf dem Sofa liegen. Oder wie Erwachsene mit am Tisch sitzen. Ich tue das nicht, bewusst. Ich halte nichts von der Vermenschlichung eines Hundes.
Leute mit solchen Ansichten driften auch sehr schnell in's "Fanatische" ab, so wie Autofahrer mit Putzfimmel, die am liebsten nur alleine mit Hausschuhen in ihrer Premiumkiste fahren. Und solche Leute sind mir grunds. suspekt.
Das ist unabhängig davon, dass ich Hunde toll finde und ich ihnen gerne ein schönes Zuhause gebe.
Und unserem Hund geht es in dieser Rolle prächtig. Der hat auch draußen eine Hundehütte, so wohnen manche Leute nicht, vom Platz und von der Ausstattung her. Er ist ein toller Kerl und wir sind schon bis in die Alpen mit ihm hochgewandert. Aber Hund bleibt Hund und Mensch bleibt Mensch.

cheerio

Zitat:

@uhu110 schrieb am 2. Juni 2016 um 01:11:18 Uhr:



Zitat:

§ 90a BGB:

Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Hier wäre z. B. das Tierschutzgesetz einschlägig und nach dem ist es eindeutig nicht erlaubt, ein Tier zu quälen, indem man es in einem Auto in der Sonne leiden lässt.

Wäre es dann nicht so, dass sich die beiden Vergehen nicht gegenseitig aufheben? Soll heißen: Zwar bekäme der Hundehalter eine Anzeige samt Bußgeld wegen Tierquälerei, dennoch muss der Retter die Scheibe ersetzen und bekommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung?

Wäre das Beenden der Tierquälerei durch das Einschlagen der Scheibe juristisch Nothilfe oder Selbstjustiz?

Davon ab wäre mein Ranking der Wertigkeit (in aufsteigender Reihenfolge):

- Schokolade
- Seitenscheibe
- Hund
- Kind

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Juni 2016 um 15:57:01 Uhr:



Wäre es dann nicht so, dass sich die beiden Vergehen nicht gegenseitig aufheben? Soll heißen: Zwar bekäme der Hundehalter eine Anzeige samt Bußgeld wegen Tierquälerei, dennoch muss der Retter die Scheibe ersetzen und bekommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung?

So läuft das sicher nicht. Es liegt ja ein rechtfertigender Notstand vor. Der Hundehalter hat schliesslich schwerwiegende Fehler gemacht, welche man auszubügeln versucht. Und wenn man die Seitenscheibe des Fahrzeuges einschlagen musste, um das Tier aus seiner Falle zu befreien, ist das eben so.
Die Sachbeschädigung hätte es gar nicht gegeben, wenn der Hundehalter den Hund meinetwegen an einem Baum festgebunden hätte. Man lässt nunmal keine Lebewesen in einem Fahrzeug zurück, welches in der brütenden Sonne steht.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Juni 2016 um 16:41:26 Uhr:


So läuft das sicher nicht. Es liegt ja ein rechtfertigender Notstand vor. Der Hundehalter hat schliesslich schwerwiegende Fehler gemacht, welche man auszubügeln versucht. Und wenn man die Seitenscheibe des Fahrzeuges einschlagen musste, um das Tier aus seiner Falle zu befreien, ist das eben so.
Die Sachbeschädigung hätte es gar nicht gegeben, wenn der Hundehalter den Hund meinetwegen an einem Baum festgebunden hätte. Man lässt nunmal keine Lebewesen in einem Fahrzeug zurück, welches in der brütenden Sonne steht.

Man unterschätze nie die wundersamen Wege der Justiz...

Auch wenn der Fall letztendlich gut für die Opfer ausgegangen ist. Dass das aber überhaupt vor Gericht ging...

Da gibt's wohl schon mehr Fälle:

http://www.planethund.com/.../...d-versperrten-auto-befreien-1911.html

http://www.tierimrecht.org/.../strafbar-scheibe-einschlagen.php

http://www.infodocc.info/.../

Vorsicht: Nur nicht verallgemeinern....

Ich freue mich schon auf den Sommer, vielleicht sieht man dann den einen oder anderen Motortalker Scheiben einschlagen :-)

Mir sind die rechtlichen Konsequenzen völlig Latte, wenn ich sehe ,dass ein Hund im Auto "köchelt".

Die Scheibe geht zu Bruch und danach wird die Polizei gerufen.

Zumindest ich als Hundebesitzer denke ,dass ich erkennen kann wann die Situation ernst ist ,und wann es reicht die Polizei zu rufen.

Der Rest nimmt dann einfach seinen Lauf,und ich weiss trotz der evtl. folgenden Strafe,dass ich ein Tier gerettet habe, und der Besitzer wegen Tierquälerei einen abgedeckelt bekommt.

Ich mag Hunde nicht besonders und bin auch nicht mit ihrem Verhalten vertraut. Ich bin mir daher nicht unbedingt sicher, ob ich zweifelsfrei erkennen könnte, dass ein Hund leidet. Unterstellt, ich würde es erkennen, dann würde ich mich fragen: Wenn ich nun die Seitenscheibe einschlage und der Hund springt raus - ist der Hund zutraulich oder eher aggressiv? Kann ich den Hund kontrollieren? Oder läuft der weg? Oder fällt mich oder Passanten an? Mit diesen Fragen im Kopf würde ich die Polizei anrufen und hoffen, dass sie rasch kommt.

Notstand hin oder her - ich würde die Scheibe vermutlich nicht einschlagen.

denkt der HHH1961 (der just 330 Euronen beim Tierarzt gelassen hat wegen eines kranken Kaninchens ... dem Tiere mithin nicht egal sind)

Zitat:

@MH-Husky schrieb am 31. Mai 2016 um 23:35:51 Uhr:


Außerdem fast jeder Hundebesitzer steht zu und liebt seinen eigenen Hund,

Dann würde er oder sie den Hund erstens nicht im Auto lassen, wenn doch nötig, daß Fahrzeug so abstellen, daß es im Schatten steht, Fenster/Dachluke dezent geöffnet sind und selber evtl. nicht noch stundenlang wegbleiben.

Ich behaupte hier mal, daß die wenigsten Leute an den eigenen, im Auto befindlichen Hund denken, wenn sie das Fahrzeug zum Parken abstellen, sondern eher daran, selber möglichst nicht weit laufen zu müssen.

Relativ geringe Sorgen braucht man sich zu machen, (gilt auch für dickfellige Hunde), die mit nassem Fell im Auto liegen; schwitzen können Hunde zwar nicht so wie wir, aber das nasse Fell sorgt auch bei denen 2 bis 3 Stunden lang für angenehme Kühle dank Verdunstungskälte.

@der_kapitän

Zitat:

Aber Hund bleibt Hund und Mensch bleibt Mensch.

Ja, und beides sind Tiere, nämlich Säugetiere.

Toll zitiert, muss ich wirklich sagen.
So gar nicht verkürzt und sinnentstellend. 🙄

cheerio

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