ForumKraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Tiefgarage und LPG, brauche Hilfe

Tiefgarage und LPG, brauche Hilfe

Themenstarteram 18. Mai 2006 um 11:17

Hallo,

habe eine Mietwohnung und einen Stellplatz in einer Tiefgarage zu unserem Wohnkomplex.

Leider hängt an der Einfahrt noch ein uraltes Schild mit dem Hinweis, dass Druckgasbetriebene Fahrzeuge nicht eingestellt werden dürfen...

Also darf ich offiziell nicht rein ;-(

Könnt ihr mir irgendwas an die Hand geben womit ich zur Verwaltung gehe und mir eine Erlaubnis geben lasse doch da rein zu dürfen... Die haben bestimmt von den neuen Gesetzen noch keine ahnung...

Danke, im voraus

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 18. Mai 2006 um 11:32

@sixpack1977

da kannst Du nur versuchen mit deiner Hausverwaltung zu reden und den hinweiss geben das in der Landes Garagenverordnung seit glaube ich 1992 der passus raus ist. Ansonsten kann es sein das der Besitzer sein Hausrecht wahr nimmt. Da kannst du nicht mehr machen als mit dem Besitzer zu reden.

Einen Praktiker überzeugt vielleicht auch das Argument, dass ein leckgeschlagener Benzintank, der vieldünnwandiger und ohne Sicherheitsventile ausstattet ist, viel gefährlicher ist. Eine Benzinlaache in der Garage, die sich entzündenkann ist also wahrscheinlicher als eine Gaswolke!

Sofern eine gute Be- und Entlüftung der Garage da ist, besteht ansich keinerlei Gefahr. Die Hinweise zur Garagenverordnung siehe u.a. Wissenssammlung von autogas-forum.de.

Ist jetzt zwar net die feine englische Art,aber würde lieber erstmal hintenrum fragen,ob sowas erlaub wäre ( wenn Du sowas machen wollen würdest;) )!

Nicht das die sich wegen irgendwas querstellen und Du dann die A... Karte hast;) So könnte man trotzdem da noch parken!

Weil was soll da schon passieren?!

Ist jetzt meine persönlich Meinung!!!

gruß

Das Problem hatte ich auch - auf der Hauseigentümerversammlung mit Hinweis auf die Garagenverordnung einen Antrag zur Entfernung des Verbotes gestellt - routiniert und gelassen über die Sicherheit der heutigen Technik gelabert und schon hatte ich die erforderliche Mehrheit (geht ganz einfach, weil es die meisten überhaupt nicht interessiert und die am Ende einer Eigentümerversammlung eh alle nach Hause wollen). Wenn Du aber Gaspaniker in der Eigentümerversammlung hast, können die es vermurksen....

Viel Erfolg

Gruß Thomas

Hallo,

Hallo berggeist03,

Benzindämpfe sind leichter als Luft und verflüchtigen sich.

LPG (Propan / Butan - Gemisch) ist schwerer als Luft, darum sammelt sich, bei lecken Gasanlagen, das Gas an der tiefsten Stelle an. Somit ist eine undichte Gasanlage gefährlicher als ein undichter Benzintank!!!!

Fahrzeuge mit alten Venturianlagen konnte man direkt auf Gas starten. Alte Gashasen kennen das noch. Es kam sehr oft vor, dass diese Fzg. nun mal lange orgeln mussten bis der Motor ansprang.

Dabei gelang unverbranntes Gas aus dem Auspuff ins Freie. Folgen siehe oben.

Die neueren Venturi - und alle teil- bzw. vollsequentiellen -Anlagen starten grundsätzlich auf Benzin (außer Notstartfunktion bei einigen Gasanlagenmodellen).

Alles hat seinen Sinn, man muss ihn nur kennen.

Gruß

jojo54

Vielleicht könnte man ja auch so argumentieren, falls das Haus Erdgasanschluss besitzt, das dieses Gas ja auch nicht ohne ist.

Zitat:

Original geschrieben von jojo54

Benzindämpfe sind leichter als Luft und verflüchtigen sich.

...

Somit ist eine undichte Gasanlage gefährlicher als ein undichter Benzintank!!!!

Falsch. Benzindämpfe sind auch schwerer als Luft, und sammeln sich ebenso an der tiefsten stelle an. Nur das scheint irgenwie keinen zu stören.

Versuche mir grade vorzustellen, wie ein Verbotsschild für benzinbetriebene Fahrzeuge aussieht :D.

Ich parke - mit Gasanlage - in einer Tiefgarage. Am Eingang hängt ein altes Schild, wonach das Unterstellen von Gasdruck betriebenen Fahrzeugen verboten ist.

Soweit so schlecht. Aber:

Die sowohl an der Einfahrt als auch im Kassenbereich ausgehängte "Nutzungsordnung" enthält kein Verbot für Gasfahrzeuge, obwohl ansonsten alles Verbotene explizit aufgelistet ist.

Ich halte mich an die Nutzungsordnung die auch Bestandteil des mit der Einfahrt zustande kommenden Mietvertrages ist.

Deshalb gehe ich davon aus, dass es sich mit dem Verbot für Gasfahrzeuge erledigt hat und man aus Bequemlichkeit das alte Verbotsschild nicht abgehängt hat. Dafür spricht ja auch die hier schon zitierte Musterverordnung.

nachträglich gelöscht

am 19. Mai 2006 um 12:07

Hallo sixpack1977,

Garagenverordnung:

Autogas-Fahrzeuge dürfe seit der Novellierung der Garagenverordnung im November 1993 in Tiefgaragen geparkt werden.

Mfg colw

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 12:08

@ colw

wo bekomme ich diese Garagenverordnung her???

am 19. Mai 2006 um 12:18

@sixpack1977,

ein bischen googeln ;-)

Mfg colw

Verordnung

 

Hallo Sixpack

gib mir deine E-mail ich sende dir die aktuellen Verordnungen rüber.

Dort steht es schwarz auf weiss das du in Parkhäusern parken darfst.

Aber..... in allerletzter Distanz hat trots allem der Hauseigentümer das letzte Wort wenn er absolut nicht will , wird es sehr schwer für dich.

Gruß

Snappy

Zitat:

Falsch. Benzindämpfe sind auch schwerer als Luft, und sammeln sich ebenso an der tiefsten stelle an. Nur das scheint irgenwie keinen zu stören.

Versuche mir grade vorzustellen, wie ein Verbotsschild für benzinbetriebene Fahrzeuge aussieht .

Teil 1: Eben genau so ist es! Benzindämpfe sind nicht leichter. Leichter ist nur Erdgas, und das verflüchtigt sich auch nur, wenn tatsächlich ein Abzug da ist oder ein direkte Saugwirkung zur Ausfahrt. Selbst das leichte Erdgas kann sich z.B. Deckenwölbungen u.ä. sammeln und brigt somit das gleiche Gefahrenpotential.

Teil 2: Einfacher wäre es bestimmte Marken zu verbieten. Mezedesstern oder VW-Emblem im Roten Kreis. ;-) Für das Benzinverboten würde ein Benzinkanister mit "Ich darf hier nicht rein" alles nutwendige aussagen.... *Achtung Ironie*

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Tiefgarage und LPG, brauche Hilfe