Tiefgarage und LPG, brauche Hilfe
Hallo,
habe eine Mietwohnung und einen Stellplatz in einer Tiefgarage zu unserem Wohnkomplex.
Leider hängt an der Einfahrt noch ein uraltes Schild mit dem Hinweis, dass Druckgasbetriebene Fahrzeuge nicht eingestellt werden dürfen...
Also darf ich offiziell nicht rein ;-(
Könnt ihr mir irgendwas an die Hand geben womit ich zur Verwaltung gehe und mir eine Erlaubnis geben lasse doch da rein zu dürfen... Die haben bestimmt von den neuen Gesetzen noch keine ahnung...
Danke, im voraus
18 Antworten
Hy
sei gegrüßt
Ja beides zählt als Druckgasbetrieben.
Gruß
Snappy
Tach,
auch wenn beides als Druckgas bezeichnet werden sollte, wird bei Erdgas in der Regel kein Verbot in Park/Tiefgaragen erteilt. Dies ist darin begründet das Erdgas leichter ist als Luft und daher verfliegt bevor sich gefährliche Konzentrationen ergeben könnten.
Das Verbot ist ja ziemlicher Schwachsinn. Genauso wie der Füllstop (in der Praxis) 😉
Aber sicher ist sicher. Aufzüge halten ja auch das vielfache des tatsächlichen Gewichts. Mindestens genauso übervorsichtig wird mit dem Thema umgegangen. Am besten, man hat seinen Anschluss von außen unsichtbar, dann hat sich das Thema sowieso erledigt.