Tieferlegung Oldtimer fähig?
Hallo Leute, ich bin dran mir ein 124 er zu holen welcher im Herbst 30 wird. Dieser hat ein tieferlegungs fahrwerk und ich würde gerne wissen ob der so Oldtimer werden kann. Leider braucht der TÜV offensichtlich zu lange für eine Antwort oder ihm ist es egal oder was auch immer deswegen Versuche ich mein Glück hier. Im Anhang Bilder von Schein, eventuell hat hier ja jemand Ahnung und einen Anhaltspunkt ob das gehen kann oder auf gar keinen Fall. Vielen Dank schon Mal.
---edit Mod, Bild mit persönlichen Daten entfernt---
18 Antworten
Zitat:
@MarcoGianni schrieb am 6. Januar 2021 um 16:44:24 Uhr:
Hallo Leute, ich bin dran mir ein 124 er zu holen welcher im Herbst 30 wird. Dieser hat ein tieferlegungs fahrwerk und ich würde gerne wissen ob der so Oldtimer werden kann. Leider braucht der TÜV offensichtlich zu lange für eine Antwort oder ihm ist es egal oder was auch immer deswegen Versuche ich mein Glück hier. Im Anhang Bilder von Schein, eventuell hat hier ja jemand Ahnung und einen Anhaltspunkt ob das gehen kann oder auf gar keinen Fall. Vielen Dank schon Mal.
Hallo ,wenn die Tieferlegung Orginal von Mercedes Benz ist , gibt es keine Probleme. Das lässt sich leicht feststellen, einfach bei Mercedes Benz (möglichst Niederlassung) einen Auszug holen welcher die Orginal-Ausstattung ab Werk zeigt.
In der Aufzählung gibt es dazu gehörende Code.
Mit diesem Dokument Fahrzeug überprüfen, stimmt es - ist alles gut.Dann gibt es mit einem Gutachten kein Problem.
Bei Abweichungen gibt es Probleme, rückbauen oder wenn möglich eintragen lassen .
Orginal ab Werkausstattung ist das Beste.
Hm. Ich glaube nicht das Mercedes damals ein TA-Technics Fahrwerk verbaut hat. Das ist, so glaube ich zu wissen, das Billigste, was es gibt.
Sinngemäß gilt für nachtägliche Einbauten, dass Teile und Zubehör, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung eingebaut wurden oder auch hätten eingebaut werden können (es muss sie innerhalb dieser 10 Jahre also gegeben haben), für eine H-Zulassung zulässig sind. Wenn es die Federn schon vor 20 Jahren von TA gegeben hat sehe ich da erstmal keine Probleme. Sofern es dafür keinen Nachweis gibt würde ich mal auf doof machen und einfach zur H-Abnahme fahren, dann sehen was passiert und die Federn zur Not ausbauen. Eibach Federn gab es schon kurz nach Einführung des W124, die sollten notfalls als Ersatz gehen.
Allerdings habe ich gerade durch die Gerüchteküche gehört, dass es bei der H-Abnahme zum 1.1.2021 Änderungen gegeben haben soll - keine Ahnung ob es stimmt bzw. was es betrifft.
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Nur mal so eine Anmerkung: willste nicht mal Name und Anschrift des jetzigen Besitzers auf dem Foto mit dem Schein schwärzen?
wenn es eine ganz normale Tieferlegung ist mit einer normalen Technik, die es in den ersten 10J nach EZ so oder vergleichbar gab... wär ich da ganz entspannt.
Man darf ja auch defekte Federn /Dämpfer tauschen gg Neuware.
Was gab es denn für Änderungen bezüglich H Kennzeichen ab 2021?
Gruß
Zitat:
@dieselanddust schrieb am 6. Januar 2021 um 19:57:25 Uhr:
Sinngemäß gilt für nachtägliche Einbauten, dass Teile und Zubehör, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung eingebaut wurden oder auch hätten eingebaut werden können (es muss sie innerhalb dieser 10 Jahre also gegeben haben), für eine H-Zulassung zulässig sind. Wenn es die Federn schon vor 20 Jahren von TA gegeben hat sehe ich da erstmal keine Probleme. Sofern es dafür keinen Nachweis gibt würde ich mal auf doof machen und einfach zur H-Abnahme fahren, dann sehen was passiert und die Federn zur Not ausbauen. Eibach Federn gab es schon kurz nach Einführung des W124, die sollten notfalls als Ersatz gehen.Allerdings habe ich gerade durch die Gerüchteküche gehört, dass es bei der H-Abnahme zum 1.1.2021 Änderungen gegeben haben soll - keine Ahnung ob es stimmt bzw. was es betrifft.
Hab bisher nur bei unterem Link was dazu gefunden.
Note 3 reicht demnach theoretisch nicht mehr
Ein guter Erhaltungs- und Pflegezustand "muss" jetzt wohl attestiert werden
https://www.autosieger.de/...gen-und-verschaerfungen-article23632.html
Tieferlegung Lorinser und Felgen meines CE waren eingetragen, letzten März die H-Prüfung ohne Beanstandung.
Die Tieferlegung ist in deinem Fall doch eingetragen, also fahr einfach mal hin, GTÜ oder Dekra sind da nicht so kleinkariert.
Zitat:
@Jojoausmg schrieb am 6. Januar 2021 um 22:36:35 Uhr:
Hab bisher nur bei unterem Link was dazu gefunden.
Note 3 reicht demnach theoretisch nicht mehr
Ein guter Erhaltungs- und Pflegezustand "muss" jetzt wohl attestiert werdenhttps://www.autosieger.de/...gen-und-verschaerfungen-article23632.html
Der Artikel ist uralt. Es ist zwar kein Datum angegeben, aber den Beispielen nach ist er von 2012.
Die erwähnte Messe findet dieses Jahr nicht im März sondern im Juli statt.
Solange es keine Anhebung auf 35 oder 40 Jahre gibt, sehe ich das entspannt.
Wenn ich dass richtig sehe, ist dass n TA Techniks Gewindefahrwerk.
Das wird so mit H Kennzeichen wahrscheinlich nicht möglich sein, weil es dass noch nicht lange gibt.
Wenn Tiefergelegt, dann muss die Tieferlegung zeitgenössisch sein, so wie sie in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung möglich und üblich war.
Das sind z.B. Tieferlegungsfedern wie H&R, Eibach, Brabus, AMG, usw. usf. aber kein Gewindefahrwerk.
Moin Moin !
Ergänzend zu Mark-86 möchte ich anfügen: Alle Umbauten haben ein Gutachten , dieses muss ein Erstellungsdatum tragen. wenn also das Teilegutachten für die Billigfedern (haben die überhaupt noch Vorspannung ?) 20 Jahre alt oder älter ist gibt es keine Probleme. Die Sonderräder mit der DB Nr. gibt es auch schon über 20 Jahre. Was mit den erstgenannten Sonderrädern ist , kann ich nicht sagen. Da ist der Schein mangelhaft , auch ansonsten ist noch ein Fehler drin, da das Fzg auf Euro 2 nachgerüstet wurde, kann das Datum zur Emissionsklasse nicht die EZ sein. Auch steht dort nicht , womit die Nachrüstung erfolgte. Theoretisch wäre zwar denkbar, das das Fzg von DB nachträglich umgeschlüsselt wurde, das war tatsächlich bei einigen wenigen 124 der Fall , aber das war schon lange vor 2006.
MfG Volker