1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Corsa
  6. Corsa C & Tigra TwinTop
  7. Tieferlegung ohne Eintragung

Tieferlegung ohne Eintragung

Opel Corsa C

Hi Leute,
Ich habe eine kurze Frage kennt sich einer aus mit der Tieferlegung von Autos und der dazu gehörigen Eintragung?

Mein Problem: ich habe meinen Corsa vor nicht mal einer Woche von einer Fachwerkstatt tiefer legen lassen wurde aber noch nicht eingetragen.... Der Eintragungstermin ist erst morgen. Jetzt hat mich gestern abend die Polizei angehalten und will das ich 125€ Strafe Zahl und ich bekomme 3 Punkte. Da ich noch in der Probezeit bin versuche ich da natürlich raus zu kommen.....

Hat vielleicht einer von euch schon die selbe oder ähnliche Erfahrungen mit der Polizei gehabt??? Bitte melden
LG CorsaTuner

Beste Antwort im Thema

Nach der Eintragung hast du genau eine Fahrt gut: zur Prüfstelle zum Eintragen.
Alles was du dazwischen fährst -> fahren ohne BE.
Im Anhörungsbogen Einspruch einlegen und die Lage Erläutern ist ne Versuch wert, braucht aber gut gelaunte Beamten.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von toby2507


H&R Federn zum Beispiel haben eine ABE und sind somit nicht eintragungspflichtig außer in Kombination mit Sonderrädern.

Das ist meiner Ansicht nach falsch. Bei den H&R Federn ist nur ein Teilegutachten dabei. Es steht schon auf der ersten Seite des Gutachtens das eine nach §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme nötig ist.

Kürzere Federn zu verbauen ist im Grunde ja auch nichts anderes als ein komplettes Fahrwerk zu verbauen. Bzw. es hat die gleichen Auswirkungen auf die Fahrzeuggeometrie.

Zitat:

Original geschrieben von toby2507


Was wurde denn zum Tieferlegen verbaut?

H&R Federn zum Beispiel haben eine ABE und sind somit nicht eintragungspflichtig außer in Kombination mit Sonderrädern.

Es sind Tieferlegungsfedern von AP Peformance

Ich würd nochmal bei der Polizei antanzen und denen deine Situation darlegen vll kommst ja mit 1 Punkt und Mängelkarte davon!

Zitat:

Original geschrieben von Pantothen



Zitat:

Original geschrieben von toby2507


H&R Federn zum Beispiel haben eine ABE und sind somit nicht eintragungspflichtig außer in Kombination mit Sonderrädern.
Das ist meiner Ansicht nach falsch. Bei den H&R Federn ist nur ein Teilegutachten dabei. Es steht schon auf der ersten Seite des Gutachtens das eine nach §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme nötig ist.

Kürzere Federn zu verbauen ist im Grunde ja auch nichts anderes als ein komplettes Fahrwerk zu verbauen. Bzw. es hat die gleichen Auswirkungen auf die Fahrzeuggeometrie.

Ich hab auch H&R Federn drin und ich bin ohne Eintragung damit über den TÜV gekommen, brauchte nur den roten Zettel mit der ABE, mehr wollten die nicht haben und dass mit eingetragenen 15Zoll Felgen..

Ähnliche Themen

Zitat:

Kürzere Federn zu verbauen ist im Grunde ja auch nichts anderes als ein komplettes Fahrwerk zu verbauen. Bzw. es hat die gleichen Auswirkungen auf die Fahrzeuggeometrie.

wer hat denn dir das erzählt? 😁

edit ; da liegen welten zwischen, beiden Varianten ;-)

Was ändert sich denn noch?
Edit: Und ich rede von der Geometrie. Nicht dem Dämpfungsverhalten.

Ich habe auf der Website von H&R lediglich Teilegutachten gefunden, deswegen meine Aussage. Habe inzwischen aber eine H&R ABE gesehen und bin doch überrascht das es ohne Abnahme möglich ist. Aber offiziell nur in Verbindung mit Serienrädern. Das heißt in Verbindung mit Sonderrädern die eine Abnahme erfordern, müsste es eingetragen werden. Das wird aber wohl meist nicht so eng gesehen.

Mag der gute Mann beim TÜV nicht so eng sehen, der nächste Mitarbeiter der Rennleitung dreht einem dann trotzdem nen Strick.

bei einem komplettfahrwerk sind die Dämper meist angepasst auf die jeweilige Tieferlegungsfedern

das hast du bei einem reinem Federtausch zb Eibach bis 30mm nicht 😉
da hast du gekürzte Federn ( weniger windungen ) bei immer noch Original Stossdämpfern, im sinne der einfederungs Tolerranz die der Hersteller festgelegt hat

edit und das macht den unterschied wie einfederungs freundlich weich / oder hart ) eine tieferlegung ist oder nicht
ps; alle ABE,s beziehn sich auf den unveränderten serien zustand, abweichungen müssen angezeigt werden ( abgenommen werden) ;-)

Die Fahrzeuggeometrie bleibt aber bei beiden Varianten gleich 😉

das ist auch unbestritten 😉
aber die aussage das ,dass ein und das selbe ist, Ist nunmal nicht richtig 😉

Das ist mir auch klar, weswegen ich auch das Komplettfahrwerk vorgezogen habe 😉

Man verzeihe das Missverständnis, meine Aussage war rein auf die Geometrie bezogen 😉

Zitat:

Original geschrieben von toby2507


Ich würd nochmal bei der Polizei antanzen und denen deine Situation darlegen vll kommst ja mit 1 Punkt und Mängelkarte davon!

Ich muss probieren komplett ohne Punkte raus zu kommen

Zitat:

Original geschrieben von CorsaTuner94


Ich muss probieren komplett ohne Punkte raus zu kommen

Du hast Mist gebaut und wurdest erwischt und wie man lesen kann, nicht zum ersten Mal - steh dazu. Geheule hilft nur der Geldbörse des Anwalts.

Gruß
Kaiser

Du wirst nicht ohne weiteres da raus kommen.

Was du machen kannst, um deinen guten Willen zu zeigen:

Du lässt jemanden mit dem Wagen zum TÜV rollern zum eintragen.
Du besorgst dir bei AP direkt alles, was du an Papieren brauchst und finden kannst (soweit ich das nach Stichprobe sehen kann, gibt es leider nur Teilegutachten, aber rufe doch bitte da nochmal an und frag nach, ob es eventuell mehr Papiere gibt, am besten freundlich deine Geschichte erzählen und um Hilfe bitten).
Du schaust, dass du den Wisch vom TÜVi nochmal mit ihm durch gehst und dir am besten von ihm u. der Werkstatt nochmal bestätigen lassen, dass diese Aussage so getroffen wurde.

Du bewegst deinen Arsch so schnell es geht (nachdem du dich wie oben beschrieben ordentlich Vorbereitet hast) zur zuständigen Behörde, legst Einspruch ein und bittest um Prüfung. Am besten mit einem wohl formulierten Text, der in Grammatik, Ausdrucksweise u. Wort ERWACHSEN und Verantwortungsbewusstsein demonstriert (nicht arrogant, sondern höflich, freundlich, etwas bittend und vor allem bitte keinen Slang! Hochdeutsch!) - Dabei aber nicht Arsch kriechen oder so. Sowas ist einfach nur lächerlich und wird von denen einfach nicht berücksichtigt 😉

Dann kann dir eventuell mit einem ordentlichen Bußgeld u. evtl. individuelles Fahrverbot ohne Vermerk ins Punkte-Register. Ich sage bewusst eventuell und gebe selber nur 10% Chance drauf, aber wenn dir dein Lappen lieb ist, dann fang an zu beten, dass 10% = 100% werden.

Und besorge dir schon mal ein ÖPNV Ticket und gutes Schuhwerk...

P.S.:
Darf man fragen, weshalb du das Aufbauseminar hattest? Nix für ungut, aber wird doch wohl zu hohe Geschwindigkeit gewesen sein?...

P.P.S.: Nicht direkt verzagen. Hätte mal (3 Tage nach Ende meiner Probezeit) wegen roter Ampel fast ne Sperre kassiert. Ampel war bereits 1 Minute rot, Irre randalierte auf einmal hinter mir in Ihrem Kinderschubser mit der Hupe rum und ich fahr, weil ich auch keine Ampel sehen konnte (LKW im Weg), über eine 1Links, 2Geradeaus, 1rechts Kreuzung rüber. Gab zwei nette Fotos, ist aber nichts draus geworden, weil ich freundlich zur Polizei gegangen bin u. den Sachverhalt erklärt hatte. Anhand der Timings der Fotos u. des Bildinhaltes, so wie, dass alle Ampeln rot waren (auch die Querrichtung), haben Sie gesagt - nächste mal gut Aufpassen - und alles wurde annulliert. Es gibt also auch Menschen bei denen. Die Trulla hinter mir hätte ich allerdings gerne geschlachtet 🙁

Das Aufbauseminar hatte ich wegen zu schnellen fahren und vor kurzem wurde ich mit meiner oma ihren auch geblitzt das gab auch ein Punkt

Und jetzt kommt noch dieser Vorfall dazu
Nur eine kurze Frage weis einer ob "Erlöschung der Betriebserlaubnis" ein A oder B Verstoß ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen