Tieferlegung Golf3
Hallo!
Ich habe ein Problem mit meiner tieferlegung.
Es ist ein Fahrwerk eingebaur 60/60mm.
Vorher waren ein paar Alufelgen eingebaut mit 15 Zoll, aber jetzt habe ich 16 Zoll Felgen. Ich mußte schon die Kunstoffteile abmachen, bördeln und ziehen. Die Reifen setzten aber immer noch auf. Ich habe mir noch ein paar Federwegbegrenzer gekauft und muß die noch einbauen.
Sonst fahre ich zu einem Tuner und lasse das machen.
Falls jemand sich damit auskennt wäre ich dankbar.
MfG D.F.
Beste Antwort im Thema
weiterlesen, schlaumeier!🙄
guck mal hier. wikipedia erklärt es so, dass du es evtl auch verstehen kannst..:
Erlöschen der Betriebserlaubnis [Bearbeiten]
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. veine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
noch fragen?
edition82 (dessen arbeitsplatz sich in der bibliothek eines amtsgerichts befindet😉)
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
mach mal nicht so ne hektik.
und:
hektik?
ich hatte davor schon 2mal gefragt und jedesmal hattest du es gekonnt ignoriert..bzw hast gesagt, dass du es ja alles weißt, nur wir nicht.
wäre mir ganz schön peinlich..
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
- überflüssiges bla-bla weggekürzt -§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
der Abs. 3 ist mir bekannt. er beinhaltet einen satz, aufgrunddessen er im gegensatz zu Abs. 2, und nebenbei auch zur begründung der letzten überarbeitung des gesetzestextes steht.
die intention des gesetzgebers ist meiner auffassung nach, dass die BE nur im gefährdungsfall erlischt - nur das ergibt einen sinn.
auf die interpretation von wikipedia verlasse ich mich in diesem fall bestimmt nicht.
Zitat:
edition82 (dessen arbeitsplatz sich in der bibliothek eines amtsgerichts befindet😉)
und, wie putzt es sich dort?
ok, wenn du den 19er zuende gelesen hast und es dennoch so siehst wie soeben beschrieben, dann tut's mir leid..
geht so..um kleine hobbyjuristen wie dich wegzuputzen reicht es auf jeden fall😉
allein die tatsache, dass du von den 3 in abs.2 genannten punkten ausgerechnet den "gefährdungs-punkt" auswählst und diesen dann in bezug mit der abnahme durch einen sachverständigen lt. abs.3 bringst...zeigt, dass man sich die unterhaltung mit dir echt sparen kann..
denk doch mal mit.. das würde ja bedeuten, dass ein gefährdender umbau dann in ordnung sei, wenn er von einem prüfer abgenommen wurde..
so ist das selbstverständlich nicht gemeint..da stellst du einen falschen bezug her..
und hier dann groß den affen machen? wieder ganz großes tennis hier..
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Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
die intention des gesetzgebers ist meiner auffassung nach, dass die BE nur im gefährdungsfall erlischt - nur das ergibt einen sinn.
auf die interpretation von wikipedia verlasse ich mich in diesem fall bestimmt nicht.
Gut das die Sinne trügen können. Es ist schön zu wissen, dass nicht jeder alles von wikipedia glaubt, dennoch:
§19 (1) StVZO besagt:
"(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, [...] entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinie in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die [...]"
§19 (3) erspar ich mir mal zu kopieren..
Somit ist keine BE vorhanden, da der Verordnung mit den entsprechenden Einzelrichtlinien nicht rechnung getragen ist (eben ABE/Eintragung).
Achso und was die Intention des Gesetzgebers bei der Verfassung des Gesetzestextes war ist gleichgültig, denn wichtig ist was er formuliert hat. Daher auch die oftmals unterschiedlichen Auslegungen...
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
geht so..um kleine hobbyjuristen wie dich wegzuputzen reicht es auf jeden fall😉denk doch mal mit.. das würde ja bedeuten, dass ein gefährdender umbau dann in ordnung sei, wenn er von einem prüfer abgenommen wurde..
🙂
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
allein die tatsache, dass du von den 3 in abs.2 genannten punkten ausgerechnet den "gefährdungs-punkt" auswählst und diesen dann in bezug mit der abnahme durch einen sachverständigen lt. abs.3 bringst...zeigt, dass man sich die unterhaltung mit dir echt sparen kann..
und warum blubberst du mich dann weiter voll?
ich habe einfach eine andere rechtsauffassung als du, und dabei bleibts auch.
rechtsauffassung?? was soll denn das in diesem zusammenhang heißen?
du siehst es einfach falsch. fertig aus.
da gibts keine diskussion..du beharrst aber auf deinem standpunkt..mach das. aber verbreite deinen schwachsinn hier nicht auch noch.
ich habe mit dem "weiterblubbern" versucht, dir deinen denkfehler aufzuzeigen..das checkst du aber nicht, weil....naja, wird schon gründe haben.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
ich habe einfach eine andere rechtsauffassung als du, und dabei bleibts auch.
Kollege, da gibts keinen Ermessensspielraum.
Spätestens, wenn du mal von nem schlecht gelaunten Polizisten angehalten wirst, wirst dus am eigenen Leib erfahren...
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
du siehst es einfach falsch. fertig aus.
da machst du es dir schon wieder zu einfach.
Zitat:
du beharrst aber auf deinem standpunkt..mach das. aber verbreite deinen schwachsinn hier nicht auch noch.
aber natürlich verbreite ich hier meine meinung, ob dir das passt interessiert mich nicht.
Zitat:
ich habe mit dem "weiterblubbern" versucht, dir deinen denkfehler aufzuzeigen..das checkst du aber nicht, weil....naja, wird schon gründe haben.
es gibt keinen denkfehler. ich lege nur die vorschrift anders aus.
Zitat:
Spätestens, wenn du mal von nem schlecht gelaunten Polizisten angehalten wirst, wirst dus am eigenen Leib erfahren...
ganz bestimmt nicht - ich fahre serienfelgen.
Zitat:
es gibt keinen denkfehler. ich lege nur die vorschrift anders aus.
du machst dich hier ziemlich lächerlich.
du kannst es auslegen wie du willst, wenn es hart auf hart kommt, wird dir einer sagen wie der gesetzgeber es auslegt. und der hat dann recht.
Ganz ehrlich Rabbit, jetzt reichts.
Du schreibst hier Müll, den du falsch ausgelegt hast, und führst damit womöglich ahnungslose Neulinge auf die falsche Fährte.
Ich zitiere einfach mal aus einem beliebigen Felgengutachten:
Zitat:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß Anlage XIX StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
... oder kannst du da auch irgendwas anders auslegen?
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
da machst du es dir schon wieder zu einfach.Zitat:
Original geschrieben von Edition82
du siehst es einfach falsch. fertig aus.
oh mann, du schnallst es einfach nicht! vor allem "schon wieder"? ich mache es mir doch nicht einfach..einfach wäre, es einfach bleiben zu lassen, DIR zu verklickern, dass du dieses gesetz nicht richtig liest.
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
aber natürlich verbreite ich hier meine meinung, ob dir das passt interessiert mich nicht.Zitat:
du beharrst aber auf deinem standpunkt..mach das. aber verbreite deinen schwachsinn hier nicht auch noch.
deine meinung ist falsch! falsch! hast du noch nie in ein x-beliebiges felgen- oder fahrwerksgutachten geschaut?? (siehe serials beitrag)
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
es gibt keinen denkfehler. ich lege nur die vorschrift anders aus.Zitat:
ich habe mit dem "weiterblubbern" versucht, dir deinen denkfehler aufzuzeigen..das checkst du aber nicht, weil....naja, wird schon gründe haben.
es gibt eine menge wege, gesetze auszulegen..natürlich. aber doch nicht, wenn es glasklar niedergeschrieben wurde..
du machst dich hier tierisch zum obst..
das ist jetzt deine reaktion darauf?
du bist einfach nur....🙄
kannst du nicht einfach zugeben, dass du einen fehler gemacht hast..? ist das denn so schwer?