Tieferlegung Golf3
Hallo!
Ich habe ein Problem mit meiner tieferlegung.
Es ist ein Fahrwerk eingebaur 60/60mm.
Vorher waren ein paar Alufelgen eingebaut mit 15 Zoll, aber jetzt habe ich 16 Zoll Felgen. Ich mußte schon die Kunstoffteile abmachen, bördeln und ziehen. Die Reifen setzten aber immer noch auf. Ich habe mir noch ein paar Federwegbegrenzer gekauft und muß die noch einbauen.
Sonst fahre ich zu einem Tuner und lasse das machen.
Falls jemand sich damit auskennt wäre ich dankbar.
MfG D.F.
Beste Antwort im Thema
weiterlesen, schlaumeier!🙄
guck mal hier. wikipedia erklärt es so, dass du es evtl auch verstehen kannst..:
Erlöschen der Betriebserlaubnis [Bearbeiten]
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. veine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
noch fragen?
edition82 (dessen arbeitsplatz sich in der bibliothek eines amtsgerichts befindet😉)
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bluedragon777
Also ich würd die ja eintragen lassen an deiner Stelle.Den du Fährst gerade ohne Versicherung da die ABE von deinem fahrzeug erloschen ist!
weder erlischt wegen der felgen autoamtisch die BE noch fährt man deswegen "ohne versicherung".
Natürlich erlischt dadurch die BE. 3 Punkte und n paar Taler...
Die BE des Fahrzeuges gilt für alle serienmäßigen Rad-Reifen-Kombinationen, außerdem die eingetragenen. Alles andere führt zum Erlöschen der BE, ganz einfach.
so siehts aus😉
der versicherungsschutz erlischt mw nicht. die versicherung holt sich im regulierungsfalle jedoch eine nicht unerhebliche regresssumme vom VN zurück..
und diese ist dann meist höher als auto+felgen+eintragen wert sind/kosten würden😉
also: lasst eure schei*e doch einfach eintragen und gut is..wo ist das problem?
Auto ohne ABE und hier mit (fast) vollem Kennzeichen unterwegs.😉😰😕
Würd' mir ja zu denken geben.......
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Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Natürlich erlischt dadurch die BE. 3 Punkte und n paar Taler...Die BE des Fahrzeuges gilt für alle serienmäßigen Rad-Reifen-Kombinationen, außerdem die eingetragenen. Alles andere führt zum Erlöschen der BE, ganz einfach.
so einfach, wie du dir das zusammengereimt hast, ist es eben nicht. seit wann sind gesetze einfach?
na dann erklär's doch einfach..
diese gesetze sind einfach😉 steht eigentlich meist alles klipp und klar da.
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
so einfach, wie du dir das zusammengereimt hast, ist es eben nicht. seit wann sind gesetze einfach?
Wieso, was versteh ich denn nicht? Steht da "Alle, außer Zauberhasen müssen ihren Mist eintragen lassen"?
Leute, lasst das rumgezanke -.-
Fakt ist, alles, was nicht Serie ist und ohne ABE ausgeliefert wird, gehört eingetragen! Die 35€ sollte eigentlich jeder haben.
Kümmert euch lieber um das Problem des TE, sonst schließt gleich wieder irgendein Mod den Thread, weil ihr euch die nächsten 14 Seiten hin und her zankt und am Ende trotzdem jeder bei seiner meinung bleibt!!!
Back to Topic:
Wo genau Schleifen deine Reifen? Nur in der Kurve, wenn das Fahrzeug sich in die Kurve legt, oder auch beim normalen fahren?
Allgemein würde ich jetzt auf den ersten Blick sagen, das deine Reifenkombi schon ein wenig bullig ist... Am besten macht wirklich mal Bilder.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Wieso, was versteh ich denn nicht? Steht da "Alle, außer Zauberhasen müssen ihren Mist eintragen lassen"?
tja, ich weiss nur eins: ich hab nicht mit dem gesetzestext beschäftigt - ihr offensichtlich nicht.
dann sag es doch einfach. wo steht es? was steht dort?
mach doch nicht so ein geheimnis draus..teile dein wissen mit uns anderen.
Zitat:
Original geschrieben von yanfred
Kümmert euch lieber um das Problem des TE, sonst schließt gleich wieder irgendein Mod den Thread, weil ihr euch die nächsten 14 Seiten hin und her zankt und am Ende trotzdem jeder bei seiner meinung bleibt!!!
wenn sich die mods hier wie kleinkinder aufführen, ist das nicht unser problem.
Zitat:
Back to Topic:
zum topic kann ich nur sagen, federwegsbegrenzer sind müll, weg damit. ansonst ist doch eigentlich alles klar: entweder man passt das blech an, oder man verzichtet eben auf die viel zu breiten felgen.
nun sag doch endlich mal was zur rechtslage bzgl. der BE bei nicht eingetragenen rad/reifen-kombis..
StVZO
§19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Noch Fragen?
weiterlesen, schlaumeier!🙄
guck mal hier. wikipedia erklärt es so, dass du es evtl auch verstehen kannst..:
Erlöschen der Betriebserlaubnis [Bearbeiten]
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. veine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
noch fragen?
edition82 (dessen arbeitsplatz sich in der bibliothek eines amtsgerichts befindet😉)