Tieferlegung Golf3
Hallo!
Ich habe ein Problem mit meiner tieferlegung.
Es ist ein Fahrwerk eingebaur 60/60mm.
Vorher waren ein paar Alufelgen eingebaut mit 15 Zoll, aber jetzt habe ich 16 Zoll Felgen. Ich mußte schon die Kunstoffteile abmachen, bördeln und ziehen. Die Reifen setzten aber immer noch auf. Ich habe mir noch ein paar Federwegbegrenzer gekauft und muß die noch einbauen.
Sonst fahre ich zu einem Tuner und lasse das machen.
Falls jemand sich damit auskennt wäre ich dankbar.
MfG D.F.
Beste Antwort im Thema
weiterlesen, schlaumeier!🙄
guck mal hier. wikipedia erklärt es so, dass du es evtl auch verstehen kannst..:
Erlöschen der Betriebserlaubnis [Bearbeiten]
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. veine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
noch fragen?
edition82 (dessen arbeitsplatz sich in der bibliothek eines amtsgerichts befindet😉)
51 Antworten
@MaGiC-RaBBiT
Du solltest dir mal den gesamten §19 angucken und nicht die Zeilen die dir gefallen.
Ich mag auch Wikipedia nicht besonders wenn es um solche offizielle texte geht.
Die Betriebserlaubnis wird durch den gesamten §19 gesetzlich geregelt.
Das was da steht ist eindeutig und sollte von jemandem der der deutschen Sprache mächtig ist verständlich sein.
Lies dir mal den gesamten §19 durch.
Dir ist ja so langweilig wie du schreibst 🙄
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
du bist einfach nur....🙄
ich weiss, wahnsinnig intelligent und gutaussehend. nett von dir, aber das höre ich ständig.
Zitat:
kannst du nicht einfach zugeben, dass du einen fehler gemacht hast..? ist das denn so schwer?
was möchtest du sonst noch wissen, Councelor Troi? mich interessiert deine einschätzung als freizeit-psychologin.
wie gehabt, ohne argumente..
wie kann man sich so lächerlich machen..? und dann immer noch einen drauf setzen..
bist du ein kunde...peinlich!
Trolle bitte nicht füttern 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Joe-Dreck
Du solltest dir mal den gesamten §19 angucken und nicht die Zeilen die dir gefallen.
unnötig. ich nutze die StVZO seit jahren als kopfkissen, und die STVO als zudecke. daher kann ich den inhalt beider natürlich perfekt auswendig. rückwärts. im handstand.
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
unnötig.
und dabei sollte es belassen werden.
Der eine kommt mit Argumenten (und damit meine ich nicht den Zauberhasen) und der andere (hier schon) macht sich nur noch lächerlich und fühlt sich dabei anscheinend noch toll...
Diese Diskussion führt nun echt zu nichts mehr.
Schade für den Themenstarter, dass es nicht seine Frage ist, um die hier so intensiv diskutiert wird. (Welche aber zum glück schon beantwortet wurde.)
Hoffentlich kommt hier bald ein Mod und setzt einen Schlussstrich...
MfG
mueck