Thread für alles rund um den Corsa...
Moinsen, nach rücksprache mit qp eröffne ich hier mal einen thread, in dem der ganze kram rund um den corsa reinkann. probleme, anregungen, workshops über blaue
oder weisse LED´s, leistungstests, bilder vom corsa, neue vorstellungen von usern, witziges bei ebay un co., kleine allgemeine hilfefragen (wo sich kein eigener thread lohnt!!!) oder einfach nur smalltalk in verbindung mitm corsa, was ihr von ihm haltet, was ihr euch von OPEL gewünscht hättet wie der corsa anders sein soll etc., umbaupläne und tüvfragen, also der ganz normale kleinscheiss rund um den kleinen rennwagen. oder auch probleme mit usern, die nich per PN geklärt werden können. macht aber keinen veralber-thread draus, bedingung is bezug zum corsa. ich hoffe er wird rege genutzt. ich denke, gegen suche un biete rund um den corsa kann auch keiner was sagen?! gibt ja kein corsa A biete un suche... so denn, viel spass.
Beste Antwort im Thema
Moinsen, nach rücksprache mit qp eröffne ich hier mal einen thread, in dem der ganze kram rund um den corsa reinkann. probleme, anregungen, workshops über blaue
oder weisse LED´s, leistungstests, bilder vom corsa, neue vorstellungen von usern, witziges bei ebay un co., kleine allgemeine hilfefragen (wo sich kein eigener thread lohnt!!!) oder einfach nur smalltalk in verbindung mitm corsa, was ihr von ihm haltet, was ihr euch von OPEL gewünscht hättet wie der corsa anders sein soll etc., umbaupläne und tüvfragen, also der ganz normale kleinscheiss rund um den kleinen rennwagen. oder auch probleme mit usern, die nich per PN geklärt werden können. macht aber keinen veralber-thread draus, bedingung is bezug zum corsa. ich hoffe er wird rege genutzt. ich denke, gegen suche un biete rund um den corsa kann auch keiner was sagen?! gibt ja kein corsa A biete un suche... so denn, viel spass.
41210 Antworten
dienstag weihnachtsfeier mal sehen wie das wird ist die erste weihnachtsfeier wo ich als leiharbeiter auch eingeladen bin
Kurze Nachhilfe bei Fahrverboten.
Letzte Jahr im Juli wurde ich mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Ist recht spät gekommen das Foto, alles bezahlt, passt.
Jetzt im September wurde ich mit 30 Zuschnell Geblitzt (alles außerorts). Jetzt soll ich aber dennoch 4 Wochen laufen weil das letzte mal angeblich innerhalb von 12 Monaten wahr. haben die beim Amt nen anderen Kalender ??? Oder liegt es daran das der bescheid letztes Jahr recht spät gekommen ist? währe ja dann aber auch irgendwie schwachsinn, weill dann wieder beide vergehen länger als 12 monate her liegen.
Also wie geht das jetzt genau mit den 12 monaten ??
Und das vom Letzten Jahr wahr auf jeden fall im Juli, Da ich danach nie wieder in einem auto vom Deutschen Roten kreuz saß ^^
Klingt irgendwie alles nach einem Anwalt
hab mal gegoogelt:
Wikipedia: Fahrverbot
"bei einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres
nach Rechtskraft der Entscheidung zum ersten Verstoß"
Bußgeldkatalogverordnung §4 Regelfahrverbot:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
ja hendrik, ich kenne mich damit sehr gut aus... mal wieder... VERDAMMT!
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hendrik, ich bin mir halt ne sicher wegen auto, wenn dann en corsa A oder meriva A.
aber zur zeit knabber ich an der anderen sache, die musste ja auch bezahlt werden... in bar. das waren ma eben 3400... weisst was ich meine...
Zitat:
Original geschrieben von PERSON
hab mal gegoogelt:Wikipedia: Fahrverbot
"bei einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres
nach Rechtskraft der Entscheidung zum ersten Verstoß"Bußgeldkatalogverordnung §4 Regelfahrverbot:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Rechtskraft der Entscheidung ist dann wann gegeben ???
Müsste in dem Kleingedruckten drinstehen!
also in meinem bescheid steht hinten drauf das das ding rechtskräftig wird nach 14 tagen ab zustellung wenn du keinen einspruch erhebst! wenn ich das nu richtig verstanden habe!
Zitat:
Original geschrieben von Kadett.HL
Müsste in dem Kleingedruckten drinstehen!also in meinem bescheid steht hinten drauf das das ding rechtskräftig wird nach 14 tagen ab zustellung wenn du keinen einspruch erhebst! wenn ich das nu richtig verstanden habe!
Alles klar dann such ich mal den anderen Brief
Ich würde dann einfach einspruch erheben.
Sagen worums geht und ne Kopie vom Letzten Bescheid mit hin schicken!
sofern mir bekannt ist, wird aller spätestends 3 Monate nach rechtskräftigkeit (14 tagen) eingezogen , danach ist, die einzugsfrisst verfallen
edit. mit einem Telefonat kan man dies auf eine gewisse zeit ( in den 3 monaten feststlegen)
alternativ dazu!
oder durch ein höheres busgeld aus büsen,und man behält den lappen