THG Prämie / Ärger mit dem Autohaus / steckt da ein System dahinter?
Hallo zusammen,
wir haben im Sommer eines der guten Leasignangebote für einen Fiat 500e ergattert und das Auto wurde sogar vor dem zugesagten Liefertermin bereitgestellt. Ein paar Tage danach haben wir auch die Bafa Prämie beantragt und die Gutschrift kam auch sehr schnell.
Bei der Beantragung der THG Prämie gab es eine kleine Überraschung, denn angeblich wurde für das Auto mit der Fahrgestellnummer schon wenige Tage nach Zulassung die Prämie beantragt. Es stellte sich heraus, dass das Autohaus diese Prämie bereits bekommen hat.
Beim Schriftwechsel mit dem AH haben die sich erst dumm gestellt, dann haben sie es zugegeben, dann war mal jemand im Urlaub, dann haben sie die Erstattung an uns angebeblich auf ein falsches Konto gezahlt ... bis heute ist das Geld noch nicht bei uns.
Jetzt die Frage in die Runde: Bin ich der Einzelfall? Steckt da ein System dahinter, denn eigentlich steht die Prämie demjenigen zu, der im Fahrzeugschein steht?
Bin gespannt auf andere Erfahrungen.
Grüße
Torsten
187 Antworten
Es kann doch nur so sein, daß hier mit den richtigen Daten und falscher Kontonummer gearbeitet worden ist. Eventuell ist dieses der Geschäftsleitung so garnicht bekannt? War es eventuell ein MA des AH? Ich würde dieses eindeutig geklärt haben wollen, wenn ich Betroffener wäre.
"Irgendein MA ist es bestimmt nicht, dann wären es Einzelfälle. Das ist ganz weit oben bekannt, da bin ich mir sicher.
Ich warte gerade auf Antwort. Und je nachdem, wie die ausfällt, entscheide ich, was ich tun werde.
Und ja, auch meiner Meinung nach besteht der Verdacht von strafrechtlich relevantem Verhalten.
VG
Zitat:
@Ralf1963 schrieb am 9. Februar 2023 um 20:25:15 Uhr:
Ja genau das rentiert sich und ist in meinen Augen Betrug.
Hast du schon Kontakt aufgenommen?
Wenn ja, was wurde mitgeteilt?
Ich habe seit dem Telefonat und meiner Mail 2 Tage später, da sie sich nicht mehr meldeten nichts mehr gehört.
Ich habe vor an due Geschäftsführer zu schreiben und meine Forderung zu stellen.
Genau so unklar ist halt auch noch, ob sie sich auch schon für 2023 die Prämie gesichert haben.
Aber allein schon für die Dreistigkeit müsste man das Autohaus anzeigen wegen dem nicht erlaubten Einsatz der Persönlichen Daten und dem Versuchs des Betrugs.
Grüße
Es ist in der Tat eine merkwürdige Sache.
Dennoch mal eine Frage an alle die, die hier von Betrug oder ähnlichem sprechen: Habt ihr euch mal darüber informiert, welche Rechte der Eigentümer (Leasinggeber) im Bezug auf die Beantragung der THG Prämie hat?
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THG bezieht sich auf den Halter nicht auf den Besitzer. Sonst würde ja auch der Brief und nicht der Schein gefordert sein.
Ja, habe ich.
Der einzige, der die Prämie beantragen kann, ist der Fahrzeughalter. Ein Dritter darf lediglich im Auftrag des Halters die Prämie beantragen.
Halter ist derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Der Eintrag ist sowohl in Teil 1 (ehemals bekannt als Fahrzeugschein) als auch in Teil 2(ehemals Fahrzeugbrief) zu finden.
Beide Dokumente weisen lediglich den Halter aus, der also für Verkehrssicherheit, Versicherung, KFZ-Steuer usw. verantwortlich ist. Mit der Eigenschaft "Eigentümer" haben beide Dokumente nichts zu tun, obwohl das häufig geglaubt wird.
VG
Zitat:
@206driver schrieb am 11. Februar 2023 um 08:01:44 Uhr:
Es ist in der Tat eine merkwürdige Sache.
Dennoch mal eine Frage an alle die, die hier von Betrug oder ähnlichem sprechen: Habt ihr euch mal darüber informiert, welche Rechte der Eigentümer (Leasinggeber) im Bezug auf die Beantragung der THG Prämie hat?
Meine Frage war ernst gemeint und sollte nicht als Angriff oder ähnliches gedacht sein.
Ich informiere mich gerne an der Quelle und konnte die gesetzlichen Vorgaben zur THG Prämie nicht finden. Es gibt viele Informationen aus "zweiter Hand", aber da bin ich oft vorsichtig, denn manchmal werden entscheidende Nuancen gekürzt.
Es macht einen deutlichen Unterschied ob es beispielsweise heißt "auch der Halter" oder "nur der Halter" können die THG Prämie beantragen.
Außer Frage steht, dass der Fall Name des Halters und Kontonummer nicht des Halters ein Fall wäre, wo intensiv nachgeforscht werden muss, wie es dazu gekommen ist. Vermutlich wird man in solchen Fällen - wenn es denn so abgelaufen ist - rechtlichen Beistand benötigen.
Egal wo man im Netz schaut, es wird vom Halter gesprochen.
Auch ist in der Regel nicht das Autohaus der Leasinggeber sondern eine Bank. Insofern zieht diese Argumentation auch nicht.
Hallo,
ich hatte Deine Frage auch ernst genommen und nichts weiter rein interpretiert.
Ebenso erst war meine Antwort gemeint.
Ich habe einen Absatz auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums gefunden, der wie folgt lautet:
"Mit Beginn des Jahres 2022 und aktuell bis zum Jahr 2030 kann somit jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) von der THG-Quote finanziell profitieren. Anspruchsberechtigt ist die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter. Die Zahlung kann aber auch an eine andere Person erfolgen, wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, jedoch eine Bestätigung der Halterin oder des Halters – und damit eine Art Freigabebescheinigung – vorlegt. Die ersten Auszahlungen sind bereits in 2022 erfolgt."
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Der Abgleich zwischen Kontoinhaber und Halter ist also nicht erforderlich, wohl aber die Bestätigung des Halters. Und genau die fehlt (zumindest in meinem Fall) definitiv.
VG
Zitat:
@obi78 schrieb am 11. Februar 2023 um 14:27:10 Uhr:
Hallo,ich hatte Deine Frage auch ernst genommen und nichts weiter rein interpretiert.
Ebenso erst war meine Antwort gemeint.Ich habe einen Absatz auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums gefunden, der wie folgt lautet:
"Mit Beginn des Jahres 2022 und aktuell bis zum Jahr 2030 kann somit jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) von der THG-Quote finanziell profitieren. Anspruchsberechtigt ist die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter. Die Zahlung kann aber auch an eine andere Person erfolgen, wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, jedoch eine Bestätigung der Halterin oder des Halters – und damit eine Art Freigabebescheinigung – vorlegt. Die ersten Auszahlungen sind bereits in 2022 erfolgt."
Quelle: www.bundesfinanzministerium.deDer Abgleich zwischen Kontoinhaber und Halter ist also nicht erforderlich, wohl aber die Bestätigung des Halters. Und genau die fehlt (zumindest in meinem Fall) definitiv.
VG
Danke für den Beitrag!
Das hört sich ja in der Tat eindeutig an.
Hallo zusammen, habe Neuigkeiten.
Wollte am WE einen Brief an die GF schreiben und am Samstag waren 416€ auf dem Konto.
Ausgezahlt ohne Antwauf meine Mail.
Ich werde trotzdem noch an die GF schreiben, da ich keine Ahnung habe, ob das AH die THG Prämie für 2023 auch schon beantragt hat, denn auf meine,Fragen wurde ja nicht geantwortet. Weiter hin wie sie das weitergeben meiner Daten Erklären.
Gab es noch bei jemanden was neues beim THG Thema?
Hallo Zusammen,
warte noch auf Antwort, wie sich das AH die Lösung des Problems vorstellt. Dann entscheide ich über Anzeige und Klage.
VG
Halllo, danke für die Info.
Wie hast du das AH kontaktiert?
Also ich denke, sie werden Auszahlen. Aber die Kommunikation ist schlecht. Keine Antwort auf die Frage, ob auch für 2023 die Prämie beantragt wurde.
Ob es Sinn macht jetzt an die GF zu schreiben wegen der Weitergabe persönlicher Daten?
Fakt ist, es Ist ja schon passiert.
Das ist einfach Betrug und Datenmissbrauch.
Eigentlich gibt es nur eine Anzeige als Antwort.
Die Zahlen aus um bei den Kunden die sich melden die Wogen zu glätten.
Da wird es noch um hohe Summen gehen von Kunden die keine THG Prämie beantragt haben.
Alle betroffenen müssten Anzeige erstatten.
Das wäre eine richtige Antwort auf das Verhalten des AH König.
Was meinen die restlichen betroffenen?
Gruß