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Tempomat geht nicht

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 21:07

Ich hoffe mir kann einer helfen, ich fahre einen Audi A6 4B 2.5 TDI 150PS Bj.05.98 und habe mir ein Tempomat nachgerüstet und bin in eine Werkstatt gefahren um es Freischalten zulassen. Es hat auch alles soweit geklappt nur das am Tempomat kein Strom ankommt und der Mechaniker hat gesagt, das hinter dem Motorsteuergerät ein grosser weisser Stecker sitzt bei dem 2 Kabel fehlen, Nr.9 und Nr.10. Nun hoffe ich ob jemand weiss welche Kabel fehlen und wie man diese ersetzen kann. In einer Audi-Werkstatt wurde mir gesagt, das Sie keine Erlaubnis von Audi hätten sowas einzubauen oder zu reparieren. Bitte helft mir.

MfG. dasmotiv

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

1. GRA ist eingtragen im Fahrzeugbrief.

Unter welchem Punkt? Braucht man beim Tüv den Fahrzeugbrief?

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

2. Die liegt wohl daran das die meinsten Leute hier in diesem Forum wohl ziemlich inkompetent sind und nur danach gehen ob es geht oder nicht und nicht danach Fragen ob erlaubt oder nicht.

Scheinen wohl dann in ziemlich vielen Foren alle inkompetent zu sein. Ich habe das zumindest noch nie irgendwo gelesen / gehört...

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

3. Ja, wie ich auch shcon mal gesagt habe es gibt seitens audi nachrüstsätze mit ABE (die brauchren nicht mal eingetragen werden, keine Ahnung warum das so ist, man hat halt seine ABE bescheinigung und das reicht) aber diese Sätze sind nur für wenige Fahrzeugtypen lieferbar, und das nicht ohne Grund.

Habe einen orig. Nachrüstsatz gekauft und es war keine ABE dabei. Nur eine Einbauanleitung. Ausserdem, warum soll es für manche Fahrzeuge gehen, und für andere nicht? Entweder es ist so gefährlich oder nicht, aber nicht bei nem A6 zu gefährlich, und bei einem Passat ok, oder?

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

4. Die VAG Wekstätten schalten das so einfach bei jedem frei, weil sie selbst keine Ahnung haben und den Kunden nicht vergraulen wollen.

Das glaube ich nicht. Wenn das verboten wäre und die schalten das einfach frei können die ziemliche Probleme bekommen, wenn was passiert...

 

Gruss

jugi

zu 1.) Ich habe bisher bei 3 Fahrzeugen mit GRA im großen Brief gesucht und nichts entsprechendes gefunden... ?! Wie soll denn deiner Meinung nach so eine Eintragung aussehen?

zu 2.) Mag sein das das für einige zutrifft, andere machen sich schon nen Kopf, allerdings bist du der erste der hier solche Sachen durch die gegend wirft, da wird man natürlich auch nach Beweisen für diese Aussagen fragen dürfen.

zu 3.) Dann sollte es doch einfach sein mal Tatsachen zu präsentieren, d.h. scan eine der ABE's ein und dann hättest du eine Tatsache geschaffen.

z.B. in den offiziellen Unterlagen die mit dem GRA Nachrüstsatz 1J0 998 527 mit kommen wird an keiner Stelle etwas von ABE's oder Betriebserlaubnis erwähnt...

 

Allgemein lässt sich natürlich sagen das alle Um-/Nachrüstarbeiten von Fachpersonal durchgeführt werden sollten, aber um diese zu begründen einfach mal ABE und Betriebserlaubnis in den Raum zu werfen ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Ich erwarte in kürze dazu Benachrichtigung von einem KFZ Rechtsexperten, damit sollte wohl die Sache etwas klarer sein. Das Ergebnis wird dann entsprechend bekannt gegeben.

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