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Tempomat geht nicht

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 21:07

Ich hoffe mir kann einer helfen, ich fahre einen Audi A6 4B 2.5 TDI 150PS Bj.05.98 und habe mir ein Tempomat nachgerüstet und bin in eine Werkstatt gefahren um es Freischalten zulassen. Es hat auch alles soweit geklappt nur das am Tempomat kein Strom ankommt und der Mechaniker hat gesagt, das hinter dem Motorsteuergerät ein grosser weisser Stecker sitzt bei dem 2 Kabel fehlen, Nr.9 und Nr.10. Nun hoffe ich ob jemand weiss welche Kabel fehlen und wie man diese ersetzen kann. In einer Audi-Werkstatt wurde mir gesagt, das Sie keine Erlaubnis von Audi hätten sowas einzubauen oder zu reparieren. Bitte helft mir.

MfG. dasmotiv

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16 Antworten

Also wie immer eine inkompetente Audi-Werkstatt, besorg dir nen Stromlaufplan, schau was explizit fehlt und dann zieh die entsprechenden Kabel neu.

Stromlaufplan bekommst du hier: http://erwin.audi.de

oder manchmal mit freundlich Fragen bei deinem Audi Partner.

am 23. Juli 2004 um 9:50

GRA

 

Da muß ich dem Händler recht geben!

Das nachrüsten der GRA oder das instandsetzen einer nachgrüsteten GRA an einem E-Gas Fahrzeug

ist tatsächlich nicht erlaubt (ist wirklich so, kann für den Audi Händler Rechtliche konsiquenzen haben deshalb sind die Audihändler da so bescheiden mit auskünften bezüglich GRA nachrüsten)!

Wer das trotzdem macht bei dem erlischt die Bertieberlaubnis also auch der Versicherungsschutz (wenn ein Unfall passieren sollte bei dem nachgeforst wird dann siehts böse aus).

Wer nicht gewissenhaft an einer E-Gas anlage arbeitet bei dem kanns sehr schnall passieren das der Wagen plötzlich apruppt beschleunigt oder verzögert!

Leute unterschätzt das Thema E-Gas (GRA) nicht!

Gruß aus Ingolstadt

(PS:Wennst mir dein FAX gibst dann FAX ixh die denn SLP)

Hatte noch eine Frage zum fast gleichen Thema:

Habe ein A6 2.4i BJ 12/01 (also mit dem neuen 2.4 motor 170 PS).

Kann einer sagen ob es möglich ist sich da eine GRA einzubauen? Habe jetzt 2 Audi Werkstatten angerufen und es gibt ein Ja und ein Nein...

Es hat auch multitronic... also nicht den tiptronic.

Kostenpunkt war so rund die 360-380 euro... wäre dass angemessen?

Herzlichen Dank!

am 10. August 2004 um 15:02

Betriebserlaubnis

 

@obdiide

Hallo!

Ist es wirklich richtig, das die Betriebserlaubnis erlischt? Ich habe mir von meinem Freundlichen bei meinem A6 2.4 eine GRA nachrüsten lassen. Die Teile (orig. Audi Hebel) habe ich mir über's INet besorgt. Der Einbau und die Freischaltung war kein Thema.

Wenn es stimmt, was du schreibst, was kann man tun, damit die Betriebserlaubnis weiter besteht?

Gruß

Zum einen handelt es sich um eine Nachrüstung von Originalteilen, in den Set's die seitens VAG angeboten werden zur Nachrüstung findet sic diesbezüglich keinerlei Hinweis oder ABE, ich sehe somit nirgends einen Hinweis darauf, das dadurch die ABE erlischen sollte.

Das mit der Betriebserlaubnis kann ich nicht glauben denn Audi sagt:" Alles was in einem Modell bei Neuwagen liefer- bzw. bestellbar ist, kann auch nachgerüstet werden."

Es sei denn, man bezieht sich darauf, ob es ein Vertragshändler o.ä. eingebaut hat. Der Händler wo du warst, war bestimmt nur zu faul zu suchen.

MfG

@ obdiide:

Wo steht das????

Zitat:

Original geschrieben von janosch160

Wo steht das????

Danach suche ich auch seit dieser Aussage, allerdings ohne ernsthaftes Resultat.

am 11. August 2004 um 8:14

Es gibt ein schreiben vom KBA in dem steht das jegliche Änderungen und Modifikationen an einer E-Gas Anlage zum erlöschen der Betriebserläubins führt. Außerderm hat der Automobilhersteller sicherzustellen das Modifikationen seites des Kunden nicht möglich sind, dazu gehört auch das nachrüsten bzw. Umrüsten mit Orginalteilen.

Ich hab natürlich den genauen Text nicht im Kopf aber wer sich dafür genauer interessiert der kann das ganze ja nachlesen, man kann das KBA nachlesen, denke ich zumindest.

Audi (und ich denke auch alle anderen Automobilhersteller) mußte ein solches schreiben abzeichne um eine Genehmigung (ABE) zum Betrieb von E-Gas Anlagen zu erhalten.

Gruß

PS: Ich hab das auch nie gegelaubt, bis ich mal eines besseren belehrt worden bin, von einem TÜV-Prüfer. Der hat mich nämich mit meinem TDI wieder nachhause geschickt, weil ich einnen GRA Hebel im Auto hatte ohne entsprechende eintragung und das ging ewig lang hin und her weil ich mich im recht glaubte, er hat das dann beim KBA angefordert. Naja, man lernt halt nie aus. DAs ende vom Lied war halt, ich mußte den Lenkstockhebel ausbauen zum TÜV fahren und dann bekam ich meine plakette, inzwischen ist er natürlich shcon wieder eingebaut, wer will den heutzutage schon ohne GRA rumfahren)

@obdiide

Komisch nur, dass es dazu keine andere Quelle als Dich gibt. Komisch auch, dass VW/AUDI die Nachrüstsätze explizit auch als solche verkauft. Ganz komisch ist allerdings, dass in den VAG Werkstätten auch die GRA nach dem Einbau freigeschaltet wird...

Will sagen, es gibt Dutzende Leute die es nachgerüstet haben, und von keinem hört man so was. Wenn es verboten wäre könnten die Werkstätten doch einfach sagen dass es verboten ist und nicht dass es nicht geht...

Gruss

jugi

Zitat:

Der hat mich nämich mit meinem TDI wieder nachhause geschickt, weil ich einnen GRA Hebel im Auto hatte ohne entsprechende eintragung und das ging ewig lang hin und her weil ich mich im recht glaubte, er hat das dann beim KBA angefordert.

Jetzt erklärt mir doch bitte mal wie ein TÜV-Prüfer erkennt ob eine GRA serienmäßig ist, oder nachgerüstet wurde. Bei serienmäßiger Auslieferung steht das doch auch nicht im Fahrzeugschein, oder etwa doch?

 

Gruß Andre

Zitat:

Original geschrieben von fbisnoopy

Jetzt erklärt mir doch bitte mal wie ein TÜV-Prüfer erkennt ob eine GRA serienmäßig ist, oder nachgerüstet wurde. Bei serienmäßiger Auslieferung steht das doch auch nicht im Fahrzeugschein, oder etwa doch?

 

Gruß Andre

Klar steht das drin. Genauso wie die Klima, ZV, Sitzheizung, EFH, Navi, Bordcomputer und alle anderen Extras... ;)

 

Gruss

jugi

am 11. August 2004 um 10:37

1. GRA ist eingtragen im Fahrzeugbrief.

2. Die liegt wohl daran das die meinsten ziemlich inkompetent sind in diesem Forum.

Gruß aus Ingolstadt

am 11. August 2004 um 10:39

1. GRA ist eingtragen im Fahrzeugbrief.

2. Die liegt wohl daran das die meinsten Leute hier in diesem Forum wohl ziemlich inkompetent sind und nur danach gehen ob es geht oder nicht und nicht danach Fragen ob erlaubt oder nicht.

3. Ja, wie ich auch shcon mal gesagt habe es gibt seitens audi nachrüstsätze mit ABE (die brauchren nicht mal eingetragen werden, keine Ahnung warum das so ist, man hat halt seine ABE bescheinigung und das reicht) aber diese Sätze sind nur für wenige Fahrzeugtypen lieferbar, und das nicht ohne Grund.

4. Die VAG Wekstätten schalten das so einfach bei jedem frei, weil sie selbst keine Ahnung haben und den Kunden nicht vergraulen wollen.

Gruß aus Ingolstadt

PS: Mir ist es letzlich doch egal was jeder von euch macht, ich hab ja auch nen nachgerüsteten GRA drin. Aber es ist halt einfach mal so.

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