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Tempomat auch ohne LED erlaubt?

Themenstarteram 6. Oktober 2005 um 8:34

Hallo,

ich möchte mir in meinen Signum 1.0 CDTI entsprechend Eurer Anleitungen einen Tempomaten einbauen lassen. Meine Frage: Darf man damit dann auch fahren, wenn die LED beim Nutzen des Tempomaten NICHT leuchten sollte (z.B. weil sie nicht verbaut wurde)? Oder erlischt die ABE?

Es gab hier mal einen Thread, indem gesagt wurde, dass die LED vorgeschrieben ist. Gefolgert wurde das aus der RICHTLINIE 93/91/EWG (Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrolleuchten und Anzeiger). Es gibt eine Version von 1978 und eine von 1993. Eine neuere habe ich nicht gefunden. In der StVO wird nur auf obige Richtlinie hingewiesen. In der Richtlinie taucht aber der Tempomat nicht unter den Bestätigungseinrichtungen auf, die gekennzeichnet werden müssen.

Ich werde nächste Woche mal beim TÜV fragen.

Wie ist denn Eure Meinung hierzu?

Viele Grüße,

g_m

PS: Hier gibt es die Richtlinien: http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/reg/de_register_133010.html

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24 Antworten
Themenstarteram 6. Oktober 2005 um 8:41

Ich habe gerade mal bei KÜS angerufen. DIe meinten, wenn man den Blinkhebel bestellt, müsste dort eine ABE oder eine Teilegenehmingung beiliegen, aus der hevorgehen würde, ob eine LED leuchten muss oder nicht.

g_m

Hey 1,0 CDTI - neue Maschine ? :D :D

Spaß beiseite, also das die ABE des Fahrzeuges erlischt, wüsste ich nicht.

Beim Astra Coupe ist es z.B. ab Werk so, das es diese Leuchte erst gar nicht gibt.

Demnach kannst Du ruhigen gewissens dem Tempomat nachrüsten lassen auch ohne "grüne" Lampe

Zitat:

Original geschrieben von g_m

Ich habe gerade mal bei KÜS angerufen. DIe meinten, wenn man den Blinkhebel bestellt, müsste dort eine ABE oder eine Teilegenehmingung beiliegen, aus der hevorgehen würde, ob eine LED leuchten muss oder nicht.

g_m

Meinst Du KIC ?? Kunden Info Center bei Opel ?? oder was ist KÜS ?

Bei dem Hebel liegt keine ABE bei, ist ja auch nur ein Ersatzteil. Opel gibt eigentlich keine Anleitungen für das Nachrüsten

Der Ur-Thread der Tempomaten(nachrüstung) klärt dazu etwas auf. Nachzulesen HIER. Direkt auf Seite 1 gehts los. Bitte die Beiträge vom User Chaotix (fett gedruckte Passagen) und unserem Mod BlackTM genauer durchlesen. Ausgangspunkt für diese Diskussion war eine Softwareversion die die werkseitig verbaute Tempomatleuchte dauerhaft deaktivierte. Dies betraf alle Tempomatenfahrzeuge (auch die nachgerüsteten) die diese Softwareversion aufgespielt hatten. Die Folgeversion hat diesen Fehler dann schon nicht mehr.

Wenn ich die Textpassagen richtig deute so muß es eine Kontrollanzeige geben. Allerdings hat mein Zafi (Tempomat werkseitig verbaut) keinerlei akustische oder optische Anzeige beim aktivieren. Auf Nachfrage im Zafi-Forum hat dies KEIN einziger Zafi...

[Flüstermodus]

*HILFE* :eek:

[/Flüstermodus]

am 6. Oktober 2005 um 10:43

Re: Tempomat auch ohne LED erlaubt?

 

Zitat:

Original geschrieben von g_m

Hallo,

ich möchte mir in meinen Signum 1.0 CDTI entsprechend Eurer Anleitungen einen Tempomaten einbauen lassen. Meine Frage: Darf man damit dann auch fahren, wenn die LED beim Nutzen des Tempomaten NICHT leuchten sollte (z.B. weil sie nicht verbaut wurde)? Oder erlischt die ABE?

Es gab hier mal einen Thread, indem gesagt wurde, dass die LED vorgeschrieben ist. Gefolgert wurde das aus der RICHTLINIE 93/91/EWG (Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrolleuchten und Anzeiger). Es gibt eine Version von 1978 und eine von 1993. Eine neuere habe ich nicht gefunden. In der StVO wird nur auf obige Richtlinie hingewiesen. In der Richtlinie taucht aber der Tempomat nicht unter den Bestätigungseinrichtungen auf, die gekennzeichnet werden müssen.

Ich werde nächste Woche mal beim TÜV fragen.

Wie ist denn Eure Meinung hierzu?

Viele Grüße,

g_m

PS: Hier gibt es die Richtlinien: http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/reg/de_register_133010.html

1.0CDTI dürfte bissl schwach auf der Brust sein für'n Signum :D

Beim Astra und Zafira gibt es serienmässig keine optische Anzeige für den aktivierten Tempomat, also kann es nicht Bedingung sein.

Allerdings finde ich es persönlich besser mit Anzeige. Mich stört es, wenn ich nicht erkennen kann, ob der Befehl zum aktivieren angekommen ist................

Habe noch einen 2000er Zafira-A mit GRA serienmäßig, allerdings ohne LED zur Kontrolle. Im Wohnmobil (VW LT 35) dito. Daher dürfte die fehlende Kontrolleuchte IMO kein Grund für das Erlöschen der ABE sein.

Noch ein Fremdfahrzeug. SAAB 9-3, auch hier nur "Cruise" im Cockpit, wenn der Hauptschalter aktiviert wurde, unabhängig davon, ob der Tempomat nun regelt oder nicht.

Sicher, dass die Tempomat LED nicht vorhanden ist? Eventuell wurde nur die Programmierung im IPC vergessen - am besten mal einen Stellgliedtest im im IPC machen lassen, dann werden alle vorhandenen LEDs aktiviert.

Zitat:

Original geschrieben von bochen

Sicher, dass die Tempomat LED nicht vorhanden ist?

Fuer das Astra Coupe eindeutig JA

Themenstarteram 6. Oktober 2005 um 12:34

Hi,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich meinte natürlich den 1.9 CDTI !

@Schelper: KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) so was wie der TÜV.

@bochen: Ich weiss nicht, ob die LED nun da ist oder nicht. Werde ich erst nächste Woche dann sehen.

@Zerbrösel: Den alten Thread habe ich gelesen und mir selber auch die Verordnungen durchgelesen. Da ist für 34 Sachen eine Anzeige vorgeschriebben; der Tempomat ist aber nicht dabei.

@stbufraba: Danke für den Hinweis. Also kann die LED nicht von der StVO vorgeschrieben sein, wenn es neue Autos ohne Tempomat-Anzeige gibt.

Sehe ich das richtig, dass dann die Verantwortung für die ABE bei der Werkstatt liegt? Oder muss der TÜV (bzw. KÜS) das dann abnehmen?

Grüße,

g_m

Zitat:

Original geschrieben von g_m

@Zerbrösel: Den alten Thread habe ich gelesen und mir selber auch die Verordnungen durchgelesen. Da ist für 34 Sachen eine Anzeige vorgeschriebben; der Tempomat ist aber nicht dabei.

Huhu,

ich habe jetzt nur die Passagen aus dem oben gelinkten Thread gelesen, reicht demnach...

Zitat:

ANHANG I (leider nicht ersichtlich aus welcher Richtlinie)

1.1. "Betätigungseinrichtung" alle Teile oder Einrichtungen des Fahrzeugs, die vom Fahrzeugführer direkt betätigt werden und eine Änderung des Zustands oder Betriebsverhaltens des Fahrzeugs oder eines seiner Teile bewirken;

1.2. "Kontrolleuchte" ein Signal, das die Betätigung einer Einrichtung, ein Betriebsverhalten oder einen kritischen Zustand oder eine Störung oder den Ausfall einer Funktion anzeigt;

1.3. "Anzeiger" eine Einrichtung, die Informationen über den ordnungsgemässen Betrieb oder den Zustand eines Systems oder eines Teils eines Systems gibt, wie z. B. über den Füllstand einer Flüssigkeit;

1.4. "Symbol" eine bildliche Darstellung zur Kennzeichnung einer Betätigungseinrichtung, einer Kontrollleuchte oder eines Anzeigers.

und

Zitat:

STVZO

§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger.

(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

...nicht aus? Darunter müsste der Tempomat samt Hebel doch fallen?

grüsse

Themenstarteram 6. Oktober 2005 um 13:30

"... die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."

Genau, nur die Bestimmungen (die EWG Dinger) zählen nicht den Tempomaten unter denjenigen Dingen auf, die eine Anzeige haben müssen. Daher muss der Tempomat auch keine Anzeige haben.

Hier gibt es die Dokumente, die die Bestimmungen erläutern:

http://europa.eu.int/.../de_1978L0316_do_001.pdf

http://europa.eu.int/.../de_1993L0091_do_001.pdf

Dort werden sogar die Symbole für die Anzeigen vorgeschrieben (z.B. für die Nebelschlussleute). Aber nicht für den Tempomaten.

g_m

Hi,

Astra H Caravan MY2005 : Tempomat-LED vorhanden (Tempomat ab Werk)

Bei den von Zerbösel zitierten Passagen handelt es sich imho darum, das die Anzeigen an sich im Aussehen genormt sind. Ob diese jedoch vorhanden sein müssen weiss ich nicht.

MfG BlackTM

am 6. Oktober 2005 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von bochen

Sicher, dass die Tempomat LED nicht vorhanden ist? Eventuell wurde nur die Programmierung im IPC vergessen - am besten mal einen Stellgliedtest im im IPC machen lassen, dann werden alle vorhandenen LEDs aktiviert.

Ich bin oft mit Leihwagen unterwegs und hatte auch schin einige Zafira und Astra (G). Inkeinem der Fahrzeuge gab's bisher eine Kontrolle für den Tempomat.

In der Leihwagenflotte wird wohl kaum nachgerüstet..........

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