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Tempolimit bei ausgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage nach Autobahnanschlussstelle

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 1:17

Hallo motor-talk!

auf einer Autobahnstrecke, die ich regelmäßig befahre, trifft man immer wieder auf Verkehrsbeeinflussungsanlagen die den Verkehr regeln,

ohne dass feste Schilder ein Tempolimit anzeigen würden.

Nehmen wir nun die Situation an, dass mehrere hundert Meter vor einer Anschlussstelle eine Verkehrsbeeinflussungsanlage steht, die ein Limit von 120 km/h anzeigt. (Auf der Auffahrt selbst gibt es keine Anlage.)

Woran hat man sich nun nach der Anschlussstelle zu halten? Gelten die 120 weiterhin?

In der Regel hat man sich ja beim Einbiegen bzw. Auffahren an seine Ortskenntnisse bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern.

Doch wie sieht dies bei variablen Anzeigen aus? Gilt hier also für die Auffahrenden ein anderes Limit? :p

Grüße leoluxx

Beste Antwort im Thema

Habe mal die SuFu bemüht (Stichworte "Schilderbrücke", "Tempolimit")und ... voila ... viele Treffer bekommen. Der älteste Thread zum selben Thema stammt von 2007, der jüngste (ohne diesen hier) mit 14 Seiten war vor 5 Wochen noch aktiv. Man könnte deshalb auch hier weiterdiskutieren. Oder in dem jetzigen Thread noch mal alles wiederholen. ;)

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am 23. Juli 2018 um 4:39

Zitat:

@leoluxx schrieb am 23. Juli 2018 um 03:17:08 Uhr:

Gelten die 120 weiterhin?

Ja.

Zitat:

@leoluxx schrieb am 23. Juli 2018 um 03:17:08 Uhr:

Gilt hier also für die Auffahrenden ein anderes Limit?

Auch ja.

Ich hatte genau zu diesen Fragen vor kurzem Kontakt mit der Polizei und kann die Aussagen von Florian333 bestätigen. In diesem Fall bestehen nach der Auffahrt zwei unterschiedliche Tempolimits. Allerdings ist es so, dass die Autobahnmeistereien oder Baufirmen, je nachdem wer zuständig ist, verpflichtet ist, das Limit nach der Auffahrt zu wiederholen, was - wie mir die Polizei bestätigt hat - oft nicht passiert. Ich nenne das einmal Schlamperei weil es aus meiner Sicht schlicht ein Unding ist, dass de facto unterschiedliche Tempolimits gelten. Sollte es doch eine Kontrolle geben, können Tempoverstöße in diesen Bereichen nicht sanktioniert werden, so die Polizei.

Hinsichtlich Tempokontrollen sei es so, dass die Kontrolleure angewiesen sind vor einer Kontrolle die Beschilderung exakt zu prüfen. In solchen Fällen (zwei unterschiedliche Limits) dürfe keine Kontrolle eingerichtet werden, da im Nachhinein niemand nachvollziehen oder beweisen kann, wo jemand auf die Autobahn aufgefahren ist.

Übrigens in diesem Zusammenhang berichtete mir die Polizei auch, dass Tempolimits, gesetzlich vorgeschrieben, alle 1 km wiederholt werden müssen, und zwar unabhängig davon ob in diesem Bereich eine Auffahrt ist oder nicht. Auch das erfolgt nach meinem Gefühl oft nicht.

am 23. Juli 2018 um 6:18

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Juli 2018 um 06:39:12 Uhr:

Zitat:

@leoluxx schrieb am 23. Juli 2018 um 03:17:08 Uhr:

Gelten die 120 weiterhin?

Ja.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Juli 2018 um 06:39:12 Uhr:

Zitat:

@leoluxx schrieb am 23. Juli 2018 um 03:17:08 Uhr:

Gilt hier also für die Auffahrenden ein anderes Limit?

Auch ja.

Ist man nicht in dem letzten Thema zu dem Schluss gekommen, dass für den Auffahrenden das gleiche TL gilt wie für alle anderen?

Kann er zwar nicht wissen, in dem Fall müsse er sich dann aber dem Verkehrsfluss anpassen.

am 23. Juli 2018 um 6:34

Tempolimits können sanktioniert werden wenn der an der Anschlusstelle Auffahrende ortskundig ist.

Haben wir vor kurzem in einem anderen Tröt schon diskutiert.

am 23. Juli 2018 um 6:35

ich meine auch, dass es so ist wie Florian333 geschrieben hat.

Saublöd, wenn die zuständige Institution zu bequem ist oder nicht dran denkt, TL Schilder aufzustellen, wie es sein soll.

Hier ist der Ortsfremde wiedermal fein raus ...

am 23. Juli 2018 um 6:42

Zitat:

@Hyrai schrieb am 23. Juli 2018 um 08:18:17 Uhr:

Ist man nicht in dem letzten Thema zu dem Schluss gekommen, dass für den Auffahrenden das gleiche TL gilt wie für alle anderen?

Bei einer stationären Beschilderung muss sich der Ortskundige ggf. vorwerfen lassen, dass er als Ortskundiger das Tempolimit hätte kennen (und somit auch beachten) müssen. Wenn das Tempolimit aber schon von Anfang an nur durch Wechselverkehrszeichen angeordnet war, dann nützen ja auch Ortskenntnisse nichts. (Sicher könnte man auch da noch unterscheiden, z.B. wenn die Wechselverkehrszeichen seit Jahren rund um die Uhr immer das selbe Tempolimit anzeigen.)

Was ist eigentlich ortskundig? Wo ist das definiert und wer bestimmt darüber wer ortskundig ist?

Ich halte dieses Argument ortskundig für einigermaßen wackelig.

am 23. Juli 2018 um 7:14

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Juli 2018 um 08:42:33 Uhr:

Zitat:

@Hyrai schrieb am 23. Juli 2018 um 08:18:17 Uhr:

Ist man nicht in dem letzten Thema zu dem Schluss gekommen, dass für den Auffahrenden das gleiche TL gilt wie für alle anderen?

Bei einer stationären Beschilderung muss sich der Ortskundige ggf. vorwerfen lassen, dass er als Ortskundiger das Tempolimit hätte kennen (und somit auch beachten) müssen. Wenn das Tempolimit aber schon von Anfang an nur durch Wechselverkehrszeichen angeordnet war, dann nützen ja auch Ortskenntnisse nichts. (Sicher könnte man auch da noch unterscheiden, z.B. wenn die Wechselverkehrszeichen seit Jahren rund um die Uhr immer das selbe Tempolimit anzeigen.)

da stellt sich mir auch die frage, was man unter ortskundig versteht.

wenn ich jeden tag an der gleichen stelle auffahre, bin ich ab dieser stelle "ortskundig"?

was 200m vorher für TL herrschen weiß ich dadurch aber auch nach 5 jahren nicht.

Habe mal die SuFu bemüht (Stichworte "Schilderbrücke", "Tempolimit")und ... voila ... viele Treffer bekommen. Der älteste Thread zum selben Thema stammt von 2007, der jüngste (ohne diesen hier) mit 14 Seiten war vor 5 Wochen noch aktiv. Man könnte deshalb auch hier weiterdiskutieren. Oder in dem jetzigen Thread noch mal alles wiederholen. ;)

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 10:41

Zitat:

@spreetourer schrieb am 23. Juli 2018 um 09:20:27 Uhr:

Habe mal die SuFu bemüht (Stichworte "Schilderbrücke", "Tempolimit")und ... voila ... viele Treffer bekommen. Der älteste Thread zum selben Thema stammt von 2007, der jüngste (ohne diesen hier) mit 14 Seiten war vor 5 Wochen noch aktiv. Man könnte deshalb auch hier weiterdiskutieren. Oder in dem jetzigen Thread noch mal alles wiederholen. ;)

Prima, Danke!

ortskundig in Verbindung mit Wechselanzeigern ist sinnfrei. Vergiss einfach den Beitrag.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2018 um 13:16:06 Uhr:

ortskundig in Verbindung mit Wechselanzeigern ist sinnfrei.

Das hat auch niemand bestritten. Oben ging es um ortskundig in Verbindung mit stationärer Beschilderung.

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