Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits

Hallo,

seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?

Viele Dank und gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:


Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,

Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.

211 weitere Antworten
211 Antworten

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 17. Juni 2018 um 15:02:31 Uhr:


Das Problem ist: In diesen Thread wurde die Auffassung vertreten, eine dunkle Anzeige würde "freie Fahrt", bedeuten, insbesondere wenn kein Schild "außer Betrieb" vorhanden ist.

An der von mir gezeigten Stelle sollte man diese vermeintliche Regelung besser nicht anwenden.

Die Auffassung wurde bzw. wird für Schilderbrücken vertreten. Gegenbeispiele von Nichtbrücken sind also nicht sinnvoll.

PS: Dass die Theorie auch für Schilderbrücken was anderes sagt, ist auch klar.

Naja, wenn man nach der StVO geht, ist diese Theorie definitiv falsch.

Elektronische Kennzeichen sind Metallschildern gleichgestellt. Wenn man per elektronischem Schild das Tempolimit aufheben will, braucht man die Anzeige "Ende Tempolimit" - nicht die Anzeige "Aus". "Aus" bedeutet schlicht und einfach - gar nichts. Genauso wie ein zugeklapptes Metallschild.

Zitat:

@brombetz schrieb am 17. Juni 2018 um 15:43:26 Uhr:


Die Auffassung wurde bzw. wird für Schilderbrücken vertreten. Gegenbeispiele von Nichtbrücken sind also nicht sinnvoll.

Der verkehrsrechtlich relevante Unterschied ist jetzt nochmal welcher? 😕

Der Unterschied ist der, dass eine Bruecke unter der Last der zusaetzlichen Elektronen fuer das Befeuern des Aufloesungszeichens einknicken kann, oder so.

Ähnliche Themen

Das "leuchtet" ein. Danke! 😁

Falls ich gemeint bin: ich vertrete nicht die Theorie aus = freie Fahrt.

Ein Unterschied ist, dass die üblichen Schilderbrücken (zumindest hier in der Gegend) immer für Geschwindigkeit reservierte Anzeigen pro Spur haben (plus weitere für Gefahrenzeichen), während die seitlichen Schilder alles Mögliche anzeigen können. Es ist also praktisch (nicht theoretisch) ein Unterschied, ob irgendwas nicht da steht oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht da steht.

Aber gerne nochmal, da das leider wohl gerne überlesen wird:
In der Theorie gibt es keinen Unterschied. Das hat ja, glaube ich, nie jemand bestritten.
Ebenso wenig, dass theoretisch/rechtlich leer = nicht vorhanden ist.
Also kann und darf dann bei einem Blitzer natürlich auch keiner jammern.

Dass eine fehlende Aufhebung unsauber ist und besser gelöst werden sollte, ist auch klar. Leider ist es aber nun mal in der Praxis so, dass diese nicht immer vorhanden ist.

Auch wenn auf meiner Stammstrecke das z.B. normalerweise korrekt umgesetzt wird, kann es bei bestimmten Situationen (nicht nur bei Stau) dazu kommen, dass nicht. Manchmal erahnt man dann noch beim Passieren einer Schilderbrücke mit Geschwindigkeitsbeschränkung, dass die nächste noch kurz ein Aufhebungszeichen zeigt, das dann ausgeschaltet wird.

PS: Ich handhabe es in der Regel so, dass ich bei einer leeren Schilderbrücke einen Kompromiss fahre, d.h. schneller als die letzte Geschwindigkeitsbeschränkung, aber definitiv unter Fahrverbot, meistens unter Punkten. Damit bin ich aber meistens der einzige PKW, der so langsam fährt.

Ja, die Beschilderung. Ich bin gestern ausversehen auf einer zweispurigen Bundesstraße gelandet, weil das Schild (weißes Auto auf blauem Hintergrund) genau mittig zwischen einer Abfahrt nach rechts und der, zu diesem Zeitpunkt noch einspurigen B42, positioniert war. War natürlich super hilfreich mit knapp 65 km/h.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 16:56:55 Uhr:


Ja, die Beschilderung. Ich bin gestern ausversehen auf einer zweispurigen Bundesstraße gelandet, weil das Schild (weißes Auto auf blauem Hintergrund) genau mittig zwischen einer Abfahrt nach rechts und der, zu diesem Zeitpunkt noch einspurigen B42, positioniert war. War natürlich super hilfreich mit knapp 65 km/h.

Hallo,

ich frage mich gerade, was das blaue Schild mit dem Auto drauf mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun hat... ...eigentlich nix.

Grüße,

diezge

Frage ich mich bei deinem Post auch.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 19:51:08 Uhr:


Frage ich mich bei deinem Post auch.

Ich frage mich gerade, was Dein Post überhaupt mit dem Thema "Fehlende Auflösung der automatischen Temoolimits" zu tun hat.

Bitte klär mich auf. Danke.

Grüße,

diezge

Hallo🙂
Da mein Problem in den aktuell 204 Beiträgen nicht angesprochen wird, melde ich mich auch mal zu Wort.

Ich durchlebe jeden Tag dieselbe Situation auf unterschiedlichen Teilen der A57 zwischen Kaarst und Krefeld. Mehrere aufeinanderfolgende Schilderbrücken zeigen eine Geschwindigkeitsbegrenzung (nehmen wir mal 100km/h). Zusätzlich befinden sich auf den genannten Tafeln noch Überholverbotszeichen für LKW Fahrer.
Danach jedoch folgen (Unabhängig von Autobahnauffahrten) mehrere Schilderbrücken die zwar das LKW Überholverbot zeigen, jedoch KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung.

Frage wäre also: gelten die 100km/h weiterhin?
Die folgenden Verkehrszeichen sind ja offensichtlich in Betrieb und wenn es ums Stromsparen ginge könnte man ja auch die LKW Überholverbote rausnehmen. Ein Aufhebungszeichen habe ich auf der Strecke bisher nur gesehen, wenn sowohl Geschwindigkeitsbegrenzung ALS AUCH LKW Überholverbot aufgehoben werden.

Zitat:

@Fiesta4Life schrieb am 21. August 2019 um 21:03:43 Uhr:


...
Frage wäre also: gelten die 100km/h weiterhin?
...

Ich wüsste nicht warum nicht.

Meiner Meinung nach gelten sie weiter.

Aber umgekehrt erlebe ich es auch oft. Da fahre ich an einem Aufhebunszeichen vorbei und denke..da war doch weder Überholverbot noch TL.
Bin dann verunsichert, ob ich etwas übersehen habe und zu schnell gefahren bin. Bei wiederholtem Befahren der Strecke stellt sich heraus, dass das Aufhebungszeichen sinnlos am Straßenrand steht.
Dieses Vergessen des Aufhebungszeichen ist mir auch schon an anderen Straßen begegnet. Es ist ärgerlich, weil es einen verunsichert.

Zitat:

@Fiesta4Life schrieb am 21. August 2019 um 21:03:43 Uhr:


Frage wäre also: gelten die 100km/h weiterhin?

Ja, definitiv.

Ich hatte mich das deshalb gefragt, weil ja auch die Diskussion aufgekommen ist, ob „leere/schwarze Schilderbrücken“ einer Aufhebung gleich kommen. Dass dies nicht so ist, ist auch logisch (kein Schild = keine Änderung), das Schild wird wenn es nicht benötigt wird einfach abgeschaltet und zählt dann nicht. Allerdings habe ich mich in meinem Fall gefragt warum eben diese LKW Überholverbote durchweg gezeigt werden, dass aber bei den Tempolimits nicht der Fall ist. (Zudem die Tempolimits ja auch mehrmals in gleichem Betrag hintereinander wiederholt werden also z.B. Schild 1: 100km/h, Schild 2: 100km/h, Schild 3: nichts, Schild 4: wieder 100km/h) Dieser willkürliche und unregelmäßige Rythmus der Anzeige des Limits macht in meinen Augen nunmal keinen Sinn und so könnte man ja drauf kommen, dass dies der Ersatz einer Tempolimit Aufhebung wäre.

Ich weiß, dass dies kein Maßstab ist, jedoch beobachte ich auch einige Autofahrer die bei erwähnten Schildern ohne Tempolimit ihr Gaspedal durchtreten. Ich bin also nicht der einzige verwirrte Autofahrer in dem Punkt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen