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Tempolimit Autobahn Auf-/Abfahrten / Autobahnkreuz Knotenpunkt

Themenstarteram 20. Juni 2021 um 12:58

Hallo Freunde,

ich bin öfters mal unsicher in folgenden Situationen:

Ich möchte bei einem Autobahnkreuz abfahren um auf die andere Autobahn aufzufahren.

Ich fahre von AB 1 ab und an der Kurve der Ausfahrt steht das Tempolimit Schild mit Bsp. 60 Km/h ohne Zusatz-Schild. Dann fahre ich diese Kurve mit maximal 60 Km/h und am Ende von der Kurve kommt das gerade Stück um auf die AB 2 aufzufahren, sprich der normale Einfädelungsstreifen. Am Ende des Einfädelungsstreifens steht kein weiteres Tempolimit Schild und auch keines, dwelchesdie vorherigen Streckenverbote aufhebt.

Nun wäre es ja, soweit ich weiss, theoretisch der Fall, dass Streckenverbote solange gelten, bis sie von einem Schild aufgehoben werden, oder ich diese Strecke verlasse.

Frage 1: Verlasse ich durch das Auffahren auf die AB 2 die Strecke und gilt somit der Auffahr-Streifen als eigenständige Strecke?

Frage 2: Muss ich in dem Fall dann nicht auch auf der AB 2 solange mit 60 Km/h fahren, bis ein neues Temposchild kommt?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

Grüße aus Hamburg!

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34 Antworten

Frage 1: JA

Frage 2: klärt sich durch Frage 1

Wenn der Grund für das Limit klar erkennbar

ist und der Grund wegfällt, braucht es kein extra Schild, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. In diesem Fall wäre der Grund die enge Kurve in der Auf- und Abfahrt.

Bei DEL und OL gibt es zB ziemlich tückische Kurven, eine ist imho auf 40 begrenzt, eine andere erwischt dich als Ortsfremden, weil sie mitten in einer langgezogenen Rechtskurve ist und fast null Auslaufspur hat. Da steht auch kein Aufhebungsschild iirc.

Mit dem Verlassen der Hauptfahrbahn und Wechsel auf den Ausfädelungsstreifen/spur verlässt man die zuerst befahrene BAB. Ab da gilt was dort beschildert ist. Ohne Limit ist dort also keine Beschränkung. Meist steht aber was dort. Mit dem Einspuren auf den Beschleunigungsstreifen gilt das Limit, das dort aufgestellt wurde. Wenn keines dasteht, dann gilt da keins. Das Gleiche gilt dann für die zweite BAB.

Aber anschließend habe ich mal eine Frage.

Es geht um das Überholverbot für LKW am Dreieck Wittstock, aus Berlin kommend ist dort Überholverbot für LKW, nun verlasse ich ja die Hauptfahrbahn am Dreieck Wittstock, bleibe aber auf der A24. Bleibt das Überholverbot bestehen?

Das Aufhebungsschild kommt wenig später, also ist das ganze eher aus Interesse.

am 20. Juni 2021 um 14:01

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2021 um 15:13:58 Uhr:

Wenn der Grund für das Limit klar erkennbar ist und der Grund wegfällt, braucht es kein extra Schild,

Erschreckend, diese Fehlauskünfte. Das gilt nur, wenn das Tempolimit zusammen mit einem Gefahrzeichen stand. Dann wird das Limit beendet, wenn die Gefahrenstelle zweifelsfrei vorüber ist.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 20. Juni 2021 um 15:34:05 Uhr:

 

nun verlasse ich ja die Hauptfahrbahn am Dreieck Wittstock, bleibe aber auf der A24. Bleibt das Überholverbot bestehen?

Nein, weil du die Strecke verlassen hast. Dass die Nummer der Autobahn die selbe bleibt, spielt keine Rolle.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2021 um 15:13:58 Uhr:

Wenn der Grund für das Limit klar erkennbar

ist und der Grund wegfällt, braucht es kein extra Schild,

Wo steht das? Mein Wissensstand ist ein anderer.

Bei einem Wechsel auf eine neue Fahrbahn gilt das Limit der neuen Fahrbahn, also hier Richtgeschwindigkeit 130.

Deswegen schrieb ich “soweit ich das Erinnerung habe“.

Das war also eine Vermutung und keine gesicherte Information.

Falsch bzw unvollständig zitieren und mir dann Fehlinformation vorwerfen ist ganz schlechter Stil.

Wenn die Abfahrspur direkt auf die Beschleunigungsspur übergeht ergibt sich das von selbst aus den Regeln für eine Beschleunigungsspur.

Ansonsten wechselt man im Regelfall bei einem Kreuz ja von der Abfahrspur auf die linke Spur die zur Beschleunigungsspur wird.

Da Abfahrspur und linke Spur die zur Beschleunigungsspur wird,als selbständige Spuren betrachtet werden endet das Tempolimit beim Wechsel der Spur

am 20. Juni 2021 um 18:15

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 20:03:02 Uhr:

Da Abfahrspur und linke Spur die zur Beschleunigungsspur wird,als selbständige Spuren betrachtet werden endet das Tempolimit beim Wechsel der Spur

Das stimmt leider nicht. Wenn ein Tempolimit am Beginn des Beschleunigungsstreifens steht, dann endet es nicht mit dem Spurwechsel.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 20. Juni 2021 um 20:15:19 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 20:03:02 Uhr:

Da Abfahrspur und linke Spur die zur Beschleunigungsspur wird,als selbständige Spuren betrachtet werden endet das Tempolimit beim Wechsel der Spur

Das stimmt leider nicht. Wenn ein Tempolimit am Beginn des Beschleunigungsstreifens steht, dann endet es nicht mit dem Spurwechsel.

Hier ist die Rede von einem Schild auf der Abfahrspur und nicht von einem Schild am Anfang eines Beschleunigungsstreifens.

Beim Wechsel von einem auf den anderen Streifen erlischt das Tempolimit durch die Besonderheit beider Spuren.

Die können dabei auch ineinander übergehen.

Es gibt viele Abfahrten mit Tempolimit,habe aber noch nie ein Tempolimot Ende Schild an einem Beschleunigungsstreifen dafür gesehen.

Da steht sonst nur ein Schild falls auch aus baulichen oder Verkehrstechnischen Gründen eins da sein muss,Baustelle etc.

Und das steht dann nicht wegen dem Schild auf der Abfahrspur da.

am 20. Juni 2021 um 18:30

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 20:22:38 Uhr:

 

... habe aber noch nie ein Tempolimot Ende Schild an einem Beschleunigungsstreifen dafür gesehen.

Ich habe das schon oft gesehen und da gilt deine Aussage eben nicht. Das hat auch nichts mehr mit dem Fall des TE zu tun.

Genau das hat mit dem Fall des TE‘s zu tun.

Er fährt von einer limitierten Abfahrspur auf eine Beschleunigungsspur der anderen Autobahn.

Die Besonderheit des Beschleunigungsstreifen benötigt da kein Ende Schild weil die Beschleunigungsspur zum beschleunigen gedacht ist und diese auch so zu nutzen ist.

Da muss es kein Schild geben,es sei denn diese ist ebenfalls limitiert.

Für das gerade Stück dazwischen gilt das Limit,dafür kann es auch vor dem Beschleunigungsstreifen ein Ende Schild geben bevor man ihn erreicht hat,kommt nach Kurvenanfahrten vor wenn es wieder geradeaus geht und die Beschleunigungsspur noch weiter weg ist.

Muss aber nicht.

am 20. Juni 2021 um 18:45

Ein Tempolimit ist ein Streckenverbot. Der TE hat seine vorherige Strecke verlassen, daher gilt das vorherige Limit nicht mehr auf der neuen Strecke. Das hat überhaupt nichts mit einem Beschleunigungsstreifen zu tun, denn man kann die alte Strecke auch verlassen, ohne dass es einen Beschleunigungsstreifen gibt. Steht das Limit aber am Beginn eines Beschleunigungsstreifens, dann gilt es auch danach noch.

Du hast da wohl etwas falsch gelesen.

Sein Tempolimitschild steht auf der Abfahrspur die direkt weiterführt zu nächsten Autobahn.

Er ist auf der limitierten Spur unterwegs und noch nicht auf der neuen Strecke angekommen.

Und bevor er auf der anderen Strecke aufgefahren ist kommt kein Limit Ende Schild,da kann nichts einer neuen Strecke wirken.

Er ist noch beim Verlassen der alten Strecke mit Tempolimit.

Sobald er den Beschleunigungsstreifen der neuen Strecke befährt ist das Tempolimit hinfällig oder ein neues Schild mit Limitierung ist dort aufgestellt.

Das liegt an der Besonderheit des Beschleunigungsstreifens,auf dem gilt ohne Schild kein Tempolimit.

Das Tempolimit der Abfahrspur ist somit automatisch aufgehoben.

Man kann auch ohne Beschleunigungsspur auf die nächste Autobahn auffahren,falls sie da beginnt oder zur rechten Spur wird.

Dann steht aber neben der Strecke das blaue Autobahnschild,das hebt ebenfalls das Tempolimit auf.

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