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Tempolimit Autobahn Auf-/Abfahrten / Autobahnkreuz Knotenpunkt

Themenstarteram 20. Juni 2021 um 12:58

Hallo Freunde,

ich bin öfters mal unsicher in folgenden Situationen:

Ich möchte bei einem Autobahnkreuz abfahren um auf die andere Autobahn aufzufahren.

Ich fahre von AB 1 ab und an der Kurve der Ausfahrt steht das Tempolimit Schild mit Bsp. 60 Km/h ohne Zusatz-Schild. Dann fahre ich diese Kurve mit maximal 60 Km/h und am Ende von der Kurve kommt das gerade Stück um auf die AB 2 aufzufahren, sprich der normale Einfädelungsstreifen. Am Ende des Einfädelungsstreifens steht kein weiteres Tempolimit Schild und auch keines, dwelchesdie vorherigen Streckenverbote aufhebt.

Nun wäre es ja, soweit ich weiss, theoretisch der Fall, dass Streckenverbote solange gelten, bis sie von einem Schild aufgehoben werden, oder ich diese Strecke verlasse.

Frage 1: Verlasse ich durch das Auffahren auf die AB 2 die Strecke und gilt somit der Auffahr-Streifen als eigenständige Strecke?

Frage 2: Muss ich in dem Fall dann nicht auch auf der AB 2 solange mit 60 Km/h fahren, bis ein neues Temposchild kommt?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

Grüße aus Hamburg!

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34 Antworten
am 20. Juni 2021 um 19:05

@rasanty

Richtgeschwindigkeit ist kein Limit sondern die Geschwindigkeit nach der man sich richten sollte.

Das Schild steht für Mindestgeschwindigkeit. Wenn du so schnell nicht fahren kannst, darfst du die Spur nicht benutzen.

Das Schild für Richtgeschwindigkeit ist eckig.

am 20. Juni 2021 um 19:50

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 20:52:59 Uhr:

Das liegt an der Besonderheit des Beschleunigungsstreifens,

Nein. Es ist doch nicht so schwer zu verstehen. Der TE hat die alte Strecke verlassen, daher muss er das alte Limit nicht mehr beachten. Das hat absolut nichts mit dem Beschleunigungsstreifen zu tun. Verlassen kann man die Strecke auch ganz simpel durch Abbiegen, z.B. innerorts oder auf einer Landstraße. Das Verlassen der Strecke beendet das Streckenverbot, nicht der Beschleunigungsstreifen.

Nein,lesen ist nicht schwer.

Die Frage war:

ch möchte bei einem Autobahnkreuz abfahren um auf die andere Autobahn aufzufahren.

Ich fahre von AB 1 ab und an der Kurve der Ausfahrt steht das Tempolimit Schild mit Bsp. 60 Km/h ohne Zusatz-Schild. Dann fahre ich diese Kurve mit maximal 60 Km/h und am Ende von der Kurve kommt das gerade Stück um auf die AB 2 aufzufahren, sprich der normale Einfädelungsstreifen. Am Ende des Einfädelungsstreifens steht kein weiteres Tempolimit Schild und auch keines, dwelchesdie vorherigen Streckenverbote

Er ist somit von der limitierenden Abfahrspur direkt geradewegs auf die Einfädelspur(Beschleunigungsspur) gefahren ohne das ein aufhebendes Tempolimitschild aufgetaucht ist.

Das Tempolimit gilt also nicht für eine alte Strecke sondern genau für die Spur auf der er sich befand.

Die alte Strecke hat er schon mit der Nutzung der Abfahrspur verlassen.

Und das Tempolimit endet automatisch mit dem benutzen der Beschleunigungsspur.

Und genauso lange gilt das Tempolimit,ab dem Beschleunigungsstreifen gibt es kein Tempolimit,es sei denn es ist ausgeschildert.

Es kann auch nicht so schwer sein das zu kapieren.

Ich kann nichts dafür das Dir die Besonderheiten des Beschleunigungsstreifen nicht geläufig sind.

Zitat:

@SpritvernichterJH schrieb am 20. Juni 2021 um 21:05:31 Uhr:

Richtgeschwindigkeit ist kein Limit sondern die Geschwindigkeit nach der man sich richten sollte.

Was willst Du mir damit sagen?

am 20. Juni 2021 um 20:19

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2021 um 21:26:41 Uhr:

Das Schild steht für Mindestgeschwindigkeit. Wenn du so schnell nicht fahren kannst, darfst du die Spur nicht benutzen.

Das Schild für Richtgeschwindigkeit ist eckig.

Stimmt, hast recht sorry für die falsche info.

Werde sie löschen.

Danke

am 20. Juni 2021 um 20:24

Zitat:

@Rasanty schrieb am 20. Juni 2021 um 22:08:42 Uhr:

Zitat:

@SpritvernichterJH schrieb am 20. Juni 2021 um 21:05:31 Uhr:

Richtgeschwindigkeit ist kein Limit sondern die Geschwindigkeit nach der man sich richten sollte.

Was willst Du mir damit sagen?

Deine Worte:

"Bei einem Wechsel auf eine neue Fahrbahn gilt das Limit der neuen Fahrbahn, also hier Richtgeschwindigkeit 130"

Stimmt das nicht? Bist Du anderer Meinung.

am 20. Juni 2021 um 21:17

Zitat:

@Rasanty schrieb am 20. Juni 2021 um 22:41:33 Uhr:

Stimmt das nicht? Bist Du anderer Meinung.

Puuhh Dein Ernst?

Beim Wechsel auf eine andere Autobahn gilt das Limit welches kurz vor oder kurz nach Ende des beschleunigungsstreifen ausgeschildert ist.

Ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem beschleunigungsstreifen einer Autobahn ausgeschildert gilt die Richtgeschwindigkeit von 130kmh. Ich darf aber auch mit 300kmh fahren wenn es der Verkehr zulässt.

Hier noch die Erklärung aus dem Bußgeldkatalog 2021

Erklärung: Was bedeutet Richtgeschwindigkeit in Deutschland?

Die Richtgeschwindigkeit gilt seit 1978 auf deutschen Autobahnen. Sie beträgt, wenn nicht anders vorgegeben, 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gilt jedoch als reine Empfehlung, nicht als Pflicht. Autofahrer werden dadurch angehalten, nicht schneller zu fahren, wenn es die Verkehrslage nicht zulässt.

So jetzt müßten alle Klarheiten beseitigt sein

LG SpritvernichterJH

am 20. Juni 2021 um 21:23

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 22:07:36 Uhr:

Ich kann nichts dafür das Dir die Besonderheiten des Beschleunigungsstreifen nicht geläufig sind.

Es gibt keine Besonderheiten eines Beschleunigungsstreifens, die mit einem Tempolimit etwas zu tun haben.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 22:07:36 Uhr:

Und das Tempolimit endet automatisch mit dem benutzen der Beschleunigungsspur.

Das ist eine reine Erfindung von dir und hat keinerlei Grundlage in der StVO.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 20. Juni 2021 um 15:34:05 Uhr:

Aber anschließend habe ich mal eine Frage.

Es geht um das Überholverbot für LKW am Dreieck Wittstock, aus Berlin kommend ist dort Überholverbot für LKW, nun verlasse ich ja die Hauptfahrbahn am Dreieck Wittstock, bleibe aber auf der A24. Bleibt das Überholverbot bestehen?

Das Aufhebungsschild kommt wenig später, also ist das ganze eher aus Interesse.

Eigentlich bleibst du auf der Hauptfahrbahn der A24, da du nicht auf die A19 auffährst. Insofern ist das Überholverbot genau für deine Route in der Trompete angeordnet und wird dann an deren Ende aufgehoben. Ist übrigens eine ganz üble Ecke in Sachen Wildunfälle, speziell am Ende der Überleitung der A24 von Hamburg in Richtung Berlin.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2021 um 00:06:57 Uhr:

Eigentlich bleibst du auf der Hauptfahrbahn der A24,

Naja ich fahre ja aber schon auf den Verzögerungsstreifen wenn man so will, auch wenn dieser zweispurig ausgeführt ist. Die Autobahn teilt sich ja nicht so, wie man es von anderen Kreuzen oder Dreiecken vielleicht kennt.

Wie geschrieben, so wichtig ist es nicht, da das Überholverbot eh nach Überquerung der A19 aufgehoben wird. Allerdings sind manche LKW Fahrer so wild, das sie schon "unten" anfangen zu überholen, daher interessiert mich das ganze.

Das ist mit der Trompete dort eine wirklich seltene Bauweise. Es ist nur eine Verschwenkung der Hauptfahrbahn der A24. Du kommst dort auch nicht von der BAB runter auf eine Straße anderer Einstufung. Durch die ungewöhnliche Bauweise ist die Überleitung der A24 auf die A19 halt gerade und die A24 selbst macht die Kurve, bleibt aber die Hauptfahrbahn.

Nach meinem Eindruck brennen manchen Truckern dort einfach die Nerven durch, weil von Berlin bis Wittstock gefühlt fast durchgängig das Überholverbot besteht. Da bringen dann die 4-5sec die man da evtl. rausholen kann den Seelenfrieden zurück.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2021 um 00:42:36 Uhr:

Nach meinem Eindruck brennen manchen Truckern dort einfach die Nerven durch, weil von Berlin bis Wittstock gefühlt fast durchgängig das Überholverbot besteht. Da bringen dann die 4-5sec die man da evtl. rausholen kann den Seelenfrieden zurück.

Ja denke ich auch, das dumme ist nur wenn sie dann Langsamer sind als die überholten, die brav hinter dem "Langsamfahrer" geblieben sind

am 20. Juni 2021 um 23:15

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 21. Juni 2021 um 00:13:35 Uhr:

 

Wie geschrieben, so wichtig ist es nicht, da das Überholverbot eh nach Überquerung der A19 aufgehoben wird.

Die Aufhebungsschilder wären allerdings unnötig, wenn man der Meinung ist, dass das Überholverbot nur in Richtung Rostock gilt. Die Behörde ist anscheinend anderer Meinung. Ob sie recht hat, ist eine andere Frage.

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