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Tempolimit Autobahn Auf-/Abfahrten / Autobahnkreuz Knotenpunkt

Themenstarteram 20. Juni 2021 um 12:58

Hallo Freunde,

ich bin öfters mal unsicher in folgenden Situationen:

Ich möchte bei einem Autobahnkreuz abfahren um auf die andere Autobahn aufzufahren.

Ich fahre von AB 1 ab und an der Kurve der Ausfahrt steht das Tempolimit Schild mit Bsp. 60 Km/h ohne Zusatz-Schild. Dann fahre ich diese Kurve mit maximal 60 Km/h und am Ende von der Kurve kommt das gerade Stück um auf die AB 2 aufzufahren, sprich der normale Einfädelungsstreifen. Am Ende des Einfädelungsstreifens steht kein weiteres Tempolimit Schild und auch keines, dwelchesdie vorherigen Streckenverbote aufhebt.

Nun wäre es ja, soweit ich weiss, theoretisch der Fall, dass Streckenverbote solange gelten, bis sie von einem Schild aufgehoben werden, oder ich diese Strecke verlasse.

Frage 1: Verlasse ich durch das Auffahren auf die AB 2 die Strecke und gilt somit der Auffahr-Streifen als eigenständige Strecke?

Frage 2: Muss ich in dem Fall dann nicht auch auf der AB 2 solange mit 60 Km/h fahren, bis ein neues Temposchild kommt?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

Grüße aus Hamburg!

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34 Antworten

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 21. Juni 2021 um 01:15:20 Uhr:

Die Aufhebungsschilder wären allerdings unnötig, wenn man der Meinung ist, dass das Überholverbot nur in Richtung Rostock gilt. Die Behörde ist anscheinend anderer Meinung. Ob sie recht hat, ist eine andere Frage.

Ach tatsächlich?

Letzteres versuchen wir ja zu klären

Zitat:

@SpritvernichterJH schrieb am 20. Juni 2021 um 23:17:57 Uhr:

Ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem beschleunigungsstreifen einer Autobahn ausgeschildert gilt die Richtgeschwindigkeit von 130kmh. Ich darf aber auch mit 300kmh fahren wenn es der Verkehr zulässt.

Wo ist jetzt Dein Problem? Was monierst Du an meinem Beitrag?

Ich glaube ich weiß, wo euer Problem liegt.

 

Zitat:

Bei einem Wechsel auf eine neue Fahrbahn gilt das Limit der neuen Fahrbahn, also hier Richtgeschwindigkeit 130

Das ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Man könnte es so verstehen, dass die Richtgeschwindigkeit von 130 das Limit ist. Das ist vermutlich nicht gemeint, kann aber durchaus so verstanden werden.

Du meinst eher "es gilt das neue Limit oder die Richtgeschwindigkeit von 130."

 

Kommt das so hin?

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 20. Juni 2021 um 23:23:41 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 22:07:36 Uhr:

Ich kann nichts dafür das Dir die Besonderheiten des Beschleunigungsstreifen nicht geläufig sind.

Es gibt keine Besonderheiten eines Beschleunigungsstreifens, die mit einem Tempolimit etwas zu tun haben.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 20. Juni 2021 um 23:23:41 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2021 um 22:07:36 Uhr:

Und das Tempolimit endet automatisch mit dem benutzen der Beschleunigungsspur..

Das ist eine reine Erfindung von dir und hat keinerlei Grundlage in der StVO.

Dann schau doch einfach mal wozu ein Beschleunigungsstreifen genau da ist.

Es wird sogar vorgeschrieben diesem zum Beschleunigen zu nutzen um sich dem Tempo auf der Autobahn anzupassen.

Dabei darf man sogar auf diesem schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Autobahn.

Das ist das besondere am Beschleunigungsstreifen.

Er wird sogar als eigene Fahrbahn gewertet.

Durch diese besonderen Vorgaben für den Beschleunigungsstreifen endet das Tempolimit davor wenn kein neues ausgeschildert ist

EDID: schon geklärt.

PS. Die weiterführende Frage: Gehört der Beschleunigungsstreifen schon zur neuen Strecke (wenn nicht, dürfte ich da nur 60 fahren was ja völlig im Sinn vorbei gehen würde). ;)

Gruß Metalhead

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