Tempolimit auf Bundesstraßen

Hallo,
ich kenne es noch so, dass auf Bundesstraßen, sofern nicht anders ausgeschildert, maximal 100 km/h gefahren werden darf.
Gibt es eine Leitplanke zwischen den Fahrtrichtungen, dann darf schneller gefahren werden.
Nun bin ich der Ansicht, dass ich nur maximal 100 km/h fahren darf, auch wenn es in eine Richtung zwei Fahrspuren gibt.
Trotzdem erlebe ich es sehr oft, dass ich bei 100 km/h von etlichen anderen überholt werde.
Gibt es in der STVO eine Neuerung, die ich nicht mitbekommen habe?

Danke

Tempolimit
50 Antworten

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 31. Januar 2024 um 18:15:04 Uhr:


Man sollte nach xx Jahren Fahrschulprüfung eine verpflichtende Regelung zur (turnusgemäßen) Teilnahme an Verkehrsteilnehmerschulungen erlassen. ...

Eine Woche später geht in diesem Land nichts mehr 😉

Wir haben nun alle gelesen, wie man sich zum THEMA verhalten soll/muß und so schwer war es doch garnicht, um
hiermit das richtige Verständnis zu erlangen.
Aber der Vorschlag - turnusmäßige Verkehrsteilnehmerschulungen durchführen zu lassen - geht denn doch zu weit und entbehrt jeglicher objektiven Notwendigkeit. Haben wir denn nicht wichtigere und notwendigere DINGE, denen wir uns
stellen müßten.

Öhm, wenn Du so fragst: Wiederkehrende Fahreignungsprüfungen (nicht nur Schulung) halte ich für ein WICHTIGES DING 😁

Es würde wahrscheinlich die Anzahl der Unfälle halbieren...

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Leute, geht doch mit gutem Beispiel voran, nehmt an einer Verkehrsteilnehmerschulung teil und macht in einer Fahrschule im Rahmen einer Fahrstunde eine inoffizielle Fahreignungsprüfung.

Wer das nicht gemacht hat und trotzdem solche Forderungen wir ihr stellt, gehört eben zu den Autofahrern, die ihre Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen außer Frage stellen und das nur für andere fordern. Das ist doch aber genau das Problem, dass viele Autofahrer ihre Mängel nicht erkennen und darum fordert ihr diese Überprüfung ja auch. Also nochmals, ihr könnt zu diesen Autofahrern gehören und somit macht solche Überprüfungen doch einfach freiwillig.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 31. Januar 2024 um 18:15:04 Uhr:


Man sollte nach xx Jahren Fahrschulprüfung eine verpflichtende Regelung zur (turnusgemäßen) Teilnahme an Verkehrsteilnehmerschulungen erlassen.

xx sollte möglichst kleiner als 02 sein. Viele haben sofort nach der (leider bestandenen) praktischen Prüfung vergessen, was ihnen mit viel Mühe beigebracht wurde. Fängt schon bei der komplizierten Tätigkeit des Blinkens an.

Und was würde sowas dann bringen wenn eh sofort wieder alles vergessen wird,?

🙁🙁

Zitat:

@8848 schrieb am 1. Februar 2024 um 22:05:04 Uhr:



Zitat:

@Quertraeger schrieb am 31. Januar 2024 um 18:15:04 Uhr:


Man sollte nach xx Jahren Fahrschulprüfung eine verpflichtende Regelung zur (turnusgemäßen) Teilnahme an Verkehrsteilnehmerschulungen erlassen.

xx sollte möglichst kleiner als 02 sein.

Nun, ich schätze mal, dass du inzwischen auch schon 20 Jahre den Führerschein hast, insofern müsstest du entsprechend deiner eigenen Forderungen jetzt bereits mindestens die 10te Verkehrsteilenehmerschulung absolviert haben. An wieviel hast du nun tatsächlich freiwillig teilgenommen oder gehörst du auch zu den Verkehrsteilnehmern, die sich über alle anderen stellen und so etwas nur von anderen fordern? Wenn nicht, was hält dich davon ab, so etwas auf freiwilliger Basis zu machen, also mindestens alle 2 Jahre?

Gruß

Uwe

Man sollte mit dem Begriff Mittelstreifen (oder sonstige bauliche Abtrennung) gut aufpassen. Damit ist nämlich keine durchgezogene Linie gemeint.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. Februar 2024 um 22:28:10 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 1. Februar 2024 um 22:05:04 Uhr:



xx sollte möglichst kleiner als 02 sein.

Nun, ich schätze mal, dass du inzwischen auch schon 20 Jahre den Führerschein hast, insofern müsstest du entsprechend deiner eigenen Forderungen jetzt bereits mindestens die 10te Verkehrsteilenehmerschulung absolviert haben. An wieviel hast du nun tatsächlich freiwillig teilgenommen oder gehörst du auch zu den Verkehrsteilnehmern, die sich über alle anderen stellen und so etwas nur von anderen fordern? Wenn nicht, was hält dich davon ab, so etwas auf freiwilliger Basis zu machen, also mindestens alle 2 Jahre?

Gruß

Uwe

Man sollte davon ausgehen, das wenn man so etwas fordert, entweder auch seine eigenen Defizite beseitigen möchte oder selbst den Blinkens mächtig ist.

Erst wenn für einen selbst, wie ein anderer User hier sehr klug schreibt, das nicht blinken die höhere geistige Herausforderung darstellt gegenüber dem Blinken ist man selbst im Grünen Bereich.

Es sind ja nicht nur die Nichtblinker, noch viel weniger verstehe ich die VT die den Blinker erst in dem Moment anschmeißen in dem sie anfangen ihre Fahrtrichtung zu wechseln. Aber ich weiß viele sehen das ganz anders.

Allerdings halte ich Nachschulungen zum Thema z.b. des Blinkens nicht zielführend. Hier sind andere Probleme anzugehen als Wissen nachzuschulen. Viele Regeln werden nicht aus Unwissenheit nicht befolgt, sondern aus Ignoranz. Oder wissen die VTs z.b nicht, das man sich nicht während der Fahrt mit seinem Handy beschäftigen darf ? Viele machen das inzwischen ganz ungeniert ohne es auch nur im Ansatz verbergen zu wollen. Und so geht es mit vielen Dingen weiter.

Weißt du wie schwierig es manchmal ist solch eine Birne eines Blinkers auszutauschen? Da ist es doch nur normal, dass man das Blinken auf das notwendigste begrenzt.😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Februar 2024 um 07:58:00 Uhr:


Erst wenn für einen selbst, wie ein anderer User hier sehr klug schreibt, das nicht blinken die höhere geistige Herausforderung darstellt gegenüber dem Blinken ist man selbst im Grünen Bereich.

Erinnert mich an ein Video von neulich, wo jemand ein geheimes Feature an seinem BMW entdeckt hat. Er fand links am Lenkstock einen Hebel, durch welchen sich ein oranges Blinklicht aussen einschalten liess... Je nach Richtung in welche der Hebel betätigt wird blinkt es entweder auf der Fahrerseite oder Beifahrerseite.

Es blieb allerdings die Frage nach dem Sinn dieses Features offen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. Februar 2024 um 21:21:01 Uhr:


Leute, geht doch mit gutem Beispiel voran, nehmt an einer Verkehrsteilnehmerschulung teil und macht in einer Fahrschule im Rahmen einer Fahrstunde eine inoffizielle Fahreignungsprüfung.

"mache jedes Jahr Freiwillig ... Konsequenzen ziehe ich daraus natürlich nicht ... ist ja freiwillig. Weiß ja keiner was vom Ergebnis"

.... und nun?

Zitat:

Wer das nicht gemacht hat und trotzdem solche Forderungen wir ihr stellt, gehört eben zu den Autofahrern, die ihre Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen außer Frage stellen und das nur für andere fordern.

Lang ist's her ... da "durfte" ich (wahlweise) zur erneuten theoretische Prüfung beim TÜV antreten. Deutlich unter 10Minuten war ich mit den Bögen durch - fehlerfrei. Der Oberaufseher war sichtlich irritiert ob der Zeit und dachte zunächst ich "gebe auf".

Damit hat sich mein Verhalten aber nicht schlagarig und *vollumfänglich* zum besseren gewendet. Das war ein schleichender Prozeß ... immer im Hinterkopf das ich einen Scheiß Arbeitsplatz mit noch beknackteren Arbeitszeiten hatte.

Zitat:

Das ist doch aber genau das Problem, dass viele Autofahrer ihre Mängel nicht erkennen und darum fordert ihr diese Überprüfung ja auch. Also nochmals, ihr könnt zu diesen Autofahrern gehören und somit macht solche Überprüfungen doch einfach freiwillig.

und genau darüber bin ich mir im klaren. Wenn ich heute dafür votiere (was ich tun würde) kann es *mich* morgen schon treffen. ... ich meiner Familie bin ich für eine "älteren" Person einer der härtesten Kritiker ... und ich weiß warum! Alle Hilfs- und Kompensationsangebote ... auch durch die anderen Geschwister prallen ab!

... und es ist nicht nur das (hohe) Alter!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Februar 2024 um 07:58:00 Uhr:


Allerdings halte ich Nachschulungen zum Thema z.b. des Blinkens nicht zielführend. Hier sind andere Probleme anzugehen als Wissen nach zu schulen. Viele Regeln werden nicht aus Unwissenheit nicht befolgt, sondern aus Ignoranz.

In diesem speziellen Fall, lieber User @DieDicke, helfen wirklich keine Nachschulungen mehr, sondern nur noch der Psychiater! 😛

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Februar 2024 um 22:15:19 Uhr:


Und was würde sowas dann bringen wenn eh sofort wieder alles vergessen wird,?

🙁🙁

Der entscheidende unterschied liegt in *Schulung* und *Prüfung* ... und sicher könnte man für einige "Momentversargen" noch ein paar Brickets im Strafkatalog drauflegen .... den so manchen "Feheler" denn man sieht ist sicher kein "regelkundliches Momentversagen" sondern Vorsatz und mangelndes Vermögen sich im Verkehrstechnischen Gesamtszenario richtig zu Verorten um die möglichen Auswirkungen auf Dritte vorherzusehen.

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