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Tempo 30 "Bei Schulbetrieb"

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 16:42

Hallo Welt,

ich habe da mal eine Frage, die mir schon sehr lange auf der Zunge brennt und die mir damals selbst mein Fahrlehrer nicht beantworten konnte, denn wir haben hier eine Straße, die rechts und Link von einer Bushaltestelle umringt ist, da auf der einen Seite eine große Ganztagsschule ist. Nun, wenn man auf diese Straße (ist, eine vorfahrtsberechtigte Straße) zufährt sieht man das nette 30er Schild und darunter steht "Bei Schulbetrieb" nun ist aber die Frage von wann, bis wann ist denn Schulbetrieb? Bzw. ab wann (Uhrzeit) gilt dieses Schild nicht mehr? Sobald man die Bushaltestelle passiert hat, kommt ein 50er Schild wodurch die 30 aufgehoben wird bzw. in die andere Richtung wirds dann durch nen Kreisverkehr aufgehoben.

Wäre super, wenn da jemand eine Lösung hätte. Bisher mache ich es so das Ich von 6 Uhr - 17 Uhr dort 30 fahre ansonsten 50 wie auch am Wochenende. Warum ausgerechnet von 6 - 17 Uhr weiß ich selber nicht :D

Gruß

R.F.A.

Beste Antwort im Thema

ich würde bei der gemeinde vor ort mal nachfragen...

die haben das schild bestimmt ja auch dort hingestellt...

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Mecker.Mecker. Und wer hat die denn da hingewählt wo sie jetzt ihren Mist verzapfen ? Das darf nämlich, jedenfalls bei uns, nicht die pöse Behörde so einfach anordnen. Das kommt meist von den " Bezirksvertretungen ", die im übrigen das auch in den restlichen 2 % noch abnicken müssen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Woher soll ich wissen, wann da Schule ist?

Wo steht dass, dass es um diese Fragestellung geht, hier ist sind doch mal wieder Urteile komplett falsch abgeleitet worden.

Es geht nicht um Tatsachen (ist dort nun Schulbetrieb = langsam; ist dort kein Schulbetrieb = schnell), sondern allein um die Möglichkeit:

Wenn Schulbetrieb möglich sein könnte, und das ist relativ leicht zu beantworten. Wenn auch die Antwort in der Hoffnung eines zügigen Vorankommens dann nicht gefallen mag.

Wenn Nachts um 2 Uhr völlig tote Hose ist, die Bürgersteige hochgeklappt, dann wird niemand dem Fahrer nachweisen können, dass er von Schulbetrieb ausgehen musste.

Aber gibt es Anzeichen, dass doch, weil irgendwelche Leute dort herumlaufen oder das Gebäude erkennbar beleuchtet ist, dann kann man die Frage nach einer Möglichkeit auch richtig beantworten, ansonsten macht es der Richter.

 

Zitat:

Statt einfach hinzuschreiben 6-19 Uhr,

Dafür gibt es doch die Schilder "Schule", "bei Nässe", ..., um eben keine harte Abgrenzung zu haben, sondern bedarfsgerecht.

 

Zitat:

da muß es so ein Hokuspokus sein.

Erstaunlich, gibt es starre Verbote, wird nach einer bedarfsgerechten Lösung gerufen, existieren bedarfsgerechte Lösungen, ist es Hokuspokus und man ruft nach starren Begrenzungen.

Was denn nun?

 

Zitat:

Der einzige Gedanke, der dahinter steht, ist wohl, daß sich die Ordnungsbanditen da 21 Uhr auf die Lauer legen können, um genervte Fahrer um das Attribut agressiv zu erweitern.

Natürlich, sieht man ja zB. an den vielen Threads hier, wie oft das in den letzten 60 Jahren gemacht wurde.

Trotzdem ist die Forumlierung "Bei Schulbetrieb" suboptimal.

Wenn Ferien sind, wäre mein erster Gedanke, daß jetzt kein Schulbetrieb ist und ich 50 fahren kann. Ehe mir der zweite Gedanke kommt, daß ja auch Ferienspielte etc. stattfinden könnten, habe ich möglicherweise schon das erste Kind vor der Motorhaube...

am 14. Februar 2011 um 16:01

Zitat:

Natürlich, sieht man ja zB. an den vielen Threads hier, wie oft das in den letzten 60 Jahren gemacht wurde.

In meiner Welt sehr oft, in deiner wohl nicht.

Zitat:

Erstaunlich, gibt es starre Verbote, wird nach einer bedarfsgerechten Lösung gerufen, existieren bedarfsgerechte Lösungen, ist es Hokuspokus und man ruft nach starren Begrenzungen.

Was denn nun?

Am Wichtigsten ist die Eindeutigkeit, danach kommt die Variabilität.

Zitat:

Wenn Nachts um 2 Uhr völlig tote Hose ist, die Bürgersteige hochgeklappt, dann wird niemand dem Fahrer nachweisen können, dass er von Schulbetrieb ausgehen musste.

Wie war das noch mit Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht?

Das Szenario sieht wohl eher so aus, wie auf einem Parkplatz, der kurzfristig zu einer Baustelle mutiert. Auch hier heißt es "Pech gehabt" und zahlen.

An Wandertagen sind wir zu Schulzeiten oft in der Nacht losmaschiert.

Lol, der Thread ist amüsant und das Schild lässt offensichtlich einigen Interpretationsspielraum zu. ;) Auf die Geschichte mit dem Wandertag der Nachts stattfinden könnte, wär ich so nicht gekommen. Interessanter Einwurf. Wenn dem so sein könnte, wäre eine starre Regelung sicher für alle das beste.

Für mich gilt, im Zweifel wähle ich lieber die niedrigere Geschwindigkeit. Wobei ich das Schild vom Bauchgefühl her, von 6 - maximal 19 Uhr Ernst nehmen würde. Wenn ich dann beispielsweise später eine Gruppe Schüler sehen würde, die offensichtlich zu dem oben gennanten Wandertag aufbrechen wollte, dann würde ich das Tempo freilich drosseln.

Und mal etwas abstrakt gedacht: ich kann mir kaum vorstellen dass das Ordnungsamt nachts um 22 Uhr zur Kontrolle anrückt, weil sich die oben genannte Gruppe dort trifft, einige Minuten verweilt bis alle da sind, und dann losmarschiert.

Ich denke der TE hat das einzig richtige gemacht und eine Mail an den zuständige Mann vom Amt geschrieben. Bin mal gespannt, wie der sich dazu äußert. :)

Für mich ist "Schulbetrieb",  wenn Schüler da sind. Das Wort beinhaltet ja das schöne Wort "Betrieb" und der ist halt mit gewissen Aktionen etc. verbunden. Mein Rückschluß, es müssen Schüler, Schulbus, Fahrräder oder ähnliche typische Anzeichen für den Betrieb da sein.

 

Wahrscheinlich hat sich der Behördenleiter schon zu oft über das Schild "Schulbetrieb" ohne "betrieb" aufgeregt und sinnvoll angewandt. Stünde dort nur "Schule", wäre sicher die o.a. Regelung sinnvoll(?)!

 

Gruß

 

Stefan

(Waruim ist der Thread mit den zwei Einfahrten eigentlich zu?)

am 14. Februar 2011 um 18:30

Puh, ist mal wieder typisch deutsches Chaos.

Da lobe ich mir die Lösung, die ich in Florida kennen gelernt habe:

Beschilderung: Tempolimit 20mph gilt bei Blinklicht (über der Straße waren einfarbige (gelbe) Blinkleuchten aufgehängt).

Blinklicht in Betrieb: 20mph

Blinklicht nicht in Betrieb: Normales Limit (35mph, wenn ich mich recht erinnere)

Kein Rätseln ob Schulferien sind, kein Rätseln ob die Schule vielleicht gerade anderweitig in Betrieb ist.

Und: Außerhalb der Pausen war das Blinklicht auch vormittags an Schultagen aus (ging kurz vor der Pause an, kurz nach der Pause aus, analog für die Zeit vor Schulbeginn und nach der letzten Veranstaltung).

Ciao,

Sven

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von incase

Beschilderung: Tempolimit 20mph gilt bei Blinklicht (über der Straße waren einfarbige (gelbe) Blinkleuchten aufgehängt).

Blinklicht in Betrieb: 20mph

Blinklicht nicht in Betrieb: Normales Limit (35mph, wenn ich mich recht erinnere)

Kein Rätseln ob Schulferien sind, kein Rätseln ob die Schule vielleicht gerade anderweitig in Betrieb ist.

Und: Außerhalb der Pausen war das Blinklicht auch vormittags an Schultagen aus (ging kurz vor der Pause an, kurz nach der Pause aus, analog für die Zeit vor Schulbeginn und nach der letzten Veranstaltung).

Find ich geil die Lösung, aber da würden einige Autofahrer mit sicherheit wieder nicht mit klarkommen :D

Zitat:

Original geschrieben von incase

 

Da lobe ich mir die Lösung, die ich in Florida kennen gelernt habe:

Beschilderung: Tempolimit 20mph gilt bei Blinklicht (über der Straße waren einfarbige (gelbe) Blinkleuchten aufgehängt).

Blinklicht in Betrieb: 20mph

Blinklicht nicht in Betrieb: Normales Limit (35mph, wenn ich mich recht erinnere)

Kein Rätseln ob Schulferien sind, kein Rätseln ob die Schule vielleicht gerade anderweitig in Betrieb ist.

Und: Außerhalb der Pausen war das Blinklicht auch vormittags an Schultagen aus (ging kurz vor der Pause an, kurz nach der Pause aus, analog für die Zeit vor Schulbeginn und nach der letzten Veranstaltung).

So sollte es sein: Einfach und für Jedermann nachvollziehbar. Aber genau aus dem Grund in D völlig unvorstellbar, denn was machen denn dann die ganzen Bürokraten und Rechtsverdreher den ganzen Tag?

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

So sollte es sein: Einfach und für Jedermann nachvollziehbar. Aber genau aus dem Grund in D völlig unvorstellbar, denn was machen denn dann die ganzen Bürokraten und Rechtsverdreher den ganzen Tag?

Ausserdem: Ist mal Sa. von 19:00-21:00 Lehrerversammlung, eine Konfrenz oder wurde von 20:00-22:00 ein Workshop abgehalten, dann könnten sich die Jungs in grün, die in der Zeit von 07:45-08:00 nie dort kontrollieren, mit ihrer Blitze ja nicht mehr am Schild positionieren um das üble Rasergesindel abzukassieren. ;)

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 19:11

Hallo Welt,

ich bins mal wieder, ich habe soeben eine Antwort von dem Herrn vom Amt bekommen und es ist tatsächtlich so das man quasi "auf Sicht" fahren muss was heisst wenn man "Betrieb" erkennt also dort Schüler unterwegs sind hat man 30km/h einzuhalten aber hier die E-Mail:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Korrektes Verhalten im Straßenverkehr lässt sich grundsätzlich (und so auch hier) nur sehr eingeschränkt an festen Uhrzeiten festmachen. Vielmehr hat jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht, sich stets entsprechend der tatsächlich aktuell vorherrschenden Verkehrssitution zu verhalten und sein Fahrverhalten darauf anzupassen.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie dann 30 fahren müssen, wenn Sie erkennen, dass gerade Schulbetrieb herrscht. Schulbetrieb erkennt man in der Regel daran, dass Schüler (aber auch Lehrer und andere mit dem Schulbetrieb zusammenhängende Personen) im Straßenverkehr vorhanden sind und als solche identifiziert werden können. Wenn also Personen auf oder an der Fahrbahn unterwegs sind und an der Bushaltestelle warten, spricht vieles dafür, dass gerade Schulbetrieb herrscht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Schulbetrieb den ganzen Tag über stattfinden kann. Zum Schulbetrieb können auch Abendveranstaltungen gehören, zu denen die Schüler mit dem Bus anreisen.

Um es auf den Punkt zu bringen:

Schulbetrieb herrscht dann, wenn ein vernünftiger Autofahrer diesen im Zusammenhang mit der Bushaltestelle als solchen wahrnehmen kann. Dies sollte bei Beachtung der soeben genannten Anhaltspunkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!) in der Regel keine weiteren Probleme bereiten. Falls Sie dennoch einmal unsicher sein sollten, empfehle ich die Einhaltung von 30 km/h, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXX

Halte ich für ne extrem vernünftige Antwort. So würde ich das auch sehen, nicht iwelche Lichter im Fenster, sondern wenn jemand da ist, dann ist Betrieb, wenn niemand da ist, dann nicht.

Hoffentlich halten sich auch die Blitzer dran.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Halte ich für ne extrem vernünftige Antwort. So würde ich das auch sehen, nicht iwelche Lichter im Fenster, sondern wenn jemand da ist, dann ist Betrieb, wenn niemand da ist, dann nicht.

Hoffentlich halten sich auch die Blitzer dran.

Soweit ich weiß wurde dort bisher zumindest noch nicht geblitzt. Vielleicht genau aufgrund der schwammigen Regel.

@TE: danke für's posten der Antwort vom Amt! Das deckt sich mit meinem letzten Beitrag. Ich persönlich freue mich zu lesen:

Zitat:

Schulbetrieb herrscht dann, wenn ein vernünftiger Autofahrer diesen im Zusammenhang mit der Bushaltestelle als solchen wahrnehmen kann. Dies sollte bei Beachtung der soeben genannten Anhaltspunkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!) in der Regel keine weiteren Probleme bereiten. Falls Sie dennoch einmal unsicher sein sollten, empfehle ich die Einhaltung von 30 km/h, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

...wir sind freie, mündige Bürger und uns wird selbst überlassen, wie wir die Situation einschätzen..., nicht mehr und nicht weniger sagt der Text aus! Danke Herr xxx :)

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

...wir sind freie, mündige Bürger und uns wird selbst überlassen, wie wir die Situation einschätzen..., nicht mehr und nicht weniger sagt der Text aus! Danke Herr xxx :)

Sehe ich ganz genau so, es wird nicht einfach starr was gefordert, sondern man fordert den Bürger zum Einschätzen der Situation auf.

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