ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tempo 30 "Bei Schulbetrieb"

Tempo 30 "Bei Schulbetrieb"

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 16:42

Hallo Welt,

ich habe da mal eine Frage, die mir schon sehr lange auf der Zunge brennt und die mir damals selbst mein Fahrlehrer nicht beantworten konnte, denn wir haben hier eine Straße, die rechts und Link von einer Bushaltestelle umringt ist, da auf der einen Seite eine große Ganztagsschule ist. Nun, wenn man auf diese Straße (ist, eine vorfahrtsberechtigte Straße) zufährt sieht man das nette 30er Schild und darunter steht "Bei Schulbetrieb" nun ist aber die Frage von wann, bis wann ist denn Schulbetrieb? Bzw. ab wann (Uhrzeit) gilt dieses Schild nicht mehr? Sobald man die Bushaltestelle passiert hat, kommt ein 50er Schild wodurch die 30 aufgehoben wird bzw. in die andere Richtung wirds dann durch nen Kreisverkehr aufgehoben.

Wäre super, wenn da jemand eine Lösung hätte. Bisher mache ich es so das Ich von 6 Uhr - 17 Uhr dort 30 fahre ansonsten 50 wie auch am Wochenende. Warum ausgerechnet von 6 - 17 Uhr weiß ich selber nicht :D

Gruß

R.F.A.

Beste Antwort im Thema

ich würde bei der gemeinde vor ort mal nachfragen...

die haben das schild bestimmt ja auch dort hingestellt...

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

da bin ich froh, dass diese Situationen bei uns im Kreis etwas intelligenter gelöst wurde: da steht dann von 7:00-19:00 Uhr unter dem Tempo-30-Schild ;)

Diese Zeitspanne würde ich auch in Deiner Situation als "Regelzeit" ansehen; Nachmittagsunterrichte gehen schon mal gerne bis 18:00 Uhr ;)

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Warum wusste ich nur das genau so eine dumme Antwort kommt? :rolleyes:

Warum wußte ich nur, dass genau so eine was-auch-immer Reaktion kommt? :(

Dass sich die Frage nicht stellt, bezog sich auf Pepperdusters Hinweis, dass in diesem Fall die Limitierung dann aufgehoben ist, wenn der Grund der Limitierung nicht mehr vorliegt, worauf ich ihn darauf hinwies, dass sich dieses Problem wegen des 50er Schilds gar nicht stellt.

Zu wenig gedacht, und zuviel gemotzt :(

Sorry! :D

 

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

da bin ich froh, dass diese Situationen bei uns im Kreis etwas intelligenter gelöst wurde: da steht dann von 7:00-19:00 Uhr unter dem Tempo-30-Schild ;)

Diese Zeitspanne würde ich auch in Deiner Situation als "Regelzeit" ansehen; Nachmittagsunterrichte gehen schon mal gerne bis 18:00 Uhr ;)

So hätte man des bei uns vielleicht auch lösen sollen, naja mal Schauen ich habe dem Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes mal eine E-Mail geschrieben mal sehen was er schreibt.

Das Problem an solchen festen Zeiten ist halt: Wenn ich zur 0. Stunde anfange und darum schon um 6:45 vor der Schule auflaufe, dann herrscht Schulbetrieb aber das 7-19 Schild gilt nicht. Suboptimale Lösung. In so fern ist das so wie beschrieben schon besser. Muss man halt schauen: Sind Schüler und Schulbusse in der Nähe? Wenn ja, dann runter vom Gas. Und eigentlich sollte dafür nicht mal das Schild nötig sein.

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Das Problem an solchen festen Zeiten ist halt: Wenn ich zur 0. Stunde anfange und darum schon um 6:45 vor der Schule auflaufe, dann herrscht Schulbetrieb aber das 7-19 Schild gilt nicht. Suboptimale Lösung. In so fern ist das so wie beschrieben schon besser. Muss man halt schauen: Sind Schüler und Schulbusse in der Nähe? Wenn ja, dann runter vom Gas. Und eigentlich sollte dafür nicht mal das Schild nötig sein.

So wie du des beschreibst wird das bisher auch von den meisten praktiziert.

Aber wie gesagt das muss es ja zumindest vom Landkreis her eine feste Regel geben entweder eben eine bestimmte Uhrzeit oder aber es wird der Schulbetrieb in soweit definiert das wenn man als Autofahrer Busse oder Kinder dort sieht das man dann nur Tempo 30 fahren darf. Naja ich denke das wir morgen oder übermorgen schlauer sein werden.

Die Notwendigkeit das überhaupt erst definieren zu müssen entsteht ja irrwitziger Weise überhaupt erst aus den ohne Augenmaß beurteilten Blitzer-Photos. Verrückte Welt.

Der Zusatz "Bei Schulbetrieb" ist lt. StVO nicht vorgesehen. Somit kann man sich jetzt streiten, ob §125 BGB gilt (Schild ungültig wegen Formfehler) oder die salomische Klausel = durch fehlerhaftes Zusatzschild wird Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben und gilt somit immer.

Da wird's dann aber endgültig lächerlich, wenn man sagt die Regel gilt nicht, weil in ner anderen Regel nicht abgesegnet ist, dass die Regel gelten darf.

Ich finde die Regelung fair, aber auch gefährlich, weil sie zu viel Nachdenken vom Orts-fremden Fahrer erfordert, der ja seine Aufmerksamkeit eigentlich auf den Straßenverkehr richten sollte und nicht darüber nachdenken soll, wann die Regel nun zieht.

Vorteil der Regelung: während der Ferien darf auch werktags tagsüber 50 gefahren werden. Dieser Vorteil wird jedoch aus meiner Sicht mehr als aufgehoben durch den Orts-fremden Verkehr, der durch das Schild wohl gut verwirrt wird. Unaufmerksamkeit dadurch bedeutet meiner Meinung nach auch Gefahr.

am 13. Februar 2011 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

Der Zusatz "Bei Schulbetrieb" ist lt. StVO nicht vorgesehen.

In diesem Fall dürfte wohl § 39 Abs. 3 gelten:

 

Zitat:

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Vorteil der Regelung: während der Ferien darf auch werktags tagsüber 50 gefahren werden. Dieser Vorteil wird jedoch aus meiner Sicht mehr als aufgehoben durch den Orts-fremden Verkehr, der durch das Schild wohl gut verwirrt wird. Unaufmerksamkeit dadurch bedeutet meiner Meinung nach auch Gefahr.

Der Ortsfremde Verkehr wie auch der meiste rest fährt schlichtweg 50 es sei denn die Schulbusse stehen da, denn dann ist eine höhere Geschwindigkeit eh nicht möglich, da man null Sicht auf den Gehweg und somit die Schüler hat die meistens einfach auf die Straße laufen.

Vorsicht,

in diesem Forum nicht mehrheitsfähige Antwort,

weiter lesen auf eigene Gefahr

-------

Es gibt zwei BGH-Urteile zu dem Thema,

- es gilt grundsätzlich, wenn Schulbetrieb möglich ist und Schulbetrieb umfasst nicht nur die reinen Unterrichtszeiten, sondern alle Nutzungsarten.

- es gilt mindestens der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Alles andere werden dann Einzelfallentscheidungen sein müssen.

---

Persönliche Einschätzung:

Halbwegs "sicher" dürfte nach diesen Urteilen eigentlich nur ein Zeitpunkt sein, der tief in der Nacht liegt, wenn gleichzeitig auch Ferien sind.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Vorsicht,

in diesem Forum nicht mehrheitsfähige Antwort,

weiter lesen auf eigene Gefahr

-------

Es gibt zwei BGH-Urteile zu dem Thema,

- es gilt grundsätzlich, wenn Schulbetrieb möglich ist und Schulbetrieb umfasst nicht nur die reinen Unterrichtszeiten, sondern alle Nutzungsarten.

- es gilt mindestens der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Alles andere werden dann Einzelfallentscheidungen sein müssen.

---

Persönliche Einschätzung:

Halbwegs "sicher" dürfte nach diesen Urteilen eigentlich nur ein Zeitpunkt sein, der tief in der Nacht liegt, wenn gleichzeitig auch Ferien sind.

... und das kann man auch einfacher hinschreiben: "6 - 22 Uhr".

Meiner Meinung nach müssen Sicherheits-relevante Verkehrsschilder für jeden Orts-fremden innerhalb von sehr kurzer Zeit eindeutig erfassbar sein. Das ist mit einer "bei Schulbetrieb"-Einschränkung definitiv nicht der Fall. Ergo sollte das Schild meiner Meinung nach in der derzeitigen Form abgeschafft werden.

Und da 6-22 Uhr praktisch irrelevant ist kann man sich die Einschränkung dann auch ganz sparen, Schilder- und Wartungskosten senken und die Strecke in Reichweite der Schule generell auf 30 begrenzen. Damit würde man wirklich etwas mehr Sicherheit schaffen. Mit komplizierten Einschränkungen schafft man eher UN-Sicherheit.

Ich hatte heute (gestern) auch so einen Fall. Ein Parkplatz war als Parkplatz ausgeschildert, aber mit einer komplizierten Einschränkung. In 2 Wochentagen zu bestimmten Uhrzeiten ist es kein Parkplatz, dann gilt Parkverbot. Ich habe ungefähr 2 Minuten mit Lesen und Nachdenken gebraucht, um dieses Schild zu verstehen...

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

... und das kann man auch einfacher hinschreiben: "6 - 22 Uhr".

Dann wäre die Limitierung von 22:01 bis 5:59 unwirksam, ist es aber durch dieses "mindestens" nicht.

Hätte man als Autofahrer morgens um 2 auch mit Schulbetrieb rechnen müssen, dann gilt auch 30.

Ob anhand von irgendwelchen erkennbaren Dingen ein Fahrer damit hätte rechnen müssen, muss ggf. ein Gericht per Einzelfallentscheidung bewerten.

 

Zitat:

Das ist mit einer "bei Schulbetrieb"-Einschränkung definitiv nicht der Fall.

Wenn man sich die Konsequenzen aus den beiden Urteilen genauer überdenkt, dann handelt es sich bei dieser Beschilderung nicht (mehr) um eine Befristung, wie zB. ein "bei Nässe", sondern faktisch nur noch um eine Information, wie zB. ein "Lärmschutz".

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Dann wäre die Limitierung von 22:01 bis 5:59 unwirksam, ist es aber durch dieses "mindestens" nicht.

Hätte man als Autofahrer morgens um 2 auch mit Schulbetrieb rechnen müssen, dann gilt auch 30.

Ob anhand von irgendwelchen erkennbaren Dingen ein Fahrer damit hätte rechnen müssen, muss ggf. ein Gericht per Einzelfallentscheidung bewerten.

Das ist genau derselbe hirnverbrannte und vollkommen weltfremde Schwachsinn wie die Geschichte im Schilder-Thread. Ich frage mich ob die Typen, welche den Mist verzapfen; jemals am RL teilgenommen haben.

 

 

So long

Ghost

 

 

 

edit: dieser Beitrag bezieht sich nicht auf den User "Roadwin", sondern auf die offensichtlich bestehende Gesetzeslage.

am 14. Februar 2011 um 2:39

Zitat:

- es gilt grundsätzlich, wenn Schulbetrieb möglich ist und Schulbetrieb umfasst nicht nur die reinen Unterrichtszeiten, sondern alle Nutzungsarten.

Woher soll ich wissen, wann da Schule ist? Während des Unterrichts sieht man keine Seele. Wieder mal ein Paradebeispiel für Inkompetenz der Theoretiker der Legislative. Statt einfach hinzuschreiben 6-19 Uhr, da muß es so ein Hokuspokus sein.

Der einzige Gedanke, der dahinter steht, ist wohl, daß sich die Ordnungsbanditen da 21 Uhr auf die Lauer legen können, um genervte Fahrer um das Attribut agressiv zu erweitern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen