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Bei Tempo 180 2m Sicherheitsabstand

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 7:11

Hi,

war letze Nacht (logischerweise dunkel und noch dazu nass) mit ca. 180km/h auf der linken Spur unterwegs.

Bin links mitgeschwommen rechts ca. 120km/h.

Da ich unverschämterweise zum Vordermann einen Sicherheitsabstand von ca. 120-150m eingehalten habe (wie gesagt, dunkel naß und vorne war der Abstand auch nicht so berauschend) war der hinter mir der Meinung daß ich unverzüglich auf 120km/h runterzubremsen habe und ihn gefälligst vorbeizulassen haben.

Wurde dann zu einem Abstand von max. einer halben Autolänge (bei 180km/h).

Frage: Bringt da 'ne Anzeige was?

Habe Kennzeichen Ort, Zeit und ein Zeuge saß auf dem Beifahrersitz.

Bin sonst keiner der andere anzeigt, aber das war das stärkste Stück das sich bislang einer geleistet hat.

Wie sieht das aus wenn der Halter dann sagt "ich bin nicht gefahren und weiß nicht wer es war"? Beschreiben kann ich den Fahrer logischerweise nicht.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema
am 21. Oktober 2013 um 7:51

Das wird im Sande verlaufen. Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte (was eh nicht zu erwarten ist), wird man dich fragen, woher du das so genau mit den 2 Metern weißt.

Und du wirst nichts als Scherereien haben. Ob der andere überhaupt bestraft wird oder ob er nicht den Spieß rumdreht und behauptet, dass du ihm einfach vors Auto gefahren bist, als er mit 180 km/h angeflogen kam und er dir beinahe drauf gefahren wäre.

 

Das sind alles die netten Begleiterscheinungen des Schnellfahrens.

Begegnen sich zwei Schnellfahrer, wird es für beide stressig, weil keiner nachgeben will. Denn man lebt ja im Land der "Freien Fahrt für Freie Bürger"

Mir persönlich geht es so auf den S***, wenn ich mal mit dem PKW unterwegs bin, was auf der Autobahn abgeht.

Fährt man in Frankreich oder BeNeLux wo ein Tempolimit von 120/130 gilt, fahren alle total enstspannt. Es gibt dort keine Drängler, niemand reg sich auf, wenn mal ein LKW überholt, im Gegenteil es wird dem LKW aufgeblendet, um ihm zu signalisieren, dass er ausscheren kann.

Nur in Deutschland werden sich auf der BAB die Köpfe eingehauen und dann noch gejammert.....

 

Fährt man in Deutschland auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn mit 130 (Richtgeschwindigkeit) und überholt eine Kolonne langsamerer Fahrzeuge, dann wird man ja von den Hintermännern regelmäßig fast gelyncht!

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110 Antworten
am 21. Oktober 2013 um 7:37

180 km/h bei Regen ... Alle Achtung! Wolltest du in den Abendnachrichten ein Plätzchen haben? Und dein Hintermann ist noch bekloppter ... sorry ... Aber, das war nicht die Frage.

Als Beifahrer ward ihr ja schon mal mindestens zu zweit unterwegs. Anzeigen kannst du den Hintermann auf jeden Fall und, wenn die Anzeige durchkäme, darf derjenige erst mal ein halbes Jahr zu Fuß gehen, mindestens! Für mich fällt das schon unter Körperverletzung, aber ich bin kein Jurist und auch somit kein Richter. Eine Nötigung ist es auf jeden Fall und somit eine Straftat. Welche Konsequenzen daraus noch entstehen könnten, weiß ich nicht.

OB die Anzeige überhaupt weiter verfolgt wird, kann ich dir auch nicht sagen, weil meine Erfahrung da eine andere ist, als sie hier immer wieder als Szenario geschildert wird. Wahrscheins hängt es davon ab wie die Laune des bearbeitenden Staatsanwaltes aussieht.

Du kannst die Anzeige auch Online erstatten, wenn dir der Weg zur nächsten Polizeiwache zu weit und mühsam erscheint.

Kleiner Tip für den Inhalt einer Anzeige: Ort und Uhrzeit, Datum, mögliche Zeugen, Beschreibung des Fahrzeuges, KENNZEICHEN(!), mögliche Insassen des anderen Fahrzeuges, gefahrene Geschwindigkeit.

Wobei letzteres zu unbequemen Fragen führen könnte. Nur Lebensmüde fahren bei Regen mit 180km/h und schneller.

Für eine Anzeige sollte das erst mal reichen. Wird sie angenommen, kommt die Zeugenbefragung (schriftlich).

Viel Glück!

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

180 km/h bei Regen ... Alle Achtung! Wolltest du in den Abendnachrichten ein Plätzchen haben? Und dein Hintermann ist noch bekloppter ... sorry ... Aber, das war nicht die Frage.

Es hat nicht geregnet, es war naß.

Wie gesagt viel Abstand, selbst wenn der Vordermann an die Wand gefahren wäre (Bremsweg von 0m) wäre ich noch gaaanz bequem zum stehen gekommen.

Zitat:

OB die Anzeige überhaupt weiter verfolgt wird, kann ich dir auch nicht sagen, weil meine Erfahrung da eine andere ist, als sie hier immer wieder als Szenario geschildert wird. Wahrscheins hängt es davon ab wie die Laune des bearbeitenden Staatsanwaltes aussieht.

Das war ja die eigentlich Frage des Threads.

Wenn da zu 99,9% nix bei rum kommt kann ich's mir sparen, hab eigentlich auch was besseres zu tun.

Beschreiben kann ich gar nix, außer Ort, Zeit und Kennzeichen.

Nen Denkzettel hätte der auf jeden Fall mal mehr als verdient.

Gruß Metalhead

am 21. Oktober 2013 um 7:51

Das wird im Sande verlaufen. Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte (was eh nicht zu erwarten ist), wird man dich fragen, woher du das so genau mit den 2 Metern weißt.

Und du wirst nichts als Scherereien haben. Ob der andere überhaupt bestraft wird oder ob er nicht den Spieß rumdreht und behauptet, dass du ihm einfach vors Auto gefahren bist, als er mit 180 km/h angeflogen kam und er dir beinahe drauf gefahren wäre.

 

Das sind alles die netten Begleiterscheinungen des Schnellfahrens.

Begegnen sich zwei Schnellfahrer, wird es für beide stressig, weil keiner nachgeben will. Denn man lebt ja im Land der "Freien Fahrt für Freie Bürger"

Mir persönlich geht es so auf den S***, wenn ich mal mit dem PKW unterwegs bin, was auf der Autobahn abgeht.

Fährt man in Frankreich oder BeNeLux wo ein Tempolimit von 120/130 gilt, fahren alle total enstspannt. Es gibt dort keine Drängler, niemand reg sich auf, wenn mal ein LKW überholt, im Gegenteil es wird dem LKW aufgeblendet, um ihm zu signalisieren, dass er ausscheren kann.

Nur in Deutschland werden sich auf der BAB die Köpfe eingehauen und dann noch gejammert.....

 

Fährt man in Deutschland auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn mit 130 (Richtgeschwindigkeit) und überholt eine Kolonne langsamerer Fahrzeuge, dann wird man ja von den Hintermännern regelmäßig fast gelyncht!

am 21. Oktober 2013 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

180 km/h bei Regen ... Alle Achtung! Wolltest du in den Abendnachrichten ein Plätzchen haben? Und dein Hintermann ist noch bekloppter ... sorry ... Aber, das war nicht die Frage.

Es hat nicht geregnet, es war naß.

Wie gesagt viel Abstand, selbst wenn der Vordermann an die Wand gefahren wäre (Bremsweg von 0m) wäre ich noch gaaanz bequem zum stehen gekommen.

Warst du nun Beifahrer oder Fahrer? Und wenn du Fahrer bist, solltest du wissen, dass es auch bei NÄSSE Pfützen geben kann. Ist dir das Wort Aquaplaning schon mal begegnet? Wenn du es begriffen hast, ist es zu spät!

Das was mein Vorschreiber geschrieben hat, ist auch meine Erfahrung. Nur gibt es Leute die da anderer Meinung sind und andere Erfahrungen gemacht haben. Eine "Garantie", ob eine Anzeige Erfolg hat, kann dir eh niemand geben. Aber, die Frage warum man bei NÄSSE und dann auch noch Dunkelheit noch 180 fahren muß, die Frage wirst du garantiert hören ... Was glaubst du, wie lang dein Bremsweg ist, wenn dir bei 180 km/h ein Hinderniss in den Weg kommt? Aber eine Nachricht im TV wäre dir allemal sicher ...

am 21. Oktober 2013 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Hi,

 

Frage: Bringt da 'ne Anzeige was?

Habe Kennzeichen Ort, Zeit und ein Zeuge saß auf dem Beifahrersitz.

Reine Lebenszeitverschwendung, in der Regel bekommste dann noch ne Gegenanzeige wegen XYZ .

am 21. Oktober 2013 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

 

... Was glaubst du, wie lang dein Bremsweg ist, wenn dir bei 180 km/h ein Hinderniss in den Weg kommt?

So lang

 

Geschwindigkeit 180.0 km/h

Reaktionszeit 1.0 s

Bremsverzögerung bei Nässe 6.0 m/s²

Reaktionsweg 50.0 m

Bremsweg 208.3 m

Anhalteweg 258.3 m

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Frage: Bringt da 'ne Anzeige was?

Wirst du irgendeinen Vorteil daraus haben? Nein? Dann lass es... ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Frage: Bringt da 'ne Anzeige was?

Wirst du irgendeinen Vorteil daraus haben? Nein? Dann lass es... ;)

Dann könnten wir unser Rechtssystem abschaffen wenn es nur um den persönlichen Vorteil geht.

Mich persönlich würde es sehr feuen wenn solche Kriminellen aus dem Verkehr gezogen werden.

Also ich habe da was von.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Also ich habe da was von.

Ich denke hier eher nach dem Motto "Wer frei von Unschuld ist, werfe den ersten Stein!".

Vielleicht hat der TE (oder auch du) an einem anderen Ort, zu einer anderen Zeit auch schonmal einen Fehler gemacht, über den sich jemand aufgeregt hat... ;)

am 21. Oktober 2013 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

 

Wirst du irgendeinen Vorteil daraus haben? Nein? Dann lass es... ;)

Dann könnten wir unser Rechtssystem abschaffen wenn es nur um den persönlichen Vorteil geht.

 

Mich persönlich würde es sehr feuen wenn solche Kriminellen aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Also ich habe da was von.

Das Problem ist aber die sterben nicht aus sondern vermehren sich sogar noch.Ich habe jedenfalls die Erfahrungen gemacht das solche Anzeigen im Sande verlaufen, die Verfahren werden eingestellt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, das ist unser Rechtsytem.

Was willst du denn Anzeigen?

Dass sich ein Anderer noch dümmer benommen hat als Du?

Denk darüber nach und spar dir den Ärger...

 

@Pepperduster,

deine Rechnung würde stimmen, wenn nicht auch noch die eingeschränkte Sicht wäre...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Also ich habe da was von.

Ich denke hier eher nach dem Motto "Wer frei von Unschuld ist, werfe den ersten Stein!".

Vielleicht hat der TE (oder auch du) an einem anderen Ort, zu einer anderen Zeit auch schonmal einen Fehler gemacht, über den sich jemand aufgeregt hat... ;)

Hier geht es nicht um einen "Fehler", hier geht es um 2 Meter Abstand bei 180 !

Das ist Kriminell !

Diesen "Fehler" habe ich mit Sicherheit noch nie gemacht. Selbst bei 50 bin ich noch nie so dicht aufgefahren, das kann ich guten Gewissens behaupten, es ist das assozialste was man im Straßenverkehr machen kann. Auf dieses Niveau bekommt mich keiner.

Aber gut, wenn denn für normal gehalten wird......................hinterher und woanders nicht heulen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Dann könnten wir unser Rechtssystem abschaffen wenn es nur um den persönlichen Vorteil geht.

Mich persönlich würde es sehr feuen wenn solche Kriminellen aus dem Verkehr gezogen werden.

Also ich habe da was von.

Das Problem ist aber die sterben nicht aus sondern vermehren sich sogar noch.Ich habe jedenfalls die Erfahrungen gemacht das solche Anzeigen im Sande verlaufen, die Verfahren werden eingestellt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, das ist unser Rechtsytem.

Ich denke das kann man nicht verallgemeinern.

Hallo TE,

ich persönlich finde es gut, wenn Du dem eine Anzeige verpasst. Es mag vieleicht sein, dass er mit einem blauen Auge davon kommt, möglicherweise aber auch nicht.

Sollte es dann letztendlich nur dem einem Nutzen dienen, dass der Blödmann sich das für die Zukunft merkt und sich vernünftiger im Straßenverkehr verhält, schon ein sehr guter Erfolg sein.

@MartinSHL

Wenn wir nichts mehr unternehmen, wird es auf Zeit gesehen immer schlimmer werden. Hut ab vor denen, die noch etwas unternehmen.

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