Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen

Hallo zusammen,

ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...

Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.

Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...

Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.

Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?

Danke und viele Grüße!

176 Antworten

Das hatte ich mich auch gefragt. Ist doch egal, ob 10 oder 100%...

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Februar 2025 um 19:32:16 Uhr:
Und wie machst du das dem links neben dir klar in einem Abbiegeszenario? Anhalten und warten bis dich dann gnädigerweise einer nach links rüber lässt?

Genau so ist es.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Februar 2025 um 19:32:16 Uhr:
Warum dann nicht gleich auf die linke Spur und du hast nichts und niemanden links neben dir, kannst den Radius entspannt so wählen das der Anhänger eben nicht in die rechte Spur läuft und biegst ohne Angst haben zu müssen das dir links vorne einer reinfährt einfach ab.

Hab es schon ein paarmal erklärt.

Und was es für den Verkehrsfluß innerorts bedeutet, wenn man in der linken Spur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegt, dürfte auch klar sein.

Also, ein LKW soll soweit einlenken, das er einen PKW der rechts neben ihm ist und auf die rechte Spur abbiegt treffen, sich ja vom LKW wegdreht, trifft? wo wollte der LKW dann hin? Auf den Fußweg?

Schlüssiger ist für mich das der PKW rechts den Bogen zu groß nimmt, der LKW rechts einlenkt und der PKW noch in Vorwärtsbewegung neben ihm ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Februar 2025 um 19:37:42 Uhr:
Und was es für den Verkehrsfluß innerorts bedeutet, wenn man in der linken Spur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegt, dürfte auch klar sein.

Woher weißt du denn nun wieder das es innerorts war? Und das ich beim zweispurigen Abbiegen mit querenden Fuß und Radfahrern rechnen muss, halte ich auch für unwahrscheinlich.

Kleine Gedankenstütze für den werten Herrn Fahrlehrer

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

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@nogel - das stimmt natürlich. Es wäre lediglich für meinen inneren Frieden besser. Wenn ich schon Teilschuld an etwas bekomme, an dem ich keine trage, sind für mich 25% besser zu verdauen als 40. Für meinen Geldbeutel macht es keinen Unterschied.
Ich weiß, dass es in der Welt nicht gerecht zugeht, hab aber trotzdem ein Problem damit, dass vielleicht jemand nicht die volle Verantwortung übernehmen muss, nur, weil er am Ende standhaft genug bei seiner Lüge geblieben ist. Aber das ist dann ein Problem zwischen mir und meinem moralischen Weltbild.

@Turbotobi28 - Kann ich denn in seinem toten Winkel gewesen sein, wenn er mich mit seinem vorderen, rechten Bereich getroffen hat? Also genau da, wo die Front in die Seite übergeht. Ich saß noch nie in einem LKW, ich weiß nicht, was man von da oben sehen kann oder nicht.
Tja... ich bin nicht sehr optimistisch. Der Anwalt macht natürlich erstmal 100% geltend, aber er sagte auch, dass das ohne Zeugen und bei Aussage gegen Aussage schwierig werden kann.

Edit (Ergänzung):
Also, die Autobahn ist an dieser Stelle bereits zu Ende und auch die Abfahrt hat man vollständig verlassen. Die Kreuzung ist innerorts. Die Ortschilder, die in dem Fall eine Stadtgrenze markieren, sind nur
wenige Meter entfernt.
Mit querenden Fußgängern oder Radfahrern hat man direkt an der Stelle, an der es krachte, nicht zu rechnen. Die könnten die Straße dort wegen einer Betonbegrenzung in der Mitte gar nicht überqueren. Der Überweg für Fußgänger und Radfahrer inkl. entsprechender Ampel befindet sich am Beginn des Bogens.

Ich fahre die Strecke seit 12 Jahren und habe unzählige Male mitbekommen, wie es beinahe oder auch tatsächlich krachte, weil irgendwer links an der Ampel stand und es nicht hinbekommen hat, den Bogen anständig zu nehmen oder schlicht nicht gecheckt hat, dass er auch links auf der Hauptstraße auskommen muss. Dabei ist es, wie eingangs gesagt, keine sonderlich herausfordernde Kreuzung. Es ist weder eng noch hat's da eine komplizierte Verkehrsführung.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Februar 2025 um 19:42:48 Uhr:
Woher weißt du denn nun wieder das es innerorts war? Und das ich beim zweispurigen Abbiegen mit querenden Fuß und Radfahrern rechnen muss, halte ich auch für unwahrscheinlich.

Kleine Gedankenstütze für den werten Herrn Fahrlehrer

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

1. ich bin kein Fahrlehrer, lies mal genauer

2. ich benötige keine Gedankenstützen von dir

3. nochmals: ich habe nicht behauptet, daß es beim TE innerorts war. Aber zumindest dein vermeintliches "Beweisbild" aus den Prüfungsfragen ist ja wohl innerorts.

4. warum sollte hier auf oder neben der Fahrbahn kein Radverkehr sein? Schau dich mal in München oder Nürnberg um, da gibt es ohne Ende 4-spurige Straßen, an sehr vielen Kreuzung kann mehrspurig abgebogen werden (mit Kreuzung von Fußgängern!) und immer wird beidseits der Straße noch ein Radweg geführt.

5. ich werde jetzt nicht noch die Verlautbarung des Verkehrsministeriums posten, wonach der zitierte Paragraf so zu lesen ist, daß IMMER mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen ist, außer wenn es baulich quasi UNMÖGLICH ist

6. ich werde nicht weiter versuchen, dich zu überzeugen, aber das Fazit der Betrachtungen ist: der LKW hat auf der linken Spur nichts zu suchen. Trotzdem stellt das keine Garantie dar, daß der Rechtsstreit komplett zugunsten des TE ausgehen wird.

Zitat:

@Twinni schrieb am 12. Februar 2025 um 19:36:03 Uhr😁as hatte ich mich auch gefragt. Ist doch egal, ob 10 oder 100%...

Wenn der Gegner eine Teilschuld bekommt, fällt bei der Vollkasko oftmals die Selbstbeteiligung weg.

Gruß Metalhead

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Februar 2025 um 19:55:37 Uhr:
3. nochmals: ich habe nicht behauptet, daß es beim TE innerorts war. Aber zumindest dein vermeintliches "Beweisbild" aus den Prüfungsfragen ist ja wohl innerorts.

Spielt das jetzt eine Rolle? Die Physik ändert sich ja innerorts oder außerorts nicht. Fakt ist ein LKW braucht beim rechts abbiegen mehr Platz nach vorne Links als ein PKW, also nutzt er mit die linke Spur.

Ob nun richtig oder falsch, diesen Platz kann der LKW auf der linken Abbiegespur deutlich einfacher und sicherer in Anspruch nehmen als wenn er auf der rechten Spur zwischen PKW und Bordstein "eingeklemmt" ist. Stur rechts zu bleiben und dann, wenn man merkt es wird zu eng, einfach stehen bleiben und darauf zu hoffen das jemand Einsicht hat und einen auf die linke Spur fahren lässt, mag zwar das richtige sein, ist aber Praxisfern und hält den Verkehr mehr auf als ein LKW auf der linken Spur.

@TE: Hast du mal einen Link zu google-maps dass man sich mal angucken kann wie die Situation vor Ort ist? Dann kann man vielleicht abschätzen ob der LKW beide Spuren zum abbiegen braucht oder nicht.

Dass unser DB-NG 80 kein LKW fährt scheint klar. Jeder normale LKW-Fahrer fährt beim Ausholen so dass rechts keiner vorbeipasst. Zumal an einer Autobahnabfahrt keine so enge Kurve zu erwarten ist dass man ewig weit ausholen müsste. Wenn dann macht man das von der rechten Spur aus, links hat der LKW im Normalfall wenig zu suchen.

Bei einer 2spurigen Autobahnabfahrt gehe ich mal davon aus dass beide Spuren LKW taugliche Breite haben.

Wenn es noch außerorts ist - rechts überholen iss nich - nur als Gedankenanstoß an den TE.

Am Ende dürfte es ohne Zeugen kaum möglich sein zu beweisen wer seine Spur verlassen hat und es am Ende auf Teilschuld hinauslaufen - wäre ohne weitere Infos meine Befürchtung.

Zitat:

@Nelia82 schrieb am 12. Februar 2025 um 19:46:43 Uhr
Kann ich denn in seinem toten Winkel gewesen sein, wenn er mich mit seinem vorderen, rechten Bereich getroffen hat? Also genau da, wo die Front in die Seite übergeht. Ich saß noch nie in einem LKW, ich weiß nicht, was man von da oben sehen kann oder nicht.

Definitiv, dort sollte man sich nicht länger als nötig aufhalten.

Gruß Metalhead

@DB NG-80
Wie machst Du das bloß, wenn es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt?

Ich habe es jedenfalls zu meiner Kieskutscherzeit immer geschafft, aus der rechten Rechtsabbiegerspur rechts abzubiegen, ohne den Gehweg oder den links neben mir abzuräumen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Februar 2025 um 20:12:38 Uhr:Spielt das jetzt eine Rolle? Die Physik ändert sich ja innerorts oder außerorts nicht. Fakt ist ein LKW braucht beim rechts abbiegen mehr Platz nach vorne Links als ein PKW, also nutzt er mit die linke Spur.

Ob nun richtig oder falsch, diesen Platz kann der LKW auf der linken Abbiegespur deutlich einfacher und sicherer in Anspruch nehmen als wenn er auf der rechten Spur zwischen PKW und Bordstein "eingeklemmt" ist. Stur rechts zu bleiben und dann, wenn man merkt es wird zu eng, einfach stehen bleiben und darauf zu hoffen das jemand Einsicht hat und einen auf die linke Spur fahren lässt, mag zwar das richtige sein, ist aber Praxisfern und hält den Verkehr mehr auf als ein LKW auf der linken Spur.

Über was streitet ihr eigentlich?

Wenn einer mehr als eine Fahrspur braucht, muß er sicher stellen daß diese auch frei ist. Falls nicht kommt es zum Unfall und dann ist derjenige natürlich Schuld.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2025 um 20:19:03 Uhr:@DB NG-80
Wie machst Du das bloß, wenn es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt?

Bei einer Spur habe ich keine Fahrzeuge von links die meine Fahrspur kreuzen können. 🙄

Also hier mal die Kreuzung, weil danach gefragt wurde...

Es hat ungefähr da gescheppert, wo die beiden hellen Autos nebeneinander fahren. Ganz genau kann ich das nicht mehr sagen, weil ich ein Stück nach vorne geschubst wurde. Ich weiß aber, dass ich den Bogen noch nicht ganz genommen hatte.

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Zitat:

@Nelia82 schrieb am 12. Februar 2025 um 20:55:17 Uhr:Also hier mal die Kreuzung, weil danach gefragt wurde...

Es hat ungefähr da gescheppert, wo die beiden hellen Autos nebeneinander fahren. Ganz genau kann ich das nicht mehr sagen, weil ich ein Stück nach vorne geschubst wurde. Ich weiß aber, dass ich den Bogen noch nicht ganz genommen hatte.

verdeckt das schwarze Auto einen Linksabbieger Pfeil auf der Straße?

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