Technische Frage Umbau zum Wohnmobil
Hallo
Ich habe 2 Wohnmobile komplett ausgebaut, allerdings ist das jetzt auch schon über 20 Jahre her.
Es geht um die Elektrik 12 / 220 Volt.
Damals hat sich der Prüfer die Anlage (Sicherungskasten , Steckdosen, Herd usw.) angeschaut und die Funktion geprüft, fertig.
Mein Sohn hat sich jetzt auch eines ausgebaut.
Der Prüfer verlangt jetzt eine Abnahme der Elektrischen Anlage von einem "Fachmann".
Nun meine Fragen
1.Welche Voraussetzungen muß der Prüfer erfüllen um so eine Abnahme durchführen zu können, die der TÜV verlangt.
2. Wo steht geschrieben was bei einer Prüfung der elektrischen Anlage im WoMo alles kontrolliert werden muß.
Könnt ihr mir weiter helfen ?
Bedanke mich im Voraus für die Antworten
Werner
32 Antworten
Moin , Gibt's bei den alten Wohnmobilen kein Bestandsschutz? Mal abgesehen von der Sicherheit und Technik. Das würde bedeuten , dass das alte Schätzchen mit Verstand elektrisch auf den neuesten Stand gebracht werden kann ohne teure Meisterabnahme.
Ein Fachmann dafür ist in der Regel ein Elektromeister. Zumindest hat man die früher so bezeichnet.
Der muß natürlich überall hinschauen können, wo Kabel verlaufen und wie Verklemmungen, Anschlüsse etc. ausgeführt sind - also z. B. keine offene Litze in Schraubklemmen befestigt und das der elektrische Laie so alles basteln kann.
Also wenn du so einen kennst, dann dem alles zeigen, der weiß dann auch, was er alles kontrolliert.
Und wenn alles in Ordnung, formloses Schreiben ausfertigen mit elektr. Anlage im Fahrzeug soundso, Kennzeichen und alles in Ordnung - Datum - Unterschrift - Stempel
Also so würde ich es machen.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 22. August 2025 um 10:33:56 Uhr:
Hallo
Der Prüfer verlangt jetzt eine Abnahme der Elektrischen Anlage von einem "Fachmann".
Nun meine Fragen
1.Welche Voraussetzungen muß der Prüfer erfüllen um so eine Abnahme durchführen zu können, die der TÜV verlangt.
2. Wo steht geschrieben was bei einer Prüfung der elektrischen Anlage im WoMo alles kontrolliert werden muß.
Könnt ihr mir weiter helfen ?
Bedanke mich im Voraus für die Antworten
Werner
Ich würde die Frage an den örtlichen Elektriker stellen. Denn der hat sicher die Möglichkeit sich die entsprechenden Vorschriften zu beschaffen und die ggf. die Anlage zu überprüfen.
MfG kheinz
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 22. August 2025 um 10:33:56 Uhr:
Hallo
Ich habe 2 Wohnmobile komplett ausgebaut, allerdings ist das jetzt auch schon über 20 Jahre her.
Es geht um die Elektrik 12 / 220 Volt.
Damals hat sich der Prüfer die Anlage (Sicherungskasten , Steckdosen, Herd usw.) angeschaut und die Funktion geprüft, fertig.
Mein Sohn hat sich jetzt auch eines ausgebaut.
Der Prüfer verlangt jetzt eine Abnahme der Elektrischen Anlage von einem "Fachmann".
Nun meine Fragen
1.Welche Voraussetzungen muß der Prüfer erfüllen um so eine Abnahme durchführen zu können, die der TÜV verlangt.
2. Wo steht geschrieben was bei einer Prüfung der elektrischen Anlage im WoMo alles kontrolliert werden muß.
Könnt ihr mir weiter helfen ?
Bedanke mich im Voraus für die Antworten
Werner
Die Abnahme kann nur von einer Elektrofachkraft erfolgen. Eine Privatperson mit dieser Ausbildung/Lehrgängen wird dir vermutlich aber keine Bescheinigung ausstellen (können).
Das wird vermutlich nur über einen E-Fachbetrieb der Fall sein, denn der muss ja letztendlich auch dafür die Verantwortung übernehmen, dass alles i.O. ist.
Zumindest die Niederspannungsseite (230V) ist zu prüfen.
Ähnliche Themen
Da es die spezielle DIN VDE 0100-721 für Wohnmobile gibt, ist es vielleicht sinnvoll einen Fachbetrieb für Wohnmobile oder Fahrzeugbau zu suchen der dir die Anlage abnimmt. Ob sich ein normaler Elektriker wegen einer Abnahme da einlesen will ist fraglich.
Prüfungspflichtig ist übrigens nur die Netzspannungsseite. Die Niederspannungsseite, der 12 Volt-Teil der Anlage, wird nicht geprüft.
Bei mir reichte damals die mündliche Aussage, dass der Umbau durch einen Fachbetrieb erfolgte. Einen Nachweis (den ich in Form einer Rechnung gehabt hätte) musste ich dafür nicht erbringen. Kann es sein, dass sich hier die Vorschriften/Vorgaben je nach Bundesland unterschieden.
Im Gegenzug dazu musste ich in Hessen eine Tachoprüfung nach § Schießmichtod vorweisen, die damals zum Beispiel in NRW noch nicht notwendig war.
Womit ich beim Punkt wäre:
Der TÜV-Prüfer hat mir damals ganz konkret vorgegeben, welchen gesetzlichen Anforderungen diese Tachoprüfung genügen musste.
Was hat Dein TÜV Prüfer ganz konkret gesagt? In welchem Bundesland soll die Abnahme erfolgen?
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 22. August 2025 um 13:46:03 Uhr: In welchem Bundesland soll die Abnahme erfolgen?
Baden Württemberg
So was macht eigendlich der freundliche Elektroinstallateur. Gegebenenfalls auch eine auf Wohnmobile getrimmte Fachwerkstatt.
Eigendlich ist alles was man braucht, eine Unterrischrift von einem Elektromeister, dass die Anlage entsprechend der geltenden Vorschriften installiert wurde und auf Funktíon bzw. Sicherheit geprüft.
Es gibt den sogeannten E Check. das ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage.
E Check ist eine eingetragene Marke, eine Sicherheitsüberprüfung der elektrischen Anlage kann und darf jeder Elektrikermeister vornehmen, auch wenn das Kind nicht E Check heißt.
Das ist ungefähr wie der Unterschied zwischen einer Hilti und einer Schlagborhmaschine, zwischen Spax und Schraube, zwischen Diamorphinhydroclrid und Heroin, Jewer und Pils, Föhn und Haartrockner, Tempo und Taschentuch, Cerankochfeld und Glaskeramikkochfeld, FritzBox und Router...
Ich sag mal für den Meister ist so was eine Arbeit von vielleicht zwei Stunden mit allem Papierkram wie Rechnung schreiben etc. also duchaus eine bezahlbare leistung.
Blumig erklärt, aber wenn der Meister so wenig Ahnung von Elektrik hat wie @Maddin5e von Rechtschreibung, dann wird das eher ein Flop.
Warum rasten bei 230V alle aus und bei 12V interessiert sich keine Sau drum. Ich sehe gerade bei der 12V-Anlage die größere Gefahr.
Mal Hand aufs Herz: Wer hat denn bei der 12V-Anlage die wirklich benötigten Kabelquerschnitte berechnet? Man wird sich wundern, was man für Knüppel verlegen muss…
Sehe ich auch so. Ein Kabelbrand ist da viel wahrscheinlicher. Ich hatte beim Absorber Kühlschrank mit 12 Volt betrieben immer ein mulmiges Gefühl.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 22. August 2025 um 19:38:16 Uhr:
Blumig erklärt, aber wenn der Meister so wenig Ahnung von Elektrik hat wie @Maddin5e von Rechtschreibung, dann wird das eher ein Flop.
Aus meiner Erfahrung heraus haben die Leute, die die Qualität einer Antwort an der Rechtschreibung fest machen schlicht keine anderen Argumente.
ich wette @Gerry0309 dass du nicht mal den Unterschied zwischen Schleifenwiderstand und Netzimpedanz kennst. geschweige denn den zwischen Nulleiter und Neutralleiter oder den zwischen Erdung und Schutzleiter.
So Jungs... nachdem das geklärt ist und gegenseitig Nettigkeiten ausgetauscht würden, bitte ich euch zurück zur Fragestelling des TE zu kommen 🙂
.
.
Was genau hat denn der Prüfer gesagt, was welche Nachweise du erbringen sollst?
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 22. August 2025 um 23:02:23 Uhr:
Wer hat denn bei der 12V-Anlage die wirklich benötigten Kabelquerschnitte berechnet? Man wird sich wundern, was man für Knüppel verlegen muss…
Nein, muss man nicht. Dickere Kabel braucht man nur, damit die Spannung nicht abfällt, aber nicht wegen der zu übertragenen Leistung. Die ist nur von Kabelquerschnitt abhängig, aber nicht von der Kabellänge.