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Taxi´s bei dem Wetter, fahren gerne mal nicht...

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 8:17

Hallo,

warum fahren bei dem Wetter gerne mal die Taxis nicht?

Habe es 2 mal Abends probiert, einmal für Freunde, einmal für mich selber.

Nein wir fahren nicht mehr, nein wir warten das die die Straße freimachen...

Da frag ich mich: Wieso ziehen die bei einer geschlossenen Schneedecke keine Schneeketten auf?

etc.

Beste Antwort im Thema

würdest du für 5 oder 10 Eur Umsatz den Auto zerlegen, da bleibe ich auch lieber zuhause, wenn´s zu extrem wird, da habe ich mehr verdient. Solange es irgendwie geht sind wir jedenfalls unterwegs, das größere Problem sind die ängstlichen Schleicher die die Straßen verstopfen und ein vorwärtskommen oft unmöglich machen.

Oder ist vor 3 Wochen passiert: Kollege steht zusammen mit Polizeistreife 5 Stunden !!! wegen Blitzeis an einem Berg und wartet auf Streufahrzeug, dass eigentlich in einer halben Stunde dort sein sollte.

Nächstes Problem, die Straßenmeistereinen sagen, dass sie bis 22 Uhr räumen; und danach kannste schauen wie du weiter kommst aber von uns Taxi-fahrern (noch nicht -fliegern, die Räder müssen wegen Vortrieb immernoch den Boden berühren) würde verlangt rund um die Uhr bereit zu sein, irgenwo geht das nicht zusammen.

Freue mich auf eine rege Diskusion

Grüße Jürgen

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Hallo Kollegen,

Hallo Fahrgast,

Wenn ich sowas lese „Betriebspflicht“. Bei uns im Ort ca. 11000 Einwohner war es heute Morgen auch Spiegelglatt. Hauptstraßen wurden gestreut, Seitenstraßen die bei uns meist Bergauf und Bergab gehen wurden zuerst nicht gestreut. Einige wurden auch von der Stadt gesperrt sogar eine die zum Bahnhof führt. Einige Kunden am Telefon hatten kein Verständnis wenn wir sagten das es nicht möglich ist in ihre Straße zu fahren. Da fehlen mir auch die Worte wenn ich sowas lese wie von Kollege hawaiihemd. Bei vereisten Straßen fahren meine Taxen nicht bzw. nur dort wo ich es Verantworten kann. Da interessiert mich auch keine Betriebsplicht, ebenso wenig die Beförderungspflicht. Wenn der Staat mir meine Taxen kauft, kann man über die Betriebs- und Beförderungsplicht wieder reden. Solange das nicht so ist, sagt mir auch niemand bei welchem Wetter ich zu fahren hab oder wen ich fahren muss.

am 3. Februar 2011 um 20:19

Ich hoffe jedoch dass jeder weiß, was die Begriffe "Betriebspflicht" und "Beförderungspflicht" nach Gesetz bedeuten, wenn diese hier in den Raum geworfen werden. Auf die Antwort von Hawaiihemd warte ich immer noch...

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

 

@ Hawaihemd... eins noch, das Sprüchlein mit dem Fahren können oder nicht ist eher obsolet, meinste nicht???! Ich reagiere auf derart ärmliche Anwürfe eigentlich garnicht, möchte dir aber mitteilen das ich auch diese Stelle deiner Stellungnahme gelesen, und milde gelächelt habe! ;)

Was erwartest Du, der ist damit beschäftigt unscharfe Bilder von seinem W212 einzustellen. 32 Stück, habe mich lange nicht so amüsiert.

bei so einem besonderen und exotischen Fahrzeug... Da kann man schon mal etwas "rückwärts" laufen.

Betriebspflicht ist bei uns in Berlin so geregelt, dass du eine bestimmte Anzahl von Schichten pro Jahr a  min. 8 Stunden fahren mußt. Ob du die im Winter oder im Sommer erbringst ist dem Unternehmer selbst übersassen.

(Früher war das mal jeden 2.Tag)

Ich betreibe mit meiner Schwester ein Taxiunternehmen mit eigener Zentrale... und eben ein wenig mehr als einem 212er... (vmtl sind es deshalb keine 212er ;) )

Betriebspflicht ist deshalb in einer Kleinstadt schon ein Begriff mit dem ich mich beschäftigen muss! Ich kann nicht darauf verwesein, dass unsere Wettbewerber mit 3 bzw 4 Taxen dann fahren müssen wenn ich ins Bett gehe. Es ist da schon ein Unterschied ob sich das in Berlin auf 1800 Taxen oder in einer Kleinstadt auf 20 verteilt

Grundsätzlich geht aber eben die Betriebspflicht nur so weit wie sie dem Betreiber dem Stand der Technik, und den Betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend zugemutet werden kann. Und genaus so steht es auch im zitierten Paragraphen!

am 4. Februar 2011 um 7:39

Die Betriebspflicht ist geregelt im §21 PBefG und bedeutet im Grunde genommen nichts anderes als den genehmigten Betrieb aufzunehmen und durchzuführen.

Im Klartext: Wenn man die beantragte Konzession ausgehändigt bekommt hat man mit dem konzessionierten Fahrzeug den Taxibetrieb aufzunehmen und durchführen. Den zeitlichen Umfang der Betriebspflicht regelt jedoch immer die örtliche Taxiverordnung. Diese wird festgelgt durch die Genehmigungsbehörde bei der man auch die Konzession ausgehändigt bekommt.

Ein weitverbreitetes Ammenmärchen in unserem Gewerbe ist ja leider immer noch die Betriebspflicht bedeutet, das man das ganze Jahr über an 365 Tagen jeden Tag 24 Stunden das konzessionierte Fahrzeug laufen lassen muss.

Die Beförderungspflicht ist geregelt im §22 PBefG und bedeutet nichts anderes als dass man verpflichtet ist jede Fahrt innerhalb des - durch die Genehmigungsbehörde festgelegten - Pflichtfahrgebietes durchführen zu müssen. Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen nicht der Beförderungspflicht.

Ein weitverbreitetes Ammenmärchen in unserem Gewerbe ist aber immer noch, dass jede Fahrt egal wo hin durchgeführt werden muss.

am 5. Februar 2011 um 9:41

Ich kann schon verstehen, das Taxifahrer ihr Fahrzeug und vorallen Dingen auch ihre eigene Gesundheit nicht aufs Spielsetzen möchten. Den Ärger darüber, dass man einen Taxi ruft und keines bekommt kann ich antürlich auch nachvollziehen. Mir ist dass selber auch schon passiert. In Momenten in denen man kein Taxi bekommt ist wohl jeder der eines möchte sauer.

Genau, es ist einfach eine Abwägungssache. Ich würde bei den Bedingungen nur das absolut notwendigste Fahren (z.B. Dialysepatienten, doch sogar die können notfalls mal einen Tag später an die Diayse, wenn es nicht anders geht).

MFG,

 

Sven

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