Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Tatsächlichen KM-Stand auslesen?

Tatsächlichen KM-Stand auslesen?

Themenstarteram 2. Juni 2004 um 8:11

An alle Audi Fahrer...

 

Habe heute rausbekommen, das mein unfallfreier Wagen laut Erstbesitzer einen Frontschaden und einen Heckschaden in Höhe von insgesamt knapp 6000.- € hatte. Da ich jetzt auch noch den KM-Stand anzweifele, bräuchte ich eure Hilfe!

Kann ich den tatsächlichen KM-Stand am Fahrzeug irgendwie herausbekommen ( auslesen lassen )?

Laut Audi kann der Tachostand nur aus dem Fehlerspeicher ausgelesen werden und der ist immer der gleiche wie auf dem Tacho steht - stimmt das?

Jetzt kommt auf jeden Fall eine Flut von Klagen auf meinen Gebrauchwagenverkäufer zu.

Mfg Frank

Ähnliche Themen
30 Antworten
am 2. Juni 2004 um 8:19

Erst mal Mein Beileid!

Also wen der FS sagt es sind soviele dann sollte das schon stimmen!

Kann aber meines Wissens auch manipuliert werden!

Ich denke eine Kompressions messung könnte den Wert vieleicht bestätigen!

Ich drück dir die Daumen das du dein Kohle wieder kriegst!

Denn du musst ja nun beweisen das der Händler von dem Schaden wusste!

Am besten wäre es für dich wenn der erstbesitzer das beim Verkauf schriftlich festgehalten hat!

Den rein nur mir Aussage gegen Aussage wird es schwer im arglistige Täuschung und Zustande kommen unter falscher Vorrausetzung zu beweisen!

Gruss Cris

 

PS. halte und auf dem Laufenden!

ok nun weis ich es*LOL*

Hallo,

als erstes habe ich mal den Betreff geändert, bitte nächstes Mal etwas genauer formulieren.

Hast du zu deinem Fahrzeug kein Scheckheft bekommen? Dort würde sich der KM-Stand doch nachvollziehen lassen, ein gefälschtest Scheckheft dürfte auch relativ leicht zu enttarnen sein.

Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit über die Ölanalyse den Verschleiss des Motors zu bestimmen, ein Rückschluss auf die Km-Leistung ist aber dann nur grob möglich. Zumindest könnte man herausfinden, ob der Verschleiss im Rahmen der angegebenen Laufleistung liegt.

Den Vorschaden zu beweisen dürfte ein leichtes sein, denn wenn ein Schaden von 6000 Euro entstanden ist, dann wird es dazu wohl sicherlich auch ein Gutachten geben, welches über die Fgst-Nr. auffindbar sein müsste. Dann kommt es nur noch darauf an, ob der Händler nachweisen kann, ihn als unfallfrei gekauft zu haben. Irgendeiner muss ja betrogen haben und der wird zur Rechenschaft gezogen. Ich hoffe du hast einen guten Anwalt.

Wie lange bist du schon im Besitz des Fahrzeugs?

Gruß Jürgen

am 2. Juni 2004 um 8:50

für die ganze diskussion hier wäre es ganz hilfreich wenn wir noch den kilometerstand (um den es hier geht) erfahren können und das alter des fahrzeugs

Themenstarteram 2. Juni 2004 um 8:51

ALso der erstbesitzer war eine Firma und dort sind auch die Reparaturen entstanden. Nach drei Jahren wurde er an AUdi verkauft mit 110265 KM. Dann stand er 8 Monate rum (war wohl zu teuer gewesen) und dann wieder an an jemanden verkauft für 15600.- € an privat.

Der Käufer konnte aber die Raten nicht zahlen und so wurde das Fahrzeug von der Finanzierungsbank beschlagnahmt. Dort stand es weitere 3 Monate, bis es ausgelöst wurde.

Der Händler, bei dem ich es im Januar 2004 gekauft habe, versicherte mir er sei unfallfrei.

Der Audi-Händler, bei dem das Fahrzeug bis zum Verkauf an den Zweitbesitzer lückenlos gewartet wurde (Scheckheft / LongLife) ist mittlerweile leider Insolvent. Netterweise gab er mir jedoch die Information der Unfallreparaturen und will mir diese auch noch per Fax bestätigen - nett oder??

Der Motor selber sieht auch nicht aus wie manipuliert, ich schätze es werden vielleicht 20-30000 KM mehr auf dem Tacho sein als normal. Ich hoffe es, denn dann ist der Verkäufer dran.

Ach ja, laut AUdi-Händler steht im Kaufvertrag des 2. Besitzers der Unfallschaden drin.

Und in meinem Kaufvertrag steht ganz klar, das der Wagen unfallfrei ist.

Der Händler hat das doch zu prüfen, bevor er das angibt. Nicht ich muß ihm das beweisen.

Na. So long

am 2. Juni 2004 um 9:05

Tut mir Leid aber in Deutschland hast du nunmal die Beweislast!

Das heist du musst Beweisen das der Händler von dem Schaden wusste!

Traurig aber war!

In deinem Fall kann es aber sien das der Händler es sogar verschwiegen bekam!

Dann müsste der Händler allerdings den regress an den Vorbesitzer stellen!

Fakt ist jedoch das der getäuschte beweisen muss getäuscht worden dzu sein!

Gruss Cris

@crislee

Ich kann dir da nicht ganz zustimmen. Wenn er das Fahrzeug von dem Händler als unfallfrei gekauft hat, so richtet sich seine Klage gegen den Verkäufer. Ob der nun davon wusste oder nicht spielt erst mal keine Rolle, Fakt ist, dass der Schaden am Fahrzeug vorhanden war - und das lässt sich ja relativ leicht beweisen.

Dementiert er, von dem Unfall gewusst zu haben, wird eben die nächste Person von dem er ihn erworben hat mit ins Verfahren gezogen. Das muss aber dann der Anwalt des Verkäufers anleiern.

@Rave Audio

Lass dir den Schaden nochmals per Fax bestätigen, nimm das Fax und gehe zum Anwalt. Der soll noch nach einem Schadensgutachten über die Fgst.Nr. suchen und sich dann an deinen Verkäufer wenden.

Du musst dir nur im Klaren sein ob du den Vertrag wandeln willst und das Auto loswerden willst, oder ob du auf eine Schadensersatzzahlung aus bist.

Zu der KM-Angabe kann ich nur nochmal aufs Service-Heft zurückkommen... vorhanden oder nicht?

Gruß Jürgen

am 2. Juni 2004 um 9:58

Was willst Du denn genau?

 

Ich kann mich da erst mal meinem Vorredner anschließen. Entscheidend ist, was Du genau willst.

Willst Du Geld zurück? Hmmm, unwahrscheinlich. Aber: Wenn in Deinem Kaufvertrag (von einem HÄNDLER!!!) "unfallfrei" steht, dann ist das eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft. Fehlt die nachweislich, dann ist es zunächst einmal egal, ob der Händler davon wusste oder nicht - Dir steht ein Recht auf Wandlung zu. Heißt: Auto zurückgeben, Geld zurückbekommen, abzügl. einer Pauschale für gefahrene km.

Wenn Du aber in der Zwischenzeit richtig in das AUto investiert hast (Fahrwerk, Felgen, Motor, HiFi etc.) dann ist das für Dich vielleicht irrelevant, denn diese EInbauten kannst Du dann grade wieder rausreißen, und das kostet Dich im Endeffekt wieder mehr Geld...

Also: Auf jeden Fall Anwalt konsultieren. Dann entscheiden was Du willst. Vielleicht kannst Du auch mit der Androhung das Fahrzeug zu wandeln einen Preisnachlass erzielen.

Was mich aber stutzig werden lässt: Vielleicht ist das AUto gar nicht zurückgekommen weil der Verkäufer die Raten nicht zahlen konnte sondern weil er genau wie Du erst später vom Vorschaden erfahren hat!? Vielleicht macht es Sinn ihn mal zu kontaktieren?

Auf jeden Fall viel Glück damit, hört sich besch... an und wird wahrscheinlich ausgehen wie das Hornberger Schießen...

am 2. Juni 2004 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Designs

@crislee

Ich kann dir da nicht ganz zustimmen. Wenn er das Fahrzeug von dem Händler als unfallfrei gekauft hat, so richtet sich seine Klage gegen den Verkäufer. Ob der nun davon wusste oder nicht spielt erst mal keine Rolle, Fakt ist, dass der Schaden am Fahrzeug vorhanden war - und das lässt sich ja relativ leicht beweisen.

Dementiert er, von dem Unfall gewusst zu haben, wird eben die nächste Person von dem er ihn erworben hat mit ins Verfahren gezogen. Das muss aber dann der Anwalt des Verkäufers anleiern.

 

Gruß Jürgen

Stimmt nur kann er keinen Anspruch stellen wenn er nicht der direkte geschädigte ist!

Denn wenn der Händler nichts von dem Unfall wuste dann ist er der geschädigte und nicht RaveAudio!

Von daher steht RaveAudio etwas dumm da! Denn er kann keinen Direkten Anspruch mehr stellen!

Anspruch hat dan im ersten Sinne der direkt geschädigte Händler!

Was dan der Händler mit RaveAudio ausmacht steht auf einem anderen Blatt!

Also ist für RaveAudio zu hoffen das ihn der Händler beschissen hat!

Das könnte er Anhand des Vertrags zwischen Vorbesitzer und Händler versuchen zu beweisen!

Denn nur in diesem Fall kan RaveAudio auf Ersatz wieder Gutmachung etc. Anspruch stellen!

Gruss Cris

Themenstarteram 2. Juni 2004 um 10:30

Vielen Dank erst mal an alle hier!

1. Also ja es gibt ein lückenloses Scheckheft und das íst auch nicht getürkt.

2. Der zweitbesitzer ( mein Vorbesitzer ) ist so leicht nicht ausfindig zu machen. Ausserdem hat er ja in seinem Kaufvertrag stehen, das der Wagen zwei Unfälle hatte!!!! ( Laut Verkäufer / Der Insolvente Audi-Händler )

3. Kann es nur wenn mein Verkäufer gewesen sein. Nur leider ist es mir bis jetzt unmöglich herauszufinden, bei welchem Händler der Wagen als BESCHLAGNAHMT Stand. Das weiss nur mein Verkäufer. Und ob der Tacho zu dem Zeitpunkt auch 122500 zeigte, halte ich eben für fragwürdig.

4. Möchte ich auf eine Ermäßigung des Kaufpreises hinaus um ihn dann privat weiter zu veräußern, oder ihn bei einem Händler in einen anderen einzutauschen. Wie gesagt es ist so schade um den Wagen. Er ist mit Sicherheit nicht faul und gerichtet mußte wohl auch nichts, aber ich fühle mich echt verarscht!!!

5. Ich habe mit großer 120000er Inspektion insgesamt 10500,- Euro bezahlt. Abzüglich der Reparatur würde ich bei Wandlung aber nur noch ca. 9500,- Eur lt Kaufvertrag bekommen und laut Schwacke ist der Wagen noch 13500,- Euro wert!!!!

Also was tun???

@crislee

Im Prinzip hast du schon Recht, aber wie gesagt, dann geht die Anklage eben auf den Besitzer zuvor über. Er wird also auf jeden Fall zu seinem Recht kommen.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Vorbesitzer zahlungsfähig ist.

@RaveAudio

Wenn du den Wagen sowieso günstig bekommen hast, dann solltest du auch eine Minderung des Kaufpreises anstreben, die dir in diesem Fall zweifelsfrei zusteht. Aber wie gesagt wird das ein umfangreiches Verfahren werden, das wird sich ziehen.

Den Km-Stand wirst du dann aber bei ausgefülltem Scheckheft wohl schwer anzweifeln können, wenn du nicht von irgendjemand eine Bestätigung über einen niedrigeren Km-Stand bekommst. (alte Rechnung oder Kaufvertrag)

Gruß Jürgen

am 2. Juni 2004 um 10:49

Hy,

also ich denke ich kenn mich schon ein wenig mit Jura aus!

An deiner Stelle würde ich einen Ersatz des Kaufpreises über den Anwalt einfordern!

Ohne Gericht nur Anwalt!

Sollte er das nicht wollen!

Soll deinAnwalt KLage wegen Arglistiger täuschung einreichen!

Und zwar mit Strafantrag!

Egal wie das ausgeht(ich gehe mal davon aus das er einlenken wird und du auf alle Fälle recht bekommst)

dan Zivilklage auf Schadensersatz!

Aber dazu muss der Anwalt dann alle Fakten kennen und es obliegt dan ketzendlich dir ob rauf noch einlassen willst!

Wobei das dann ne Weile gehen kann!

Gruss Cris

Themenstarteram 2. Juni 2004 um 11:37

...an alle Besitzer eines B5

 

Also, ich habe soeben erfahren, das die Manipulation des KM-Standes bei einem B5 so ca. 2-5 Minuten dauert. Danach ist es an keinem Punkt des Fahrzeuges mehr zu erkennen, ob manipuliert wurde.

EINE TOLLE TECHNIK, DIE AUDI DA EINSETZT!!!!!!

So, und nachdem ich heute Morgen mit dem NETTEN Erstbesitzer telefoniert habe, hat der auf meine Bitte mir Informationen über die Unfälle zukommen zu lassen einfach aufgelegt!!!!

Jetzt meine Annahme:

1. Der erstbesitzer hatte das Fahrzeug geleast

2. Das Scheckheft ist 1A

3. Der Audi-Händler bestätigt einen einwandfreien KM-Stand und 2 Unfälle bis 110265 KM

4. Der Erstbesitzer hat zwischen den Intervallen (LongLife alle 30000 KM) den Tacho manipuliert, bevor er zur Inspektion fuhr?

Das scheint doch so einfach zu sein, und innerhalb eines Leasing-Vertrages wohl auch nicht selten, oder?

Warum legt der einfach den Hörer auf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich würde jedem, der infos über ein ehemaliges Auto von mir haben will, diese auch geben - Ihr nicht?

Verdammt seltsam das Ganze

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Tatsächlichen KM-Stand auslesen?