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Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?

Themenstarteram 13. Mai 2018 um 18:20

Hallo :)

 

habe eben zum 1. mal an einem Tankautomaten getankt.

Zuerst steckt man ja die Karte ein, gibt den PIN ein und die Säulen Nummer und tankt dann.

 

 

Das Problem ist nun allerdings, dass ich dachte ich müsste nach dem tanken die Karte nochmal rein stecken und den PIN etc. eingeben um meinen Beleg zu bekommen...

 

Danach kam natürlich kein Beleg mehr und ich fuhr einfach davon. Es geht mir nicht(!) um den Beleg sondern nur um die Frage ob ich jetzt durch das 2. mal PIN eingeben etc. Die Säule sozusagen für den nächsten "frei" geschalten habe und jetzt jemand auf meine Kosten tanken kann?

 

Aber normal müsste es da doch Sicherheitsvorkehrungen geben, dass wenn niemand gleich tankt sich die Säule sich wieder sperrt oder?

 

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann :rolleyes:

 

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2018 um 21:31

Deswegen konnte ich vorhin ohne Karte tanken. Hab mich schon gewundert. Danke lieber TE :*

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Man sollte hier erst weiterdiskutieren wenn das Konto tatsächlich 2 mal belastet wurde.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. Mai 2018 um 06:40:12 Uhr:

Man sollte hier erst weiterdiskutieren wenn das Konto tatsächlich 2 mal belastet wurde.

Dann brauch man nicht mehr diskutieren, dann weiß man es. Zumindest das was der TE gefragt hat.

Fakt ist, nach einer bestimmten Zeit schaltet die Säule wieder ab und niemand kann dort mehr auf Kosten des Vorgängers tanken.

Sollte dir das nochmal passieren, dann einfach den Zapfhahn kurz aus der Halterung nehmen und wieder hinein, danach ist der zweite Tankvorgang abgebrochen.

Fakt? Na wenn du es sagst.

Ist doch an jeder Zapfsäule so, wird nach dem Bezahlen wieder freigegeben vom Personal .

Ich habe letztens bei FEINKOST ALBRECHT nach der Leergutrücknahme am Automaten vergessen den grünen Knopf zu drücken + den Wertbon mitzunehmen...!

Ob nun deswegen der nächste "glückliche" Kunde einen Diebstahl vollzogen hat...?

-:)

am 14. Mai 2018 um 5:54

Nein, hat er nicht. Das ist doch längst geklärt.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 14. Mai 2018 um 07:41:54 Uhr:

Ist doch an jeder Zapfsäule so, wird nach dem Bezahlen wieder freigegeben vom Personal .

Da gibt es kein Personal.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 23:27:01 Uhr:

Strafrechtlich ist das garnichts. Zivilrechtlich hat der 2. etwas ohne Rechtsgrund erlangt. Nennt man Bereicherungsdreieck und letztlich muss der 2. den "unrechten" Betrag an den 1. erstatten. Der 1. muss den 2. nur finden.

:D :D Ja, und dann wendet er Entreicherung ein. Schließlich hat er den Sprit schon verfahren... :D :D

(Achtung, Spaß ....)

Schon klar. Ob der 1. unter der DSGVO die Videoaufnahme mit dem Kennzeichen und dem Abbild des 2. jemals sehen wird, das steht sowieso auf einem anderen Blatt. :D

Zitat:

@situ schrieb am 13. Mai 2018 um 23:13:41 Uhr:

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn einem die Tanke gratis Sprit schenkt?

@TE: Wie die anderen auch: Ich habe keine Ahnung und meine Spekulation hilft dir ja nicht.

Naja, ist es ein "Geschenk" wenn ich an einer Tankstelle Benzin zapfe (oder beim Bäcker Brötchen kaufe), ohne dass ich dafür bezahle?

Worin liegt der Unterschied zum normalen Tankvorgang?

Ich fahre hin, tanke, zahle aber nicht im Häuschen sondern fahre winkend davon...habe ich den Sprit dann tatsächlich geschenkt bekommen oder habe ich ihn gestohlen?

Weder noch. :)

am 14. Mai 2018 um 7:40

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. Mai 2018 um 09:37:29 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 13. Mai 2018 um 23:13:41 Uhr:

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn einem die Tanke gratis Sprit schenkt?

@TE: Wie die anderen auch: Ich habe keine Ahnung und meine Spekulation hilft dir ja nicht.

Naja, ist es ein "Geschenk" wenn mir eine Tankstelle Benzin gibt, ohne dass ich dafür bezahle?

Worin liegt der Unterschied zum normalen Tankvorgang?

Ich fahre hin, tanke, zahle aber nicht im Häuschen sondern fahre davon...habe ich den Sprit dann tatsächlich geschenkt bekommen, oder habe ich ihn gestohlen?

Das ist im Thread kurz, knackig und völlig richtig erklärt. Lese da mal, dann musst du nicht mehr fragen (ein Tipp, den du generell hilfreich verwenden kannst).

Nein, du hast nicht gestohlen.

Meine fehlende Ahnung bezog sich nicht auf die Rechtslage, sondern auf das Verhalten der Automaten im geschilderten Fall.

Zitat:

@situ schrieb am 14. Mai 2018 um 09:40:16 Uhr:

Das ist im Thread kurz, knackig und völlig richtig erklärt. Les da mal, dann musst du nicht mehr fragen (ein Tipp, den du generell verwenden kannst).

Nein, du hast nicht gestohlen.

Gratis geschenkt bekommen hast Du den Sprit entgegen deiner Behauptung aber leider auch nicht.

Wurde ja ebenfalls kurz, knackig und völlig richtig erklärt.

am 14. Mai 2018 um 8:22

Lieber Matsches. Lese doch endlich den Thread zu Ende. Dann müsstest du auf die Stelle stoßen, wo das kurz, knackig und richtig erklärt wird (ist nicht von mir und kommt später).

Wenn du sie nicht finden kannst, helfe ich dir.

Aus Sicht des Tankenden wird das mit dem "gratis" wohl zunächst so empfunden werden und ich vermute mal, er würde wie die meisten denken, "schön, dass ich der Abzockereinrichtung hier mal was abzwacken konnte. Selber schuld.". Das wäre die Mentalität zu 99,9999%. Im Kontext könnte man verstehen (muss aber natürlich nicht), dass es darum ging, dass der Kunde nicht auf die Idee kommen wird, dass es sich um etwas anderes als um eine FEHLFUNKTION der Tanke handeln würde und nicht um eine Fehlbedienung des Kartenautomaten. Käme er auf die Idee, dass er womöglich eine Privatperson schädigt, wären es nur noch 99,111 %.

Wir können die Rumrechterei aber gern noch etwas vertiefen.

Zitat:

@situ schrieb am 14. Mai 2018 um 10:22:33 Uhr:

Lieber Matsches. Lese doch endlich den Thread zu Ende. Dann müsstest du auf die Stelle stoßen, wo das kurz, knackig und richtig erklärt wird (ist nicht von mir und kommt später).

Wenn du sie nicht finden kannst, helfe ich dir.

Bereits alles gelesen, vielen Dank.

Dennoch hast Du von einem "Geschenk" geschrieben, und das ist nun mal falsch.

Auch wenn das irgendwer vielleicht so empfindet und ein anderer das dann vielleicht ebenso sieht.

Ob Du das einsehen willst oder nicht ist mir rel. egal.

am 14. Mai 2018 um 9:16

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. Mai 2018 um 10:59:20 Uhr:

 

Ob Du das einsehen willst oder nicht ist mir rel. egal.

Also ich frage mal den Enkel, ob er Lust hat, die Rumrechterei weiter zu führen.

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