ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?

Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?

Themenstarteram 13. Mai 2018 um 18:20

Hallo :)

 

habe eben zum 1. mal an einem Tankautomaten getankt.

Zuerst steckt man ja die Karte ein, gibt den PIN ein und die Säulen Nummer und tankt dann.

 

 

Das Problem ist nun allerdings, dass ich dachte ich müsste nach dem tanken die Karte nochmal rein stecken und den PIN etc. eingeben um meinen Beleg zu bekommen...

 

Danach kam natürlich kein Beleg mehr und ich fuhr einfach davon. Es geht mir nicht(!) um den Beleg sondern nur um die Frage ob ich jetzt durch das 2. mal PIN eingeben etc. Die Säule sozusagen für den nächsten "frei" geschalten habe und jetzt jemand auf meine Kosten tanken kann?

 

Aber normal müsste es da doch Sicherheitsvorkehrungen geben, dass wenn niemand gleich tankt sich die Säule sich wieder sperrt oder?

 

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann :rolleyes:

 

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2018 um 21:31

Deswegen konnte ich vorhin ohne Karte tanken. Hab mich schon gewundert. Danke lieber TE :*

96 weitere Antworten
Ähnliche Themen
96 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 14. Mai 2018 um 10:22:33 Uhr:

Das wäre die Mentalität zu 99,9999%. ... wären es nur noch 99,111 %.

Schon traurig, wie schlecht du die Menschen per se einschätzt. Ich habe eher das Gefühl, dass eher um die 50% oder noch mehr ehrlich sind, auf dem Land mehr, in der Stadt weniger.

Dass man einen Tankvorgang "geschenkt" bekommt, das glaubst du doch selber nicht. Da MUSS man von einer Fehlfunktion oder Fehlbedinung ausgehen.

Was spricht eigentlich gegen StGB § 246? Immerhin hat man den Tankvorgang nicht rechtmäßig erworben. Wie jemand schon schrieb: ein Fund muss auch "abgegeben" werden.

am 14. Mai 2018 um 9:25

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Mai 2018 um 11:19:21 Uhr:

Da MUSS man von einer Fehlfunktion oder Fehlbedinung ausgehen.

In der Tat. Ich freue mich, dass du mein Posting gelesen (den ganzen Thread wohl nicht) und auch verstanden hast.

Wenn es dich so brennend interessiert, was ich weiß (nicht was ich glaube), lese auch du den Hinweis vom Berlin Paul, der das kurz, knackig und richtig dargestellt hat.

Mein Enkel geht in Kürze auf euren weiteren Diskussionswunsch näher ein. Er erklärt dir auch den rhetorischen Trick der ironischen Übertreibung.

Ach so: Das mit dem Enkel muss ich ja auch erklären, weil ebenfalls sinnbildlich gemeint. Es bedeutet übersetzt, dass ich mich mit dieser Kinderei nicht weiter beschäftigen möchte.

am 14. Mai 2018 um 10:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 23:27:01 Uhr:

Strafrechtlich ist das garnichts.

Das hängt u.a. vom subjektiven Tatbestand ab. Was weiß und was beabsichtigt der Tankende. Es kann sich hier recht problemlos um Diebstahl oder Unterschlagung handeln.

Na dann erklär das doch mal.

Bestenfalls um Versuch. Ggf. einen untauglichen...

Wenn er sich so 'nen Unfug vorstellt. :D

am 14. Mai 2018 um 10:34

An welchen Tatbestandsmerkmalen soll es denn liegen? Ist der Kraftstoff eine fremde bewegliche Sache oder soll das eingehend geprüft werden? Habe ich eine Zueignungsabsicht, wenn ich den Kraftstoff tanke und nicht plane, ihn wieder zurückzugeben (oder zu bezahlen)? Habe ich die Wegnahmeabsicht schon vorher, dann kann es Diebstahl sein. Bemerke ich die "Panne" erst nachträglich, dann ist das Behalten- und Nicht-Bezahlen-Wollen auch rechtswidrig. Dann hängt es von der Konstellation ab, ob Diebstahl oder Unterschlagung vorliegt. Glaubt hier ernsthaft jemand, man bekäme den Kraftstoff geschenkt?

Nichts Strafbares läge beispielsweise in folgendem Fall vor: Man tankt und denkt zunächst, dass man den Sprit hinterher ganz normal an der Kasse bezahlen müsse. Dann stellt man fest, dass es keine Kasse gibt bzw. dass diese geschlossen hat und will daher den Kraftstoff am nächsten Tag bezahlen. (Abwandlung: Man vergisst dann dieses Bezahlen. Weitere Abwandlung: Man bemerkt schon zu Beginn des Tankvorgangs die "Panne", tankt trotzdem und will das später bezahlen.)

Erkläre es doch bitte ganz schulmäßig auf den Fall des TE, ohne Abwandlungen und im Gutachtenstil.

am 14. Mai 2018 um 10:40

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 12:38:22 Uhr:

Erkläre es doch bitte ganz schulmäßig auf den Fall des TE, ohne Abwandlungen und im Gutachtenstil.

Damit du es hinterher mit einem Einzeiler ablehnen kannst? Nein, danke. Schreib doch du, welches Tatbestandsmerkmal du für nicht erfüllt hältst, das ist dann nur ein einziges Wort. Und wie gesagt: Die genaue Beurteilung hängt auch vom Denken, Wissen und Wollen des Tankenden ab. Er kann beispielsweise einem Tatbestandsirrtum unterliegen.

Es liegt bereits keine strafrechlich relefante Handlung vor. Du meinst, es läge Diebstahl oder Unterschlagung vor. Erkläre das doch bitte mal so, dass man das nachvollziehen kann. Dazu ist der Gutachtenstil gut geignet.

am 14. Mai 2018 um 10:55

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 12:49:18 Uhr:

Es liegt bereits keine strafrechlich relefante Handlung vor.

Sagt ein Elefant zum anderen: Es liegt nichts Relefantes vor.

Nix für ungut, aber ich habe dir ein "zeitsparendes" Angebot gemacht, du lehnst es aber ab.

Du hast dich nicht so ausgedrückt, dass ich deine Gedankengänge nachvollziehen kann. Deshalb bat ich Dich um eine entsprechend nachgebesserte Darstellung.

am 14. Mai 2018 um 11:06

Schreib doch einfach ganz kurz, welches Tatbestandsmerkmal du für nicht zutreffend hältst. Dann muss ich nicht erörtern, ob Kraftstoff eine Sache ist.

Bei der Unterschlagung wäre das:

fremd, beweglich, Sache, sich zueignen (nehmen und behalten wollen), dies rechtswidrig.

Beim Diebstahl wäre es:

fremd, beweglich, Sache, wegnehmen, Zueignungsabsicht (nehmen und behalten wollen), diese rechtswidrig.

Oder erkläre, warum du es für eine Schenkung hältst.

Gerne nochmal für beides: DIE TATHANDLUNG.

am 14. Mai 2018 um 11:11

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 13:06:43 Uhr:

Oder erkläre, warum du es für eine Schenkung hältst.

Da verwechselst du was. Das hat nicht er behauptet und ich auch nicht. Das hat nur jemand nicht verstehen wollend rein interpretiert.

Es gibt doch mehrere Juraforen, wo sich die Erstsemestler mit ihren Professoren prügeln. Wäre das nicht geigneter?

am 14. Mai 2018 um 11:13

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 13:09:52 Uhr:

Gerne nochmal für beides: DIE TATHANDLUNG.

Ja, und was ist mit der? Ich verstehe nicht, was du meinst. Soll ich prüfen, ob die Tat durch Tun oder durch Unterlassen erfolgt ist?

Zitat:

@situ schrieb am 14. Mai 2018 um 13:11:39 Uhr:

Das hat nicht er behauptet und ich auch nicht.

Ich habe auch nicht behauptet, dass er es behauptet hat. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?