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Tagfahrlichter richtig anschließen

Themenstarteram 22. März 2020 um 18:19

Ich hab heute Tagfahrlichter montiert und angeschlossen.

Es sind welche, die auch abdimmen können und dann als Positionslicht dienen. Sie sind an Zündungsplus angeschlossen.

Das funktioniert soweit, alles richtig angeschlossen.

Nun ist es so, dass ich die Standlichtbirnen herausgedreht hab da man ja kein doppeltes Positionslicht haben darf, wenn ich das richtig verstanden hab.

Und nun die eigentliche Frage...

Zündung aus, Lichtwählhebel auf Standlicht. Standlicht bleibt aus. Mir ist natürlich klar, warum. Aber ist das nun erlaubt oder nicht? Eigentlich müsste es ja wenn es vorhanden ist auch funktionieren oder? Oder kann ich es so lassen?

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24 Antworten

Standlichtglühobst draußen ----> nix Standlicht bei Standlicht an

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. März 2020 um 21:42:45 Uhr:

Standlichtglühobst draußen ----> nix Standlicht bei Standlicht an

Falls das die Antwort auf meinen Beitrag war: Vorschlag > Glühobst wieder rein.

Offenbar verstehe ich das Problem immer noch nicht.

Zitat:

@Ferruwerkstatt schrieb am 23. März 2020 um 21:36:35 Uhr:

Zitat:

@Noleon schrieb am 22. März 2020 um 19:19:22 Uhr:

...

Nun ist es so, dass ich die Standlichtbirnen herausgedreht hab da man ja kein doppeltes Positionslicht haben darf, wenn ich das richtig verstanden hab.

...

Gibt es eine solche Vorschrift?

Ja, die ECE-R48.

Dort Nummer 6.9.2

Zitat:

 

Für mein Verständnis: Wenn Zündung aus und Standlicht an ist jetzt das TFL auch aus, oder? Dann wäre doch alles in Ordnung.

(..)

Oder habe ich einen Denkfehler?

Der Denkfehler ist:

Wenn die Zündung aus und das Standlicht an ist, dann leuchten die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung, nicht aber die Begrenzungsleuchten (die gedimmten Tagfahrleuchten)

Das ist so keinesfalls zulässig

Also quasi deutlich verbotener, als zwei Paar Begrenzungsleuchten zu haben ;)

Ich habs doch immer gewusst: mein Deutschlehrer lag schon immer falsch und "verboten" lässt sich doch steigern. So ein Stümper! :D

Das ist bekanntlich "streng verboten". Sowas wie die einfach und doppelt durchgezogene Linie auf der Strasse. Die einfach durchgezogene darf man nicht überfahren. Die doppelte schon gar nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. März 2020 um 22:59:53 Uhr:

 

..

Der Denkfehler ist:

Wenn die Zündung aus und das Standlicht an ist, dann leuchten die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung, nicht aber die Begrenzungsleuchten (die gedimmten Tagfahrleuchten)

Das ist so keinesfalls zulässig

Die Verwirrung geht weiter:

Unter Punkt 6.19.7 steht sinngemäß, dass das TFL nur bei eingeschalteter Zündung leuchten darf. Unter Punkt 6.9.2 steht lediglich dass es nur 2 Begrenzungsleuchten (was offenbar synonym mit Standlicht ist) vorn geben darf. Das sind m.E. zwei verschiedene Dinge. Also 2x Begrenzungslicht (Standlicht) und davon unabhängig 2x TFL.

Allerdings steht unter 6.19.7 noch der Satz: "Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne Gebrauch von Werkzeugen ein- und auszuschalten."

Dann müsste doch irgendwo noch ein Schalter rein?

Die deutsche Regelungswut ist schon nachmal kurios.

Im vorliegenden Fall sind die Einrichtungen ja gleichzeitig Begrenzungsleuchten und Tagfahrleuchten.

Und die ECE R48 ist keine deutsche Vorschrift sondern von den vereinten Nationen ;)

Wenn das Auto eine Beleuchtungsanlage nach nationalen Regeln hätte dürfte es zwei Paar Begrenzungsleuchten haben, wenn eins davon in den Scheinwerfern wäre...

Themenstarteram 24. März 2020 um 19:23

Danke für die zahlreichen Antworten.

also so wie ich das verstehe, gibt es jetzt zwei Methoden, die TFL ordnungsgemäß anzuschließen.

1. mit Dioden arbeiten und damit das TFL auch als Standlicht nutzen, wenn die Zündung aus ist. Thx für den Schaltplan, Johnes.

2. mit einem Relais die TFL komplett ausschalten, wenn Standlicht (undoder Abblendlicht, Fernlicht) aktiv ist.

Nr. 2 wäre mir eigentlich lieber, weil es schon richtig ist was Golfschlosser schrieb. Eigentlich ist es keine Dimmfunktion, wenn man nur eine der zwei LED-Reihen deaktiviert. Kann blenden.

Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Stress wird, hätte ich gleich welche ohne Dimmfunktion gekauft. Zurückgeben wird aber nun schwierig. Nachher ist man immer schlauer.

Woher weiß ich ob ich eine Beleuchtungsanlage nach nationalen Regeln habe? Das wäre top, einfach die Standlicht-Birnchen wieder rein :-)

Zitat:

@Noleon schrieb am 24. März 2020 um 20:23:19 Uhr:

Woher weiß ich ob ich eine Beleuchtungsanlage nach nationalen Regeln habe? Das wäre top, einfach die Standlicht-Birnchen wieder rein :-)

Ist dein Fahrzeug aus den 80ern oder älter?

Themenstarteram 25. März 2020 um 9:57

Nein, ist von 2000.

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