Tagfahrlicht und die Grün-Weißen!
Hatte heute morgen eine Begegnung mit der Polizei, welche mich dann auch unmittelbar gestoppt hat und mich mit einem freundlichen "Haben Sie was an den Augen?" begrüßt hat. Es war ein älterer Polizist der der Meinung war meine Tagfahrlichter wären Zusatzscheinwerfer und ich solle doch gefälligst mein Abblendlicht anschalten, denn nur meine Tagfahrlicher wäre verboten. Meinen Verweis auf den neuen A6 der ja auch Tagfahrlichter hat wies er mit der Aussage das sei nur eine Zwischenlösung beim Audi ab und war fest davon überzeugt das ich mit meinem Tagfahrlicht nicht fahren dürfe! Letztendlich habe ich gesagt ok ich schalte mein Abblendlicht an und er hat mich fahren lassen. Wie kann ich solchen Polizisten klar machen das ich nix illegales tue, wenn ich meine Tagfahrlichter benutze? Meine ABE wollte er erst gar nicht angucken!
MfG,
Niklas
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Für die Ausübung seines Berufes MUSS ein Polizist die StVO und StVZO kennen, denn genau dies ist für die korrekte Ausübung seines Jobs definitiv erforderlich!
Das sehe ich genauso. Und wenn man sich schon nicht alles merken kann, dann sollte man zumindest ein Expemplar im Dienstwagen zur Verfügung haben. Gibt es auch im Taschenbuchformat...
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Verteidigung abgelehnt!
Ich arbeite im Elektrotechnik/Elektronik-Bereich und MUSS die Vorschriften der VDE kennen, da ich für die Sicherheit meiner Arbeit verantwortlich bin.
Für die Ausübung seines Berufes MUSS ein Polizist die StVO und StVZO kennen, denn genau dies ist für die korrekte Ausübung seines Jobs definitiv erforderlich!
Aber seh es mal so, wieviel Punkte es gibt STVO? Das man die alle nicht wissen kann, ist doch ganz klar. Gerade wenn irgendwas neues, oder irgendwelche änderungen dran Vorgenommen werden, kann nun mal nicht jeder Polizeibeamte sich direkt mit den Neuerung vertraut machen (sie lesen, auswendig lernen, nenne es wie man will), da er vielleicht gerade in dem Zeitpunkt Urlaub hatte oder kein Dienst hatte, oder im Krankenhaus lag (kann ja alles vorkommen). Das ihn dann keiner darüber aufgeklärt hat (alles er wiedergekommen, weil gerade sonst wo war), ist ne andere Sache. In der Regel wissen die Polizeibeamten die Regeln die in der STVO drin stehen. Und ich denke bei Neuerungen sollte man es nicht so eng sehen, wenn es mal der ein oder ander noch nicht weiß.
Schließlich sind Polizeibeamte auch nur Menschen, genau so wie jeder andere hier im Forum auch. Nicht jeder weiß immer alles, und manchen Leute ist was neu, was er vorhher auch nicht wusste. (Ist vielleicht ein dummer Vergleiche, aber naja)
Aber deswegen ist er ja kein schlechter Mensch.
Ich denke mal, das wenn einer (Arbeiter) der im Urlaub war sich auch nicht jedesmal bei seinem Chef meldet und fragt; "Gibt es irgendwelche neuen Verordnungen."
Das macht glaub ich kaum einer. (Ausnahmen bestätigen die Regeln).
Was allerdings wie ich schon Erwähnte, natürlich nicht so gut war von dem Polizeibeamten ist, das er sich noch nicht einmal für die ABE interessierte. Den dort steht es ja nun auch nochmal drin, das es Erlaubt ist.
Ich glaub nämlich kaum, das sich irgendeiner ne ABE selbst ausdruck (selbst erstellt), den wer das macht, ist selber Schuld, wenn er Erwischt wird.
Nun, von der Ausführung meiner Arbeiten hängt die Sicherheit (und im Extremfall das Leben) meiner Kunden ab, also MUSS ich, was die Vorschriften angeht, auf dem aktuellem Stand sein.
Bei einem Polizeibeamten ist dies zwar ein anderes Fachgebiet, die Anforderungen sind jedoch die gleichen.
Deshalb erwarte ich von ihm, daß er informiert ist und im Zweifelsfall in der Lage ist, sich schnell über die Gegebenheiten und eventuelle Änderungen informieren zu können.
Zitat:
Schließlich sind Polizeibeamte auch nur Menschen, genau so wie jeder andere hier im Forum auch.
Möööp! Einspruch!
Menschlich gesehen hast Du zwar Recht, aber die StVO/StVZO ist ihr Fachgebiet, ihr Beruf!
Da sollte man doch auch das entsprechende Fachwissen voraussetzen, oder?
... und wenigstens mal die ABE betrachten...
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Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Aber seh es mal so, wieviel Punkte es gibt STVO? Das man die alle nicht wissen kann, ist doch ganz klar. Gerade wenn irgendwas neues, oder irgendwelche änderungen dran Vorgenommen werden, kann nun mal nicht jeder Polizeibeamte sich direkt mit den Neuerung vertraut machen (sie lesen, auswendig lernen, nenne es wie man will), da er vielleicht gerade in dem Zeitpunkt Urlaub hatte oder kein Dienst hatte, oder im Krankenhaus lag (kann ja alles vorkommen). Das ihn dann keiner darüber aufgeklärt hat (alles er wiedergekommen, weil gerade sonst wo war), ist ne andere Sache. In der Regel wissen die Polizeibeamten die Regeln die in der STVO drin stehen. Und ich denke bei Neuerungen sollte man es nicht so eng sehen, wenn es mal der ein oder ander noch nicht weiß.
darum kommen änderungen auch immer gesammelt einmal zum jahresbeginn und einmal in der mitte des jahres raus ... also das is echt ma kein ding ....im rettungsdienst muss man auch schulungen machen ... insgesamt 36stunden im jahr ... das is bei der POL sicher nich anders und wer dann während dieser schulungen pennt der sollte erst ma vom dienst suspendiert werden ...
in meinen augen kann es nich angehn das die nichmal wissen was bei lichttechnischen anlagen zulässig is und was nich ... wenns um andere komplexere technik gebiete geht ... okay da hab ich verständnis wenn die nich immer wissen was da sache is aber wenigstens von licht sollten die ne ahnung haben ....
Als ich meinem Polizisten erklärt habe was Tagfahrlich ist, kamen wir zur übereinkunft, das ich zukünftig die ABE dabei haben sollte und er sich über das Thema informiert.
Daher habe ich keine Verwarnung oder änliches bekommen. Ich denke also auf die Freundliche art und weiße kann man sich einigen.
Übrigens wird der Golf sein 1992 gebaut und der Lichtschalter hat den Anlschuss TFL (Tagfahrlicht) ist ist also schon ein altes Thema und kein neues!
Es ist zur zeit halt aktuell.
Argumente wie: "hat der ADAC empfohlen" usw ziehn auch vor den Grünen. Also nicht aufhören zu Argumentieren wenn man im Recht ist!
mfg
ck222
das ist ja schön und gut wenn man an den entsprechenden Cop kommt (es gibt da ja auch solche und solche), die beiden Asse an die ich geraten war haben ja auch jeglichen Erklärungsversuch damit niedergemacht das "ich doch einfach akzeptieren soll das diese Anbauteile nicht zulässig seien" ...
meiner Erfahrung nach sollte man den ADAC den Cops gegenüber eh besser aus dem Spiel lassen, manche sind auf die Gelben nicht so gut zu sprechen, wahrscheinlich sind diese den Grünen schon ein paar mal zu oft auf die dadurch empfindlich gewordenen Zehen getreten 😉
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Da sollte man doch auch das entsprechende Fachwissen voraussetzen, oder?
Klar das ist keine Frage, aber will man ständig darauf rumhacken auf den Polizeibeamten.
Es gibt auch Polizeibeamte, die mal das ein oder andere Auge zudrücken, obwohl sie es nicht dürfen.
Beispiel: Ich bin momentan Zivi, und mußte heute nach Waldbröl zum Lehrgang. Ich bin in ner 30er Zone mit 50 gefahren. Die nette Rennleitung stand mim Radargerät da und hat mich rausgezogen. Darauf hin hab ich den Polizeibeamten gesagt, das ich es eilig habe, da ich sonst zu Spät zu dem Lehrgang komme, und auch keinerlei Geld oder Kreditkarten dabei habe, und das sie mir wenn dann das ganze Schriftlich schicken sollen. Hab ihn dann auch mein Dienstausweiß vorgezeigt, und sie haben dann ein Auge zugedrück und mich weiter Fahren lassen.
Also sollche Beamte gibt es auch. Und da ist wohl wenn man sich mal nicht Erkundig hat über Neuerungen das kleinste Übel.
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
...haben ja auch jeglichen Erklärungsversuch damit niedergemacht das "ich doch einfach akzeptieren soll das diese Anbauteile nicht zulässig seien"...
Bei solchen Zeitgenossen kommt man dann u.U. wohl auch nicht umhin, mal eine härtere Tonart anzuschlagen und Klartext zu reden...
Zitat:
Original geschrieben von ubaer
Nächstes mal werde ich auch sicher nicht mehr so reagieren. Werd das nächste mal nach seinem Namen fragen und dann nochmal von mir hören lassen.
kannst du machen, aber den namen wird er dir nicht sagen.
du kannst aber nach seiner Dienstnummer fragen, dieses aber auch in einem freundlichen, aber bestimmten ton. und die zuständige dienststelle...
dieses MUSS er dir aushändigen.
dazu gibt es entweder kleine kärtchen, mit der dienstnummer drauf, oder er muß dir seinen dienstausweis vorzeigen, damit du dir die dienstnummer abschreiben kannst!!!
ich wurde bis jetzt noch von keinem cop wegen meinen tfl angehalten. nur ein grenzer hat mich deswegen mal dumm angemacht. ich möchte doch meine zusatzscheinwerfer ausschalten. hat mich nicht mal richtig zu wort kommen lassen. leider hatte ich da meine abe nicht dabei. nach gut 30 mins diskutieren und androhung von ordnungsgeld hat er mich dann doch fahren lassen. währe es zu einem ordnungsgeld gekommen, hätte erstmal sein vorgesetzter mit antretten dürfen und er hätte noch eine dienstaufsichbeschwerde bekommen. und ich hätte dann an diesem übergang grenzverbot bekommen... 😉
Apropos "im Recht sein" ...
Mich hat ein Grüner mal angestunken weil ich "ohne licht fuhr" und wollte mir nen Strafzettel aufbrennen...
Worauf ich meinte mein Licht hat 100%ig gebrannt weil meine Hella TFL`s am TFL-Pin hängen und mit der Zündung miteingeschaltet werden und es Ihm gezeigt hätte...
Er meinte daraufhin nur das hinten aber nichts geleuchtet hat ... is ja auch klar ... nun meine Frage, schließt TFL und die Ganzen Gesetze rundum ein das auch die Heckleuchten an sind?
Er wusste es auch nicht genau und ließ mich in frieden ziehen nachdem ich Ihm die Abe gezeigt habe , aber das würde mich interessieren ob hinten auch was leuchten "muss"
Danke, Lg
Nein. Bei TAGfahrlicht leuchten ausschließlich die TAGfahrleuchten.
Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung bleiben aus.
Selbstverständlich entbindet dies nicht von der Pflicht, ab Dämmerung auf das normale Licht umzuschalten.
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Selbstverständlich entbindet dies nicht von der Pflicht, ab Dämmerung auf das normale Licht umzuschalten.
Das ist eh selbstverständlich!
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Marty102
Das ist eh selbstverständlich!
Danke
Sach das nicht...
Es ist ja auch selbstverständlich bei REGEN das Licht einzuschalten...
Und???
Wieviele Lichtmuffel fahren bei Regen durch die Lande???
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Es gibt auch Polizeibeamte, die mal das ein oder andere Auge zudrücken, obwohl sie es nicht dürfen.
stimmt so nicht: alles, was im verwarngeldbereich (<35€, also auch eine geschwindigkeitsübertretung von max. 20km/h) liegt, kann der beamte im eigenen ermessen entscheiden ob es geahndet wird oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BadFP
kannst du machen, aber den namen wird er dir nicht sagen.
du kannst aber nach seiner Dienstnummer fragen, dieses aber auch in einem freundlichen, aber bestimmten ton. und die zuständige dienststelle...
kurz und knapp: deutsche polizeibeamte haben keine dienstnummer. dem entgegen ist dieser jedoch dazu verpflichtet dir name und dienststelle auf verlangen zu offenbaren.