Tagfahrlicht und die Grün-Weißen!

VW Vento 1H

Hatte heute morgen eine Begegnung mit der Polizei, welche mich dann auch unmittelbar gestoppt hat und mich mit einem freundlichen "Haben Sie was an den Augen?" begrüßt hat. Es war ein älterer Polizist der der Meinung war meine Tagfahrlichter wären Zusatzscheinwerfer und ich solle doch gefälligst mein Abblendlicht anschalten, denn nur meine Tagfahrlicher wäre verboten. Meinen Verweis auf den neuen A6 der ja auch Tagfahrlichter hat wies er mit der Aussage das sei nur eine Zwischenlösung beim Audi ab und war fest davon überzeugt das ich mit meinem Tagfahrlicht nicht fahren dürfe! Letztendlich habe ich gesagt ok ich schalte mein Abblendlicht an und er hat mich fahren lassen. Wie kann ich solchen Polizisten klar machen das ich nix illegales tue, wenn ich meine Tagfahrlichter benutze? Meine ABE wollte er erst gar nicht angucken!

MfG,
Niklas

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane


kurz und knapp: deutsche polizeibeamte haben keine dienstnummer. dem entgegen ist dieser jedoch dazu verpflichtet dir name und dienststelle auf verlangen zu offenbaren.

und wie definierst du die personal nummer die im dienstausweis steht ??

eben als solche, als Personalnummer wie sie jeder dt. Beamte hat ...

Zitat:

Original geschrieben von markusretz


Dann hat dort wohl jemand ärger von denen bekommen. Das Abschleppen und so muss ja auch jemand bezahlen und verantworten 😁

Und wer bleibt wieder mal auf den Kosten hocken, ganz genau der arme Steuerzahler.

So ist das Leben eben in unseren Beamten und Überwachungsstaat.

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane


kurz und knapp: deutsche polizeibeamte haben keine dienstnummer. dem entgegen ist dieser jedoch dazu verpflichtet dir name und dienststelle auf verlangen zu offenbaren.

also ich weiß nich was du hast.

ich HATTE eine dienstnummer und kärtchen wo diese draufstanden, und das wird JEDER deutsche polizeibeamte auch haben. oder vielleicht ist es mal wieder nur vorbild in berlin und woanders gibt es die nicht...

kein polbeamter muß dir seinen namen nennen, aber seine dienstnummer MUSS er dir aushändigen!!!

Ähnliche Themen

Also, Polizei ist doch Angelegenheit jedes einzelnen Bundeslandes. Da gibts bestimmt unterschiedliche Richtlinien.
Wenn ich in Sachsen angehalten werde, (woanders hatte ich das Glück noch nicht), dann heißts, Polizeiobermeiste XY, Allgemeine Verkehrskontrolle, oder Bundespolizei, Polizeimeister XZ, Ausweis und Fahrzeugpapiere bitte.

(Titel und Namen sind durch das jeweils zutreffende zu ersetzen)

murxer

zumindest bei uns in Bayern läuft das (in 99% der Fälle) auch so ab wie bei euch ...

ja, so läuft es in berlin auch.
wenn es aber dann um streitigkeiten und dienstaufsichbeschwerden geht, dann muß er seine deinstnummer rausrücken...

es ist einfach mal eine höfflichkeitsform wenn er sich vorstellt...

wenn sie dich mit gezogener waffe aus der ksite ziehen, dann werden sie sich auch nicht so höfflich vorstellen... 😉

Zitat:

wenn sie dich mit gezogener waffe aus der ksite ziehen, dann werden sie sich auch nicht so höfflich vorstellen...

das kommt bei einer normalen Kontrolle aber auch eher selten vor , der Vergleich hinkt also ein bischen 😉

Aber wär doch mal ne geile Aktion:

(Um bei der Übertreibung zu bleiben)
N GSG9 Trupp zieht dich raus und du fragst erstmal nach nem Dienstausweis. Zu geil.

Aber Spaß bei Seite, als die mich nahcts um halb eins aufn Parkplatz gewunken haben stand vor mir n Bulli und hinter mir n Bulli. Der der ans Fenster kam war sehr freundlich, ein zweiter Stand mit ner Mega Maglite auf der Beifahrerseite, die aus dem zweiten Bulli mit Hand an der Waffe leicht im Hintergrund.

Achso, warum ich rausgewunken wurde, eine meiner beiden Kennzeichenleuchten war aus. Die ham saublöd geguckt als es nach Methode Faustschlag wieder einwandfrei ging.
Naja, n West Kennzeichen im Osten (Großraum Dresden) is ja grundsätzlich verdächtig ..... 😉

Murxer

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


eben als solche, als Personalnummer wie sie jeder dt. Beamte hat ...

personal nummer dienstnummer is doch latte iwe das kind heist aber im prinzip isses das gleiche ...

nicht ganz, du weist ja wie unsere Behörden sind (Wortklauberei ist ein Hobby vieler Beamter) ...

im allgemeinen reicht der Name des Beamten (den er dir in den Meisten Fällen ja ohnehin sagt) ja auch aus wenn wirklich was ist ...

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Beispiel: Ich bin momentan Zivi, und mußte heute nach Waldbröl zum Lehrgang. Ich bin in ner 30er Zone mit 50 gefahren. Die nette Rennleitung stand mim Radargerät da und hat mich rausgezogen. Darauf hin hab ich den Polizeibeamten gesagt, das ich es eilig habe, da ich sonst zu Spät zu dem Lehrgang komme, und auch keinerlei Geld oder Kreditkarten dabei habe, und das sie mir wenn dann das ganze Schriftlich schicken sollen. Hab ihn dann auch mein Dienstausweiß vorgezeigt, und sie haben dann ein Auge zugedrück und mich weiter Fahren lassen.

Wow, da hast du aber mehr als Glück gehabt. Da du Zivi bist vermute ich dass du noch in der Probezeit bist, mit 20km/h über Limit innerorts hätte das auch ganz anders ausgehen können... aber gut zu sehen, dass es auch mal nette Beamte gibt.

Zitat:

Original geschrieben von KickSomeAZZ


Wow, da hast du aber mehr als Glück gehabt. Da du Zivi bist vermute ich dass du noch in der Probezeit bist, mit 20km/h über Limit innerorts hätte das auch ganz anders ausgehen können... aber gut zu sehen, dass es auch mal nette Beamte gibt.

Mit der Probezeit liegst du falsch. Bin schon 2 fast 3 jahre draußen. Nicht jeder Zivi is 19 oder 20. 😉

Kann mir mal jmd. die ABE zuschicken bitte? Email: hsm_vegeta@gmx.de

Vielen Dank!!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen