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tagfahrlicht

Yamaha FZS 600
Themenstarteram 13. April 2012 um 20:35

hallo zusammen,

erstmal begrüßt mich als wiedereinsteiger zurück auf 2 rädern ;-)))

nein allen ernstes, ich habe mir vor ca 3 wochen eine fzs 600 bj 99 zugelegt, bin happy 4x gefahren und nu isse in der werkstatt :-(. batterie komplett tot und beim starten mit gang und gezogener kupplung machte sie ersteinmal einen satz nach vorn. der vorbesitzer hat vor 4 wochen erst alle flüssigkeiten/öle wechseln lassen( rechnung ist da) und ansonsten niiie probleme gehabt super zuverlässig immer angesprungen... usw.

eure meinung, die gute hat erst knapp 18000 km weg also eigentlich garnichts - kann die kupplung schon hin sein? woran könnte es sonst liegen,kupplungsspiel hab ich ohne erfolg schon verändert. mir fehlt der vergleich aber ich habe das gefühl sie tut sich im ersten arg schwer, alle anderen gänge laufen super durch.

aber mal noch was anderes, bei einer solch schwindsüchtigen batterie fiel mir ein das ich gaaaanz früher am moped s51 (ddr) eine schaltung dran hatte das mein abblendlicht immer an war wenn die kleine lief aber das rücklicht eben nicht ( ihr merkt ich bin (noch) ein absoluter neuling ). geht so eine schaltung auch heute ? wenn ja wie und macht es denn überhaupt aus der erfahrung sinn?

dann danke ich euch erstmal für eure hilfe und bis bald mal auf den straßen

grüßt bullibussi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bullibussi

[...] aber mal noch was anderes, bei einer solch schwindsüchtigen batterie fiel mir ein das ich gaaaanz früher am moped s51 (ddr) eine schaltung dran hatte das mein abblendlicht immer an war wenn die kleine lief aber das rücklicht eben nicht ( ihr merkt ich bin (noch) ein absoluter neuling ). geht so eine schaltung auch heute ? [...]

Verbauen kann man viel, zulässig gemäß StVZO ist es allerdings nicht. Läuft das Motorrad, muss Abblendlicht und Rücklicht leuchten.

Wenn du weniger Strom fließen lassen willst -> einfach auf ein optisch ansprechendes LED-Rücklicht umrüsten.

Grüße, Martin

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Zitat:

Original geschrieben von bullibussi

[...] aber mal noch was anderes, bei einer solch schwindsüchtigen batterie fiel mir ein das ich gaaaanz früher am moped s51 (ddr) eine schaltung dran hatte das mein abblendlicht immer an war wenn die kleine lief aber das rücklicht eben nicht ( ihr merkt ich bin (noch) ein absoluter neuling ). geht so eine schaltung auch heute ? [...]

Verbauen kann man viel, zulässig gemäß StVZO ist es allerdings nicht. Läuft das Motorrad, muss Abblendlicht und Rücklicht leuchten.

Wenn du weniger Strom fließen lassen willst -> einfach auf ein optisch ansprechendes LED-Rücklicht umrüsten.

Grüße, Martin

Willkommen BulliB. im Club der Yamaha-Verückten!

Eine vernünftige Antwort auf deine Fragen zu geben, wäre echt Kaffeesatzleserei. Bisken unklar... Wenn die Batterie tot is, dann hüpft das Maschinchen nirgends mehr hin. Dann meinetst Du, sie verweilt gerade in der Werkstatt. Damit wären Ratschläge eigentlich schon überflüssig. Die Ursachen können ziemlich vielfältig sein bei so nem älteren Mädel. Da fang ich erst gar nicht an aufzulisten woran es liegen könnte. Die Kupplung glaub ich bei 18' km eher nicht, dann schon eher das Getriebe, wobei sie dann anspringen müsste und Du bei deinen 4 letzten Fahrten spätestens beim Schalten etwas hättest merken müssen. Sorry, aber ich hoffe die Werkstatt kann das Problem relativ kostenneutral für Dich lösen oder jemand anderes im Forum hat den zweiten Blick ;-)

Viel Glück

Themenstarteram 13. April 2012 um 20:46

oh!! danke erstmal , ich war immer der ansicht vorne licht reicht am tag, oh mann es ändert sich eine menge in 20 jahren blick durch die frontscheibe :-)).

okay zugegeben die reihenfolge ist etwas verdreht, als die batterie nin den letzte zügen lag machte sie beim startversuch den satz nach vorn, und nach dem besuch beim ladegerät sprang sie im leerlauf auch sofort an nee das hat sie brav gemacht die gute. sie ist dann ja auch gefahren bis zum schrauber meines vertrauens, aber i.o. isse ja nich wirklich

§17(2a) StVO sagt aus, dass Krafträder am Tage mit Abblendlicht fahren müssen. Es gab aber zumindest bei den mir bekannten DDR-Maschinchen (Simson und MZ) die Möglichkeit, das Abblendlicht alleine mit Strom zu versorgen, um die Batterie auch noch geladen zu bekommen. Denn vom Begrenzungs-/Rücklicht steht im o.g. § nichts geschrieben.

Themenstarteram 13. April 2012 um 21:12

ja genau bei meinem fuffi ( liebevoll für simson s50/51) war das so daher der rückschluß für mich, wäre ja nicht schlecht wenn das ginge zumal wo ich so vergesslich bin und aus nicht gewohnheit immer ersteinmal eine weile die 3x ohne licht gefahren bin

Zitat:

Original geschrieben von Nacktbiker

§17(2a) StVO sagt aus, dass Krafträder am Tage mit Abblendlicht fahren müssen. Es gab aber zumindest bei den mir bekannten DDR-Maschinchen (Simson und MZ) die Möglichkeit, das Abblendlicht alleine mit Strom zu versorgen, um die Batterie auch noch geladen zu bekommen. Denn vom Begrenzungs-/Rücklicht steht im o.g. § nichts geschrieben.

Dort muss auch nichts dazu stehen. Das eingeschaltete Rücklicht kommt woanders her:

- Zweiräder müssen auch am Tag das Abblendlicht einschalten

- Wenn an einem beliebigen Fahrzeug das Abblendlicht eingeschaltet wird, leuchten auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht). Leuchten Begrenzungsleuchten MUSS auch das Schlusslicht (Rücklicht) eingeschaltet werden.

Per Google habe ich den Verweis auf die »Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren« gefunden. Die waren für alte Modelle aus der DDR, welche für den Betrieb mit der oben genannten Schaltung eine Ausnahmegenehmigung benötigt haben -> Rücklicht ist somit Pflicht, wird damit ja auch indirekt bestätigt.

Wo steht nun das mit dem Abblendlicht/Begrenzungsleuchten und dem Schlusslicht?

Das ist 'ne gute Frage... Bei der Vorbereitung zum A hatte ich es in der Fahrschule -> Check vor dem Losfahren: »Wenn Standlicht an ist, muss auch das Rücklicht an sein«.

Grüße, Martin

Bei meiner Simson habe ich mir ebenfalls solch eine Schaltung an dem "Zündschloss", wenn man es denn bei der s51 so nennen möchte geschaffen.

Laut Art. 17 Abs. 2a StVO

Zitat:

Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

geht hervor, dass das Rücklicht (hinten) nicht zwangsläufig eingeschaltet sein muss, da dieses eben nicht explizit teil des Ablendlichtes ist (vorn).

Das heißt also im Klartext, man kann das Abblendlicht am Tage legal getrennt vom Rücklicht betreiben, sodass eine Betreibung in Kombination keine Ausschließlichkeit beansprucht.

Bei der Simson bringt das den Vorteil, das die Batterie schneller geladen werden kann, da über diese das Rück-, Brems- und Standlicht sowie Hupe und Blinker betrieben werden. Das Abblend- und Fernlicht wird über eine seperate Spule, die neben der einen Zündspule und der anderen Spule, an der die Batterie dranhängt gespeißt.

Abhilfe kann man sich aber schaffen, in dem man sich eine 12V Vapezündung für kanpp 120 Euronen in sein Ost-Möf einbaut, diese garantiert eine konstantere Stromversorgung, bei höherer Qualität - beispielsweise ist helleres Licht durch H4-Scheinwerfer und der Betrieb von Alarmanlagen problemlos möglich. Auch kann die Wartung der Kabellage vernachlässig werden.

Wie es aber technisch bei deinem Motorrad umzusetzen wäre, bin ich überfragt. Ich hoffe trotzdem dir geholfen zu haben.

mfg

gazrilla92

am 14. April 2012 um 5:36

Moin zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

(...)

Dort muss auch nichts dazu stehen. Das eingeschaltete Rücklicht kommt woanders her:

- Zweiräder müssen auch am Tag das Abblendlicht einschalten

- Wenn an einem beliebigen Fahrzeug das Abblendlicht eingeschaltet wird, leuchten auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht). Leuchten Begrenzungsleuchten MUSS auch das Schlusslicht (Rücklicht) eingeschaltet werden.

(...)

Wo steht nun das mit dem Abblendlicht/Begrenzungsleuchten und dem Schlusslicht?

Das ist 'ne gute Frage... Bei der Vorbereitung zum A hatte ich es in der Fahrschule -> Check vor dem Losfahren: »Wenn Standlicht an ist, muss auch das Rücklicht an sein«.

(...)

Das wäre dann in ->§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze der StVZO zu finden:

Zitat:

(...)

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(...)

;)

 

Gruß, Dynator :)

Zitat:

Original geschrieben von Dynator

Zitat:

(...)

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(...)

Gruß, Dynator :)

Bingo. Ich habe ab §50 StVZO gesucht... Schließlich wird bei NSW auch genau im dazugehörigen § beschrieben was sonst noch brennen muss/darf. :D

Grüße, Martin

am 14. April 2012 um 8:37

Moin,

warum klebst Du nicht einfach den Lichtschalter in der "ON"- Position fest? :confused: :D

viele Grüße,

Oliver

Gerade wollte ich einen Thread eröffnen "Wenn ich ein Rücklicht benötige, fahre ich dann grundsätzlich zu langsam?" ;-) oder "Benutze ich den Warnblinker, wenn ich in beide Richtungen abbiegen möchte?"

am 14. April 2012 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

Bingo. Ich habe ab §50 StVZO gesucht... Schließlich wird bei NSW auch genau im dazugehörigen § beschrieben

was sonst noch brennen muss/darf. :D

Grüße, Martin

Dann hab ich ja das passende Fahrzeug

Da brennt :

Stand

Fahrlicht

Rücklicht

Motor

Der Auspuff und dann das Kennzeichen :cool:

Und zu guter Letzt noch der Arsch nach einer verbrauchen Tankfüllung :D:D

Schalten kann ich nur Fernlicht an aus :cool:

Ich denke da kann so schnell keiner Paroli bieten

Obwohl , so ein Tageslicht mit 18 1 Watt Led iss schon Cool

Gruß Husky

 

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Obwohl , so ein Tageslicht mit 18 1 Watt Led iss schon Cool

Nur leider nicht zulässig am Motorrad da den Dosen vorbehalten.

Wären an so mancher 125er mit Funzellicht tagsüber sicherlich ein Sicherheitsgewinn.

Grüße, Martin

am 14. April 2012 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

Nur leider nicht zulässig am Motorrad da den Dosen vorbehalten.

Wären an so mancher 125er mit Funzellicht tagsüber sicherlich ein Sicherheitsgewinn.

Grüße, Martin

Hm hast du das irgendwo zum nachlesen?

Würd mich wundern, allerdings ist da ja bei euch in D ja nichts unmöglich :D

Hat ne Zulassung EU ect.

Gruß Husky

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