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Tagfahrlicht

Themenstarteram 30. November 2009 um 21:03

Hallo,

 

ich hätt da gernemal ein Problem:

Also wenn (theoretisch) ich Tagfahrlicht (also diese LED) nachrüsten möchte, darf ich dass? Also der A-Omega hat

1. Abblendscheinwerfer (in denen ja normale H4 Lampen also auch Fernlicht)

2. zusätzliches Fernlicht (separat aber ist ja im gleichen Gehäuse)

3. Nebelscheinwerfer

(4. Falls relevant die mitleuchtenden Standlichtbirnchen)

und dann die gewünschten TFL

Vielen Dank schonmal

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15 Antworten

Wie Du schon schriebst, dann hättest Du gerne ein Problem... *grins*

 

Jedenfalls wenn Du ewas machst was nicht so gedacht war.

Sicher kannst Du Nachrüst-LED-Leisten anbringen,... -wenn sie eine ABE haben-. 

 

 

Alles andere kannst Du natürlich auch machen, aber Du wirst sicher Probleme bekommen mit freudlosen Ordnungshütern.

Und ich glaube das Du nicht erfreut wärest, wenn bei einem Unfall die Versicherung sagt:

Wir treten nicht ein da die ABE erloschen ist.

Themenstarteram 30. November 2009 um 21:47

Hallo,

also ABE ist schon Klar, aber ich meine mich noch zu erinnern das es da was gab das besagte nicht mehr als ... (ich meine es waren 6) Lichtquellen eraubt seien. Das war der Grund weshalb früher die PKW (bei LKW war das wohl anders) im Strassenverkehr nicht mit kompletter Lichtorgel unterwegs waren. (Ich meine Zusatz- Fern und Abblendscheinwerfer waren schon ein Problem)

Ich sollte mich mal wieder mit der STVZO bzw. der FZV beschäftigen. Wobei es da so viele Ausnahmen gibt.

Aber hier sollte diese Fragestellung doch auch schon vorgekommen sein.

Danke

Garnichtsoabwegige Frage eigentlich...

Vielleicht mal einfach den Wachtmeister persönlich fragen.

Mir gehen die Tannenbäume zwar auch eher ab, aber ne Verkehrsgefährdung kann ich da nicht draus erkennen.

Ist allen Ernstes schonmal ein Versicherungsfall wegen Pillepalle ungeregelt geblieben? Wann erlischt denn die ABE?

Doch schon bei LED-Aschenbecherbeleuchtung oder nicht typgeprüften Radkappen aus dem Baumarkt?

Flokati-Fussmatten? Holzperlen-Sitzbezüge? Teufelswerk!

Nich immer gleich den Zeigefinger heben, sondern mal Kreativität zulassen. Wobei Kreativität natürlich nicht alles nachmacht.

Wie wärs also mal mit Tagstandlicht? Oder LCD-Rückleuchten? Kabel-Fernbedienung oder Kühlergrill aus Gusseisen?

 

Moin,

 

ABE muß nicht sein, E-Prüfzeichen auf den Lampen reicht völlig. Es gibt aber Ein- bzw. Anbauvorschriften bezüglich der Position. Also, ... dürfen nicht höher als... sein, oder  ... dürfen von Fzg-Außenkante nicht weiter reinstehen als... usw.

Am besten vorher mal die Leute vom TÜV fragen, dann dürfte eigentlich nix schief gehen.

In die Regelung mit der maximalen Anzahl von 3 Scheinwerferpaaren fallen TFL nicht mit rein, da sie nicht als Scheinwerfer, sondern als Leuchten gelten.

 

Gruß, Erik.

Themenstarteram 30. November 2009 um 23:15

Zitat:

Original geschrieben von Projekt X 1/4

 

In die Regelung mit der maximalen Anzahl von 3 Scheinwerferpaaren fallen TFL nicht mit rein, da sie nicht als Scheinwerfer, sondern als Leuchten gelten.

Hallo,

Danke, das ist genau die Aussage die ich gesucht habe TFL gelten also nicht als Scheinwerfer.

Bezüglich ABE, ja E-Prüfzeichen reicht zwar ABE (bzw EBE) erleichtert aber so manches. Und Anbauvorschriften sind auch klar.

Zugelassene Tagfahrleuchten - egal ob LED oder Glühlampe - haben außer dem E Prüfzeichen, eine ECE R87 Kennzeichnung und zusätzlich die Buchstaben RL (für Running Light) auf dem Glas. Außer den Anbauvorschriften ist zu beachten, dass sie so geklemmt werden müssen, das sie sich beim einschalten des Standlichtes und Fahrlichtes auschalten.

am 1. Dezember 2009 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von strippenzieher

Nich immer gleich den Zeigefinger heben, sondern mal Kreativität zulassen. Wobei Kreativität natürlich nicht alles nachmacht.

Wie wärs also mal mit Tagstandlicht? Oder LCD-Rückleuchten? Kabel-Fernbedienung oder Kühlergrill aus Gusseisen?

Du hast wichtiges Zubehör vergessen:

- Wurzelholzfelge

- Antisichtfolie für Windschutzscheibe

- Dachgebäckträger

- Granitlenkrad (für und gegen Gebißträger)

und nicht zuletzt

- Antischlupfmotorenöl aus Strandsandanbau

*wech*

Nun´, wenn Du schon bei eBay ließt das keine ABE erforderlich ist weil es kein Tagfahrlicht sondern Begrenzungsleuchten sind, rückseitig mit Klebestreifen zum "ankleben", dann solltest das Auto lieber für die 14,95€ durch die Waschstrasse jagen ;-)

Tagfahrlicht mit 20 LED's mit integrierter Steuerelektronik inkl. ABE bekommst ab 70 - 80 € zum glücklich werden ;-)

@ Dontre

Auch dir ein herzliches willkommen im Omega / Senator Forum.

Ich finde diese LED TFL von Audi und Co garnicht so schlecht.

Ich finde TFL´s grundsätzlich auch nicht schlecht, und vom Grundgedanken her deren Anwendung gut, denn beleuchtete Fahrzeuge werden nunmal früher wahrgenommen... von diesen ganzen Billig-Bastellösungen allerdings halte ich nur eins : Abstand ! Diese Abenteuerlichen und meist häßlichen zusammen geschusterten "Kreationen" sind einfach nur mies... und für den Omega hab ich bis dato lediglich ein mal von einem User hier eine akzeptable Lösung gesehen.

Hallo Leute.

Icke hab mir Tfl bei KFZ-teile24 geholt , haben mir nur knapp 50 € gekostet. Und sind schön hell.

Bei mir gehen die erst aus, wenn icke dat abblendlicht an mach, und die grünen helfer der strasse haben och noch nix gesagt. Es ging auch nich anders, beim anschliessen am standlicht schalteten die nich ab, auch nich beim abblendl. Also hab icke die so angeschlossen, das die beim abblendl. aus gehen.

 

mfg Torsten

 

 

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 19:01

Hallo,

also die E*ay - Teile möchte ich nicht. Ich hatte schonmal runde LED von Inp*o (am C-Corsa in den Aussparungen von den NSW) fand ich ganz okay. Und da jetzt ja mehr Dämmerlicht als Tageslicht unterwegs ist wollte ich mal (vor-) überlegen - wenn dies also möglich wäre...

Aber bislang habe ich auch noch nichts vernünftiges gesehen (kenne aber nur Hel*a und Inp*o) und die sehen eher suboptimal am A-Omega aus.

 

Danke

Ich halte, als Motorradfahrer, von TFLs gar nix. Bisher hatten wir das Licht, um uns schneller bemerkbar zu machen. Aber jetzt? Nein, ich fahre keine Rennmaschine, sondern eine gemütliche Chopper, aber trotzdem! An mein Auto kommt mir so was nicht dran. Zudem: Wieso darf bei TFL das Rücklicht nicht mit brennen?

 

Gruß, Erik. 

Das frag doch mal die Schlauen, die solche Vorschriften erlassen...

M.E. ist es schon ein Unterschied zu sehen, ob eine Leuchte oder zwei Leuchten daher gefahren kommen.

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