Tagfahrlicht
Hallo Leute
Habe heute meine Idee in die Wirklichkeit umgesetzt, und mir ein Tagfahrlicht nachgerüstet und zwar:
Klemme 15 vom Sicherungskasten ein Kabel zum Nebelscheinwerferschalter + Leitung.
Alles funktioniert super. Zündschlüssel auf on und schon leuchten die Nebler.
Nun meine Frage, kann es da zu Komplikationen kommen?
19 Antworten
fragt man das nicht vorher?:-)
normaler weise nicht. brauchst halt immer genug saft auf der batterie weil das licht brennt beim starten
Wenn alles funktioniert , was soll ich da fragen??
Mir geht es hauptsächlich um irgendwelche Folgeschäden.
Vielleicht hat schon wer böse Erfahrungen damit gemacht,.
Bei uns in Österreich schon!
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dann gibt es eigendlich keine probleme. die lima bringt auf alle fälle die leistung. da kann nix passieren. der batterie macht es auch nix.
http://www.daylightrunninglights.com/page70.htmZitat:
„Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ [§ 17 Abs. 3 StVO]
Gruß
Ich würde die Nebelscheinwerfer auf den X Kontakt legen, dann gehen sie aus wenn du startest, das kann im Winter schon einmal hilfreich sein.
Außerdem kann ich aus deinem Text nicht erkennen, ob du diese Schaltung abgesichert hast. Falls nicht würde ich das schnellstens nachholen.
Ich weiß ja ned wie des in Österreich ist, aber soweit ich weiß muss in D das Tagfahrlicht ausgehn, wenn man das Abblendlicht angeht. Da würd ich mich nochmal erkundigen.
Andre Frage:
Wenn ich des richtig im Kopf hab gibts doch für den B4 Sceinwerfer mit H4+H1 also doppeltem Fernlicht, wenn man die Blinker in der Stoßstange hat.
Zitat:
Die Firma AUDI hat z.B. den Scheinwerferkörper des Fernlichtes mit einer 22W-Lampe ausgestattet, während der Schweinwerferkörper für das Abblendlicht mit einer Abblendlicht/Fernlicht Xenon-Gruppe getauscht worden ist.
Laut der Aussage sollte es doch möglich sein, die H1 durch eine 22W-Lampe auszutauschen und an eine Tagfahrlichtschaltung zu hängen, oder? Schließlich reicht die H4 ja beim B4 ohne V6_Stange auch..
Alles nur vermutungen.. Freu mcih wenn wer was WEISS^^
mfg kaindl
Grundsätzlich kann in Österreich das Nebellicht anbleiben, die Regelungen diesbezüglich wurden extrem gelockert.
Außer Standlicht ist jetzt FAST alles erlaubt...
Zum TFL im H1 Reflektor der Doppelscheinwerfer: Das ist in Ö definitiv verboten, da das einem gedimmten Fernlicht nah kommen würde was hier nämlich verboten ist...
Abgesehen davon würde ich diese kastrierte Fernlichtform absolut nicht gutheißen. Die H1 + H4 ist schon eine geniale Kombination und hätte ich früher sicher nicht eingetauscht.
Martin
P.S.: Woher ist eigentlich dein, völlig aus dem Zusammenhang gerissenes, Zitat?
Zitat:
Original geschrieben von reformstau
http://www.daylightrunninglights.com/page70.htm
Gruß
daher^^
nachdem ich leider noch keine blinker in der stoßstange hab, weil ich ncoh die standard stange hab, hab ich noch keine erfahrung mit H4+H1 gemacht.. war nur so ein geistesblitz wo ich des glesen hab, weil ich schon lang dran denk auf so ne stoßstange zu sparen udn mir auch noch nicht klar bin ob ich dann die DE's oder die H4+H1 nehmen soll...und da wär des natürlich ne alternative gwesn^^
mfg kaindl
Hallo,
ich habe mir Tagesfahrleuchten von InPro nachgerüstet und über ein Relais vom Ausgang der Lichtmaschine D+ (blau) und Standlicht (grau) angeschlossen. So leuchten die nur bei laufendem Motor und gehen aus sobald das Standlicht/Abblendlicht eingeschalten wird. Somit entspricht das ganze den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwendung von Nebelsw als Tagesfahrlicht ist grundsätzlich verboten.
Auf meiner Homepage findet ihr Fotos davon.
Der Witz an der ganzen Taglichtsache ist das die nachgerüsteten Lampen bei einem Gesetzentschluß nicht akzeptiert werden und man das normale Licht einschalten muß!!(ausser das orginale vom 4F usw.) und das jemand hingeht und seine Nebellampen umbaut kanns auch nicht sein(Blender, höherer Spritverbrauch, stark belastete Batterie und Lichtmaschine...)
Zitat:
Original geschrieben von Ralf_Trautmann
Hallo,
ich habe mir Tagesfahrleuchten von InPro nachgerüstet und über ein Relais vom Ausgang der Lichtmaschine D+ (blau) und Standlicht (grau) angeschlossen. So leuchten die nur bei laufendem Motor und gehen aus sobald das Standlicht/Abblendlicht eingeschalten wird. Somit entspricht das ganze den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwendung von Nebelsw als Tagesfahrlicht ist grundsätzlich verboten.
Auf meiner Homepage findet ihr Fotos davon.
Hi
Sag mal.. wo ist denn bei dir die vordere Abschleppöse??
Da ist doch jetzt eine Lampe vor, oder?
Ps: Normalerweise braucht die natürlich keiner 😁
mfg
Zitat:
Original geschrieben von V6 TDI Driver
Der Witz an der ganzen Taglichtsache ist das die nachgerüsteten Lampen bei einem Gesetzentschluß nicht akzeptiert werden und man das normale Licht einschalten muß!!(ausser das orginale vom 4F usw.) und das jemand hingeht und seine Nebellampen umbaut kanns auch nicht sein(Blender, höherer Spritverbrauch, stark belastete Batterie und Lichtmaschine...)
Die Gesetzeslage ist zwar kompliziert aber trotzdem eindeutig: spezielle, als solches ausgewiesene, Tagfahrleuchten die, entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen angebaut wurden, dürfen verwendet werden und entsprechen allen Voraussetzungen auch bei einer späteren Licht am Tag-Pflicht in D zugelassen zu bleiben. Was soll der Unsinn von wegen, da muß dann das normale Licht angeschaltet werden? Da ist überhaupt nichts witzig dran... Und anhand der derzeit absehbaren Entwicklung der Lage werden echte Tagfahrleuchten auch bei einer verpflichtenden Nutzung von Licht am Tag erlaubt bleiben. Warum auch nicht? Vermutungen auszusprechen die jeder Grundlage entbehren, was soll das bringen?