Tagfahrlicht

Audi 80 B3/89

Hallo Leute

Habe heute meine Idee in die Wirklichkeit umgesetzt, und mir ein Tagfahrlicht nachgerüstet und zwar:

Klemme 15 vom Sicherungskasten ein Kabel zum Nebelscheinwerferschalter + Leitung.
Alles funktioniert super. Zündschlüssel auf on und schon leuchten die Nebler.

Nun meine Frage, kann es da zu Komplikationen kommen?

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ralf_Trautmann


...Die Verwendung von Nebelsw als Tagesfahrlicht ist grundsätzlich verboten....

Vorsichtig sein mit solchen Aussagen oder ganz genau definieren, denn grundsätzlich ist es in D verboten und in Ö erlaubt und da der Threadersteller wohl immer noch nicht aus Ö ausgewandert ist, bleibt es für ihn nach wie vor erlaubt...

Mal ne dumme Frage, was macht ein Östereicher denn dann, wenn er zu Besuch in D ist. Wird er dann von der Geldstrafe freigesprochen, weils in Ö erlaubt ist?

ups,
da hab ich mich wohl nach motortalk.at verirrt...;-))

Weiß eigentlich jemand von Euch, ob man zum normalen Tagfahrlicht im B7 auch noch eine der drei Birnen vom Rücklicht zuschalten kann? Wenn ich nach Österreich fahre ist es teils etwas nervig wenn man von hilfsbereiten Einheimischen ständig auf die Tagfahrlicht-Pflicht hingewiesen wird.....außerdem könnte ich mir das auch so ganz gut vorstellen, wenn tagsüber hinten wenigstens jeweils eins der 3 Lämpchen brennt.

Weiß einer von Euch ob das programmierbar ist?

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Hallo.
Warum stellst du die Frage nicht im A4 Forum??

mfg

Ps: Wenn ich eine Antwort wüsste, würde ich es auch sagen!

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