Tagfahrlicht nur mit Standlicht und ohne Xenon
Hallo,
seit zwei Wochen fahre ich einen W204 C180 Avantgarde mit Bi-Xenon-Licht. Was toll ist, ist die bekannte Tagfahrlicht-Funktion, die ich schon aus dem W203 kenne. Doch leider schaltet das Auto immer das komplette Licht dabei an (Xenon, Standlicht,...). Ist es möglich (wie bei der Ami-Variante) nur mit Standlicht zu fahren? Ich meine jetzt nicht, dass man den Lichtschalter von Auto auf Standlicht stellt, sondern dass das Standlicht automatisch an geht, sobald der Motor gestartet wird und das dann zum Tagfahrlicht wird. Den zusätzlichen Stromverbrauch vom Bi-Xenon kann man sich am Tag ja eigentlich sparen...
Kann das meine Mercedes-Werkstatt vielleicht einstellen? (Sie weiß mal wieder nichts davon, wie auch beim nachrüstbaren Abbiegelicht vom W203...)
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Karsti_A3
wie der name schon sagt STAND-licht...also verboten.
Du hast recht.
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
23 Antworten
Zitat:
@cjay90 schrieb am 5. April 2016 um 20:32:13 Uhr:
Also... um das Thema von 2009 nochmal auf den aktuellen Standpunkt zu bringen, VW usw. fahren auch mit Tagfahrlicht + Standlicht rum, warum soll das verboten sein!?
Die Gesetzgebung ist da schlecht formuliert.
Erstens kann man natürlich festhalten, bei Dunkelheit darf man so nicht rumgurken.
Bei Helligkeit scheint Standlicht nicht verboten zu sein. Fraglich wird die Nummer aus meiner Sicht für Fahrzeuge, wo Tagfahrlicht vorgeschrieben ist (irgendwann ab 2014 meine ich?). Die darf man mit gedimmten Standlicht dann natürlich auch nicht mehr am Tage betreiben, da das dieses natürlich quasi außer Funktion setzt. Dann geht das auch nicht.
Am Ende ist das Standlicht natürlich für den Stand gedacht, ob da eine Festbeleuchtung toll ist für die Batterie ... muss jeder selbst wissen.
Bei Audi und VW nennt man das gleichzeitige Leuchten der Tagfahrlichter vorne (normal ohne Standlicht) und der Rücklichter "skandinavische Tagfahrlichtschaltung" soweit ich weiß. Zumindest kann man es so bei denen codieren.
Ja, aber dann ist an der Stelle nichts gedimmt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. April 2016 um 21:09:33 Uhr:
Ja, aber dann ist an der Stelle nichts gedimmt.
Nö! Weil ja vorne nur die TFL leuchten. Nur eben zusätzlich die Rücklichter.
Ähnliche Themen
Richtig, hat nur nichts mit dem Fragesteller kürzlich zu tun.
Worauf willst du also hinaus?
Vielleicht habe ich deinen logischen Aufhänger auch nicht mitbekommen?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. April 2016 um 21:55:05 Uhr:
Richtig, hat nur nichts mit dem Fragesteller kürzlich zu tun.
Worauf willst du also hinaus?
Vielleicht habe ich deinen logischen Aufhänger auch nicht mitbekommen?
Wohl!
Er sagte, VW fährt mit TFL und SL. Anscheinend scheint er darauf zu kommen, weil es bei VW möglich ist, die RL mit TFL zu fahren.
Ab Werk ist aber in der deutschen Ausführung der Wolfsburger nur TFL codiert.
Hats recht, das könnte es sein, warten wir mal auf den TE.
Zitat:
@uialah schrieb am 5. April 2016 um 20:53:20 Uhr:
Bei Audi und VW nennt man das gleichzeitige Leuchten der Tagfahrlichter vorne (normal ohne Standlicht) und der Rücklichter "skandinavische Tagfahrlichtschaltung" soweit ich weiß. Zumindest kann man es so bei denen codieren.
Was nicht bedeutet, dass es bei uns legal wäre. Codieren kann man vieles. Skaninavien bedeutet bei MB, dass der ganze Baum brennt - erforderlich nur in Norwegen. In den anderen Ländern wird das "klassiche" TFL ohne Rückleuchten inzwischen akzeptiert.
Zitat:
@Powermikey schrieb am 6. April 2016 um 16:48:19 Uhr:
Was nicht bedeutet, dass es bei uns legal wäre. Codieren kann man vieles. Skaninavien bedeutet bei MB, dass der ganze Baum brennt - erforderlich nur in Norwegen. In den anderen Ländern wird das "klassiche" TFL ohne Rückleuchten inzwischen akzeptiert.Zitat:
@uialah schrieb am 5. April 2016 um 20:53:20 Uhr:
Bei Audi und VW nennt man das gleichzeitige Leuchten der Tagfahrlichter vorne (normal ohne Standlicht) und der Rücklichter "skandinavische Tagfahrlichtschaltung" soweit ich weiß. Zumindest kann man es so bei denen codieren.
Doch, es gibt einheitliche regelungen für TFL innerhalb EU, das gilt für alle neuwagen ab feb 2011.
Norwegen ausgenommen, weil kein EU-Land ist.
In Schweden leuchtet keine Rücklichter bei MB, die E klasse war das erste Auto mit diese neue regelung in Schweden, das war in März 2009.
/Henrik