Tagfahrlicht mit Halogen - aber es geht doch!

Audi A6 C6/4F

tagfahrlicht mit den halogenscheinwerfern, steuerbar über mmi "menüpunkt tagfahrlicht" und nutzen der autolichtfunktion - es geht doch. vorschlägen von so manch einem hier die kompletten scheinwerfer auf xenon umzurüsten zum trotze.

das ganze hat mir ein :-) für 26€ brutto programmiert. die programmierung ist total simpel und sollte für alle alphabetisch gebildeten und diagnosegerät-dranstecktauglichen-:-) möglich sein.

gruß,

meile (der endlich aucvh mit tfl unterwegs ist)

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SirGalahad1968


Ich glaube nicht, daß man mit einer Illumination des Hecks mit den normalen Rücklichtern tagsüber besser oder früher erkannt wird (außer in Tunneln oder sehr dunklen Alleen möglicherweise). Die Spieglungen des normalen Tageslichtes sind ja schon heller als die Rücklichter. ...

So sehe ich das auch. Wollte nur Klarheit, ob der Gesetzgeber und die Polizei vor Ort sich klar darüber sind, daß das Tagfahrlicht nur vorne sein MUSS, hinten es aber, wenn techn. nicht anders möglich, nur sein KANN/DARF.

Moins, moins

Ich hab auch ein andere Idee, viellecht ist es nicht moglich...

Aber, mann kann relativ einfach die Xenonscheinwerfern bekommen(auf den Bild). Aber kann mann auch die Halogeen brennen darin installieren?
Dann ist es wirklich moglich auch tfl zu activieren!!

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Meile..
Haben Sie selbst 'diagnosegerät' ?? Wie haben Sie das bekommen???

... B r u t a l hier geklaut:

Zitat:

Das es bezüglich Fahren mit Licht am Tag bzw. Tagfahrlicht schon einige Threads gibt und ich keine Zeit habe auf einzelne Beiträge zu Antworten um diverse Unklarheiten Richtigzustellen, hier die Fakten, Stand 14.10.2005:

Mit der im Nationalrat beschlossenen 26. KFG-Novelle wird das Fahren mit Licht am Tag ab 15. November 2005 für alle Fahrzeugklassen zur Pflicht. Und das ganzjährig und Tageszeit- und sichtunabhängig auf allen Straßen des öffentlichen Verkehrs, also egal ob im Ortsgebiet oder auf Freilandstraßen gefahren wird.

Um dem subjektiv als störend empfundenen Umstand entgegenzuwirken, dass mit dem Abblendlicht auch zahlreiche andere Beleuchtungseinrichtungen mitleuchten, die tagsüber jedoch nicht für notwendig erachtet werden, werden für die Verwendung des Abblendlichtes als Tagfahrlicht auch spezielle Schaltungen (ohne sonstige Leuchten wie z.B. Rückleuchten) ermöglicht. Beim Einschalten der Zündung dürfen somit auch nur die beiden Abblendlicht-Scheinwerfer vorne, oder spezielle Tagfahrleuchten, ohne das Begrenzungslicht, Kennzeichen- und die Schlussleuchten mitleuchten. Bei der Verwendung des normalen Abblendlichtes müssen diese jedoch mitleuchten.

Da eine solche Schaltung der ECE-Regelung Nr. 48 und den Regelungen des § 14 Abs. 3 und 4 widerspricht, wonach beim Einschalten des Abblendlichtes immer auch das Begrenzungslicht und die Schlussleuchten mitleuchten müssen, wurde im neu
angefügten Satz 3 des § 99 Abs 5a (KFG) klargestellt, dass Abblendlicht in einer „Tagfahrlichtschaltung“ auch alleine (also ohne Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten) leuchten darf. Dadurch kann ein Treibstoff-Mehrverbrauch durch die dauernde
Lichtverwendung bei Tag etwas reduziert werden.

Die folgenden „Tagfahrlicht – Verwendungsbestimmungen“ gelten nach der neuen Anordnung der 26. KFG Novelle als zulässig. Auf öffentlichen Verkehrsflächen, bei Tag und guter Sicht ist eine dieser Beleuchtungsvarianten verpflichtend zu verwendet:

Normales Abblendlicht - damit ist die komplette „Kfz-Rundumbeleuchtung“ also gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichen- und Schlussleuchten gemeint.

Nur die vorderen Abblendscheinwerfer mit voller Lichtleistung und ohne weitere Beleuchtung. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als „serienmäßiges Tagfahrlicht“ an.

Spezielle Tagfahrleuchten wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig leuchten dürfen. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten strahlen.

Abblendscheinwerfer – mit reduzierter Lichtleistung – ist nur dann zulässig, wenn damit die Leuchtstärke so stark ist, dass die gesetzlich festgelegten Werte (mind. 92% der ursprünglichen Leuchtkraft der Abblendscheinwerfer, ECE 48) erreicht werden.

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrleuchten ist nicht zulässig. Eine Nachrüstpflicht, oder die Ausrüstungsverpflichtung mit Tagfahrleuchten oder spezielle Schaltungen gibt es nicht. Abblendlicht kann ohne Umbauarbeiten verwendet werden.

Bautechnische Vorschriften von „Tagfahrleuchten“:
========================================
„Leuchte für Tagfahrlicht“ - das ist per Definition eine nach vorn gerichtete Leuchte die dazu benutzt wird, das Fahrzeug leichter erkennbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt. Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge finden sich in der ECE-Regelung 87. Bestimmungen für den Anbau von Tagfahrleuchten sind in der ECE-Regelung 48 zusammengefasst.

Auch die (sich derzeit in Begutachtung befindliche) 51. Novelle der Kraftfahrzeug Durchführungsverordnung (KDV) beschreibt Schaltungsdetails und Betriebsvorschriften für Tagfahrleuchten an Kraftfahrzeugen. Demnach müssen Leuchten für Tagfahrlicht automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor in Betrieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten (Schalter). Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden (Lichthupe).

Da Tagfahrleuchten bisher von den Fahrzeugherstellern praktisch nicht angebaut/programmiert wurden, könnte sich ein Bedarf für Nachrüstlösungen ergeben. Um eine unbürokratische Nachrüstung zu ermöglichen, wird der Anbau von Tagfahrleuchten (max. ein Paar) ohne Anzeige beim Landeshauptmann zulässig sein.

Alle straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen über die Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen, insbesondere bei Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen bleiben gültig. Siehe entsprechende Gesetzesstellen.

KFG § 99 Abs. 5:
============
„(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der

Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.“

KFG § 99 Abs. 5a:
=============
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten

die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.“

Das Projekt „Fahren mit Licht am Tag“ wir nach zweijährigem Einsatz evaluiert. Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass innerhalb von 2 Jahren durch wissenschaftliche Untersuchungen die Wirksamkeit von Licht am Tag auf die Verkehrssicherheit untersucht wird und aufgrund dieser Ergebnisse Vorschläge für eine allfällige verbesserte Regelung dem Nationalrat vorgelegt werden.

KDV § 11 Abs. 8 (Entwurf):
===================
Leuchten für Tagfahrlicht müssen den Anhängen der Richtlinie 76/758/EWG, ABl. Nr. L 262 vom 27. September 1976 in der Fassung 97/30/EG, ABl. Nr. L 171 vom 30. Juni 1997, S 25, oder der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen. Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.

ECE_Regelungen zum Tagfahrlicht

ECER 87
http://www.wkw.at/.../ECER87.pdf

ECER48
http://www.wkw.at/.../ECER48.jpg

Zitat:

Zitat:Original geschrieben von meile
*ländercodierung "RDW" (rest der welt) wählen (nor zeigte die gleiche funktion wie rdw, kanada haben wir nicht getestet)

bei auswahl kanada leuchtet es nur vorne, die hinteren scheinwerfer und auch sonst ist alles aus. das wäre also nicht schlecht gewesen ;-)

Zitat:

Steuergerät Codierung (Variante 2: Zuordnung unklar)

STG 09 (Bordnetz I) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

00?xxxx: Fußraumbeleuchtung

0 - Fußraumbeleuchtung als Lampe verbaut
1 - Fußraumbeleuchtung als LED verbaut

00x?xxx: Scheinwerfer

0 - Halogen-Scheinwerfer
1 - Bi-Xenon-Scheinwerfer
2 - Bi-Xenon-Scheinwerfer ohne LED-Tagesfahrlicht
3 - Bi-Xenon-Scheinwerfer mit LED-Tagesfahrlicht und AFS
4 - Bi-Xenon-Scheinwerfer mit separatem 21W Halogen-Tagesfahrlicht und AFS

00xx?xx: Fahrlicht

0 - ohne automatisches Fahrlicht
1 - mit automatischem Fahrlicht mit Lichtsensor (G399)
3 - mit automatischem Fahrlicht mit Regen-/Lichtsensor (G397)

00xxx?x: Tagfahrlicht

0 - ohne Tagfahrlicht
1 - mit Tagfahrlicht wählbar über MMI (Standardwert: AUS)
2 - mit Tagfahrlicht wählbar über MMI (Standardwert: EIN)

00xxxx?: Ländervariante

1 - Rest der Welt (RdW)
2 - Nordländer (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark)
3 - USA (US)
4 - Kanada (CDN)
7 - Sonderfahrzeuge

Quelle: de.openobd.org

Hallo allerseits,

möchte einen fast 2 Jahre alten Eintrag nochmals wiederbeleben.
Kann mir jemand noch weitere Informationen geben, wie sich die Ländervarianten USA (US) Kanada (CDN) beim TFL ohne Xenon unterscheiden?

Danke im Voraus!
42W203

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