Tagfahrlicht im S-Max aktivieren
...
vergleiche Anlage und berichtet mal vom Ergebnis
Handelt es sich um ein echtes Tagfahrlicht (Standlicht oder gedimmte Nebelleuchten) oder um eine reine Fahrlichtschaltung?
49 Antworten
Hi, S-Max-Gemeinde,
wenn uns Autos mit Tagfahrlicht entgegen kommen, schauen wir in den Rückspiegel - und wenn dann die Rückleuchten brennen, war es kein Tagfahrlicht und dann ..... ?
Nur mal ein Tipp von mir.
Gruß
Schaltung NS
Also, wenn man eine Schaltung generieren würde, das nur die Nebelscheinwerfer leuchten, wäre der restliche Christbaum aus.
Re: Schaltung NS
Zitat:
Original geschrieben von hgrunst
Also, wenn man eine Schaltung generieren würde, das nur die Nebelscheinwerfer leuchten, wäre der restliche Christbaum aus.
Tach,
wie sieht denn der Tagfahrlichtchristbaum überhaupt aus? Es wurde immer nur erklärt welche Lampen brennen und welche nicht...ein Foto wäre vielleicht einfacher gewesen 😉
Und meiner einer könnte sich den Christbaum besser vorstellen 😁
Danke
mike
Tagfahlichtchristbaum ist:
..nur das Brennen der Taglichtleuchten vorne, wenn Motor läuft, die Innenanzeige aus, Rückfahlicht aus.
Es kann auch gedimmtes NSW Licht sein = in Ö zulässig!
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Zitat:
Original geschrieben von amtan2002
Hi, S-Max-Gemeinde,
wenn uns Autos mit Tagfahrlicht entgegen kommen, schauen wir in den Rückspiegel - und wenn dann die Rückleuchten brennen, war es kein Tagfahrlicht und dann ..... ?
Nur mal ein Tipp von mir.
Gruß
Dann schau' mal in den Rückspiegel, wenn ein neues 3er Coupe Dir entgegenkommt. Bei BMW wird nämlich auch die Heckleuchte mit angeschaltet.
Viele Grüsse
Hallo S-Maxler,
hier mal ein Auszug aus § 49a StZO - das ist die Straßenverkehrszulassungsordnung:
"(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
....... Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Ich glaube nicht, dass sich BMW n i c h t an die StVZO halten will. Daher werde ich jetzt wohl mal auf die 3er achten.
Hi, das krieg ich irgendwie nicht hin, aber ich schicke hier mal den Link:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Wenn es nicht klappt gib bei Google z.B. § 49a StVZO ein.
Re: Re: Schaltung NS
Zitat:
Original geschrieben von Caius
Tach,
wie sieht denn der Tagfahrlichtchristbaum überhaupt aus? Es wurde immer nur erklärt welche Lampen brennen und welche nicht...ein Foto wäre vielleicht einfacher gewesen 😉
Und meiner einer könnte sich den Christbaum besser vorstellen 😁Danke
mike
Tach,
könnte jemand, BITTE, ein Foto von seinem S-Max mit DRL reinsetzen? Danke
MfG
Mike
Zitat:
Original geschrieben von amtan2002
Hallo S-Maxler,
hier mal ein Auszug aus § 49a StZO - das ist die Straßenverkehrszulassungsordnung:
"(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
....... Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Ich glaube nicht, dass sich BMW n i c h t an die StVZO halten will. Daher werde ich jetzt wohl mal auf die 3er achten.
@amtan2002
Ich sehe dass alles etwas weniger kompliziert. Seit Ende 2005 gibt es vom Verkehrsminister die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren (Quelle: wikipedia.de - tagfahrlicht). Außerdem is t es nach dem Tagfahrlichtzusatz in der StVO erlaubt, mit TFL alleine zu fahren. Ich finde allerdings nirgends einen Passus der verbietet, zusammen mit den Tagfahrlichtleuchten auch die Rücklichter einzuschalten.
@alle,
Da im SMax sicher die Lichtschaltung per Software passiert, ist es müßig, drüber nachzudenken, wie man das hingebastelt bekommt.
Viele Grüsse
SMaxRoyal
Re: Re: Re: Schaltung NS
Zitat:
Original geschrieben von Caius
Tach,
könnte jemand, BITTE, ein Foto von seinem S-Max mit DRL reinsetzen? DankeMfG
Mike
irgendwie fühle ich mich ignoriert ...
Zitat:
Original geschrieben von escortgott
Na er meint bestimt DaytimeRunningLamps, sprich Tagfahrlicht.
Rrriiiischtisch 🙂