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Tagfahrlicht - gibt es diese Lösung?

Renault Laguna II (G)
Themenstarteram 19. November 2005 um 20:44

Hallo,

ich habe einen Laguna (März 02) mit Xenon.

Nun gibt es ja seit neuestem die Tagfahrlichtverordnung.

Da ich aber seit Beginn an mit dem Auto mit leeren Batterien kämpfe, würde ich gerne bei Lichtschalterstellung AUS nur die Xenonlichter unter Tags einschalten, der Rest sollte dunkel bleiben.

Wenn es dunkel wird, sollte ich das gesamte Licht in gewohnter Weise über den Lichtschalter einschalten können.

Dies erscheint mir als sinnvolle Lösung, lt. FOH aber nicht mögich.

Hat dies jemand von Euch so oder in ähnlicher Form?

Danke für Eure Beträge...

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13 Antworten

...ähnlich, aber nicht legal.

Bei meinem Safrane passen die Tagfahrleuchten von Hella einfach nicht dran.

Unter die Spoilerlippe wollte ich sie nicht schrauben, zu sehr gefährdet.

Nach langen Überlegungen ist dies rausgekommen:

an dem jeweiligen Scheinwerfer das Kabel des Abblendlichtes getrennt und Flachstecker bzw. Buchsen angebracht (damit im Fall des Falles wieder zurückgebaut werden kann).

dann ein Kabel vom rechten zum linken Scheinwerfer und von da zum Sicherungskasten auf eine Klemme, die nur bei angeschalteter Zündung Strohm führt. Vorsichtshalber noch eine fliegende Sicherung dazwischen.

Wenn ich jetzt die Zündung anstelle, leuchtet das Abblendlicht. Sobald es dunkler wird, ganz normal Lichtschalter anschalten und die gesammte Festbeleuchtung geht an.

Gut, es brennen jetzt zwei H1 Birnen immer, aber eben nur die und nicht das ganze andere Zeug. Die Uhr ist am Tage zu sehen und wird nicht, wie noch andere Sachen, beim Lichtanschalten dunkler.

Wenn es dann zum nächsten TÜV-Termin geht, wird vorher einfach umgesteckt.

Schöner wär es gewesen, ich hätte die 6 Watt Halogenbirnen von den Tagscheinwerfern in den Scheinwerfer einbauen können, aber das war mir so die einfachere Lösung.

Huhu

bitte wer kann mir helfen. Ich fahre einen Renault Clio Bj.94 und an diesem wunderschönen Auto ist nun die Heizung kaputt. Wie baue ich die Heizung aus diesem Auto aus.

Brrrrrrrrrrr es ist bitterkalt......HELP

@buhbuh

Mach am besten einen gesonderten Thread für dein Problem auf (also neues Thema).

Da erreichst du mehr User die dir helfen können.

In diesem Thread hier, gehts vielleicht unter.

Themenstarteram 19. November 2005 um 22:25

Hallo ChrisRo,

danke für Deinen Vorschlag.

Hat damit der Bordcomputer keine Probleme?

Eingentlich müsste er melden, dass die Glühbirnen defekt sind (Hängen ja nicht mehr an seinem Stromkreis).

Hast Du das selber schon gemacht, oder ist das bisher nur ein Gedankengang?

...zum Glück habe ich keinerlei von diesen Dingern, noch nicht mal die Einspritzung braucht sowas. Ist noch mechanisch, aber dadurch auch sauteuer in der Kfz-Steuer.

Wie das damit geht, keine Ahnung, vielleicht mal probieren. Wenns nicht geht, wieder zusammenstecken und andere Lösung suchen.

du wirst ärger mit der polizei bekommen. das tagfahrlicht ist etwas anderes als wenn du nur mit xenonlicht ohne abschlusslicht und kennzeichnleuchten fährst. ausserdem würde ich nicht an der elektrik rumfummeln. kauf dir tagfahrlicht -die haben super sparsame birnen und wechsel zur axa versicherung da bekommst du nochmal 10% rabatt auf deinen beitrag wenn du tagfahrlicht hast.

...das mit der Polizei könnte stimmen.

Bei Ablendlicht brennt bei meinem '93er Safrane vorne nur jeweils eine H 1 Birne. Xenon hat der nicht.

Die Tagfahrleuchten hab ich ja da liegen, aber es gibt keine Möglichkeit die Dinger anzubringen. Es passt einfach nicht. Es ist kein vernünftiger Platz.

nur zwei h 1 birnen ?!was ist mit schlußlicht nummernschildleuchte und tachobeleuchtung? tagfahrlicht zieht jeweils ca. 8 watt- alles andere bleibt dunkel. ich habe die safrane stosstange nicht so vor augen. schätze du müßtest die stosstange aufsägen.

...ließ mal weiter oben, da steht mehr

ja wer lesen (und behalten) kann ist im vorteil.

frohe weihnachten

frank

http://www.xlight.at/

Für alle Österreicher die nicht basteln wollen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von FRANKMuttentaxi

du wirst ärger mit der polizei bekommen. das tagfahrlicht ist etwas anderes als wenn du nur mit xenonlicht ohne abschlusslicht und kennzeichnleuchten fährst. ausserdem würde ich nicht an der elektrik rumfummeln. kauf dir tagfahrlicht -die haben super sparsame birnen und wechsel zur axa versicherung da bekommst du nochmal 10% rabatt auf deinen beitrag wenn du tagfahrlicht hast.

Nein, es ist legal. Da du unter Tags keine Kennzeichenbeleutung und Rücklichter brauchst. Der Grund warum das gut wäre, dass Rücklichter nicht leuchten ist, dass man bei ältern Autos die Bremslichter bei strahlenden nicht sieht. Weil Bremslicht und Rücklicht in einem sind. Noch schlimmer, wenn keine 3. Bremsleuchte vorhanden ist.

Es ist also legal nur mit vorderen Scheinwerfern zu fahren. Beispiel Audi.

am 26. Dezember 2005 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von FRANKMuttentaxi

du wirst ärger mit der polizei bekommen. das tagfahrlicht ist etwas anderes als wenn du nur mit xenonlicht ohne abschlusslicht und kennzeichnleuchten fährst.

Schwachsinn!

Abblendlicht allein darf brennen!

-> Gesetz:

3. Zu verwendende Lichtquellen:

Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:

-- (normales) Abblendlicht

-- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):

Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Be-trieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Schein-werfern kurze Warnsignale abgegeben werden.

Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.

-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht für die Verwendung bei Tag:

Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungs-leuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuch-ten müssen, nicht.

Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.

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