Tagfahrlicht gedimmt u. Bremslichter als Rücklicht gedimmt
Hallo,
ich habs geschafft, oder besser der Freundliche mit meiner Anweisung, Tagfahrlicht nur vorne gedimmt auf 82%, sowie die Bremsleuchten zusätzlich als Rücklicht, gedimmt auf 27%, Funzt prima und sieht echt besser aus von hinten (mehr rot).
Ist jemand im Raum München mit VAG-COM der mir noch ein paar Einstellung machen könnte, ich will nicht dauernd zum Händler laufen und alles erklären.
18 Antworten
Der TÜV
Zitat:
Original geschrieben von ca-tdi
Das Dimmen der Glühlampen erfolgt IMHO nicht durch Absenken der Versorgungsspannung, sondern durch Pulsweiten-Modulation. Was auch für die Steuerelemente wesentlich weniger Verlustleistung bedeutet.
Einflüsse auf die Lebensdauer sind somit nicht zu befürchten.Sorgen würde ich mit nur um die erloschene Betriebserlaubnis machen, wenn die Bremsleuchten auch als Begrenzungsleuchten (wenn auch gedimmt) mit verwendet werden. Das wird von der ABE sicherlich nicht gedeckt sein.
Gruß - Claus
Moin Moin,
es ist so wie es McGyver schreibt, unser TÜV hat keine Bedenken weil es:
a) die Funktion der Bremsleuchten nicht beeinträchtigt
b) beim Touran auch so angesteuert wird
C) jeder zweite Brummikapitän mit einer ganzen Lichtorgel am Anhänger rumfährt😰
ob es nun mit der ABE konform oder wie diese verfasst ist kann ich nicht genau sagen.😎
bis denne dann
Lion8896
Hallo Caddy-Fan-Gemeinde,
ich hatte mir auch für meinen Caddy das TFL vorne dimmen und die hinteren Bremsleuchten
als zusätzliche Rückleuchten freischalten lasssen.
(danke noch mal an Mesiterpinsel für die Idee 🙂)
Ich hatte diese Woche vorsichtshalber beim TÜV nachgefragt, ob es bezüglich der Verkehrszulassung/-sicherheit
Bedenken geben könnte.
Ein Kopfschütteln war dann die Antwort; keine Bedenken.
Bin dann wieder beruhigt abgezogen.
Nachträglich möchte ich noch erwähnen, dass es lange gedauert hat
bis ich endlich den 🙂 gefunden habe, der auch meine Wünsche verwirklichen konnte.
Danke dafür.
Grüsse
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von ca-tdi
Das Dimmen der Glühlampen erfolgt IMHO nicht durch Absenken der Versorgungsspannung, sondern durch Pulsweiten-Modulation. Was auch für die Steuerelemente wesentlich weniger Verlustleistung bedeutet.
Einflüsse auf die Lebensdauer sind somit nicht zu befürchten.Sorgen würde ich mit nur um die erloschene Betriebserlaubnis machen, wenn die Bremsleuchten auch als Begrenzungsleuchten (wenn auch gedimmt) mit verwendet werden. Das wird von der ABE sicherlich nicht gedeckt sein.
Gruß - Claus
PWM ist auch eine Absenkung der Betriebsspannung. Es bewirkt nur eine geringere Verlustleistung im Steuergerät. Den Unterschied für die Lampen sehe ich dabei nicht. Der Effektivwert der Spannung sinkt und damit auch die Betriebstemperatur. Also denke ich schon, das sich dadurch die Lebensdauer von Halogenlampen verkürzt
N'Abend!
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Der Effektivwert der Spannung sinkt und damit auch die Betriebstemperatur.
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Der Effektivwert sinkt, das ist schon richtig. Aber nicht die kurzfristige Betriebstemperatur. Da der Effektivwert auch die Komponente "Zeit" beinhaltet. Diese Komponente ist für das Leuchtmittel bzw. für die Vorgänge im Leuchtmittel aber irrelevant.
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Also denke ich schon, das sich dadurch die Lebensdauer von Halogenlampen verkürzt
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Ich denke, dass sich kein Einfluß auf die Lebensdauer ergibt. Bei 82% Helligkeit ist die Diskussion darüber aber auch eher akademischer Natur. Die Rückleuchten haben ja ohnehin keine Halogenlampen.
Gruß - Claus