Tagfahrlicht, die x-te -- Alternative Lösung ?
Nun will ja schon die EU wieder mal durch ihre 'ausgesetzen' Emigranten in Brüssel so das eine oder andere im Straßenvekehr verfeinern. Thema 'Licht an' zur besseren Erkenntlichkeit ist ja auch nicht so unbedingt vekehrt !
Tagfahrlicht - ähnlich nettes Theama wie E-10. Hatte wir ja alles schon x-mal ....
Die einen haben es drin - die anderen basteln es sich den unzulässigen CE-Kram rein ... (CE = China Extreme)
Nicht nur letztere haben da teilweise einen derartigen 'Blendkram' drin, dass es meiner Meinung nach den Sin und Zweck völlig verfehlt. Ähnlich wie XENON ...
Was machen nun die gebeutelten 850/V70-Fahrer, welche sich nicht wirklich für teuer Geld irgendein 'preislich übervorteiltes' Gedrösel anbauen wollen, um das gute Stück optisch zu verschandeln ?
Der einzig mögliche Platz betreff in zugelassenen Abmessungen besagte TFL einzubauen, wären die Abdeckungen neben den Nebelscheinwerfern. Leider stört da auf der rechten Seite vorne der Abschlepphaken, um die gängigen Rechteckteile zu montieren.
Einer hat's hier mal vorgemacht und kleine, runde verbaut. Sieht gut aus und auch sicher erlaubt, aber die viele Bastelei und rumdremeln an den Platikteilen .... Naja.
Meine Idee:
Man 'vergewaltige' die Nebler und schalte sie in der Art, das sie TFL-Konform sind und reduziere deren Intensität im TFL-Betrieb.
- Bei eingeschalteter Zündung/im Fahrbetrieb ohne Licht werden die Nebler mit ca. 1/4 der Leistung (je ca. 13W) betrieben.
- Automatische Einschaltung bei Stand- oder Fahrlicht wird deaktiviert.
- Volle Leistung bei normalem / manuellem Betrieb.
Dazu habe ich eine kleine, einfache Schaltung entwickelt, welche o.g. Zustände tadellos herstellt und sehr / relativ einfach auch ohne nennenswerte Kenntnisse & Kosten zu installieren ist.
Man kann diese Schaltung auch sehr einfach & schnell mittels Schalter/Sicherung ziehen deaktivieren ....
Was sagt der TÜV und / oder die mobilen Kontrollorgane der Prinzengarde im Fall der Fälle dazu ?
Zunächst sollte man mal von den Prüfkitteln ausgehen, die wissen sollten, dass eine solche 'Einrichtung' an besagten Fahrzeugen unseres alters (noch) nicht existiert !
Man kann es ihnen zeigen und eine (Einzel-) Abnahme wünschen ....
.... was sollten die Jungs/Mädels dagegen haben, wenn alles korrkt funktioniert ?
Na klar ist das Bastelkram, nicht zugelassen und für den Prüfkittel u. a. zunnächst erst mal HÖCHST dubios !
... wenn aber alles 'sauber' ausgeführt und technisch einwandfrei ist, bzw. es den ECE-Richtlinien entspricht - warum nicht ???
.... ahhhh haaaa: Da sind sie wieder, die kleinen Feinheiten, wo das was zwar tadellos funktioniert aber nicht sein darf, weil es nicht irgendwo (genau definiert) festgeschrieben ist !!!
Bundesdeutscher, nicht EU-konformer Normen-Irrsinn ... wie wir ihn kennen und haßlieben.
Deswegen bitte ich euch hier alle um Rat.
Wer kennt sich rechtlich 'wirklich' aus und kann 'sinnvolle' Kommentare geben ?
Beste Antwort im Thema
Verstehe das nicht,
für was brauchen wir Tagfahrleuchten !!!!!!!!!
a fahre ich eh Tag und Nacht mit Licht
b jeden Murks den irgendein EU-Bürokrat sich ausdenkt muß ich eh nicht mitmachen
und zum anderen hab ich keinerlei Lust meinen schönen Elch, mit irgendwelchem Zubehörmüll zu verunstalten😁
mennzer😁
23 Antworten
Hier stellt sich mir wie immer die Frage: Wozu den Elch verschandeln?
Zum einen gibt es Leute wie mich, die garnicht mehr wissen wo der Lichtschalter sitzt und die anderen, die die Schweden Variante der Positionsleuchten geschaltet haben (da passt nämlich eine Zweifadenbirne rein 😉 )
Edit: Natürlich nur beim 8er 😉
Gruss, Fritz
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Hier stellt sich mir wie immer die Frage: Wozu den Elch verschandeln?
... na eben gerade
NICHT! Text noch mal lesen ...
Hab ich getan.
TFL ist für den Elch überflüssig und ne typische "Pimp my Ride" Erscheinung.
Sieht ja aus wie bei der Opel-Gang.
Licht einmal einschalten und beim Verkauf wieder aus - der 1/10 Liter Gas soll mich nicht ärgern (Der Lampenverschleiss ist natürlich höher - ich muss wirklich alle 3 Jahre mal neue H1 kaufen...)
... es soll ja eben gerade eben NICHT nach PimpMyPopel aussehen !
... und es soll je eben grade NICHT mechanisch/optisch extra was an-/reibegastelt werden - nur nen bischen was anders schalten ...
... und genau um den Lampenverschleiss (Standard-H3) geht es ja auch ! Deshalb reduzierte Leistung.
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Nun gut, wer sowas denn unbedingt haben will...
Die Nebler sind nicht dafür zugelassen (erkennt man am Buchstabencode auf dem Streuglas) - wenn es bei einer Kontrolle auffällt, hast du entweder ne Mängelkarte oder ein müdes Grinsen des Uniformierten. Der TÜV dürfte es strenggenommen nicht durchwinken, aber was der Prüfer nicht sieht... 😉
Ich für meinen Teil werde nichts basteln, denn wie oben schon erwähnt --> Abblendlicht an und fertig (Manche Serie von Lichtschalter lässt sich so umstellen, das das Licht garnicht mehr ausgeschaltet werden kann)
Frieden 🙂
Gruss, Fritz
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
TFL ist für den Elch überflüssig und ne typische "Pimp my Ride" Erscheinung.
Sieht ja aus wie bei der Opel-Gang.Licht einmal einschalten und beim Verkauf wieder aus - der 1/10 Liter Gas soll mich nicht ärgern (Der Lampenverschleiss ist natürlich höher - ich muss wirklich alle 3 Jahre mal neue H1 kaufen...)
Genau meine Meinung
Alles, was hier so an nachträglich verbauten TFLs rumgurkt, ist nicht mein Ding, also Lichtschalter auf ein und gut is
Aber Lampen mußte ich noch keine wechseln, Glück gehabt bisher
Vorab, TERWI deine Idee ist hervorragend und das du eine umsetzbare Lösung in Petto hast, um so mehr. Nur leider ist die Legaldefinition der Nebelscheinwerfer die Leuchte an einem Fahrzeug zur Verbesserung der Straßenausleuchtung bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder Staubwolken
vgl. Publication
Deshalb muss das Tagfahrlicht ein gesonderter Scheinwerfer bzw. gesondert kenntlich sein, leider! Ich glaube nicht, dass ein Prüfer was dagegen hätte, wenn man ihm (d)eine saubere technische Lösung präsentiert, diese auch abzunehmen. Nur hat er in diesem Fall keinen Spielraum. Und jetzt kommts, es gibt wohl Länder, wo übergangsweise die Nebler als Tagfahrleuchten eingesetzt werden können, auch ohne Umbauten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Und selbst wenn die Möglichkeit einer Einzelabnahme bestehen würde, in einem Gebiet mit notwendigerweise hoher Polizeipräsenz, wäre ich dann wohl jedesmal "fällig" 😉
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Frieden 🙂
... warum - haben wir Streit ? Nicht das ich wüsste ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Nun gut, wer sowas denn unbedingt haben will...
Die Nebler sind nicht dafür zugelassen ....
Ja, korrekt !
Aber die Quizfrage im eigentlichen Sinne: Wer merkt denn das ? (Die dann doch hoffentlich korrekte Bastelei meinerseits)
Bzw., wer zieht denn endlich mal die Xenon-Dauer-Blender und die diese Tagfahrlicht-Billig-Ganoven aus dem Verkehr ?
Zitat:
Ich für meinen Teil werde nichts basteln, denn wie oben schon erwähnt --> Abblendlicht an und fertig (Manche Serie von Lichtschalter lässt sich so umstellen, das das Licht garnicht mehr ausgeschaltet werden kann)
Auch korrekt soweit !
Aber dann hast nicht nur du das 'ganze' Licht im Auto an und entsptichst auch nucht dieser Tralla-Richtlinie, die sich darauf beruft, das ja 'nur' vorne Schweinewerfer mit kleiner/reduzierter Leistung die Umwelt mehr belasten .....
😁
Zitat:
Original geschrieben von zweig20
Vorab, TERWI deine Idee ist hervorragend und das du eine umsetzbare Lösung in Petto hast, um so mehr. Nur leider ist die Legaldefinition der Nebelscheinwerfer die Leuchte an einem Fahrzeug zur Verbesserung der Straßenausleuchtung bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder Staubwolken
vgl. Publication
Deshalb muss das Tagfahrlicht ein gesonderter Scheinwerfer bzw. gesondert kenntlich sein, leider! Ich glaube nicht, dass ein Prüfer was dagegen hätte, wenn man ihm (d)eine saubere technische Lösung präsentiert, diese auch abzunehmen. Nur hat er in diesem Fall keinen Spielraum. Und jetzt kommts, es gibt wohl Länder, wo übergangsweise die Nebler als Tagfahrleuchten eingesetzt werden können, auch ohne Umbauten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Und selbst wenn die Möglichkeit einer Einzelabnahme bestehen würde, in einem Gebiet mit notwendigerweise hoher Polizeipräsenz, wäre ich dann wohl jedesmal "fällig" 😉
Hi,
weiß nicht genau ob das Ganze wirklich so ist bzw. sein soll, wie es geschrieben steht.....
Wenn ich die Skoda- Superb- Fraktion hier so sehe, am Tag die Nebler als TFL und spätestens ab der Dämmerung a la "Vollkonkretkrassdreierbehemmmwehhheeee" mit Festbeleuchtung über die gesamte Front.
Das sind doch die Nebellampen die da als (werksmäßiges??) TFL fungieren??
zweifelnden Gruß der Sachsenelch
@Sachsenelch
...sicher, kann schon sein, dass es im Nachbarland anders ist. Dort sehen sie es ganz sicher nicht so verbissen, sind eher froh, dass "ihre" Marke so durchgestartet ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von zweig20
Vorab, TERWI deine Idee ist hervorragend und das du eine umsetzbare Lösung in Petto hast, ..,.
Danke, zweig20 für die ersten Blumen !
Zitat:
Nur leider ist die Legaldefinition der Nebelscheinwerfer die Leuchte an einem Fahrzeug zur Verbesserung der Straßenausleuchtung bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder Staubwolken
vgl. Publication
Danke für die Info !
Zitat:
Deshalb muss das Tagfahrlicht ein gesonderter Scheinwerfer bzw. gesondert kenntlich sein, leider! Ich glaube nicht, dass ein Prüfer was dagegen hätte, wenn man ihm (d)eine saubere technische Lösung präsentiert, diese auch abzunehmen. Nur hat er in diesem Fall keinen Spielraum.
Das mag in so fern richtig sein, wenn man an seinen Fahrzeug zusätzliches Zubehör mit allen vermeintlich Normkonformen Unterlagen anbastelt.
Bei einer Enzelabnahme geht es (wie z. B. bei Felgen, Bremsen, sonstigem Gerümpel) darum, das diese der/einer Norm
entsprechen und eine Art von 'Segen' erhalten. Kostenpflichtigt natürlich.
Wieso hat der / ein Prüfer keinen Spielraum ?
Was würde der arme Mensch denn machen, wenn ich mit einen Oldie ö. ä. vorbeikomme und zu dem eher gar nix in seinen Erfahrungen / Unterlagen steht ???
Oder ich komme mit einem Doppel-Super-gepimpten Elch daher - alles abnehmbereit und er muss / kann nur unterschreiben ... hat / kann darf nix meckern ... ???
... geht alles ! Auch meistens problemlos !
Zitat:
Und jetzt kommts, es gibt wohl Länder, wo übergangsweise die Nebler als Tagfahrleuchten eingesetzt werden können, auch ohne Umbauten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Und selbst wenn die Möglichkeit einer Einzelabnahme bestehen würde, in einem Gebiet mit notwendigerweise hoher Polizeipräsenz, wäre ich dann wohl jedesmal "fällig" 😉
Meine Bastelschaltung wäre - wenn beabsichtigt - weil für den TÜV eh nicht sicht-/prüfbar.
Wer von den eh gestressten Prinzengardlern prüft mich mich einer Routinekontrolle auf Konformität meiner Nebelscheinwerfer ?
... Ja, die haben ein E-Zeichen !
... Haben die Mützenköppe das überhaupt gemerkt / wissen die das überhaupt, dass die dezent als TFL leuchtenden Nebler so eigentlicht gar nicht zugleassen sind ??? Ich glaube es zu 100 % nicht.
Und wenn es einem, sehr beflissenem Kollegen vielleicht eventuell auffallen sollte (weil er selbst so einen Elch fährt),
... sag ihm, das es ein neues Zubehörteil ist, was gerade von Elchhausen an alle zur allgemeinsen Sicherheit verteilt wurde.
Die Voll-Super-Auskenner-Mütze mit Lichtmeßgerät, vollstandigen EU-Unterlagen und Vadis/Vida unterm Arm will ich sehen, dir uns in so einer Situation den Löffel gefüllt reichen kann !!!!!!
Zitat:
Und jetzt kommts, es gibt wohl Länder, wo übergangsweise die Nebler als Tagfahrleuchten eingesetzt werden können, auch ohne Umbauten. Deutschland gehört jedoch nicht dazu. Und selbst wenn die Möglichkeit einer Einzelabnahme bestehen würde, in einem Gebiet mit notwendigerweise hoher Polizeipräsenz, wäre ich dann wohl jedesmal "fällig" 😉
Meine Bastelschaltung wäre - wenn beabsichtigt - weil für den TÜV eh nicht sicht-/prüfbar.
Wer von den eh gestressten Prinzengardlern prüft mich mich einer Routinekontrolle auf Konformität meiner Nebelscheinwerfer ?
... Ja, die haben ein E-Zeichen !
... Haben die Mützenköppe das überhaupt gemerkt / wissen die das überhaupt, dass die dezent als TFL leuchtenden Nebler so eigentlicht gar nicht zugleassen sind ??? Ich glaube es zu 100 % nicht.
Und wenn es einem, sehr beflissenem Kollegen vielleicht eventuell auffallen sollte (weil er selbst so einen Elch fährt),
... sag ihm, das es ein neues Zubehörteil ist, was gerade von Elchhausen an alle zur allgemeinsen Sicherheit verteilt wurde.
Die Voll-Super-Auskenner-Mütze mit Lichtmeßgerät, vollstandigen EU-Unterlagen und Vadis/Vida unterm Arm will ich sehen, dir uns in so einer Situation den Löffel gefüllt reichen kann !!!!!!Zitat Ende
Das Problem ist schlichter, ich darf die Nebelscheinwerfer einfach nur nach obiger Definition nutzen. Sind sie an, werde ich schon angehalten oder im einfachsten Fall per Lichthupe darauf aufmerksam gemacht. Problemloser wäre es z.B. bei einem Audi, die Dinger sind deutlich zu erkennen, den hält deshalb keiner an, wer immer auch drinsitzen mag...
Es ist doch immer die Frage der Begründung, zweifellos, du hättest einen guten Grund und dieser könnte auch "greifen". Aber es gibt nun mal die Legaldefinitionen, besonders bei uns!
Soooo, mal angenommen:
- Ich hätte 'umgebastelt'
- Meine Nebler würden auf ca. 25% laufen
... machen meinen Elch 'sichtbar', blenden nicht und es wurde auch nicht non-konform mit China-Kram 'gebastelt'.
Es funktioniert alles TFL-Normkonform ...
Es ist nichts optisch 'verbastelt' - weil (und fast elektrisch) alles mormal - so weit nichts zu beanstanden !
Es müsste schon mit dem Teufel zu gange sein - oder mit einem extrem gewieftem Straßen-Raudi, de sich speziell bei diesen Fahrzeugtypen auskennt. Und entsprechende Threadas mitliest ....
Und selbst wenn es ein 'gewiefter' ist, der dir sagt: ... nenene, an so ne Kiste gibt das son Kram nich ...
... dann erklär ich ihm ebensoschnell, das es sich dabei um ein UPDATE seitens Volvo handelt und er doch bitte mal zur Auffrischung seiner Kenntnisse da mal anfragen sollte ...
Wenn man lieb und freundlich ist, es eigentlich sonst keine Probs gibt, der Verkehr rollen soll, ....
... ich habe mit einigen wenigen Ausnahmen sonst so keine nennenswerten Befindlichkeiten mit den Grün/Blau-Weißen.
wozu TFL????????????????
TFL gilt nicht für bereits zugelassene fahrzeuge.