Tagfahrlicht abstellen
Hallo Volvo-Freunde,
ich habe einen V70, D5, MJ 2012 gebraucht gekauft. Das Tagfahrlicht ist dauernd eingeschaltet. Ich halte aber nichts vom Tagfahrlicht. Laut Handbuch besteht die Option, in einer Volvowerkstatt den Drehknopf fürs Licht so umzuprogrammieren, dass in der linken Stellung das Licht aus ist.
Jetzt habe ich im Forum mehrfach gelesen, dass man mit einem geeigneten Interface, das man an einen Laptop anschließt, über die ODB2-Buchse (oder eine andere?) gewisse interne Schalter umprogrammieren kann. Das wäre genau mein Fall. Lasse ich die Arbeit in der freundlichen Werktstatt machen, kostet es ca. 50 € + MWSt. Kaufe ich mir so ein Interface, dann habe ich wenigstens was, was ich später noch für andere Einstellungen und Datenabrufe brauchen kann. Da darf das Ding auch schon etwas mehr kosten.
Was könntet ihr mir für ein Interface empfehlen?
Danke für Auskünfte
Gruß von Heinrich
Beste Antwort im Thema
Genau wegen der Unbelehrbaren wurde das Tagfahrlicht bei Neuwagen seit geraumer Zeit zur Pflicht. Und das ist gut so!
@teddy1x
Deine Xenons werden noch mit Kernenergie betrieben? Meine laufen schon mit Strom von der Lichtmaschine. Mit nicht messbarem Mehrverbrauch an Kraftstoff.
Aber in 10 Jahren dürfte die Lichtdiskussion dann hoffentlich ein Ende haben. Und bis dahin: Licht an, auch am Tag!
Gruss
80 Antworten
Zitat:
@Hobbes schrieb am 20. Juni 2016 um 09:48:05 Uhr:
Willst Du uns jetzt mit rationalen Argumenten den Spass an unseren sinnlosen Diskussionen nehmen? 🙄 😉Gruss
Hobbes... und wie kann ich jetzt den Gurtwarnpiepser abstellen? 😉 😁 😁
Entschuldigung 😁
Und zu Deiner Frage...ganz einfach...ein Dummy einstecken...das ist doch mal ganz einfach, oder?..😛
KUM
Zitat:
Und zu Deiner Frage...ganz einfach...ein Dummy einstecken...das ist doch mal ganz einfach, oder?..😛
Aber das ging doch nur bei alten 5-Zylindern mit Allrad. Oder? 😁😁😁
Zitat:
@KUMXC schrieb am 20. Juni 2016 um 09:53:21 Uhr:
Zitat:
@Hobbes schrieb am 20. Juni 2016 um 09:48:05 Uhr:
Willst Du uns jetzt mit rationalen Argumenten den Spass an unseren sinnlosen Diskussionen nehmen? 🙄 😉Gruss
Hobbes... und wie kann ich jetzt den Gurtwarnpiepser abstellen? 😉 😁 😁
Entschuldigung 😁
Und zu Deiner Frage...ganz einfach...ein Dummy einstecken...das ist doch mal ganz einfach, oder?..😛
KUM
Oder ganz elegant, einen Dummy hinsetzen. 😁😁
Zitat:
@biboca schrieb am 19. Juni 2016 um 21:13:06 Uhr:
Und Nebelscheinwerfer dürfen sehrwohl in Verbindung mit Standlicht benutzt werden,
Kommt ja sehr vielen jungen Verkehrsteilnehmern entgegen......
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Nein, eben nicht. Die dürfen eben nur am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung so eingesetzt werden. Sonst nicht, bzw nur in Verbindung mit Abblendlicht bei erheblicher Sichtbehinderung
Für die ganz schlauen, die dauernd mit Nebler unterwegs sind, weil sie es aus irgendeinem Grund schick finden...
Schlechte Sicht
Vorsicht Bußgeld: Nebelscheinwerfer richtig einsetzen
| nm (CF)/ses/ anni
Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem: Der Nebel nimmt einem die Sicht. Nebelscheinwerfer helfen hier. Doch Sie dürfen die Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.
Nebel erhöht die Unfallgefahr
Nebel gehört zum Herbst wie der Schnee zum Winter. Für Autofahrer heißt das: Eingeschränkte Sicht und erhöhte Aufmerksamkeit, da die Unfallgefahr steigt. Die meisten Autos sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Mit deren Hilfe wird sowohl der Bereich vor dem Auto als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet.
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer ist rechtlich fixiert. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Jedoch ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen erlaubt. Bei normalen Sichtverhältnissen können Sie andere Verkehrsteilnehmer mit eingeschalteten, falsch eingestellten Nebelscheinwerfern irritieren oder gar blenden.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einsetzen
Die erhebliche Behinderung der Sicht wird laut StVO so definiert: Fällt die Sichtweite unter 50 Meter, dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern die Nebelschlussleuchte einschalten.
Wann dies der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt.
Nebelscheinwerfer statt Tagfahrlicht?
Keinesfalls dürfen Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. Noch strikter ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte geregelt: Diese darf ausschließlich bei starkem Nebel und bei der erwähnten Sichtweite von weniger als 50 Metern aktiviert werden. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.
Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorsichtig und halten unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen. Hilfreich ist auch, möglichst vorausschauend zu fahren. Vermeiden Sie vor allem abruptes Bremsen und ruckartiges Beschleunigen.
Bußgelder für falsche Beleuchtung
Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: Schalten Sie sie sofort aus, sobald die Sichtverhältnisse es wieder zulassen. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. In solchen Fällen drohen Bußgelder.
Lesen Sie diesen Überblick über die Bußgelder bei falscher Anwendung von Beleuchtungsmitteln aus dem Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums:
TatbestandBußgeldNicht-Nutzung oder nicht vorschriftsmäßige (beschädigt, verschmutzt) Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen, obwohl die Sichtverhältnisse es erfordern20 EuroGefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug25 EuroSachbeschädigung durch nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug35 EuroFahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage mit nicht eingeschaltetem Licht25 EuroBei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit eingeschaltetem Licht gefahren60 Euro + 1 Punkt in FlensburgFahren mit eingeschalteter
Oh man, da liegt rechtlich so manches im Argen:
§ 52 StVZO:
...Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
...
§ 17 Abs. 3 StVO
...
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
§ 3 Abs. 1 StVO:
...
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
...
d.H:
Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Beeinträchtigung durch Regen, Nebel oder Schneefall. Dann darf auch mit Abblendlicht kombiniert werden.
Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m, dann auch nur maximal 50 km/h.
rechtlich ist alles sauber geregelt.
Ich habe an meinen bisherigen Fahrezeugen die Nebelscheinwerfer nur gebraucht, um cool zu wirken. Da war ich noch jung. Am XC60 ist Xenon verbaut, bessere Sicht gibt es auch nicht mit Nebelscheinwerfern.
Ich habe immer Licht an. Fahre seit Jahren auch mit Autos ohne TFL mit Licht an. Warum auch nicht, bin so gut zu erkennen.
Hier hat es sich über den Tag hinweg bewölkt. Ganz vereinzelte Regentropfen waren auch schon zu spüren. Aber kalt ist es nicht. So um die 20 Grad.
Gehört doch auch zum Thema, oder? 😮
Zitat:
@Chaos1994 Sonst nicht, bzw nur in Verbindung mit Abblendlicht bei erheblicher Sichtbehinderung
Bitte lies Dir den Gesetzestext durch und verbreite keine Halbwahrheiten. Es wird expliziet die Verwendung mit den Begrenzungsleuchte erlaubt.
Zitat §17 Abs III STVO:
" Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden."
Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 20. Juni 2016 um 13:26:52 Uhr:
Nein, eben nicht.
Das war Sarkasmus.😁
War es echt nicht. Ich zu meinem Teil verwende die zumindest so wie es sich gehört. Nicht wie die meisten die bei strahlendem Sonnenschein vor der Eisdiele oder Disco damit posen.
Dazu muss man aber aucg sagen, ein Volvo kauft man sich nicht zum angeben, sondern um sicher, komfortabel und ausgeruht von A nach B zu kommen. Ansonsten müsste ich ja konkret krasse C Klasse mit AMK Paket fahren x)
Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 21. Juni 2016 um 08:06:32 Uhr:
War es echt nicht.
Von meiner Seite aus schon,aber ich denke,wir verstehen uns da.
Ich bezog das darauf,das man doch gerade als jugendlicher Fahrer (ich ordne da Fahrer bis 25 mit ein) gerne mal mit dieser Lichtkombination unterwegs ist,speziell Fahrer mit alten Limousinen aus Bayern oder Wolfsburg.
Auch sieht man diese Lichtfolge auch gerne mal bei Verkaufsinseraten,für mich ein klares Warnzeichen,die Finger von so einer Kiste zu lassen.
Ich für meinen Teil bin ausschließlich mit Abblendlicht unterwegs und trotz rund 70.000 KM Jahresfahrleistung in den letzten Jahren ohne nennenswerten NSW oder Nebelschlußleuchten-Einsatz.
Stimmt. Wobei bei uns in der Region eher die komplette Sparte des Vag Konzerns, Opel, BMW und Mercedes sind. Kann aber auch an der Nähe zum Osten liegen
Die NSL brauch ich auch eher um meinen Hintermann mal zu erklären das er vlt sein Fernlicht ausmachen sollte.
Ansonsten stimmt, meine NSW hatte ich dieses Jahr vlt 5 Bis 10 mal an, wenns hoch kommt. Aber nicht wegen der Ausleuchtung sondern auch eher der Kenntlichmachung für den Gegenverkehr. Bzw bei extremer Gischt auffer Autobahn.
Abblendlicht dauerhaft hab ich beim 850er, beim S80 is mir des mit dem Xenon zu heiß, da doch öfters mal Kurzstreckenbetrieb zum einkaufen usw anfällt , der hat dafür per CFE codiertes TFL.
Motor Talk ist scheinbar ein Club von Schlaumeiern. Da stellt jemand eine Frage und wird nur belehrt, schlimm.
Wenn jemand eine Frage hat sollt man helfen. Nur schreiben aus Langeweile ohne etwas zu wissen ist doch überflüssig. Oder?
Wie heißt es son schön: schweigen ist Gold